Publikation Ungleichheit / Soziale Kämpfe - Gesellschaftstheorie - Globalisierung "Gleichstellungspolitik" statt "Ausländerpolitik"

Workshop "Eingebürgert - und was dann? Wege aus der Diskriminierung von Minderheiten" am 16.9.2000 in Berlin

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Erschienen

September 2000

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Erwartungen an die politischen Parteien und an den neuzubildenden Senat von Berlin

Oktober 1999

In Berlin leben ca. 450.000 Menschen nicht-deutscher Herkunft. Allen tatsächlichen oder ver­meintlichen Schwierigkeiten zum Trotz leben Menschen unterschiedlicher Herkunft gedeihlich zusammen. Sowohl die Integrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte als auch die Integrati­onsbereitschaft der Zuwanderer/-innen haben hierzu beigetragen.

Als neue Bundeshauptstadt und zukünftige Ost-West-Drehscheibe muss Berlin seine interkul­turellen Kompetenzen ausbauen. Dies erfordert eine Neuorientierung. Es ist nun an der Zeit, die "Ausländerpolitik" zu einer "Gleichstellungspolitik" weiterzuentwickeln. Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg legt hierfür eine Gesamtkonzeption vor, die zugleich als Aufforderung an die politischen Parteien und an den neu zu bildenden Senat von Berlin zu verstehen sind.

Inhaltsverzeichnis

I. VON DER AUSLÄNDERPOLITIK ZUR GLEICHSTELLUNGSPOLITIK

1. Integrationspolitisches Ziel

2. Integrationspolitische Aufgaben des Staates

3. Situation und Befindlichkeiten der Mehrheitsgesellschaft

4. Situation und Befindlichkeiten der Minderheitengesellschaft

5. Integrationspolitische Anforderungen der Mehrheitsgesellschaft

6. Integrationspolitische Anforderungen der Minderheitengesellschaft:

II. NEUE STRUKTUREN IN DER INTEGRATIONSPOLITIK

1. Integrationspolitik muss eine staatliche Aufgabe werden

2. Beauftragte für Eingliederung und Zuwanderung

3. Landeskommission für Eingliederung und Zuwanderung

4. Verbände als Vertreter bestimmter Bevölkerungskreise anerkennen

III. INNENPOLITIK

1. Integrationskurse für Neuankömmlinge

2. Landesgleichstellungs-/Antidiskriminierungsgesetz

3. Interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes

4. Verkürzung der Einbürgerungsverfahren

5. Ausländerbehörde

6. Strafgefangene nicht-deutscher Herkunft

7. Ausweisung straffälliger Ausländer

IV. BILDUNGSPOLITIK

1. Bildungssystem mit interkulturellen Kompetenzen

2. Vorschulische Erziehung und Sprachförderung:

3. Schulische Erziehung und Sprachförderung:

4. "Religionskunde für muslimische Kinder" an Berliner Schulen

5. Hochschule

V. WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTPOLITIK

1. Gewerbetreibende nicht-deutscher Herkunft

2. Information und Beratung über Fördermöglichkeiten in türkischer Sprache

3. Umschulungsprogramme für arbeitslose Migrant/-innen

VI. WOHNUNGSPOLITIK

1. Quartiersmanagement

VII. FRAUEN-, JUGEND- UND FAMILIENPOLITIK

1. Sicherung der Projekte

2. Interkulturelle Verständigung

3. Prä- und Intervention mit interkultureller und mehrsprachiger Kompetenz

4. Häusliche Gewalt

VIII. SENIOREN- UND GESUNDHEITSPOLITIK

1. Seniorenheime und Seniorenfreizeitstätten

2. Religionsausübung in der stationären Medizin

3. Längerer Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik

IX. KULTUR- UND MEDIENPOLITIK

1. Haus der Kulturen der Welt

2. Werkstatt der Kulturen

3. Senatskulturverwaltung

4. SFB 4 (Radio-Multi-Kulti)

5. Türkischsprachige und interkulturelle Sendungen

6. Interkulturelles Fenster im SFB Fernsehen

7. Vertretung im Rundfunkrat

X. SPORTPOLITIK

1. BFV-Präambel

2. Vertretung in Gremien

 

I.                VON DER AUSLÄNDERPOLITIK ZUR GLEICHSTELLUNGSPOLITIK

 

1.                 Integrationspolitisches Ziel

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der es keine verantwortbare Alternative gibt.

Unter Integration verstehen wir das von gegenseitiger Akzeptanz, Respekt und Toleranz geprägte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher nationaler, kultureller oder religiöser Herkunft auf der Basis unsereres Grundgesetzes. Rechtsgleichheit und gleiche Teilhabechancen an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen sind dafür Grundvoraussetzung.

Die Bundesrepublik Deutschland definiert sich als ethnisch homogener Staat. Die Norm, Nationalstaaten als kulturell möglichst homogene Gebilde zu etablieren, macht die im Sinne der Nationalkultur heterogenen Gruppen, die im Staatsgebiet leben, zu ethnischen Minderheiten. Durch den ethnischen Nationalismus werden ethnische Minderheiten sogar zu feindlichen Gruppen. Der ethnische Nationalstaat ist nicht nur ein allgemeines Legitimationsmuster staatlicher Organisation, sondern ein Prinzip, das praktische und konkrete Politik gegenüber ethnischen Minderheiten in verschiedenen Bereichen bestimmt. Für den ethnischen Nationalstaat, der ethnische Homogenität anstrebt, erscheinen im Staatsgebiet lebende ethnische Minderheiten als ein Störfaktor, der die „nationale Einheit“ bedroht. Durch Assimilierungspolitik versucht der Staat die nationale Einheit zu erhalten bzw. herzustellen und die ethnischen Minderheiten als seperate Gruppen aufzulösen.

Der TBB stellt seinen Ausführungen eine neue Definition voran: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine ethnisch-pluralistische (polyethnische) Zivilgesellschaft. Ein polyethnischer Staat, der den Schutz der Minderheiten so in sein Verfassungssystem integriert hat, dass er nicht mehr als Minderheitenschutz in Erscheinung tritt.

Eine Gleichstellungspolitik in Deutschland und in Berlin müsste folgende Grundsätze haben:

a)      Sie muss die Interessen der Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung angemessen berücksichtigen.

b)      Sie muss das Dasein von Angehörigen ethnischer Minderheiten als Chance (nicht als Bedrohung) begreifen.

c)      Sie muss human sein.

d)      Sie muss transparent für jeden sein.

e)      Sie darf die Probleme nicht verheimlichen, sondern offen ansprechen.

f)        Sie muss realistisch sein.

Diese Politik muss auf der Grundlage der Transkulturalität umgesetzt werden. Transkulturalismus ist eine bewusste Politik, die Antithese zur Assimilation.

