Mein Vortrag ist so aufgebaut, dass ich nur kurz und in Stichworten auf die Aktuellen Entwicklungen der Sicherheitsgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland eingehen will. Nach einer Einordnung der Freiheitsrechte in die Konzeption der Menschenrechte, einem kurzen Rekurs auf die Menschenrechtsdebatte und den Staatsbegriff, will ich auch anhand von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes den Paradigmenwechsel im Sicherheitsbegriff seit den 70er Jahren deutlich machen.
Am Ende meines Vortrages möchte ich deutlich machen, warum LINKS mehr ist als die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer/innen und Erwerbslosen, warum LINKS Bürgerrechte oder Freiheitsrechte NIE alternativ zu sozialen Rechten stellen darf.
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