Nachricht | Bildungsurlaube & Bildungsreisen 2024

Save the date ! Auch 2024 bieten wir Bildungsurlaube in Hamburg, eine Jugend-Gedenkstättenfahrt und eine Bildungsreise an.

Ausführliche Informationen zu allen unseren Bildungsurlauben ab Januar 2024!

Bildungsurlaub in Hamburg und Umgebung
  • Eine andere Stadt ist machbar! Wie könnte eine sozial-ökologische Transformation Hamburgs aussehen? Bildungsurlaub in Hamburg, vom 22.-26. April 2024.
  • Rebellisches Wendland - Gorleben, Windkraft und Willkommenskultur. Ein Fahrrad-Bildungsurlaub im Wendland, 08. - 13. September 2024 [weitere Informationen folgen!]
  • Das Gedächtnis der Stadt. Deutungskämpfe um Vergangenheit und Gegenwart in Hamburg. Bildungsurlaub in Hamburg, vom 23. bis 27. September 2024 [weitere Informationen folgen!]
  • Bauernkrieg und frühbürgerliche Revolution. Dreitägiger Bildungsurlaub auf den Spuren des deutschen Bauernkrieges, in Hamburg und Bad Frankenhausen (Thüringen), 31. Oktober bis 02. November 2024 [weitere Informationen folgen!]
  • Antifeminismus in Hamburg - Gegen Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Emanzipation. Bildungsurlaub in Hamburg, vom 04. bis 08. November 2024 [weitere Informationen folgen!]
Bildungsreise ins europäische Ausland
Jugendgedenkstättenfahrt

Bildungsurlaub - Mein gutes Recht!

Die von uns veranstalteten Bildungsurlaubsveranstaltungen sind nach dem Hamburger Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaub anerkannt. Nach diesem Gesetz haben alle Arbeitnehmer_innen einen Rechtsanspruch auf fünf Werktage Bildungsurlaub im Jahr.

Bildungsurlaub dient der beruflichen wie der politischen Bildung. Der Inhalt muss nicht notwendig im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen.  Der Bildungsurlaub wird zusätzlich zum Jahresurlaub gewährt. Nur aus dringenden betrieblichen Gründen darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen. Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit und zahlt das Arbeitsentgelt fort. Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer zu zahlen.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Die angemeldeten Teilnehmer_innen der Bildungsreise erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und den Anerkennungsbescheid der Behörde. Beide Dokumente sind bei Beantragung der Freistellung dem Arbeitgeber vorzulegen. Der Antrag auf Freistellung soll dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsreise vorliegen. Nach Beendigung der Reise erhalten alle Teilnehmer_innen von uns eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber auf verlangen vorzulegen ist.

Bildungsurlaub machen ! Erklärvideo DGB Bildungswerk.

Natürlich können auch Personen ohne rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub an unseren Reisen teilnehmen!

Kontakt

Fragen zum Thema Bildungsurlaub beantwortet

Andreas Merkens

Referent für Politische Bildung

Rosa Luxemburg Stiftung / Regionalbüro Hamburg

Alstertor 20, 20095 Hamburg

Tel: (040) 28003709 / Mobil: 0152 09088642