Publication Wirtschafts- / Sozialpolitik - Verteilungskrise Übergewinne und Übergewinnsteuer

«Kurz & bündig»: Wie funktioniert die Übergewinnsteuer und warum brauchen wir sie?

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David Kern-Fehrenbach,

Published

September 2022

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Eine Person im Saurierkostüm hält eine Fahne mit der Aufschrift «Wir können uns die Reichen nicht mehr leisten!». Im Hintergrund Demonstration.
picture alliance/dpa | Markus Scholz

Die großen Energiekonzerne, allen voran die Mineralölunternehmen, verzeichnen seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs Rekordgewinne. Gleichzeitig verteuert sich durch die gestiegenen Energiekosten für viele Verbraucher*innen das Leben und auf den Staat kommen zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen immense Mehrausgaben zu.

Als Reaktion haben einige europäische Länder - etwa Italien, Griechenland, Rumänien, Ungarn oder Spanien, eine Übergewinnsteuer verabschiedet oder planen die Einführung (Belgien). Aber was sind Übergewinne? Wie funktioniert eine Übergewinnsteuer? Wie könnte sie in Deutschland gestaltet werden - und welche Schritte unternimmt nun die Bundesregierung, wenn sie ankündigt, «Zufallsgewinne» in der Strombranche abschöpfen zu wollen?

Was sind Übergewinne?

Ein Übergewinn ist jener Anteil des Gewinns, der einen «normalen» zu erwartenden Gewinn überschreitet. In der aktuellen Diskussion steht der Krisengewinn im Fokus, also der Übergewinn, der durch externe Schocks oder Ereignisse, statt durch eigene Leistungs- oder Innovationskraft zustande gekommen ist. Im Englischen hat sich dafür der Begriff «windfall profits», also «Zufallsgewinne» etabliert. Zur Bestimmung von Übergewinnen gibt es in der Literatur und Praxis verschiedene Ansätze. Häufig wird entweder der Gewinn oder der Preis aus einer Krisenzeit mit dem Gewinn bzw. dem Preis aus einer Vorkrisenzeit verglichen (average-earnings-Methode). Ein weiterer Ansatz bezieht sich auf die Gewinne, die sich oberhalb einer bestimmten Rendite befinden (invested-capital-Methode). Übergewinne berechnen sich jeweils aus der Differenz dieser Vergleichswerte.

Vergleicht man beispielsweise die Gewinne der sechs Mineralölkonzerne Saudi Aramco, BP, Total, Shell, ExxonMobile und Wintershall Dea aus dem ersten Halbjahr 2022 mit den Gewinnen aus dem Vorjahreszeitraum, ergibt sich ein Übergewinn von rund 60 Milliarden US-Dollar. Die Studie «Kriegsgewinne besteuern» rechnet diesen Wert auf den gesamten Mineralölmarkt und den Zeitraum von einem Jahr hoch und kommt zu einem weltweiten Übergewinn von rund 1.160 Milliarden US-Dollar im Mineralölmarkt. Auch in Deutschland erwirtschaften die großen Energiekonzerne erhebliche Übergewinne: Vergleicht man die Preisentwicklung für Öl, Gas und Strom mit der aus Vorkrisenzeiträumen und setzt diese aktuelle Differenz in Bezug zu den deutschen Verbrauchswerten, ergibt sich rechnerisch ein Übergewinn von etwa 110 Milliarden Euro für ein Jahr. Dieser Wert bezieht alle Übergewinne ein, die Konzerne in Deutschland erwirtschaften, unabhängig davon, ob sie diese dann mit Steuertricks formal in Steueroasen oder Förderländern verbuchen.

Wie funktioniert die Übergewinnsteuer? Warum brauchen wir sie?

Eine Übergewinnsteuer besteuert die Übergewinne der betroffenen Unternehmen zusätzlich zur Steuer auf die «normalen» Gewinne. Reine Krisengewinne sind leistungslose Einkommen auf Kosten der Allgemeinheit und haben volkswirtschaftlich keinerlei Nutzen. Sie könnten theoretisch, falls es gelänge, sie zielgenau zu bestimmen, sogar zu 100 Prozent abgeschöpft werden. Staaten profitieren durch die höheren Steuereinnahmen, die gerade in Krisenzeiten benötigt werden. Auch für das Vertrauen in das Steuersystem und das politische System können Übergewinnsteuern einen wichtigen Beitrag leisten, da viele Bürger*innen sie als gerechtes Ausgleichsinstrument zur Verteilung der Krisenkosten wahrnehmen.

Wie setzen andere europäische Länder Übergewinnsteuern um?

Italien etwa besteuert die lokale Wertschöpfung von Stromerzeugern und Mineralölkonzernen. Dafür wird die Differenz (Saldo) aus Verkaufserlösen und Produktionskosten im Krisenzeitraum mit dem Vorjahreszeitraum verglichen. Die Daten dafür stammen aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzämtern.

