2005 gab es bei Heckler & Koch offenbar einen Riesendruck, das Mexiko-Geschäft zu retten. Ein damaliger Geschäftsführer nahm seinen Hut, weil es ihm «immer riskanter» wurde, was andere bei Heckler & Koch hinter seinem Rücken bei den Exportkontrollbehörden vorlegten.
Bericht vom 22. Prozesstag am 29. November 2018
Im Zentrum stand heute die Vernehmung des Zeugen Jürgen B., der bis zum Jahre 2006 Behördenbeauftragter von Heckler & Koch war. In dieser Position war er zuständig für die Kontakte zu den Kontrollbehörden. Nach seiner Aussage habe es ein «sehr vertrauensvolles Verhältnis zu den einzelnen verantwortlichen Entscheidern» im Auswärtigen Amt, im Verteidigungs- und Wirtschaftsministerium sowie zum Kanzleramt gegeben. Zum Fall Mexiko sagte er, dass es kurz zuvor in drei Provinzen Menschenrechtsverletzungen gegeben habe. Daraufhin habe der verantwortliche Entscheider im Wirtschaftsministerium, Herr W., ihm gesagt, es könne keine Genehmigung erteilt werden, weil sie keinen Einfluss darauf hätten, wohin das mexikanische Verteidigungsministerium die Waffen ausliefern würde.
Bei Heckler & Koch habe es sehr großen Druck auf das Mexiko-Geschäft gegeben, zum einen, weil es ein größeres Projekt war, zum anderen, weil schon ein Vorschuss aus Mexiko eingegangen war. Auch er sei unter Druck gesetzt worden, er müsse sich in Berlin anstrengen. Er habe mitbekommen, dass es hinter seinem Rücken hieß, er strenge sich nicht genug an. Er sei dann mit dem damaligen Hauptgeschäftsführer, dem US-amerikanischen General Meyer, nach Berlin gefahren, damit der dort direkt mit den Behörden sprechen konnte.
Der damalige Geschäftsführer und Ausfuhrverantwortliche Dr. H. habe sich insbesondere wegen Mexiko mit dem Hauptgeschäftsführer Meyer überworfen und habe in der Folge dann auch das Unternehmen verlassen. Auslöser sei ein Schreiben gewesen, dass der heutige Angeklagte Ingo S. hinter seinem Rücken direkt an das Wirtschaftsministerium geschrieben habe. Darin hätten sie einen Antrag auf Exportgenehmigung mit einer Endverbleibserklärung gestellt, in der einzelne Provinzen von der Belieferung ausgeschlossen waren. Das sei ein Vertrauensbruch gewesen, und Dr. H habe daraufhin die Ausfuhrverantwortung abgegeben, weil er persönlich ja der Haftende gewesen sei. Wörtlich: «Er hat die Verantwortung als Ausfuhrverantwortlicher ... abgegeben, weil es immer riskanter wurde, was wir hintenrum erfuhren, hat er gesagt, ‹ich mach das nicht mehr›.»
Woher die Idee mit dem Ausschluss einzelner Provinzen kam, wisse er nicht. Aber der Vorschlag sei nicht aus dem Ministerium gekommen, sondern sei bei Heckler & Koch entstanden, unter diesem «Riesendruck», das Mexiko-Geschäft zu retten.
Zum generellen Vorgehen sagte der Zeuge, dass Heckler & Koch immer vor einer schriftlichen Antragstellung in den Behörden Gespräche geführt habe um abzuklären, ob es überhaupt eine Genehmigung geben könnte. Deshalb hätten sie während seiner Zeit bei HK auch nie einen ablehnenden Bescheid bekommen, weil das immer schon vorher abgeklärt worden sei.
Der Vorsitzende Richter ging dann noch auf die Erklärung der Angeklagten Marianne B. vom vorherigen Prozesstag ein. Sie ist neben Ingo S. eine der beiden Angeklagten, für die möglicherweise der Vorwurf des Erschleichens einer Genehmigung im Raum steht. Der Richter machte klar, dass die angeklagte Tat eine Ausfuhr mit erschlichener Genehmigung sei. Jede Aktivität, die diese Ausfuhr unterstütze, sei eine Beihilfehandlung. Und solche Aktivitäten habe Marianne B. selbst beschrieben, als sie sagte, sie sei «zuständig für Angebote» oder «Schnittstelle für die Exportkontrolle» gewesen. Es gehe eben nicht nur um eine Beihilfe konkret zur Manipulation einer Endverbleibserklärung, sondern allgemein um die Beihilfe zur Ausfuhr. Die Frage, ob das Ganze strafbar sei, so der Richter, hänge ganz entscheidend von Marianne B.’s Wissen ab.
Und da scheinen auch die erst kürzlich aufgetauchten Ordner aus dem Bestand von Marianne B. diese eher noch zu belasten. Denn sie hatte im September 2006 auf Anordnung ihrer Vorgesetzten eine genaue Übersicht über die einzelnen G36-Lieferungen nach Mexiko angefertigt, aus denen genau ersichtlich ist, welche Endverbleibserklärungen wann wofür vorlagen. Darunter auch Vorgänge, bei denen bei den Lieferungen einiges schiefgegangen war und Marianne B. immer wieder mal korrigierend eingegriffen hatte. Dazu meinte der Vorsitzende Richter nur lapidar: «Es herrscht Chaos und in dem Chaos scheinen Sie den Durchblick zu haben. Mehr will ich gar nicht sagen».
Nachdem jüngst viele neue E-Mails von Marianne B. aufgetaucht waren, ließ sich der Vorsitzende Richter auch zur E-Mail-Ordner Struktur von Frau B. aus. Weniger aus Sicht des Verfahrens, aber aus Sicht eines Rüstungsexports-Kritikers ganz spannend: Neben «Mexiko» gab es in ihrer Ordnerstruktur von 2006 auch Ordner mit den Titeln «Griechenland», «Türkei», «Saudi-Arabien», «Nepal» und «Oman». Was da drin steht, wissen wir leider nicht...
Für die nächsten Verhandlungstage (10. Dezember 2018 und 10. Januar 2019) werden voraussichtlich die beiden ehemaligen HK-Geschäftsführer Dr. H. und Herr E. als Zeugen geladen.