Die Gas- und Strompreise gehen durch die Decke. Einige Energieunternehmen realisieren krisenbedingt enorme Extraprofite, andere (manchmal ausgerechnet deren Töchter) sollen vom Staat vor der Insolvenz gerettet werden.
Verbraucher*innen sollen das Ganze zahlen – zusätzlich zu den ohnehin explodierenden Kosten. Wie hängt das alles zusammen und warum sind eine Übergewinnsteuer und ein Energiepreisdeckel überfällig?
Wofür dient die Gasumlage?
Die bis zum 1. April 2024 befristete Gasumlage soll Großimporteuren jene Mehrkosten ersetzen, die anfallen, weil Russland vertraglich vereinbarte Gaslieferungen im Zuge seines völkerrechtswidrigen Ukraine-Krieges nicht vollständig erfüllt. Die Fehlmengen müssen beispielsweise Uniper SE oder die VNG als große Vorlieferanten für Stadtwerke, Regionalversorger und Industrieunternehmen nun anderswo am Weltmarkt einkaufen – zu hohen Mehrkosten (im September 2022 ca. 250 Euro pro Megawattstunde Vergleich zu 20 bis 30 Euro vor der Krise).
Wer zahlt die Gasumlage in welcher Höhe?
Ab 1. Oktober wird die Gasumlage in einer Höhe von einheitlich aktuell 2,419 Cent je Kilowattstunde (kWh) Gas über die Energieversorger von allen Gasendverbrauchern erhoben, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Umlage sattelt auf die seit Herbst 2021 ohnehin stark gestiegenen Gaspreise auf. Bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 11.500 kWh und einem angenommenen durchschnittlichen Gaspreis für Bestandskunden von rund 18 Cent pro kWh (im letzten Jahr lag er bei knapp 7 Cent) würde allein die Umlage rund 300 Euro im Jahr Zusatzkosten bedeuten.
Würden die zusätzlichen Beschaffungskosten der Importeure nicht über die Gasumlage, sondern direkt über die Lieferkette bis zu den Endkunden weitergegeben, käme es allerdings ebenfalls zu Preissteigerungen. Sie würden dann jedoch ungleichmäßig verteilt sein – je nach Höhe des ausfallenden russischen Importanteils des jeweiligen Versorgers.
Welche weiteren Umlagen werden erhoben?
Im Zusammenhang mit der Gaskrise sind künftig weitere neue Umlagen auf den Gasbezug zu zahlen, die einen deutlich kleineren Umfang als die Gasumlage haben, sich aber summieren. Dies sind: Erstens eine Bilanzierungsumlage von 0,57 Cent pro kWh. Sie wird laut Bundesregierung notwendig für nunmehr teurere Gaskäufe, die eine gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes garantieren sollen. Zweitens eine Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent pro kWh. Da die privaten Gasspeicherbetreiber nunmehr gesetzliche Füllstands-Vorgaben haben, können sie am Markt nur noch beschränkt ihrem Geschäftsmodell nachgehen, etwa günstigere Gaspreise zum Einspeichern und höhere zum Ausspeichern abwarten. Die Zusatzkosten soll diese Umlage auffangen. Drittens wird eine Konvertierungsumlage von 0,038 Cent pro kWh fällig, mit der zusätzliche Umwandlungskosten abgefangen werden sollen, die aus den nunmehr sich physikalisch stärker unterscheidenden Gassorten und damit Brennwerten resultieren.
Auch auf diese drei Umlagen wird die Mehrwertsteuer erhoben. Zusammen macht das in unserem Beispiel noch einmal 80 Euro pro Jahr aus.
War die Gasumlage alternativlos?
