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Publikation : Konzernmacht beschränken

Elemente eines wirksamen Lieferkettengesetzes

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Erschienen
März 2020
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Eine Früchtetheke im Supermarkt.
Beispiel Lebensmitteleinzelhandel: Su­permarktkonzerne haben seit den 1990er Jahren in nie ge­kanntem Ausmaß Kontrolle über ihre Zulieferketten erlangt. CC BY-NC 2.0, Rikolto (Vredeseilanden) / Jelle Goossens via flickr

Aktuell steht die Bundesregierung unter Druck, ein Lieferkettengesetz zu verabschieden. Es könnte Konzerne aus Deutschland rechtlich dazu verpflichten, gegenüber ihren Zulieferern menschenrechtliche Sorgfalt walten zu lassen. So wichtig ein solches Gesetz ist: Wirksam wird es nur werden, wenn die Implementierung nicht nur über externe Audits erfolgt, sondern innerhalb der Lieferkette eine Kontrolle „von unten“ ermöglicht.

Michel Brandt ist Abgeordneter im Bundestag und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Menschenrechte. Benjamin Luig leitete von 2016 bis 2019 das Dialogprogramm Ernährungssouveränität der Rosa­-Luxemburg­-Stiftung.

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