Ziele einer transkulturalistischen Politik können sein:

a)      Alle Menschen in Deutschland sollen eine Bindung zu Deutschland haben und mitverantwortlich sein, unsere gesamtgesellschaftlichen Interessen zu fördern.

b)      Alle Menschen in Deutschland sollen die grundsätzlichen Rechte der Unterscheidungsfreiheit aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion oder Kultur geniessen.

c)      Alle Menschen in Deutschland sollen die gleichen Lebenschancen und gerechten Zugang zu den vom Staat im Auftrag der Gemeinschaft verwalteten Mitteln haben.

d)      Alle Menschen in Deutschland sollen die Möglichkeit haben, sich an allen Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, zu beteiligen.

e)      Alle Menschen in Deutschland sollen imstande sein, ihr Potential für Deutschlands wirtschaftliche und soziale Förderung zu entwickeln und einzusetzen.

f)        Alle Menschen in Deutschland sollen die Möglichkeit haben, gute Sprachkenntnisse in Deutsch und anderen Sprachen zu erlangen und zu erweitern und ein kulturelles Verständnis zu entwickeln.

g)      Alle Menschen in Deutschland sollen ihr kulturelles Erbe entwickeln und miteinander teilen können.

h)      Alle Menschen in Deutschland sollen die kulturelle Diversität der deutschen Gemeinschaft anerkennen, reflektieren und ihr entgegenkommen.

 

2.                 Integrationspolitische Aufgaben des Staates

Zur Zeit leben rund 15 Millionen Menschen in den Ländern West- und Nordeuropas, ohne die Staatsbürgerschaft dieser Staaten zu besitzen. Die Zahl der Einwanderer/-innen innerhalb der EU beläuft sich auf rund 10 Millionen. Aber, ca. 65% der Einwanderer/-innen innerhalb der EU haben nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates und können sich somit nicht auf EU-Rechte berufen.

Die sich Richtung West- und Nordeuropa, insbesondere Bundesrepublik Deutschland immer stärker bewegenden Wanderungsbewegungen lassen sogar in konservativen Kreisen einen gewissen Sinneswandel erkennen. Die CDU, die bislang an der These "Deutschland ist kein Einwanderungsland" festhielt, hat dies nun aus ihrem Grundsatzpapier entfernt. Auch innerhalb der SPD und der FDP gewinnen diejenigen, die ein Einwanderungsgesetz fordern, an Boden.

a) Die Bundesrepublik Deutschland (und allgemein die west- und nordeuropäischen Staaten) haben sich in Einwanderungsländer und multikulturelle Gesellschaften gewandelt. Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen nicht-deutschen Ursprungs, ihre Verweildauer, ihre Lebens- und Konsumgewohnheiten belegen dies.

Aus drei unterschiedlichen Gründen wird es weiterhin Wanderungsbewegungen in die Bundesrepublik Deutschland (und nach West- und Nordeuropa) geben:

(1)   Die Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder) von rechtmässig hier lebenden Einwanderer/-innen (unabhängig davon, ob diese seinerzeit im Rahmen der Arbeitsmigration oder als politisch Verfolgte hierher gekommen waren)

(2)   politische Flüchtlinge (die sich auf Artikel 16 GG oder auf die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 berufen)

(3)   Menschen, die aus legitimen ökonomischen, sozialen, ökologischen und ähnlichen Gründen gezwungen sind einzuwandern (und mangels Alternative politisches Asyl beantragen).

Ausgehend von diesen realen Gegebenheiten muss in der Bundesrepublik Deutschland eine realistische politische Wende eingeleitet werden: sowohl zur Gleichstellung der bereits hier lebenden Einwanderer/-innen, als auch zur Klärung der Lage und der Rechte von Einwanderungswilligen müssen neue rechtliche und institutionelle Grundlagen geschaffen werden.

b) Die Bundesrepublik Deutschland muss die Realität, faktisch ein Einwanderungsland und eine multikulturelle Gesellschaft geworden zu sein, anerkennen. Sie muss ihre Politik unter Berücksichtigung der genannten drei Gründe für Einwanderungsbewegungen entwickeln. Mit anderen Worten müssen -wie in Holland und Schweden begonnen- entsprechende rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Nur so ist es möglich, sowohl für die hier befindlichen Einwanderer/-innen, als auch für die Einwanderungswilligen eine durchschaubare und planbare Politik zu entwickeln. Und nur so kann die Öffentlichkeit für diese Politik gewonnen und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden.

c) Zur Realisierung gleicher Rechte und zur Entwicklung und Umsetzung einer auf Grundlage eines Einwanderungslandes und einer multikulturellen Gesellschaft aufzubauenden Politik muss sowohl auf Bundes-, als auch auf Landes- und kommunaler Ebene entsprechend umstrukturiert werden (z.B. durch die Einrichtung eines Einwanderungsministeriums).

Der einfachste und akzeptabelste rechtliche Rahmen zur Gleichstellung der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Einwanderer/-innen ist die Staatsbürgerschaft. Sie wird aber von der Mehrheit der Einwanderer/-innen nur dann angenommen, wenn die Mehrstaatigkleit anerkannt wird. Das einzige Kriterium bei der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ohne die Aufgabe der originären Staatsbürgerschaft soll die Aufenthaltsdauer sein (bzw. das Geburtsortsprinzip). In diesem Zusammenhang sind eventuell enstehende Probleme (z.B. Militärdienst) über bilaterale und internationale Abkommen lösbar bzw. bereits gelöst.

Zur Erweiterung der Rechte derjenigen Einwanderer/-innen, die die zweite (d.h. die deutsche) Staatsbürgerschaft nicht annehmen können (oder wollen), muss ein "Niederlassungsgesetz" geschaffen werden. Dieses Recht muss mindestens das kommunale Wahlrecht, das Recht auf Familienzusammenführung, das Recht auf gesicherten Aufenthalt, kulturelle Rechte u.a. beinhalten.

Eine neue Politik muss vorrangig

(1)   auf der Grundlage, dass die Bundesrepublik Deutschland faktisch ein Einwanderungsland geworden und eine multikulturelle Gesellschaft entstanden ist, gestaltet werden

(2)   das Recht auf Muttersprache und Kultur gewährleisten

(3)   das Recht auf religiöse Unterweisung anerkennen

(4)   ein Gleichstellungs-/Antidiskrimierungsgesetz beschliessen.

d) Die drei erwähnten Einwanderungsbewegungen müssen auf eine rechtliche Basis gestellt werden, die den Menschenrechten und den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft würdig ist:

(1)   Die Einheit der Familie kann nicht zur Disposition stehen. Das Ausländergesetz 1990 muss neu gefasst und jedem/jeder sich hier rechtmässig aufhaltenden Einwanderer/-in das Recht zugestanden werden, Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren (wie es EU-BürgerInnen zusteht) zuziehen zu lassen.

(2)   Das Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung, wie es in Art.16 (1) GG und in der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 vorgesehen ist, darf in keinster Weise eingeschränkt werden.

(3)   Die Rechte von Menschen, die aus ökonomischen, sozialen, ökologischen und anderen Gründen zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen sind und in die Bundesrepublik Deutschland einwandern wollen, müssen im Rahmen eines neuen "Einwanderungsgesetzes" geregelt werden.

Durch solch ein Gesetz die Einwanderungsmöglichkeit nach Deutschland ausserhalb des Familiennachzugs und der politischen Verfolgung zu regeln, bringt verschiedene Vorteile:

(1)   Menschen, die aus ökonomischen und anderen Gründen einwandern wollen, werden nicht mehr gezwungen, -wie bisher mangels Alternative- einen Antrag auf politisches Asyl zu stellen.

(2)   Es bringt sowohl für die bundesdeutsche Gesellschaft, als auch für die Betroffenen Klarheit und Offenheit (was auch die Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland versachlichen wird).

