UTOPIE kreativ, H. 117
(Juli 2000)
S. 669- 680Seit mehr als zwanzig Jahren steht in den westeuropäischen Wohlfahrtsstaaten die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf der politischen Agenda. Über die Ursachen der Arbeitslosigkeit und die Möglichkeiten ihrer Überwindung wird in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zwar intensiv diskutiert, da ein allgemein akzeptierter theoretischer Ansatz zur Behebung von Arbeitsmarktproblemen jedoch nicht existiert1, werden folglich auch in der Politik unterschiedliche Wege beschritten. So wird zum Beispiel von Regierungen, die sich der marktwirtschaftlichen Orthodoxie verbunden fühlen, die Lösung der Arbeitsmarktprobleme in einer konsequenten Deregulierung und Flexibilisierung, das heißt Liberalisierung des Arbeitsmarktes gesucht.2 Ein anderer, seit der Diskreditierung keynesianisch inspirierter Strategien Ende der siebziger, Anfang der achtziger Jahre eher selten beschrittener Weg folgt der Einsicht, daß erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik nicht nur einer ökonomisch angemessen theoretischen Fundierung bedarf, sondern auch entsprechender politisch-institutioneller Rahmenbedingungen, die es erlauben, unterschiedliche Strategien und Maßnahmen so auszuwählen und aufeinander abzustimmen, daß die mit ihnen verfolgten Ziele auch realisiert werden können. Hierzu gehört die Etablierung sogenannter Verhandlungssysteme, in denen es darum geht, Konflikte bzw. Probleme durch Beteiligung der von ihnen maßgeblich betroffenen Gruppen bzw. der sie repräsentierenden Vertreter auf dem Weg der Kompromißbildung beizulegen und nicht durch Entscheidung nach dem Mehrheitsprinzip oder dem Hierarchieprinzip.
In der vor allem politischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland hat in der jüngsten Zeit eine von den Gewerkschaften ausgehende Initiative Aufmerksamkeit erregt, die unter dem Etikett ›Bündnis für Arbeit‹ sich in die Tradition korporatistischer Arrangements zur Lösung von Arbeitsmarktproblemen stellt und Bundesregierung und Arbeitgeber dazu bewegen möchte, gemeinsam mit den Gewerkschaften Anstrengungen zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit zu unternehmen. In den folgenden Ausführungen soll das ›Bündnis für Arbeit‹ und dessen Geschichte dargestellt und auf seine endogenen wie exogenen Erfolgsbedingungen und -aussichten hin untersucht werden. Sie werden begonnen mit einem Blick auf einen historisch analogen Versuch, die ›Konzertierte Aktion‹, und fortgeführt mit der Darstellung der ersten, aber gescheiterten Bündnisinitiative. Hernach wird auf die Entstehung, Zielsetzung und Organisation des im zweiten Anlauf dann doch zustande gekommenen ›Bündnisses‹ näher eingegangen und im Anschluß daran ein Vergleich zwischen der ›Konzertierten Aktion‹ und dem ›Bündnis‹ vorgenommen. Mit einigen Überlegungen zu den Erfolgsbedingungen und -aussichten des ›Bündnisses‹ werden schließlich die Ausführungen beschlossen.
Vorgeschichte I: die ›Konzertierte Aktion‹
Auf den ersten Blick ist es erstaunlich, daß die Bundesrepublik Deutschland trotz einer langen Tradition der ›Sozialpartnerschaft‹3 bis vor kurzem zu jenen wenigen Ländern in der Europäischen Union gehörte, in denen ein tripartistischer Beschäftigungspakt zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern4 nicht zustande gekommen ist. Bei einer etwas genaueren Betrachtung lassen sich allerdings in der Vorgeschichte einige Momente identifizieren, die diesen Sachverhalt zu plausibilisieren vermögen und die mit den nur bedingt als positiv zu bezeichnenden Erfahrungen in der ›Konzertierten Aktion‹ während der Jahre 1966 bis 1977 auf der einen Seite und den gescheiterten Bemühungen um ein Arbeitsmarktbündnis Mitte der neunziger Jahre auf der anderen Seite zusammenhängen.
