Pressemeldung | Aktuelle Studie zur Neuordnung der Religionsfinanzierung veröffentlicht

Vorschlag zur Ablösung der Staatskirchenleistung und für eine gleichberechtigte Finanzierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Cover der Studie: Neuausrichtung der Finanzierung von Religionsgemeinschaften im säkularen Staat.

Mit der heute veröffentlichten Studie „Die Neuausrichtung der Finanzierung von Religionsgemeinschaften im säkularen Staat“ von Prof. em. Dr. Franz Segbers unterbreitet die Rosa-Luxemburg-Stiftung einen Vorschlag zur verfassungskonformen Weiterentwicklung der Finanzierung von Kirchen, anderen Religionsgemeinschaften, wie den jüdischen und muslimischen Gemeinden sowie Weltanschauungsgemeinschaften.

Die Studie entwickelt einen Vorschlag, wie einerseits die verfassungsrechtlich gebotene Trennung von Staat und Kirche konsequenter als bisher umgesetzt werden kann und andererseits der verfassungsrechtliche Schutz von Religionsausübung und ihren Gemeinschaften gesichert, verbreitert und weiterentwickelt werden kann. Dabei wird auf das italienische Modell der „Kultursteuer“ Bezug genommen, und eine Weiterentwicklung und Anpassung dieses Modells auf die deutsche Rechtssituation vorgeschlagen. Damit sollen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – ähnlich wie andere anerkannt gemeinnützige Träger der Zivilgesellschaft – gefördert werden.

Die vorlegte Studie leistet einen fundierten Diskussionsbeitrag zu einer zukunftsfesten Finanzierung unterschiedlicher Religionsgemeinschaften in einer zunehmend diversen und pluralen Gesellschaft von Christ*innen, Jüd*innen Muslim*innen, anderen religiösen Gemeinschaften und Konfessionslosen und damit in einem säkularen Staat.

Seit vor 101 Jahren die Weimarer Reichsverfassung in Kraft getreten und mit ihr die Trennung von Kirche und Staat vollzogen wurde, steht die Ablösung der Staatskirchenleistungen aus. Durch den seither geltenden Rechtsstatus als Körperschaften des öffentlichen Rechts wurde ihnen der Einzug von Kirchensteuern ermöglicht, womit wiederum die sachliche Begründung für Staatskirchenleistungen nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 entfiel.

Die Fraktionen von DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im März dieses Jahres einen entsprechenden gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (Drs.-Nr.). Eine Neuordnung der Finanzierung ist auch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie dringend geboten, denn neben vielen Betrieben und Nichtregierungsorganisationen, trifft sie auch die Tätigkeit von Religionsgemeinschaften hart, da sie auf Spenden und Kollekten angewiesen sind.

Jannine Hamilton
Presse / Rosa-Luxemburg-Stiftung
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