(3)   Der Staat wird in die Pflicht genommen, die notwendigen Infrastruktur- und Integrationsmassnahmen vorzubereiten (was auch zum Abbau der heute entstehenden Probleme führen wird). Die Teilnahme an diesen Kursen führen zur frühzeitigen Verfestigung des Aufenthaltsstatus und zur Erteilung einer Arbeitsberechtigung.

Die Eröffnung der Möglichkeit eines dritten Einwanderungsrechts neben der Familienzusammenführung und des politischen Asyls durch ein Einwanderungsgesetz bringt unabwendbar mit sich, dass jährliche Aufnahmequoten eingeführt werden und die Einwanderungsformalitäten (Antragseingabe und -bescheidung) in den jeweiligen Heimatländern der Einwanderungswilligen erledigt werden. Es liegt auf der Hand, dass angesichts der wirtschaftlichen Ungerechtigkeit in unserer Welt die jährliche Zahl Einwanderungswilliger die jeweils vorgesehenen Quoten übersteigen kann. Trotzdem ist durch solch eine Regelung eine geordnete Politik umsetzbar.

Ein Einwanderungsgesetz muss folgende Aspekte berücksichtigen:

(1)   Die Aufnahmequoten werden jährlich den Gegebenheiten entsprechend neu festgesetzt

(2)   Die jährlichen Quoten und Staaten werden durch eine unabhängige Institution festgesetzt, in der gesellschaftliche Institutionen, UNCHR und EinwandererInnenorganisationen beteiligt werden

(3)   Es werden feste Kriterien vorgegeben, um zu gewährleisten, dass wirklich Bedürftige einwandern können und es nicht zu einer Fachkräfteabwerbung kommt

(4)   Es wird gewährleistet, dass Flüchtlinge, die aus aktuellen Anlässen, wie z.B. Bürgerkrieg oder ökologische Katastrophen, kommen, ausserhalb der Kontingente Aufnahme finden können.

e) Die Schwierigkeit, die neue Politik in nur einem Land umzusetzen, zwingt dazu zu versuchen, dies in ein west- und nordeuropäisches, zumindest EU-weites Konzept einzubetten. Klar ist auch, dass durch die Schaffung einer gerechten neuen Weltwirtschaftsordnung und -politik die Menschen nicht gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen.

 

3.                 Situation und Befindlichkeiten der Mehrheitsgesellschaft

Man kann die Situation und Befindlichkeiten der deutschen Mehrheit nicht den Extremisten und Demagogen überlassen. Hierzu bedarf es auch einer konstruktiven Herangehensweise. Hierbei sollten die eigene Identitätsproblematik, Konfrontation mit Ausländern, die realen und irrealen Ängste, die Lebenslüge der ethnisch homogenen Gesellschaft, “im eigenen Land Minderheit zu sein”, Angst vor nicht bekannten Verhaltensmustern von Nichtdeutschen Berücksichtigung finden.

 

4.                 Situation und Befindlichkeiten der Minderheitengesellschaft

Eine neue Politik muss die Situation und Befindlichkeiten der Minderheitengesellschaft berücksichtigen. Die Diskriminierungserfahrungen, die die Nichtdeutschen tagtäglich machen, die Angst aufgrund von Rechtsunsicherheit, der Erfolgsdruck, die Über- und Unterschätzung der eigenen Fähigkeiten, Fragen der Identität, kulturelle und Wertekonflikte, die soziale und Bildungssituation sollten bei einer neuen Politik Berücksichtigung finden.

 

5.                 Integrationspolitische Anforderungen der Mehrheitsgesellschaft

a)      Der TBB erwartet entschlossenes Vorgehen gegen rechtsradikale und ausländerfeindliche Tendenzen.

b)      Die Akzeptanz und der kritische Umgang mit der “anderen” Kultur gehört zu einem neuen Miteinander.

c)      Das Interesse am „Unbekannten“ ist eine weitere Erwartung der ethnischen Minderheiten von der deutschen Gesellschaft.

 

6.                 Integrationspolitische Anforderungen der Minderheitengesellschaft:

a)      Der TBB erwartet von ethnischen Minderheiten mehr Verantwortungsbewusstsein für die hieseige Gesellschaft. Die Öffnung gegenüber dieser Gesellschaft ist für die Eingliederung unabdingbar.

b)      Das Interesse an Mitwirkungsmöglichkeiten in der hiesigen Gesellschaft gehört auch zu den integrationspolitischen Aufgaben der Minderheiten.

c)      Das Erlernen der deutschen Sprache und die Stärkung des Bildungsbewusstseins gehört zur Integration.

d)      Auch religiöse Geflogenheiten in allen ihren Ausprägungen müssen sich nach dem Grundgesetz richten.

 

II.           NEUE STRUKTUREN IN DER INTEGRATIONSPOLITIK

Die Integrationspolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus diesem Grund muss diesem Politikbereich das entsprechende Gewicht zugemessen werden. Hierzu bedarf es neuer Strukturen auf Bundes- und Landesebene.

1.                 Integrationspolitik muss eine staatliche Aufgabe werden

Nur wenn die Integrationspolitik zur staatlichen Regelaufgabe erklärt und die dafür vorgesehenen Gesetze erlassen und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, ist es möglich, sie bundesweit zu koordinieren. Anderenfalls wird dieser Bereich von der jeweiligen Landesregierung anders behandelt. Hierzu muss eine neue Konzeption vorgelegt werden, die klärt, in welchen Bereichen eine Änderung der Gesetze notwendig ist.

2.                 Beauftragte für Eingliederung und Zuwanderung

Die - neue - Gleichstellungspolitik erfordert ein koordiniertes Vorgehen. Die Stelle der bisherigen Ausländerbeauftragten sollte in den Beauftragten für Eingliederung und Zuwanderung umbenannt und in der Position einer Staatssekretärin mit Vorschlags- und Mitzeichnungsrecht beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt werden. Diese Stelle muss mit weiteren ressortübergreifenden Kompetenzen und Personal ausgestattet werden. Eine der Aufgaben der Beauftragten für Eingliederung und Zuwanderung muss die jährliche Erstellung eines Eingliederungs- und Zuwanderungsberichtes sein.

3.                 Landeskommission für Eingliederung und Zuwanderung

Bei der Beauftragten für Eingliederung und Zuwanderung ist eine Landeskommission für Eingliederung und Zuwanderung einzurichten. Die Landeskommission hat die Aufgabe, den Senat in Sachen Eingliederungs- und Zuwanderungspolitik zu beraten. Der Kommission sollten folgende Behörden und Organisationen angehören: Senatskanzlei, Innenverwaltung, Sozialverwaltung, Arbeitsverwaltung, Frauenverwaltung, Jugendverwaltung, Beauftragte für Eingliederung und Zuwanderung, Vertreter der Gewerkschaften, der Unternehmerverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Migrantenverbände. Die Kommission sollte regelmäßig tagen und Vorschläge in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik ausarbeiten. Die Berichte sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

4.                 Verbände als Vertreter bestimmter Bevölkerungskreise anerkennen

Das Verhältnis der Politik und der Verwaltung zu den Verbänden der Berliner/-innen nicht deutscher Herkunft ist sehr ambivalent. Einerseits werden soziale Dienste finanziert, andererseits werden sie zum Teil als politischer "Störfaktor" betrachtet. Eine erfolgversprechende Integrationspolitik kann allerdings nur mit ihnen gemeinsam umgesetzt werden.

