Publication Staat / Demokratie - Stadt / Kommune / Region Die neue Hauptstadtdebatte. Verfassungsauftrag Hauptstadtgesetz.

Dokumentation des öffentlichen Kolloquiums von RLS und den Linksfraktionen im Bundestag und im Abgeordnetenhaus Berlin (Juli 2007). Hrsg.: Wolfgang Bey, Thomas Flierl

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Buch/ Broschur

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Wolfgang Bey,

Published

December 2007

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Ergänzung zum Buch:

Memorandum »Status of Capital Cities«

interner Link folgtVollversion des englischsprachigen Originaltextes  zum DownloadAm 28. August 2006 wurde die Hauptstadtklausel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
aufgenommen. Danach ist die Repräsentation des Gesamtstaates Aufgabe des Bundes. „Das Nähere wird in einem Bundesgesetz geregelt“. Die jüngsten Auseinandersetzungen um die Finanzierung der Hauptstadtaufgaben zeigen, dass solch ein Hauptstadtgesetz immer dringlicher wird. Das ist auch durch den nunmehr abgeschlossenen Hauptstadtvertrag nicht erledigt.

Die Herausgeber Dr. Wolfgang Bey sowie der ehemalige Verhandlungsführer des Landes Berlin für die Finanzierung der Hauptstadtkulturaufgaben, Senator a. D. Dr. Thomas Flierl, legen mit diesem Buch nicht nur den Stand der Debatte dar, sondern präsentieren auch einen ersten ausgearbeiteten Vorschlag für ein solches Hauptstadtgesetz.

 

Thomas Flierl, Wolfgang Bey (Hrsg.): Die neue Hauptstadtdebatte.
Verfassungsauftrag Hauptstadtgesetz.

Mit 13 Farbfotos, Karl Dietz Verlag Berlin, 160 Seiten, 9,90 Euro,
ISBN 978-3-320-02124-5

Vorwort


Am 6. Juli 1879 wird im Deutschen Reich dessen erste staatliche Druckerei gegründet: die Reichsdruckerei. Ziel ist unter anderem, Banknoten und andere staatliche Druckerzeugnisse unabhängig von Streiks und Arbeitskämpfen herstellen zu können. Zuverlässiges Fachpersonal mit »Beamtenqualität« soll Sicherheit und Schnelligkeit beim Druck sowie die oft notwendige Geheimhaltung garantieren.

Die Reichsdruckerei druckt u. a. das »Verzeichnis der bei der Fernsprecheinrichtung Beteiligten«, also das erste Telefonbuch, aber auch alle Patentschriften und das Reichsgesetzblatt. Auf das Reichsgesetzblatt werden wir noch zurückkommen, ist es doch lange Zeit die einzige Verbindung, die eine deutsche Verfassung mit Berlin herstellt. In Art. 2 Satz 3 der Reichsverfassung von 1871 heißt es nämlich, dass Gesetze im Zweifel vierzehn Tage nach Auslieferung des Reichsgesetzblattes in Berlin in Kraft treten. Dass Berlin Auslieferungsort des Reichsgesetzblattes wäre, das steht in der Verfassung von 1871, aber, dass Berlin die Hauptstadt des Deutschen Reiches ist, das steht darin nicht.

Am 6. Juli 2007 trafen sich im Berliner Konzerthaus, dem Schinkelschen Schauspielhaus am Gendarmenmarkt, Frauen und Männer aus Politik, Wissenschaft und interessierter Öffentlichkeit zu einem Kolloquium unter dem Titel »Die neue Hauptstadtdebatte«. Eingeladen hatten die Fraktionen der Linken im Deutschen Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Gegenstand des Kolloquiums war die seit 2006 im Grundgesetz verankerte neue Hauptstadtklausel: »Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird in einem Bundesgesetz geregelt.« (Art. 22, 1 GG)

Ob dieser 6. Juli 2007 ein bleibendes Datum in der Geschichte wird, wird sich indes erst noch erweisen. Ausgangspunkte dafür gibt es genug: Die Beteiligten am Kolloquium befanden sich auf geschichtsträchtigem Boden. Das Schauspielhaus am Berliner Gendarmenmarkt hat deutsche Geschichte gelebt: 1821 als »Königliches Schauspielhaus« eröffnet, in der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus Preußisches Staatstheater, das namhafteste und repräsentativste Theater Deutschlands. 1945 schwer zerstört, 1979 bis 1984 rekonstruiert, seit dieser Zeit als Konzerthaus genutzt.

Wer während des Kolloquiums aus dem Fenster sah, blickte auf den Französischen Dom, der zurückverweist auf das Toleranzgebot des Edikts von Potsdam (1685) und auf den Satz von Friedrich dem II., dass in Preußen jeder nach seiner Facon glücklich werden solle.

