Die schwarz-gelbe Landesregierung plante eine Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahlen in NRW am 7. Juni 2009. Auf gerichtlichen Antrag der SPD und Bündnis 90/Grüne vor dem Landesverfassungsgericht werden die Kommunalwahlen nicht am 7. Juni 2009 stattfinden. Hintergrund ist, dass zwischen der Wahl und der Mandatsübernahme im Oktober 2009 mehr als 4 Monate gelegen hätten. Dies hat das Landesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Es sei zwar nicht festgeschrieben wie viel Zeit zwischen Wahl und Mandatsübernahme liegen muß, jedoch ist in vergleichbaren Gesetzen nicht mehr als 3 Monate festgeschrieben.
Schon vorab gab es heftige Kritik an der Festlegung der Kommunalwahlen auf den 7. Juni 2009, da diese gleichermaßen auch mit den Bundestagswahlen am 27. September 2009 hätten stattfinden können. Die schwarz-gelbe Landesregierung wehrt sich – wohl aus wahltaktischen Gründen – hiergegen und bevorzugt nun die Kommunalwahl in NRW am 30. August 2009. Mal abgesehen davon, dass jede einzeln durchgeführte Wahl zu immensen Mehrkosten führt – bei Zusammenlegung von Wahlen können bis zu 30% der Kosten eingespart werden, kostet nun die gerichtlich entschiedene Verlegung voraussichtlich 42 Mio. €.
Siehe auch: Sauerlandkurier vom 21. Februar 2009 - www.sauerlandkurier.de/sauerlandkurier.php