Im Gegensatz zu dem heutigen ›Bündnis für Arbeit‹, das auf die Initiative der Gewerkschaften zurückgeht, war das Konzept zur ›Konzertierten Aktion‹ vom damaligen Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 1965/66 entworfen und durch den seinerzeit amtierenden Wirtschaftsmi- nister der SPD in der Großen Koalition, Karl Schiller, 1967 auf der Grundlage des neu geschaffenen Stabilitätsgesetzes (StabG) institutionell umgesetzt worden. Sie war eine Antwort auf den politischen Umbruch und die erste wirtschaftliche Rezession in der Bundesrepublik Deutschland Mitte der sechziger Jahre. Als tripartistisches Arrangement konzipiert, versuchte die ›Konzertierte Aktion‹ durch regelmäßige Treffen am »Tisch der kollektiven Vernunft« (Schiller) die beteiligten Akteure zu einer freiwilligen Verhaltensabstimmung zu bewegen und die Interessengegensätze zwischen ihnen in einer dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht5 zuträglichen Weise zu entpolitisieren und zu versachlichen. Hierbei wurde dem Schutz der mit der Tarifautonomie verbundenen offenen einkommenspolitischen Flanke der Wirtschaftspolitik besondere Bedeutung zugemessen. Dies führte dazu, daß die von der Bundesregierung ausgegebenen wirtschaftlichen Orientierungsdaten zur Verhaltensabstimmung, insbesondere über die wünschenswerten Lohnsteigerungen, von kritischen Stimmen innerhalb der Gewerkschaften denn auch als ›Lohnleitlinien‹ interpretiert wurden.
Zu Beginn der ›Konzertierten Aktion‹ nahmen an den Spitzengesprächen rund 30 Personen aus neun Organisationen teil. Im Laufe der Zeit wurde allerdings der Kreis der Teilnehmer auf etwa 80 Repräsentanten vergrößert und das Feld der zu behandelnden Themen ständig ausgeweitet, so daß die Arbeit der ›Konzertierten Aktion‹ immer unverbindlicher wurde. Die Enttäuschung der mit ihr verbundenen hochgesteckten Erwartungen war damit gewissermaßen vorprogrammiert. Mit dem Ausscheiden von Karl Schiller aus dem Kabinett im Sommer 1972 schwand zunehmend die Bereitschaft der beteiligten Akteure, sich auf eine freiwillige Verhaltensabstimmung einzulassen. Als dann die Arbeitgeberverbände 1976 beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Mitbestimmungsgesetz Klage einreichten, kündigten die Gewerkschaften aus Protest ihre Mitarbeit endgültig auf, wodurch sie das Ende der ›Konzertierten Aktion‹ besiegelten.
Vorgeschichte II: das ›Bündnis für Arbeit und zur Standortsicherung‹
Auch wenn das Projekt einer Staat-Verbände-Konzertierung in der Wirtschaftspolitik mit dem Ausstieg der Gewerkschaften fürs erste desavouiert war, fanden in der Folgezeit gleichwohl ad hoc einberufene, öffentlich gemachte Spitzengespräche oder Kanzlerrunden statt, die dazu beitragen sollten, die Bundesregierung zu entlasten. Wiederholte Versuche, die ›Konzertierte Aktion‹, auch in veränderter Form, wiederzubeleben, blieben allerdings ohne Resonanz. Mit dem Übergang von einer keynesianischen Stabilisierungs- zu einer restriktiven Austeritätspolitik Mitte der siebziger Jahre und dem darauf gründenden Regierungswechsel von der sozial-liberalen zur christlich-liberalen Koalition von 1982/83 setzte im Verhältnis zwischen Staat und Gewerkschaften ein Wandel ein, der die Voraussetzungen für ein neues tripartistisches Arrangement erheblich beeinträchtigte. So betrieb die christlich-liberale Bundesregierung in der sechzehn Jahre währenden Regierungszeit aufgrund ihrer gegenüber den Gewerkschaften distanzierten programmatischen Grundhaltung eine Politik, die zwischen Konfrontation und Kooperation pendelte. Einerseits zielte sie darauf ab, die Gewerkschaften partiell einzubinden, um in prekären Situationen, wie zum Beispiel in den ersten Jahren der Deutschen Einheit, selbst politisch handlungsfähig zu bleiben, andererseits sie aber zu schwächen6.