Der TBB fordert „relevante“ Verbände offiziell anzuerkennen, sie als Vertreter entsprechender Bevölkerungskreise im Vorfeld von politischen Entscheidungen einzubeziehen und sie zu diesem Zweck finanziell zu fördern.

 

III.      INNENPOLITIK

1.                 Integrationskurse für Neuankömmlinge

Der TBB hatte bereits 1998 anlässlich der 1. Innenstadtkonferenz in Berlin eine Neukonzeption der Integrationspolitik gefordert. Kernpunkt dieser Forderung sind integrationsfördernde Maßnahmen nach der Einreise. Hierzu gehören eine gezielte, strukturierte Einführung in die bundesdeutsche Gesellschaft, die Möglichkeit den Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätig­keit bestreiten zu können sowie die Aufenthaltssicherheit.

Den Ausgangspunkt dieser Maßnahmen sollten Integrationskurse bilden. Die Grundkonzeption dieser Kurse sollte folgendermaßen aussehen: Für zuziehende Ehegatten, Flüchtlinge mit Dauerbleiberecht und Asylberechtigte werden einjährige Kurse eingerichtet. Auch bereits in der Bundesrepublik lebende Personen aus diesem Kreis können daran teilnehmen.

Die Kurse beinhalten einen informativen, einen sprachvermittelnden und erwerbsorientierten Teil: Im informativen Teil werden Grunddaten des Staats- und Verwaltungsaufbaus, der Gesellschaft, des Bildungswesens sowie der Kultur und Gebräuche der Bundesrepublik Deutschland vermittelt. Im sprachlichen Teil wird koordiniert mit dem informativen Unterricht ein praxisorientierter Grundwortschatz der deutschen Sprache vermittelt. Im erwerbsorientierten Teil wird ausgehend von vorhandenen heimatlichen Berufsqualifikationen- bzw. -erfahrungen über die Erwerbsmöglichkeiten in der Bundesrepublik informiert. Gegebenenfalls werden adäquate Fortbildungsmaßnahmen angeboten.

Die Teilnahme an diesen Kursen sollte möglichst freiwillig sein und durch Anreize gefördert werden. Eine kontinuierliche und erfolgreiche Teilnahme könnte beispielsweise zu frühzeitiger Aufenthaltsverfestigung und zum Arbeitsmarktzugang (Arbeitsgenehmigung) bzw. zur Gewerbeausübung oder freiberuflichen Tätigkeit führen. Hierzu müssen das Ausländergesetz, die Arbeitsgenehmigungsverordnung und das Arbeitsförderungsrecht entsprechend geändert werden. Eine Nichtteilnahme darf aber nicht zu aufenthaltsbeendenden Massnahmen führen.

Auf Bundesebene muss ein Rahmenlehrplan gemeinsam von den zuständigen Ministerien, den Eigenorganisationen, der Wissenschaft und privaten Trägern erarbeitet werden. Analog dazu sind in den einzelnen Bundesländern Detailpläne zu erarbeiten. Die Kosten der Kurse tragen der Bund und die Länder. Hierzu bedarf es nicht unbedingt neuer Mittel. Die Neuordnung bereits vorhandener finanzieller Quellen und ihre gezielte Vergabe für diese Zwecke muss Priorität haben.

2.                 Landesgleichstellungs-/Antidiskriminierungsgesetz

Die deutsche Staatsbürgerschaft bringt zwar die rechtliche Gleichstellung mit sich, aber damit nicht zwangsläufig die soziale und gesellschaftliche. Der TBB fordert ein Landes­gleichstellungs-/ Antidiskriminierungsgesetz gegen jegliche Diskriminierung (aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und Behinderung). Diskriminierungen können zwar nicht nur mit gesetzlichen Regelungen beseitigt werden, ein solches Gesetz würde allerdings das Enstehen eines stärkeren Problembewußtseins fördern. Darüber hinaus ist es notwendig, staatliche und von Betroffenenorganisationen gegründete Büros gegen Diskriminierungen zu unterstützen.

3.                 Interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes

Der prozentuale Anteil der Angehörigen ethnischer Minderheiten im öffentlichen Dienst ist sehr gering. Obwohl der öffentliche Dienst unter Spardruck steht und nur wenige Stellen neu besetzt werden, wäre es zu begrüßen, wenn mehr Nichtdeutsche im öffentlichen Dienst (nicht nur bei der Polizei) eingestellt werden könnten.

Der TBB fordert stärkeren Zugang zum öffentlichen Dienst, besonders für die Erziehungs- und Sozialbereiche sowie Polizei und Strafvollzug. Bei den Stellenausschreibungen sollte Zweisprachigkeit als Kriterium angegeben werden. Ziel ist, dass sich der nicht-deutsche Bevölkerungsanteil nicht nur in migrationsrelevanten Bereichen, sondern in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes widerspiegelt.

Der TBB fordert das die bei der Polizeiausbildung geltende Regelung, wonach nicht bei Ausbildungsantritt, sondern am Ende Ausbildung die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich ist, auf den gesamten öffentlichen Dienst übertragen wird.

Die öffentliche Verwaltung muss mehr interkulturelle Kompetenzen aufweisen. Dazu ist neben der Einstellung von Menschen aus diesen Bevölkerungskreisen die diesbezügliche Fortbildung aller öffentlichen Bediensteten notwendig.

4.                 Verkürzung der Einbürgerungsverfahren

Das Verfahren ist nach wie vor sehr langwierig. Vorliegende Vorschläge der Senatsverwaltung für Inneres und der Ausländerbeauftragten zur Verkürzung und Vereinfachung des Verfahrens, sollten zügig umgesetzt werden. Es ist nicht zumutbar, dass ein Verwaltungsakt mehr als 1 Jahr dauert.

Hier verweist der TBB auf § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach ein Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten zu bescheiden ist. Verzögerungen, die mit mangelndem Personal begründet werden, sind nach der Rechtsprechung bei gesetzlichen Daueraufgaben nicht zulässig.

Der TBB fordert außerdem, die Praktiken der Bezirksämter (Standesämter), dass bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit der Einbürgerungsbewerber monatlich mindestens 10 Bewerbungen abzuschicken hat, abzuschaffen und hierfür die Kriterien des Sozialgesetzbuches (SGB III) und des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) zugrundezulegen.

5.                 Ausländerbehörde

Der TBB fordert, dass in der Ausländerbehörde mehrsprachige Aushänge und Informationsblätter zur Verfügung stehen, bei Vorsprache die Betroffenen von Amtswegen auf eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten ihres Aufenthaltsstatus hingewiesen werden.

6.                 Strafgefangene nicht-deutscher Herkunft

Im Strafvollzug werden die Bedürfnisse von Strafgefangenen nicht-deutscher Herkunft nicht ausreichend berücksichtigt. Daher fordert der TBB, dass Strafgefangene nicht-deutscher Herkunft stärker als bisher an allgemeinen Hafterleichterungen (z.B. Verlegung in den offenen Vollzug) beteiligt werden, auf ihre Essgeflogenheiten geachtet, ihnen der Zugang zu muttersprachlichen Medien uneingeschränkt ermöglicht und für eine ausreichende religiöse Betreuung gesorgt wird.