Spanien ermittelt, ähnlich wie Rumänien, den Übergewinn anhand eines Referenzpreises, betroffen sind allerdings nur Stromerzeuger. Streng genommen wird das spanische Modell nicht als Steuer bezeichnet, da es sich nicht am Gewinn, sondern an den Preisen orientiert. Der Effekt ist hier allerdings derselbe, da Übergewinne abgeschöpft werden. Mittlerweile hat Spanien eine zusätzliche Sondersteuer angekündigt, die neben Energieunternehmen auch Banken mit einbeziehen soll; Details dazu sind noch offen.

Großbritannien erhob auf die Gewinne aus der lokalen Öl- und Gasförderung bereits vor der Krise eine Sondersteuer, die «ring fence corporation tax». Im Zuge der Krise erhöhte die britische Regierung den entsprechenden Steuersatz von 40 auf 65 Prozent. Die umfangreichen Freibeträge für Investitionen in die Öl- und Gasförderung verdeutlichen, dass eine Übergewinnsteuer kein Investitionshemmnis darstellen muss.

Wie könnte eine Übergewinnsteuer in Deutschland aussehen? Was bringt sie? Ist sie rechtlich möglich?

Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass sowohl Stromerzeuger als auch Mineralölunternehmen von einer Übergewinnsteuer betroffen sein sollten, um nennenswerte Mehreinnahmen zu generieren. Primär auf die lokale Öl- und Gasförderung abzuzielen, wie in Großbritannien, bietet sich für Deutschland nicht an, da hierzulande nur wenig Öl und Gas gefördert wird. Das Zurückgreifen auf Umsatzsteuerdaten wie in Italien, könnte die Erhebung einer Übergewinnsteuer auch in Deutschland vereinfachen. Überträgt man die Erfahrungen aus Italien auf Deutschland, erscheinen Einnahmen von bis zu 40 Milliarden Euro für ein Jahr möglich - auch ohne weitere internationale Abstimmung.

Ein Nachteil der existierenden europäischen Übergewinnsteuern ist allerdings, dass sie nicht auf diejenigen Übergewinne zugreifen, die Konzerne in Steueroasen und Förderländern verbuchen. Ein Großteil der in Deutschland erwirtschafteten Übergewinne wird nach Schätzung der Studie «Kriegsgewinne besteuern» aber genau dort und nicht an den Tankstellen hierzulande verbucht. Gelänge es, auf die Übergewinne in Steueroasen und Förderländern zuzugreifen, ähnlich wie andere Länder es mit Digitalsteuern für Digitalkonzerne tun[1], könnten die Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer in Deutschland theoretisch bis zu 100 Milliarden Euro betragen.

Übrigens: Eine Übergewinnsteuer ist rechtlich möglich und damit im Einklang mit dem Grundgesetz. Das hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags mittlerweile in zwei Gutachten festgestellt (siehe Studie «Kriegsgewinne besteuern», S. 16f).

Ist die geplante «Abschöpfung von Zufallsgewinnen» à la Bundesregierung  eine Übergewinnsteuer?

Die Bundesregierung hat am 3. September 2022 unter anderem angekündigt, Zufallsgewinne der Stromproduzenten zumindest teilweise abschöpfen zu wollen. Diese entstehen dadurch, dass alle Stromproduzenten den Strompreis des teuersten Produzenten verlangen dürfen (Merit-Order-Prinzip). Aktuell ist Strom, der aus Gas generiert wird, am teuersten, da die Gaspreise stark angestiegen sind. Für die Herstellung von Strom aus Atom, Kohle und erneuerbaren Energien sind die Produktionskosten nicht nennenswert gestiegen; trotzdem dürfen sie den höheren Preis verlangen und erzielen dementsprechend Übergewinne. Die Maßnahme sieht vor, ähnlich wie das spanische Modell, eine Erlösobergrenze zu definieren. «Der Differenzbetrag zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze wird an den Verteilnetzbetreiber abgeführt.»

Die Übergewinne werden also nicht anhand des Unternehmensgewinns nach deutschem Steuerrecht oder einem Näherungswert aus den Umsatzsteuervoranmeldungen bemessen. Das hat zur Konsequenz, dass die seit Anfang 2022 entstandenen Übergewinne aus dem laufenden Steuerjahr nicht rückwirkend abgeschöpft werden können. Darüber hinaus sind die in Deutschland erwirtschafteten Übergewinne der Mineralölkonzerne von etwa 60 Milliarden Euro (siehe Studie «Kriegsgewinne besteuern») nicht betroffen. Unklar ist zudem, ab wann Zufallsgewinne abgeschöpft werden sollen, denn die Bundesregierung strebt zunächst eine europäische Einigung an.


[1] Dabei würden die hier zu versteuernden Gewinne anhand des Umsatzes, der in Deutschland anfällt, ermittelt.