Um den zunehmend in die politische Defensive geratenen Gewerkschaften neuen Aufwind zu verschaffen, wandte sich der IG-Metall-Vorsitzende, Klaus Zwickel, im Herbst 1995 auf dem Gewerkschaftstag mit einem von der Grundsatzabteilung seiner Gewerkschaft erarbeiteten Konzept an die Öffentlichkeit und forderte, zur Schaffung von Arbeitsplätzen ein ›Bündnis für Arbeit‹ einzurichten, in dessen Mittelpunkt der politische Tausch ›Lohnzurückhaltung und untertarifliche Einstiegslöhne gegen Arbeitsplätze und Einhalt beim Abbau sozialpolitischer Leistungen‹ stehen sollte.7 Die an die Adresse von Staat und Arbeitgeber gerichtete Initiative erzielte außergewöhnliche öffentliche Resonanz, so daß von seiten der Bundesregierung die Bündnisidee nicht einfach ignoriert werden konnte. Denn mit seinem Angebot zur Lohnzurückhaltung nahm Zwickel die Arbeitgeber mit ihrer auch von der Bundesregierung geteilten Behauptung beim Wort, durch Lohnverzicht seien positive Beschäftigungseffekte zu erzielen. Zwickels Vorstoß provozierte jedoch auch innergewerkschaftlichen Widerstand8 gegen den vorgeschlagenen Beschäftigungspakt, der sich zwar in verschiedenen Initiativen für ein ›Bündnis gegen Kabinett und Kapital‹ niederschlug, aber dennoch marginalisiert werden konnte, nachdem sich auch der DGB die Bündnisidee zu eigen gemacht und diese für die Gesamtwirtschaft verallgemeinert hatte.
Anfang 1996 kam es zu einem Spitzengespräch über die Zukunftssicherung des Standortes Deutschland, mit dem die Bündnis-initiative der Gewerkschaften durch die Bundesregierung aufgegriffen wurde. Ergebnis der Kanzlerrunde war eine tripartistische Vereinbarung, die den Titel ›Bündnis für Arbeit und zur Standortsicherung‹9 trug, wodurch nicht nur die ursprüngliche Bündnisidee ausgeweitet und damit verwässert wurde, sondern auch, wie Zeuner (1996) kritisch anmerkt, »fast das vollständige Programm neoliberaler Deregulierung der CDU-FDP-Regierung nun auch noch den gewerkschaftlichen Segen empfing«. Dieser Umstand ermöglichte es den Parteistrategen, die öffentliche Aufmerksamkeit, die dem ›Bündnis‹ zuteil wurde, wahltaktisch zur Stärkung der Regierungsparteien in den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Frühjahr 1996 zu nutzen.
Das vergleichsweise gute Abschneiden der Regierungsparteien bei diesen Wahlen setzte wiederum die Bundesregierung in die Lage, die Wahlen als Bestätigung für die von ihr betriebene neoliberale Politik zu interpretieren und ein ›Sparprogramm‹ aufzulegen, das allen Zielen der Gewerkschaften widersprach und von diesen nur als Affront empfunden werden konnte. Damit war das ›Bündnis für Arbeit‹ gescheitert, und es folgte eine »tiefe atmosphärische Störung« (Wilke 1999: 27) im Verhältnis zwischen Bundesregierung und Gewerkschaften.10 In der darauffolgenden Zeit entpolitisierten Bundesregierung und Arbeitgeber die gewerkschaftliche Bündnisidee, indem sie deren ›sozialen Ort‹ von der gesellschaft-lichen Ebene auf die Ebene der Einzelunternehmen verlagerte und all jene Abweichungen vom Tarifvertrag, die beschäftigungssichernd flankiert wurden, mit dem Etikett ›Bündnis für Arbeit‹ versahen.