Nein. Alternativ hätte die Bundesregierung direkt den Importeuren die Kosten auch aus dem Staatshaushalt erstatten können. Die Mittel dafür könnten aus einer Übergewinnsteuer finanziert werden, die nach Berechnung einer aktuellen Studie im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung dem deutschen Fiskus zwischen 30 und 100 Mrd. Euro jährlich einbringen würde. Überschüssige Mittel daraus wären – ergänzt durch höhere Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen – zur Abfederung der bisherigen Energiepreissteigerungen einsetzbar. Diese Wege wurden aus ideologischen Gründen nicht gewählt. Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, hier nachzubessern. Wie, und wie umfassend das geschehen soll, steht aber bislang in den Sternen.
Gibt es Entlastungskonzepte der Regierung?
Um die Endkunden zu entlasten, beabsichtigt die Bundesregierung zumindest, die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent zu senken. Das würde die Mehrkosten der Gasumlagen aber nur zu einem Teil ausgleichen, je nach Gaspreishöhe in unterschiedlichem Maß. An der Mehrbelastung durch die bisherigen Preiserhöhungen ändert sich dadurch jedoch zunächst gar nichts. Inwiefern das angekündigte dritte Entlastungspaket hier spürbare Hilfe bringt, ist noch nicht absehbar. Angesichts der bisherigen zwei vollkommen unzureichenden Entlastungspakte der Ampel dürfte Skepsis angebracht sein. Nicht zuletzt deshalb, weil Finanzminister Lindner (FDP) weiter an der Schuldenbremse festhält und gleichzeitig die Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen verhindert.
Unter welchen Bedingungen wird die Gasumlage an die Unternehmen gezahlt?
Der Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich von 90 Prozent der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen besteht nur für Importeure von russischem Erdgas nach Deutschland. Und zwar sofern die Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sind. Nach Rechnungsprüfung erfolgt der Ausgleich ab dem 1. Oktober 2022. Insgesamt haben zwölf Unternehmen rund 34 Mrd. Euro Ausgleichsvolumen angemeldet. Über 90 Prozent dieser Summe fällt auf die drei Unternehmen Uniper SE (ursprünglich eine E.ON-Abspaltung, die heute mehrheitlich dem finnischen Energiekonzern Fortum gehört), SEFE (ehemals Gazprom-Deutschland, zu dem auch Wingas gehört, und das inzwischen unter Verwaltung der Bundesnetzagentur steht) sowie die Leipziger EnBW-Tochter VNG.
Die Bundesregierung hatte zwar kommuniziert, dass mit dem Geld Importeure vor drohenden Insolvenzen gerettet werden sollten, welche die gesamte Gaslieferkette über Stadtwerke und private Verbraucher gefährden könnten. Tatsächlich ist die Insolvenzgefahr aber keine Voraussetzung. Laut Sprecherin der Bundesregierung sollen die Importeure sogar angemessene Gewinne machen können.
Warum ist die Gasumlage ungerecht?
Auch Unternehmen, die in anderen Sparten fette Gewinne machen oder hohe Rücklagen haben, können Milliarden an Erstattungen beanspruchen. Denn es bleibt vollkommen unberücksichtigt, dass Mutterunternehmen der Importeure teils über andere Geschäftsfelder (Strom, Erdöl) aufgrund dieser Krise enorme leistungslose Extraprofite einfahren konnten. Mittlerweile ist bekannt, dass Konzerne an dem einschlägigen Gesetzentwurf mitgeschrieben haben.
Dieses Herangehen ist nichts anderes als eine Umverteilung von unten nach oben, insbesondere, weil eine wirksame Übergewinnsteuer in den Sternen steht. So hat beispielsweise der Schweizer Energie- und Rohstoffhändler Gunvo in seiner Halbjahresbilanz seinen Gewinn auf rund 2 Mrd. Euro verdreifacht. Der Energiekonzern OMV aus Österreich strich allein im ersten Halbjahr einen Gewinn von 5,6 Mrd. Euro ein – zweieinhalbmal so viel wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch er darf die Umlage an seine Kunden weitergeben. Der Energiekonzern RWE hat sich ebenfalls für die Gasumlage registrieren lassen, obwohl er 2,8 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2022 verdiente – über ein Drittel mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Konzern will nach eigener Aussage die Gasumlage nicht nutzen – ein formaler Rechtsanspruch besteht mit der Registrierung trotzdem.