7.                 Ausweisung straffälliger Ausländer

Der TBB lehnt grundsätzlich die Abschiebung und damit Doppeltbestrafung hier geborener oder hier aufgewachsener Jugendlicher ab. Deswegen fordert der TBB eine Bundesratsinitiative Berlins zur Novellierung des Ausländergesetzes, wodurch die Ausweisung hier geborener oder aufgewachsener Ausländer - wie in vielen Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt - ausgeschlossen wird.

IV.      BILDUNGSPOLITIK

1.                 Bildungssystem mit interkulturellen Kompetenzen

Das deutsche Bildungssystem muss sich von seinem tradierten Prinzip der kulturellen Homogenisierung fort entwickeln, hin zu einem zeitgemäßen Erziehungs- und Bildungsansatz, in dem die unterschiedlichen Kulturen und Sprachen der Schüler/-innen berücksichtigt und gezielt gefördert werden.

Dazu gehört, die Rahmenpläne so zu überarbeiten – und dies gilt für alle Fächer –, dass die jeweiligen Herkunftskulturen, Sprachen und Religionen darin Platz finden. Dazu gehört auch eine grundlegende Abkehr von allen defiziorientierten Erziehungs- und Lehransätzen zu Gunsten von Modellen, die auf vorhandenen Kompetenzen aufbauen. Das Bewußtsein um unterschiedliche ethnische, kulturelle, religiöse und sprachliche Hintergründe von Familien gehört zur interkulturellen Kompetenz. Sie muss ein wesentliches Erziehungsziel der Schule werden und zwar für jedes Kind, ungeachtet seiner Abstammung.

Der Erfolg des Unterrichts und die Chancen der Kinder hängen ganz entscheidend davon ab, inwieweit die Schule mit Eltern kooperieren kann und inwieweit die Integration auch von der Elternseite unterstützt wird. Da die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, ihre Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und ihre beruflichen Perspektiven im wesentlichen vom Spracherwerb abhängen, muss besonderes Gewicht auf den Sprachererwerbsprozeß, der beide Sprachen – die Muttersprache und Deutsch – gleichermaßen berücksichtigt, gelegt werden.

Kinder und Jugendliche, die zwei oder mehr Sprachen beherrschen und darüberhinaus über interkulturelle Kompetenzen verfügen, stellen für die Bundesrepublik in einem vereinigten Europa ein wichtiges Potential dar. Um dieses Potential, unter Berücksichtigung vorhander Kompetenzen, gezielt zu fördern und Chancengleichheit zu gewährleisten sind konsequente strukturelle Veränderungen der Bildungslandschaft unumgänglich.

2.                 Vorschulische Erziehung und Sprachförderung:

Für einen Erfolg im Bildungssystem ist der Besuch einer Kindertagesstätte (Kita) ein wichtiger Baustein. Die Erfahrungen zeigen, dass für Eltern nicht-deutscher Herkunftssprache, insbesondere für Eltern muslimischen Glaubens, Hürden bestehen, ihre Kinder in eine vorschulische Einrichtung zu schicken. Hierfür kennen wir u.a. folgende Gründe:

a)      Kitagebühren

Aufgrund von Arbeitslosigkeit und sozialer Not kann der Kitabeitrag oft nicht aufgebracht werden. Die Kitagebühren sind zu überdenken und Härtefallregelungen einzurichten.

b)      Kita als Bildungsinstitution

Aufgrund von Arbeitslosigkeit oder da mehrere Generationen eng beieinander leben, steht oft eine Betreuungsperson zur Verfügung, die das Kind unentgeltlich beaufsichtigen kann. Aus Sicht dieser Eltern besteht keine objektive Notwendigkeit, das Kind in Tagesbetreuung zu geben, da die vorschulische Einrichtung häufig nicht als Bildungsinstitution wahrgenommen wird. Daher muss Aufklärung über die Bedeutung der Kita als Erziehungseinrichtung betrieben werden. Die Eltern müssen darüber informiert werden, dass ihr Kind in der Kita nicht nur beaufsichtigt wird, sondern in wesentlichen Bereichen ihrer Entwicklung gezielte Förderung erfährt.

c)      Angst vor kultureller und religiöser Entfremdung

Einige Eltern nicht-deutscher Abstammung haben die Befürchtung, dass sich ihr Kind, wenn es früh in eine Betreuungseinrichtung gegeben wird, schnell von der eigenen Kultur und Religion entfremdet. Um dieser Angst zu begegnen, müssen Kitas in der Lage sein, muttersprachliche und kulturelle Angebote zu machen und gezielt auf die Grundbedürfnisse von Muslimen einzugehen (Essen, Waschungen etc.). Es muss akzeptiert werden, dass die Förderung der jeweiligen Kultur besonders "integrationsfördernd" ist. Pädagogisches Personal muss bei den Eltern um Vertrauen dafür werben, dass die Fähigkeiten ihrer Kinder wahrgenommen und gefördert werden. Um dies zu gewährleisten bedarf es entsprechender Konzepte und diesbezüglich geschultem Personal. Hierzu gehört die Öffnung eines Einstellungskorridors für Erzieher/-innen mit interkultureller Kompetenz.

d)      Erzieher/-innenausbildung

In Zusammenhang mit der zweisprachigen und interkulturellen Erziehung weist der TBB auf die Notwendigkeit der Optimierung der Erzieher/-innenausbildung hin. Die Erzieher/-innenausbildung muss interkulturelle Kompetenzen vermitteln. Der/Die Erzieher/-in muss in der Lage sein, mit Eltern verschiedener ethnischer Gruppen umzugehen und die kulturellen Hintergründe kennen. Es muss ein Konzept für interkulturelle und zweisprachige Erziehung entwickelt und in den Rahmenplan für alle Erzieher/-innen aufgenommen werden. Bis jetzt war es nicht die Aufgabe von Erzieher/-innen, Kindern eine Sprache zu vermitteln, die zukünftige Erzieher/-innenausbildung muss diesen neuen Aspekt in das Berufsbild aufnehmen und in der Ausbildung berücksichtigen.

3.                 Schulische Erziehung und Sprachförderung:

a)      Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern nicht-deutscher Herkunftssprache

Im Zusammenhang mit der Problematik die sich beim Deutsch-Spracherwerb zeigt sind jüngst von Seiten der Politik Quotenregelungen sowie Busing vorgeschlagen worden. Quotenregelungen sind diskriminierend und daher abzulehnen. Zu erwägen wäre ein neuer Zuschnitt der Schuleinzugsbereiche sowie ein freiwilliger Besuch von Schulen ausserhalb der Schuleinzugsbereiche. Des weiteren sollten vor allem Schulen in sogenannten Brennpunkten eine zusätzliche finanzielle und materielle Ausstattung erhalten, die sie befähigt, den besonderen Erfordernissen gerecht zu werden. Hier ist nicht nur an zusätzliche Geldmittel aufgestockt werden, sondern auch an breite Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Lehrer/-innen zu denken.

