Bereits am 8. August 2008 hat das Hessische Landessozialgericht beschlossen, zu den Hartz IV-Regelsätzen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll u.a. Fragen zu Bedarfsermittlung beantworten, aber auch darlegen, inwiefern überhaupt die Teilhabe von Kindern an kulturellen, sportlichen und außerhäuslichen Begegnungen in den Regelsätzen berücksichtigt wird.