Promotionsstipendium
Um ein Promotionsstipendium können sich in- und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen (Ausnahme: medizinische Fachrichtungen) bewerben.
Voraussetzung für ein Promotionsstipendium ist ein hervorragender Studienabschluss sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Es existieren für Doktorand*innen unterschiedliche Stipendienformen, die sich in den Voraussetzungen unterscheiden. Sie können sich nur für eines der Stipendien bewerben!
Bitte planen Sie den Zeitpunkt Ihrer Bewerbung gut. Eine Verschiebung des Stipendienbeginns ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Prüfung unserer zur Verfügung stehenden Mittel möglich. Können Sie Ihr Stipendium bis zum jeweils gültigen Förderbeginn nicht antreten, verfällt es.
Für das Promotionsstipendium können sich zum einen deutsche Doktorand*innen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU Land (außer Großbritannien) und der Schweiz zur Promotion zugelassen sind. Zum anderen können sich ausländische Doktorand*innen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen sind.
Für dieses Stipendium sollten sich auch Ausländer*innen bewerben, die während ihrer Promotion einen längeren Forschungsaufenthalt außerhalb Deutschlands planen.
Presseerklärung zur Erhöhung der Förderzeit und des Stipendium für Promovierende.
Für das Stipendium für Promovierende aus dem Ausland können sich ausschließlich Ausländer*innen bewerben, die für ihre Promotion an einer deutschen Hochschule zugelassen sind (Promotionszulassung) oder die sich im Rahmen ihrer Promotion zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland befinden.