Es müsste darüber nachgedacht werden, ob die Vorschule für Schüler/-innen (auch für deutsche) mit schlechten Deutschkenntnissen zur Pflicht gemacht werden könne.

b)      Zweisprachige Alphabetisierung / Zweisprachiger Unterricht / Europa-Schulen

Es gibt zur Zeit u.a. die Konzepte ‘Zweisprachige Alphabetisierung’ und ‘Zweisprachiger Unterricht’ zur Förderung des Spracherwerbs an einigen Berliner Grundschulen die seit mehreren Jahren angewendet werden. Diese erfolgreichen Konzepte müssen weitergeführt und ausgebaut werden.

Der TBB erwartet darüber hinaus, dass weitere deutsch-türkische Europaschulen eingerichtet werden. Obwohl es in einigen Bezirken ausreichend interessierte türkische und deutsche Schüler gibt, stößt das Vorhaben bei einigen Stadträten und der Schulverwaltung auf Widerstand.

c)      Türkisch als 3. und 4. Fremdsprache

Es ist begrüssenswert, dass Türkisch nunmehr als 2. Fremdsprache für alle Kinder angeboten wird. Allerdings muss die Einführung von Türkisch als abiturrelevante 3. und 4. Fremdsprache an weiteren Schulen ohne Verzögerung verwirklicht werden.

d)      Vorbereitung auf Ausbildungsplatzsuche und Eignungstests

Laut Statistik sind nach wie vor deutlich mehr Jugendliche nicht-deutscher Herkunft ohne einen Ausbildungsplatz als deutsche Jugendliche derselben Altersstufe. Aus diesem Grund sollen die Schulen bereits früh mit der Vorbereitung auf die Eignungstests für die Berufsausbildung sowie auf die Ausbildungsplatzsuche beginnen. Hierzu sollen an den Schulen der Sekundarstufe I besondere Vorbereitungskurse angeboten werden. Diese sind durch zusätzliche finanzielle Mittel zu sichern.

e)      Aus- und Fortbildung der Lehrer/-innen

Der TBB fordert, dass bei der Überprüfung der Inhalte in der Lehreraus- und Fortbildung die Migration und die Multikulturalität der Gesellschaft und der Schule berücksichtigt werden.

Bei der Erstellung der Rahmenpläne wird immer noch davon ausgegangen, dass Deutsch die Muttersprache aller Schüler/-innen ist. Diese Haltung geht allerdings grundlegend an der Schulrealität, vorbei. In diesem Zusammenhang gewinnt die Befähigung, „Deutsch als Zweitsprache“ zu lehren, besondere Bedeutung und muss mehr Berücksichtigung in der Lehrerausbildung finden bzw. besonders gefördert werden.

f)       Lehr- und Lernmaterialien

Der TBB fordert, dass bei der vorgesehenen Revision der Rahmenpläne sowie der Überprüfung der Lehr- und Lernmaterialien die Migration und die Multikulturalität der Gesellschaft und der Schule endlich berücksichtigt werden.

g)      Sprachstandsmessungen

Es sehr schwer, die tatsächliche Lage an den Schulen in bezug auf die Sprachkompetenz der Kinder nicht-deutscher Herkunftsprache zu ermitteln. Es existieren die verschiedensten Meinungen zu den bisher verwendeten Verfahren zur Messung des Sprachstandes.

Unseres Erachtens sind die zur Zeit existierenden Verfahren zur Sprachstandsmessung abzulehnen, da sie vielfältiger wissenschaftlicher Kritik ausgesetzt sind und damit kein zuverlässigen Ergebnisse annehmen lassen. Dies soll nicht heißen, dass bezweifelt wird, dass es ein Sprachproblem gibt, dies hieße, die in der Praxis beobachtete Realität zu negieren. Gerade deshalb ist es unbedingt notwendig wissenschaftlich zu klären, über welche Sprachkompetenzen deutsche wie nicht-deutsche Kinder verfügen, um eine Basis für die Entwicklung adäquater Interventionsstrategien zu haben. Hier sind Verfahren zu befürworten, die eine auf längere zeitliche Beobachtung beruhende Einschätzung der Sprachkompetenz bzw. des Sprachdefizits

vornehmen.

4.                 "Religionskunde für muslimische Kinder" an Berliner Schulen

Muslimen steht die Glaubensfreiheit im Rahmen des Grundgesetzes zu und muss in ihren unterschiedlichen Auswirkungen realisiert werden. Hierzu gehört die Gleichbehandlung im Bildungssystem. Zur Zeit gibt es keine Organisation, die verfassungsrechtlich unbedenklich als Religionsgemeinschaft in Frage kommt. Aus diesem Grund fordert der TBB, dass die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport ein Regelfach „Islamkunde und Ethik“ als Wahlfach anbietet. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung. Eine grundsätzliche Neustrukturierung des Religionsunterrichts könnte im Verzicht auf den jeweiligen Religionsunterricht zugunsten eines “interreligiösen Religionsunterrichts“ bestehen.

a)      Das Fach „Islamkunde und Ethik“ muss auf der Grundlage eines laizistischen und zeitgemäßen Verständnisses vom Islam, die Geschichte und Entwicklung des Islams, ihre unterschiedlichen Strömungen und Interpretationen, und die Verpflichtungen von Muslimen anbieten. Darüber hinaus müssen Informationen über andere Religionen vermittelt werden.

b)      Damit alle Kinder muslimischen Glaubens teilnehmen können und als Integrationsbeitrag muss die Unterrichtssprache Deutsch sein.

c)      Zur Ausarbeitung der Lehrpläne muss die Senatsschulverwaltung eine Kommission einsetzen, die sich aus qualifizierten, laizistisch orientierten, modernen Islamwissenschaftlern, Lehrern der Bundesrepublik Deutschland und des Auslandes zusammensetzen sollte.

d)      Obwohl die Senatsschulverwaltung letztlich entscheidet, sollten relevante Organisationen in Berlin in den Entscheidungsprozess einbezogen und ihre Vorschläge im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Danach sind die Schulbücher zu erstellen.

e)      „Islamkunde und Ethik“ ist von den Lehrkräften, die das Land Berlin einstellt, zu Unterrichten. Die zur Zeit im Schuldienst befindlichen Lehrkräfte können mit einer Fortbildung den Unterricht erteilen. Bei Bedarf sind Lehrkräfte aus dem Ausland einzustellen; es darf allerdings kein Rotationsprinzip geben. Im Rahmen der Lehrerausbildung an den Berliner Hochschulen müssen Lehrkräfte für „Islamkunde und Ethik“ ausgebildet werden.

5.                 Hochschule

a)      Lehrstuhl für „Türkisch als Unterrichtsfach“

Unter anderem im Zusammenhang mit der Forderung auf Einrichtung von weiteren Europa-Schulen mit Partnersprache Türkisch und der Einführung von Türkisch als abiturrelevante 3. und 4. Fremdsprache ist es unbedingt notwendig, einen Lehrstuhl für Türkisch als Unterrichtsfach (Fremdsprache, Unterrichtssprache, Muttersprache, etc.) an den Universitäten einzurichten.

b)      Ausländerbeauftragte/-r an den Hochschulen

An den Berliner Universitäten und Hochschulen studieren viele Nichtdeutsche. Aus diesem Grund sollte ein Amt der Ausländerbeauftragten - analog zu dem Amt der Frauenbeauftragten - an den Hochschulen eingerichtet werden. Zu den Aufgaben sollten gehören: Überwachung der Einstellungen von nicht-deutschen Wissenschaftlern, Tutoren etc., Einschreiten bei diskriminierenden Vorkommnissen.

