Das Sozialgesetzbuch II regelt ab Januar 2005 die Existenzsicherung für alle Arbeitslosen und ihre Angehörigen neu. Mit Begrifflichkeiten wie 'Eigenverantwortung' oder 'Eingliederungsvereinbarung' werden Praktiken festgeschrieben, die die Handlungsspielräume der Betroffenen erheblich einschränken und ihre Rechte beschneiden.
In dem folgenden Beitrag, der im Rahmen für eine Abendveranstaltung des Rosa-Luxemburg-Bildungswerkes, unter dem Titel: „Individuelle Rechte werden aufgehoben - Hartz IV: Zur Psychologie eines unwürdigen Gesetzes“, gehalten wurde, beschreibt Renate Schumak (Hamburg), wie aus sozialpsychologischer Sicht das Gesetz seine Adressaten beschreibt. Hintergrund der Konstruktion dieses Gesetzes ist ein Bild von Erwerbslosen als Inaktive, die motiviert und aktiviert werden müssen, auch unter Androhung des Entzugs der Existenzgrundlage, sowie als Anspruchsvolle, denen Grenzen aufgezeigt werden müssen. Ihre Darstellung wird mit Überlegungen abgerundet, unter welchen Bedingungen diese scheinbar widersinnige Psychologie des Gesetzes dennoch folgerichtig sein könnte.
Im Anhang finden Sie ergänzend Auszüge aus einem Gutachten des Rechtsanwaltes Ulf Wende (Berlin), zur Vereinbarkeit ausgewählter Normen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 mit dem Grundgesetz, das im Auftrag der PDS-Fraktionen der Landtage Brandenburg, Sachsen und Thüringen, im November 2004 erstellt wurde, sowie die Stellungnahme der Auftraggeber selbst.
Diese Publikation entstand mit freundlicher Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin.
Meinhard Meuche-Mäker, Vorstand Rosa-Luxemburg-Bildungswerk.