Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die gesellschaftliche Bedeutung der Politischen Stiftungen anerkannt und den Gesetzgeber aufgefordert, das Fördersystem für parteinahe Stiftungen neu zu regeln. Es hat festgestellt, dass für das Jahr 2019 die politische Chancengleichheit der AfD verletzt worden sei. «Das Urteil hat mich nicht überrascht. Es ist aber kein Freibrief für die Finanzierung der AfD-nahen Erasmusstiftung», so Geschäftsführerin Daniela Trochowski. Jetzt liege es an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, einen entsprechenden Gesetzentwurf mit rechtsstaatlichen Regeln für eine nachhaltige Finanzierung der Politischen Stiftungen vorzulegen. Dafür habe das Gericht einige Anforderungen formuliert, wie klare Finanzierungs- und Verteilungskriterien, die Definition des Begriffs der dauerhaften Grundströmung und eindeutige Ausschlusskriterien. Eine Frist zur Umsetzung wurde nicht gesetzt.
«Das deutsche System der Politischen Stiftungen ist einzigartig und eine wichtige Säule für politische Partizipation und Entscheidungsfindung der Bürger*innen. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der demokratischen Vielfalt», so Trochowski. Einen Automatismus zur Finanzierung der Erasmusstiftung könne sie aus diesem Urteil nicht erkennen.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung sieht es als ihre Aufgabe, antifaschistische, solidarische Bildung zu fördern. Sie ist ein Ort, an dem jeder Mensch unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Fähigkeiten willkommen ist und lernen kann. «Zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer öffentlichen Finanzierung der Politischen Stiftungen gehören deshalb für mich in erster Linie der Status der Gemeinnützigkeit und das Handeln im Sinne der allgemeinen Menschenrechte, der Schutz der parlamentarischen Demokratie und der gelebten Rechtsstaatlichkeit», sagt Trochowski.