V.           WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTPOLITIK

 

1.                 Gewerbetreibende nicht-deutscher Herkunft

Die ethnische Ökonomie ist ein wichtiger wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Faktor gworden. Zum Ausbau dieses Potentiales bedürfen Gewerbetreibende nicht-deutscher Herkunft einer gezielten Förderung.. Daher fordert der TBB insbesondere:

a)      unbürokratische Kreditvergabekonditionen an Kleingewerbegründer

b)      die Ausdehnung der Schulungsprogramme für die Ausbildereignung der Kammern und Innungen sowie Anerkennung heimatlicher Vorqualifikationen

c)      Programme zur Förderung der Ausbildungsmöglichkeiten bei nicht-deutschen Gewerbetreibenden (Projekte zum überbetrieblichen Einsatz von Ausbildern und ggf. auch Ergänzung und Öffnung von bestimmten Ausbildungsverordnungen für interkulturelle Belange).

2.                 Information und Beratung über Fördermöglichkeiten in türkischer Sprache

Viele der türkischen Gewerbetreibenden stammen immer noch aus der sog. 1. Generation, bei denen teilweise sprachliche Defizite bestehen. Die vorhandenen Förderprogramme sind daher unzureichend bekannt. Durch muttersprachliche Beratung und Materialien soll der Zugang zu entsprechenden Informationen erleichtert werden.

3.                 Umschulungsprogramme für arbeitslose Migrant/-innen

Die Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsämter nehmen kaum Rücksicht auf die besondere Situation von Arbeitslosen nicht-deutscher Herkunft. Ernst zu nehmende Annahmebarrieren, die der Akzeptanz der vorhandenen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogrammen entgegenstehen, werden nur unzureichend wahrgenommen. Bestehende Defizite in der Sprachkompetenz sollten durch geförderte Sprachkurse abgebaut werden. Darüber hinaus finden heimatliche Qualifikationen bei der Zuweisung von Umschulungsmaßnahmen kaum Berücksichtigung. Hier sollte eine gezielte Förderung und Prüfung vorhandener Kompetenzen erfolgen.

VI.      WOHNUNGSPOLITIK

1.                 Quartiersmanagement

Es existieren in Berlin Bezirke mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Familien nicht-deutscher Herkunftssprache. Der TBB ist der Ansicht, dass die Diskussion um die Wohndichte umgehend beendet werden muss, da sie nicht nur am eigentlichen Problem vorbei geht, sondern fremdenfeindliche Ressentiments nährt.

Eine Erweiterung der sozialen Mischung der Bezirke kann nicht durch Zuzugsverbote oder durch Maßnahmen zum Umzug in andere Stadtteile erzielt werden, denn solche Maßnahmen sind diskriminierend und beschneiden das Recht jedes Menschen seinen Wohnort frei zu wählen.

Um den Zuzug von Deutschen in Bezirke mit einem hohen Anteil nicht-deutscher Wohnbevölkerung zu fördern, muss die wohnliche und schulische Attraktivität der Bezirke gesteigert werden. Hier sind vor allem die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gefordert, durch eine ausgewogene Belegungspolitik die Sozialstruktur zu bereichern. Dies soll geleistet werden mit wohnungsbaulichen Maßnahmen, Investitionen in den wirtschaftlichen Bereich sowie der Verbesserung der Ausstattung von vorschulischen und schulischen Einrichtungen.

Damit das Zusammenleben besser gestaltet werden kann und Konflikte zwischen Mietparteien unterschiedlicher Herkunft vermieden werden, sollte das Konzept des Quartiersmanagements um interkulturelle Sozialarbeit erweitert werden.

VII. FRAUEN-, JUGEND- UND FAMILIENPOLITIK

1.                 Sicherung der Projekte

Die Projekte für nicht-deutsche Frauen und Jugendliche sind wie viele andere Projekte aus fi­nanziellen Gründen gefährdet. Die Ausbildungsquote bei nichtdeutschen Jugendlichen beträgt nur 20%. Da diese beiden Gruppen allerdings zu den am meisten benachteiligten gehören, sollten Kürzungen in diesem Bereich besonders kritisch überprüft werden, mit dem Ziel, die vorhandene Angebotsstruktur zu erhalten.

In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, die bestehenden Qualifizierungs- und Aus­bildungsprojekte, für Frauen nicht-deutscher Herkunft weiterhin zu fördern. Darüber hinaus sollte das Arbeitsamt vermehrt Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme für nicht-deutsche Frauen anbieten.

2.                 Interkulturelle Verständigung

Der TBB ist der Ansicht, dass Jugendbegegnungen und Jugendaustauschfahrten in der Lage sind, massgeblich zum Abbau von Vorurteilen beizutragen und daher einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen den Kulturen leisten. Daher sollten sie verstärkt gefördert werden. Hierfür sind sowohl den Schulen, als auch den Trägern und Projekten die solche Maßnahmen durchführen, mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

3.                 Prä- und Intervention mit interkultureller und mehrsprachiger Kompetenz

Viele Migrantinnen, besonders Angehörige der sog. 1. Generation, verfügen über ungenügende Sprachkenntnisse. Aus diesem Grund ist die Barriere für sie, sich kompetente Hilfe zu suchen bzw. Kontaktstellen aufzusuchen besonders groß. Daher muss vermehrt muttersprachliche Informations- und Beratungsarbeit geleistet werden. Hierzu gehören zum einen die Verbreitung mehrsprachiger Informationsblätter, Plakate etc., zum anderen die Einrichtung mehrsprachiger Beratungsstellen und Beratungstelefone.

Die Bereitstellung mehrsprachiger Angebote reicht allerdings nicht aus, um der Situation der nicht-deutschen Migrantinnen, besonders bei Vorliegen einer schwerwiegenden Lebenslage, gerecht zu werden. Daher müssen in allen öffentlichen und freien Präventions- und Interventionsmaßnahmen mehr Fachpersonal mit interkulturellen Kompetenzen beschäftigt werden, um die Betroffenen pädagogisch wie psychologisch sinnvoll beraten zu können.

4.                 Häusliche Gewalt

Weit mehr als 60 Prozent aller Gewaltdelikte geschehen im häuslichen Bereich. Die Opfer sind mehrheitlich Frauen und Kinder. Auch Frauen nicht-deutscher Herkunft sind von gewalttätigen Übergriffen ihrer Ehepartner betroffen. Allerdings stellt sich die Situation von Frauen nicht-deutscher Herkunft ungleich schwieriger dar, als die Situation ihrer deutschen Leidensgenossinnen.

Migrantinnen, die in der Bundesrepublik leben, unterliegen - sofern sie nicht eingebürgert sind - ausländerrechtlichen Regelungen. Dieser Umstand beinhaltet oftmals, dass Ungewissheiten über Dauer des Aufenthaltes und der Arbeitserlaubnis bestehen, so dass eine eheliche Lebensgemeinschaft oftmals auch dann weitergeführt werden muss, obwohl die Ehepartnerin Mishandlungen ausgesetzt ist. Daher fordert der TBB in den Fällen, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft wegen Misshandlung beendet wird, sofort ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für die nachgezogene Ehefrau zu gewähren. Hier zu sollte der Berliner Senat eine Initiative zur Ergänzung von Artikel 19 Ausländergesetz in den Bundesrat einbringen.