Zuletzt wurde zudem bekannt, dass der Kompensationsmechanismus wegen unklaren Formulierungen im Gesetz missbraucht werden kann. Einige Importeure versuchen wohl, nicht jene Preise abzurechnen, die sie tatsächlich für die Ersatzbeschaffung bezahlten, sondern spätere – höhere – Tagespreise
Welche Forderungen sollten stark gemacht werden?
- Übergewinne bei Konzernen abschöpfen
Um die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung der Importeure auszugleichen, ohne Extraprofite zu organisieren, gibt es theoretisch zwei Wege: Entweder müssten gleichzeitig mit den Erstattungen an die Gasimporteure die Übergewinne (der Mutterunternehmen) abgeschöpft werden, oder nur jene Importeure dürften einen Erstattungsanspruch haben, die sich aufgrund der Fehlmengen bei Gaslieferungen in finanzieller Not befinden und nicht durch die Mutterunternehmen gestützt werden könnten. Letzteres wird allerdings als rechtlich komplizierter durchsetzbar eingeschätzt (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Dagegen lassen sich die enormen Zusatzgewinne der Unternehmen, die krisenbedingt insbesondere bei Stromversorgern im Kohle- und Atombereich, aber auch bei Produzenten regenerativer Energien sowie bei Erdölraffinerien angefallen sind, staatlich abschöpfen. Das haben nicht nur die genannte Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, sondern auch zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ergeben (WD 4 - 3000 - 023/21und WD 4 - 3000 - 076/22). - Gasumlage abschaffen
Mit den Einnahmen aus der Übergewinnsteuer könnte die Bundesregierung berechtigte Erstattungen bei den Importeuren finanzieren. Somit würde die unsoziale Gasumlage für die Endverbraucher*innen genauso überflüssig, wie die weiteren im Zusammenhang mit der Gaskrise geplanten Umlagen. Sie alle sind abzuschaffen. - Gaspreisdeckel einführen
Auch wenn die Gasumlage abgeschafft würde, bleiben Gaspreise, die am Großhandelsmarkt gegenüber dem Vorjahr um den Faktor sechs bis sieben gestiegen sind. Der Großhandelspreis ist zwar nur ein Teil des Endkundenpreises. Aber bei den Haushalten sind bei der nächsten Abrechnung – abhängig von weiterer Gaspreisentwicklung, Haushaltsgröße und energetischen Zustands des Gebäudes – Nachzahlungen in Höhe von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Euro zu erwarten.
Die LINKE in Bremen hat Ende August zwei konkrete Vorschläge zu einem Gaspreisdeckel unterbreitet. Beim ersten Modell wird der aktuelle Gaspreis für Endkunden eingefroren. Die künftigen Preissteigerungen übernimmt der Staat bzw. die Stadt. Das zweite Modell sieht für jeden Haushalt ein subventioniertes Grundkontingent an Gas vor. Innerhalb dieses Kontingents würde die öffentliche Hand die Differenz zum höheren Marktpreis übernehmen. Haushalte, die mehr als den Grundverbrauch beanspruchen, müssten diese Differenzkosten selbst tragen. Ähnliche Modelle wurden bereits in Gewerkschafts- und Verbraucherschutzkreisen oder beim Konzeptwerk neue Ökonomie favorisiert. Ihr Vorteil: Sie wirken sozial wie ökologisch, weil der Grundbedarf erschwinglich bleibt, darüberhinausgehender Verbrauch aber (zumindest beim Modell zwei) über den Preis eingeschränkt wird. Eine Herausforderung bleiben aber wichtige Details, wie Härtefallregelungen. So wohnen ärmere Haushalte meist in kleineren, aber auch häufig schlechter isolierten Gebäuden mit höherem Heizungsbedarf. Dies muss bei der konkreten Festlegung eines Grundkontingents Berücksichtigung finden, etwa über Einstufungen nach Gebäudeklassen. - Strompreisdeckel organisieren