Das Kolloquium befasste sich mit verschiedenen Aspekten der Rolle Berlins als deutscher Hauptstadt. Zu Wort kamen Politikerinnen, Politiker und Wissenschaftler: Gregor Gysi, der Fraktionsvorsitzende der Linken im Deutschen Bundestag, die mit Berlin besonders verbundenen Mitglieder des Deutschen Bundestages Gesine Lötzsch und Petra Pau. Der Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-amerikanischen Beziehungen Karsten D. Voigt gab einen Text über die Bundeshauptstadt Washington dazu. Die juristischen Grundlagen der aktuellen Hauptstadtdebatte in Deutschland entfaltete Dian Schefold (Bremen) mit seinem Exkurs zur deutschen Verfassungsgeschichte. Zoltán Szente (Budapest) präsentierte die Ergebnisse des von ihm federführend für den Europarat erarbeiteten Gutachtens über den Status der europäischen Hauptstädte.
Die hier vorliegende Publikation enthält nicht nur alle Beiträge des Kolloquiums, sondern wurde um weitere Beiträge zum Thema ergänzt.

Wir publizieren hier erstmals die vom Politikwissenschaftler Marian Krüger verfasste Studie »Die neue Berlinfrage. Hauptstadtfinanzierung im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen« und veröffentlichen die Stellungnahme des Europarates zum Gutachten über den Status der europäischen Hauptstädte.

Die aktuelle Debatte über das vom Grundgesetz aufgegebene Hauptstadtgesetz kann kompetent nur in Kenntnis der Verfassungsgeschichte geführt werden. Um den Gebrauchswert der Publikation zu erhöhen, haben wir uns deshalb entschlossen, die betreffenden Auszüge aus den deutschen Verfassungstexten seit dem Wiener Kongress 1815 aufzunehmen. Die Lektüre dieser Texte belegt: Explizit wurde die Hauptstadtfrage nur in den beiden Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 und 1968 sowie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erwähnt, hier allerdings erst mit der Änderung des Grundgesetzes im Jahres 2006. Ansonsten findet man in den Verfassungen von 1871 und 1919 lediglich Verweise auf den Erscheinungsort des Reichsgesetzblattes. Die Autoren der neuen Verfassung der DDR am Runden Tisch hatten bei der Formulierung des Papiers, das über den Entwurf vom 4. April 1990 nicht hinauskam, eine Hauptstadt oder sogar Berlin als Hauptstadt nicht auf ihrer Agenda. Über Berlin als Hauptstadt Deutschlands wurde in der »alten« Bundesrepublik Deutschland zwar immer geredet, im Grundgesetz selbst kam eine Hauptstadt oder eine Hauptstadt Berlin – bis zur erwähnten Grundgesetzänderung vom 28. August 2006 – nicht vor.

Nun finden wir mit der Grundgesetzänderung durch Erweiterung des Artikels 22 GG (Hauptstadtklausel) eine neue rechtliche Situation vor. Anliegen des Kolloquiums und dieser Publikation ist es, mit dieser neuen Situation umzugehen und Impulse für eine Einlösung des Verfassungsauftrages zu geben.

Den aktuellen Stand der innenpolitischen Auseinandersetzung widerspiegelt der Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag Gregor Gysi und dem Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, der auch für die Fraktion der SPD spricht. Die von den derzeitigen Regierungsfraktionen (CDU und SPD) gegebene Antwort, für ein »sogenanntes Hauptstadtgesetz« bestehe »zurzeit keine Notwendigkeit, da zwischen Bundesregierung und dem Berliner Senat aktuell eine Reihe von Abstimmungsgesprächen stattfinden«, dürfte – politisch und juristisch – auf Dauer keinen Bestand haben. Allerdings wissen wir auch, wie lange mitunter Verfassungsnormen der Umsetzung harren.
Die neue Hauptstadtdebatte ist eröffnet.

Inhalt

 

Thomas Flierl
Begrüßung    

Petra Pau
Die Positionen der Linken in der bisherigen Hauptstadtdebatte – Hauptstadt ist mehr als Parlaments- und Regierungssitz

Zoltán Szente
Der Status der Hauptstädte in Europa

Dian Schefold
Deutschland und seine Hauptstädte aus vergleichender historischer und verfassungsrechtlicher Perspektive

Karsten D. Voigt
Washington – Hauptstadt im Bundesstaat USA

Gesine Lötzsch
Für ein Hauptstadtgesetz gibt es gute Gründe

Diskussion

Gregor Gysi
Der weitere Weg zum Hauptstadtgesetz

Anhang: Dokumente und Materialien

Verfassungstexte

1. Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815

2. Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März 1849
(»Frankfurter Reichsverfassung« bzw. »Paulskirchen-Verfassung«)

3. Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871

4. Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 V (Weimarer Verfassung)

5. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

6. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949

7. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur
Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974

8. Entwurf einer neuen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Arbeitsgruppe »Neue Verfassung der DDR« des Zentralen Runden Tisches Berlin-Niederschönhausen, 4. April 1990

9. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990

10. Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur
Vollendung der Einheit Deutschlands – Berlin/Bonn-Gesetz – vom 26. April 1994

11. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006

Studien, Empfehlungen

Marian Krüger
Die neue Berlinfrage. Hauptstadtfinanzierung im Kontext der Neuordnung der  Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Studie im Auftrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag (Berlin, Januar 2007)

Der Status der Hauptstädte
Empfehlung des Europarates 219 (2007)

interner Link folgtVollversion des englischsprachigen Originaltextes (»Status of Capital Cities«) zum Download

Ein Briefwechsel

Gregor Gysi
Brief an die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vom 13. Juli 2007

Volker Kauder
Antwortbrief vom 12. September 2007

Verzeichnis der Autoren und Herausgeber