Auf der 51. Weltgesundheitsversammlung 1998 wurde die «Weltgesundheitserklärung» bestätigt, deren Punkt 1 lautet: «Wir, die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bekräftigen unsere Verpflichtung auf das in der WHO-Satzung verankerte
Prinzip, dass es zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehört, sich der bestmöglichen Gesundheit erfreuen zu können, und damit bekräftigen wir zugleich die Würde und den Wert einer jeden Person und die für alle geltenden gleichen Rechte, aber auch das Prinzip,
dass alle die gleichen Pflichten und Verantwortlichkeiten für die Gesundheit haben.» Wie schon die Erklärung von Alma-Ata (1978) und die Ottawa-Charta (1986) folgt die Erklärung der Forderung nach bedingungsloser «Gesundheit für alle».
Die vorliegenden zwei Studien befassen sich mit der Frage, wie Arzneimittel genau in diesem Sinne zu Gemeingütern werden können. Die Aktualität des Themas zeigte sich gerade erst in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Indien, das dem Schweizer Konzern Novartis den Patentschutz für das Krebsmittel Glivec verweigerte. Ziel von Novartis war es, Nachahmerpräparate, die nur einen Bruchteil dessen kosten, was Novartis verlangt, zu verbieten. Allein schon durch die Preise ist die überwiegende Mehrheit der Menschen in weiten Teilen der Welt von der Inanspruchnahme lebensrettender Medikamente ausgeschlossen.
Das Grundrecht auf «bestmögliche Gesundheit» steht auch deshalb bisher nur auf dem Papier, die Realität ist davon weit entfernt. Die beiden Studien zeigen Wege, auf denen diesem Recht Geltung verschafft werden kann.
Die Studien wurden im Rahmen des Projekts «Lasst uns über Alternativen reden …» gefördert.