Das Amt hatte sie in fragwürdiger Weise in ihrem Bericht erwähnt.
Der Verfassungsschutz (VS) darf seine Publikation nun nicht mehr in dieser Form veröffentlichen. «Wir begrüßen die Gerichtsentscheidung natürlich ausdrücklich. Gleichzeitig finden wir es aber sehr bedenklich, dass wir erst juristisch gegen diese Diffamierung durch den VS vorgehen mussten», sagte Vera Wendt, Sprecherin von Awiro e.V.. Rechtsanwalt Peer Stolle aus Berlin, der Awiro vertrat, sagte: «Das Verwaltungsgericht hat uns vollumfänglich Recht gegeben. Die Entscheidung verdeutlicht nochmal, dass auch der Verfassungschutz in seiner Arbeit an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Versuch, wertvolle und unverzichtbare zivilgesellschaftliche Arbeit von Jugendprojekten in M-V zu diskreditieren, ist gescheitert.»
Wir dokumentieren im Folgenden die Pressmitteilungen zweier betroffenen Projekte und ihres Anwaltes.
Pressemitteilungen
Zum selben Thema: Der bis vor kurzem nur ausgewiesenen SzenekennerInnen bekannten Band «Feine Sahne Fischfilet» wurde vom VS eine «explizit anti-staatliche Haltung» unterstellt. In einem Videoclip bedanken sich Band und Label für die kostenlose Promotion. Der Gerichtsprozess gegen die Nennung im VS-Bericht steht noch aus.