In Deutschland gibt es seit 75 Jahren ein Grundgesetz.
Das Grundgesetz wurde gemacht, nachdem der 2. Weltkrieg zu Ende war.
Im 2. Weltkrieg sind sehr viele schlimme Dinge passiert.
Zum Beispiel haben die Nazis viele Menschen getötet.
Das nennt man Menschheitsverbrechen.
Damit sich das nicht widerholen kann, wurde das Grundgesetz gemacht.
Es wurde am 8. Mai 1949 beschlossen.
Zwei Wochen danach wurde es gültig.
Seitdem gibt es die Bundesrepublik Deutschland.
Das heißt: Seitdem gilt das Grundgesetz für alle Menschen in Deutschland.
Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln für Deutschland.
Es gibt dort viele gute Regeln, die wir noch nicht alle nutzen.
Manchmal hält sich der Staat nicht an diese Regeln.
Aber die Gesellschaft kann daran arbeiten, dass sich der Staat an die Regeln hält.
Zum Beispiel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Oder: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“
Das bedeutet: Für alle Menschen gelten die gleichen Gesetze.
Das steht im Artikel 1 und im Artikel 3 vom Grundgesetz.
Im Grundgesetz stehen auch Regeln für das Zusammenleben und für die Arbeit.
Zum Beispiel das Streikrecht in Artikel 9.
Streikrecht bedeutet: Menschen dürfen die Arbeit stoppen, wenn sie nicht zufrieden sind.
Sie dürfen sich zusammentun und für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.
In Artikel 15 steht dieses Recht:
Land, Naturschätze und Fabriken könnten der Gemeinschaft gehören und nicht mehr einzelnen Menschen.
Das nennt man "Vergesellschaftung“.
In Artikel 20a gibt es eine neue Regel.
Dort steht: Der Staat muss die Natur schützen.
Das ist wichtig für uns und für die Menschen, die nach uns leben.
Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft das Grundgesetz schützen und verteidigen.