Ein weiteres Problem in diesen Fällen ist die mangelnde finanzielle Absicherung der misshandelten Ehepartnerin. Besonders wenn Migrantinnen in der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht berufstätig waren oder keine Arbeit mehr haben, erweist es sich als besonders schwer, sich vom Ehemann zu trennen. Der TBB fordert daher, dass für diese Frauen ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt, durch sofortige Erteilung einer Arbeitsberechtigung im Rahmen der Härtefallregelung ermöglicht wird.

Ausserdem sind besonders Projekte und Selbsthilfeorganisationen, die sich speziell mit dem Problem “Häusliche Gewalt” befassen, gezielt zu fördern.

VIII.               SENIOREN- UND GESUNDHEITSPOLITIK

 

1.                 Seniorenheime und Seniorenfreizeitstätten

Die Zahl der nicht-deutschen Senioren steigt naturgemäß und es zeichnet sich ab, dass der überwiegende Teil auch seinen Lebensabend hier verbringen wird.

Die bestehenden Seniorenheime und Seniorenfreizeitstätten können die kulturellen und religisen Bedürfnisse der älteren Zuwanderer nur unzureichend berücksichtigen. Der TBB fordert, dass in diesem Bereich rechtzeitig Programme entwickelt werden. Einerseits müssen diese Heime interkulturelle Angebote mit besonders geschultem Personal entwickeln, andererseits sollten Selbsthilfeorganisationen, die in eigener Trägerschaft Heime für bestimmte Gruppen betreiben wollen, gefördert werden.

2.                 Religionsausübung in der stationären Medizin

Die stationäre medizinische Versorgung in Berlin bietet den Christen – durch die Einrichtung von Gebetszimmern bzw. die Durchführung von Messen – die Möglichkeit, ihren religiösen Gepflogenheiten nachzugehen.

Der TBB fordert, dass auch die religiösen Bedürfnisse von Muslimen berücksichtigt werden. Daher sollten Krankenhäuser Gebetsräume einrichten sowie die Möglichkeit schaffen, die rituelle Waschung durchzuführen.

3.                 Längerer Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik

Die grundsätzlich günstige Regelung des § 44 (1a) des Ausländergesetzes, dass Rentner/-innen mit mindestens einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach fünfzehnjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik längere Auslandsaufenthalte ohne Gefährdung ihres Aufenthaltsrechtes elaubt, wird wenig wirksam, weil sie nur Personen, die keine Sozialhilfe beziehen, gewährt wird, Dies wirkt auch insofern kontraproduktiv, weil viele deshalb diese Möglichkeit nicht nutzen und hier weiterhin Sozialhilfe beziehen, obwohl sie bereits wären, ohne Sozialhilfebezug längere Zeit in der alten Heimat zu verbringen. Der Senat sollte über eine Bundesratsinitiative dafür sorgen, dass die Bedingung "kein Sozialhilfebezug" aus dieser Bestimmung gestrichen wird.

IX.      KULTUR- UND MEDIENPOLITIK

1.                 Haus der Kulturen der Welt

Der TBB geht davon aus, dass die Weiterführung der über Berlin hinaus anerkannten Arbeit des "Hauses der Kulturen der Welt" sichergestellt wird.

2.                 Werkstatt der Kulturen

Der TBB fordert, dass die Struktur des Trägervereins der Werkstatt der Kulturen den aktuellen Gegebenheiten angepasst, d.h. die Zusammensetzung der Mitgliedsorganisationen erweitert wird.

3.                 Senatskulturverwaltung

Bei der Vergabe der Mittel für nicht-deutsche Künstler/-innen durch die Senatskulturverwatung muss Transparenz der Zusammensetzung des zuständigen Gremiums und der Vergabekriterien hergestellt werden.

4.                 SFB 4 (Radio-Multi-Kulti)

Das Multi-Kulti-Radio des SFB ist seit mehreren Jahren mit Erfolg in Berlin auf Sendung. Der TBB unterstützt die Forderung von SFB 4 seine Reichweite über eine Kooperation SFB/ORB auf Brandenburg auszuweiten, da er der Ansicht ist, dass durch den SFB 4 (Radio-Multi-Kulti) das Enstehen einer Zivilgesellschaft in Brandenburg im Kampf gegen starke rechtsextreme Strömungen unterstützt wird.

Des weiteren sollte das Programm des WDR (Hörfunk) "Funkhaus Europa" ausgeweitet werden zu einem deutschlandweit empfangbaren Vollprogramm (24 Stunden täglich).

5.                 Türkischsprachige und interkulturelle Sendungen

Es soll gewährleistet werden, dass die Vielfalt der türkischen Minderheit sich auch im kulturellen Bereich wieder findet. Aus diesem Grund muss die Verknappung der derzeitigen Kabelkanäle für muttersprachliche Sendungen verhindert werden.

Als Beitrag zur Integration muss im öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Deutschland mehr zum Thema Integration ausgestrahlt werden.

6.                 Interkulturelles Fenster im SFB Fernsehen

Der SFB sollte sich im Fernsehbereich insgesamt mehr den integrationspolitischen Themen öffnen und als Lokalsender auch die lokale kulturelle und ethnische Vielfalt in seinem Gesamtprogramm deutlicher widerspiegeln. Beispielsweise könnte eine Sendung etabliert werden wie im ORB (1 x pro Woche Kowalski trifft Schmitt) unter dem Titelvorschlag „Hans trifft Hasan“.

7.                 Vertretung im Rundfunkrat

Als gesellschaftlich relevante Gruppe sollten ethnische Minderheiten im Rundfunkrat vertreten werden. Hierbei sehen wir die Frage nach der Vertretung als durchaus lösbar an.

X.           SPORTPOLITIK

 

1.                 BFV-Präambel

Der Präambel bzw. die Satzung des BFV müsste ergänzt bzw. geändert werden, um der Multikulturalität der Stadt und der Sportskameraden gerecht zu werden. Folgender Vorschlag der Ausländerbeauftragten könnte aufgenommen werden: „Fußball führt Menschen – Spieler und Zuschauer – aus allen Kulturen zusammen. Diesem Begegnungsaspekt widmet der Berliner Fußballverband besondere Aufmerksamkeit. Vereinsmitglieder und Spieler verpflichten sich deshalb, die Verständigung zwischen den verschiedenen ethnisch-kulturellen Gruppen zu fördern. Es gehört zum sportlichen Verhalten, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, Nationalität und Religion diskriminiert wird. Unsportliches Verhalten in diesem Sinne führt zum Vereinsausschluss und zum Spielabbruch. Die Vereine erklären sich bereit, diese Verpflichtungen auch gegenüber Zuschauern umzusetzen.“

2.                 Vertretung in Gremien

Der Anteil der Sportlerinnen und Sportler nichtdeutscher Herkunft im Bereich des Fußballs ist hoch. Die Beteiligung der nichtdeutschstämmigen Funktionären ist sehr gering. Der TBB appelliert an die entsprechenden Gremien, mehr Nichtdeutsche zu motivieren, damit auch sie diese ehrenamtlichen Tätigkeiten übernehmen. Dies ist auch als einen Beitrag zur Integration zu sehen.