Aktuell treiben die hohen Gaspreise auch die Strompreise hoch, da an der Strombörse das letzte benötigte Kraftwerk den Preis für alle anderen Erzeugungsarten setzt. Und dies ist wegen seiner Flexibilität oft ein Gaskraftwerk. In Spanien und Portugal wird der Gaspreis bei der Stromproduktion deshalb derzeit staatlich gedeckelt. Stromerzeuger von Gaskraftwerken dürfen bei ihrer Kostenkalkulation für ihr Angebot an der Strombörse einen staatlich festgelegten Preis pro Megawattstunde nicht überschreiten (momentan 48,80 Euro). Das hat zwei Effekte: Zum einen sinken die Strompreise in beiden Ländern insgesamt. Zum anderen werden leistungslose Extraprofite bei Kohle, Gas und Erneuerbaren gemindert. Der Staat schießt die Differenz zwischen den 48,80 Euro und dem tatsächlichen Marktpreis für Gas (derzeit fast 250 Euro), zu dem die Stromerzeuger kaufen, zu.
Ein vergleichbares Modell könnte auch in Deutschland eingeführt werden. Das würde aber vorrausetzen, dass der grenzüberschreitende Stromhandel vorübergehend eingeschränkt wird. Denn in Spanien zeigt sich auch die Achillesferse eines solchen Vorgehens: Frankreich kauft momentan aufgrund reihenweise ausfallender Atomkraftwerke im großen Umfang Elektrizität aus sämtlichen Nachbarländern, insbesondere dem nunmehr sehr preiswerten spanischen Strom. Deshalb laufen die Gaskraftwerke auf der iberischen Halbinsel auf Hochtouren. Sinnvoll wäre es deshalb, das Spanische Modell in der gesamten EU einzuführen. Die EU-Kommission hat sich im Grundsatz zu Energiepreisdeckeln und zu Eingriffen in den Strommarkt bekannt.
Geld für die Kompensation der hiesigen Gaskraftbetreiber wäre in Deutschland da: Die Stromkund*innen haben dieses Jahr eine EEG-Umlage gezahlt, welche (aufgrund der hohen Börsenstrompreise) zur Finanzierung der Ökostrom-Vergütungen an die Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen kaum benötigt wurde. Im Ergebnis entstand auf dem so genannten EEG-Konto bislang ein gigantischer Überschuss von 17 Mrd. Euro, welcher den Verbraucher*innen zusteht.
Möglich wären auch Preisdeckel im Endkundenbereich. Die LINKE hatte bereits vor zehn Jahren Vorschläge für ein Sockelpreismodell für Strom präsentiert, welches ähnlich funktioniert, wie das Bremer Gaspreisdeckelmodell. Die Energieversorger werden dazu verpflichtet, jedem Privathaushalt ein kostenloses, an der Haushaltsgröße orientiertes Grundkontingent an Strom anzubieten, der Grundpreis entfällt. Die Einnahmeausfälle der Stromversorger werden hier aber auf den darüberhinausgehenden Stromverbrauch umgelegt. Die Kilowattstunde Strom über dem kostenlosen Sockel würde also teurer als heute. Auch hier würde eine Grundversorgung mit Strom sichergestellt und gleichzeitig die Verschwendung von Strom eingedämmt.
Eine Umfrage der Rosa-Luxemburg-Stiftung aus dem Frühsommer 2022 zeigt, dieser Vorschlag findet im Wähler*innenpotenzial der LINKEN insbesondere im sozial-ökologischen Feld, vor allem aber Geringverdiener*innen besonders hohe Zustimmungswerte (76 Prozent). Eine aktuelle repräsentative Umfrage aus dem August 2022 zeigt, 56 Prozent der Befragten in Deutschland stimmen einer solchen Maßnahme zu.