Im ersten Teil fiel der Blick auf den Stand des Wahlrechts und aktuellsten Eckdaten zur ausländischen Bevölkerung sowie dem Einstieg in die Diskussion zur Einbürgerung. Der zweite Teil widmet sich dem Beschäftigungsgrad sowie der Arbeitsteilung und stellt Forderungen und ein Fazit für weiterführende Diskussionen in den Raum.
Die ungekürzte Version von «Gesellschaft der Ungleichen: Taxation without Representation» mit allen ausgewerteten Datenquellen findet sich hier.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Mitte des vergangenen Jahres, zum 30. Juni 2022, wies die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit 34,45 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland aus – dabei wird weder auf den Gesamtanteil von Ausländer*innen an den Erwerbstätigen allgemein eingegangen, noch explizit auf ausländische Selbstständige.
Knapp 5 Millionen oder 14,5% besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, also etwa jeder oder jede siebte Beschäftigte. Darüber hinaus waren 4,16 Millionen Arbeitskräfte ausschließlich geringfügig beschäftigt, der Ausländeranteil lag hier bei 13,5%. Rund 62% der 8,9 Millionen ausländischen Einwohner*innen im Alter von 18 bis 65 Jahren standen laut Beschäftigtenstatistik in einem Lohnarbeitsverhältnis.
Etwa 270.000 Beschäftigte hatten ihren Wohnort im Ausland. Den höchsten Anteil an ausländischen Beschäftigten mit Wohnort im Bundesland hatte Berlin mit 21,0%, gefolgt von Bremen (18,4%), Baden-Württemberg (18,4%) und Hessen (18,2%) (vgl. Tabelle).