Promotionsstipendium

Um ein Promotionsstipendium können sich in- und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen (Ausnahme: medizinische Fachrichtungen) bewerben.

Voraussetzung für ein Promotionsstipendium ist ein hervorragender Studienabschluss sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Es existieren für Doktorand*innen unterschiedliche Stipendienformen, die sich in den Voraussetzungen unterscheiden. Sie können sich nur für eines der Stipendien bewerben!

Bitte planen Sie den Zeitpunkt Ihrer Bewerbung gut. Eine Verschiebung des Stipendienbeginns ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Prüfung unserer zur Verfügung stehenden Mittel möglich. Können Sie Ihr Stipendium bis zum jeweils gültigen Förderbeginn nicht antreten, verfällt es.


Für das Promotionsstipendium können sich zum einen deutsche Doktorand*innen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU Land (außer Großbritannien) und der Schweiz zur Promotion zugelassen sind. Zum anderen können sich ausländische Doktorand*innen bewerben, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen sind.

Für dieses Stipendium sollten sich auch Ausländer*innen bewerben, die während ihrer Promotion einen längeren Forschungsaufenthalt außerhalb Deutschlands planen.

Presseerklärung zur Erhöhung der Förderzeit und des Stipendium für Promovierende.

Promotionsstipendium

Dieses Stipendium wird im Rahmen der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vergeben. Die Regelförderdauer beträgt 3 Jahre, sie kann im Einzelfall um bis zu 6 Monate verlängert werden. Eventuelle andere in- oder ausländische Förderungen der Promotion werden auf die Förderdauer angerechnet.

Promotionsabschlussstipendien werden nicht vergeben.

Das Promotionsstipendium ist weitgehend einkommensunabhängig und beträgt z. Z. 1450,-€ im Monat. Dazu können eine monatliche Forschungskostenpauschale in Höhe von derzeit 100,-€ und ggf. Zuschläge zur Krankenkasse gewährt werden. Für Stipendiat*nnen können auch Auslandsaufenthalte (Forschungsaufenthalte, Konferenzbesuche etc.) gefördert werden.

Eine Doppelfinanzierung (z.B. gleichzeitiger Bezug weiterer Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder Bezug von Arbeitslosengeld und Stipendium) ist prinzipiell ausgeschlossen.


Für das Stipendium für Promovierende aus dem Ausland können sich ausschließlich Ausländer*innen bewerben, die für ihre Promotion an einer deutschen Hochschule zugelassen sind (Promotionszulassung) oder die sich im Rahmen ihrer Promotion zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland befinden.

Stipendium für Promovierende aus dem Ausland

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergibt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) Stipendien an Ausländer*innen, die zur Promotion oder zu einem Forschungsaufenthalt im Rahmen ihrer Promotion nach Deutschland kommen.

Fördervoraussetzungen für ausländische Promovierende (alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein):

  • Zulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland
  • Betreuung eine*r Hochschullehrer*in in Deutschland
  • sehr guter Studienabschluss
  • gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs - Niveau B2)
  • Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 15 Monate in Deutschland, außer aufgrund des früheren Beginns der Promotion/des Forschungsaufenthaltes oder der Vorbereitung auf ihre Promotion/Forschungsaufenthalt

Im Falle einer Promotion an einer deutschen Hochschule (Promotionszulassung in Deutschland erforderlich) beträgt die maximale Förderdauer drei Jahre. Eine weitere Verlängerung von bis zu sechs Monaten kann beantragt werden.

Wer bereits von einer anderen Institution ein Stipendium/eine Förderung für seine Promotion erhalten hat, kann nur dann durch die RLS weiter gefördert werden, wenn diese Vorförderung weniger als drei Jahre betrug. Jede Vorförderung wird zeitlich angerechnet, das heißt von unserer maximalen Förderzeit von zwei Jahren abgezogen.

In der Regel werden keine Promotionsabschlussstipendien vergeben.

Die Förderdauer für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen einer Promotion an einer ausländischen Hochschule (Promotionszulassung der ausländischen Hochschule erforderlich) ist abhängig von den zeitlichen Erfordernissen des Forschungsaufenthalts; sie beträgt maximal drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Förderung möglich.

Private Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern können nicht gefördert werden.

Das monatliche Grundstipendium beträgt derzeit 1.400,- €, hinzu kommen eine Mobilitätspauschale von 100 € und eine Pauschale (pauschalierte Nebenleistung) von 20,- €.

Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen, unterschiedliche Stipendien werden miteinander verrechnet.

Anfragen und Information

Nähere Informationen zur Bewerbung für ein Stipendium finden Sie hier.

Kontkatinformationen zum Studienwerk finden Sie hier.