Das ›Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit‹
Die IG Metall zog aus dem Scheitern ihres Vorstoßes eine doppelte Konsequenz: Zum einen war für sie das »Ende der tarifpolitischen Bescheidenheit« (Detje/König 1999a: 26) gekommen; zum anderen stellte sich für sie die Frage nach einer neuen Bündnis- initiative nicht mehr als ein Projekt »diesseits des Neoliberalismus« (Detje 1998: 41) mit dem bloßen politischen Tausch ›Lohn gegen Arbeit‹ dar, sondern als ein umfassendes beschäftigungs- und gesellschaftspolitisches Reformprojekt, das programmatisch einen Politikwechsel ermöglichen sollte. Auf der einen Seite er-teilte sie damit einer reinen Verweigerungshaltung, die sie ja ins gesellschaftspolitische Abseits geführt hätte, eine Absage. Auf der anderen Seite knüpfte sie aber nunmehr das ›Bündnis‹ institutionell an die Bedingung des Zustandekommens einer neuen politischen Mehrheit. Mithin war der Austritt der Gewerkschaften aus dem ›Bündnis‹ ein Meilenstein auf dem Weg zum Ende der Ära Kohl, und zwar insofern, als er ihnen die Möglichkeit eröffnete, offen für einen Regierungs- und Politikwechsel zu werben.11
Als im Herbst 1997 Zwickel den Vorschlag für ein gesellschaftspolitisch jenseits des Neoliberalismus angesiedeltes ›Bündnis für Arbeit‹ unterbreitete, bewegte er sich auf der gleichen Linie wie der damalige Vorsitzende der SPD, Oskar Lafontaine, der für den Fall einer Regierungsübernahme schon ein solches ›Bündnis‹ angeregt hatte. Auf ihrem Leipziger Parteitag im Frühjahr 1998 griff dann die SPD die gewerkschaftliche Forderung auf und sprach sich in ihrem Wahlprogramm für ein ›Bündnis für Arbeit, Innovation und Gerechtigkeit‹ aus, zu dessen Inhalt ein »fairer Interessenaustausch nach dem Grundsatz des gegenseitigen Gebens und Nehmens« (zit. nach: Wilke 1999: 28) gezählt wurde. Ihre Absicht, das Bündnis zu einem Kernstück der Regierungsarbeit machen zu wollen, unterstrich sie ostentativ mit der Nominierung des Stellvertretenden Vorsitzenden der IG Metall, Walter Riester, zum designierten Arbeitsminister einer künftigen sozialdemokratisch geführten Bundesregierung, wodurch es ihr zugleich gelang, IG Metall und DGB in die Wahlkampagne der SPD einzubinden.
Nach dem errungenen Wahlsieg im Herbst 1998 hielten SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag fest, daß sie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein ›Bündnis für Arbeit‹ einrichten wollen, zu dem »alle Beteiligten in fairem Geben und Nehmen ihren Beitrag zu leisten« (zit. nach: Schroeder/Esser 1999: 7) hätten. Mit der ersten Regierungserklärung der rot-grünen Koalition erging denn auch an die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften eine Einladung zu einem ›Bündnis für Arbeit‹, der Ende 1998 ein Spitzengespräch folgte, in dem sich die Beteiligten darauf verständigten, in einem »Bündnis gemeinsam auf einen Abbau der Arbeitslosigkeit hinzuarbeiten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nachhaltig zu stärken.«12 Dies soll geschehen mittels unterschiedlich ansetzender, das heißt sowohl arbeitsmarkt- und so-zialpolitischer als auch steuerpolitischer Strategien. Im einzelnen heißt dies unter anderem: Anpassung der Tarifpolitik an das Ziel der Beschäftigungssteigerung, Unterstützung der Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften durch Senkung der gesetzlichen Lohn-nebenkosten, Umverteilung der Arbeit durch Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung und Ausbau der Teilzeitarbeit, Neujustierung des Systems der Sozialen Sicherung.
Noch bevor die Verhandlungen im nunmehrigen ›Bündnis‹ überhaupt richtig begonnen hatten, waren von seiten des Bundeskanzleramtes schon Anstrengungen unternommen worden, das ›Bündnis‹ als vertikal strukturierte Dauereinrichtung zu institutionalisieren.13 Mit seiner formalen Gliederung in Spitzengespräch, Steuerungsgruppe und Arbeitsgruppen und deren tripartistischer Besetzung knüpft das ›Bündnis‹ zwar in einigen Merkmalen an die Organisationsstruktur der ›Konzertierten Aktion‹ an, allerdings ist nunmehr der Kreis der Teilnehmer in den entscheidenden Gremien überschaubar, wodurch eine Konsensbildung unter den Beteiligten erleichtert wird.
Die öffentlich sichtbare Ebene des ›Bündnisses‹ besteht aus dem Spitzengespräch, an dem unter der Leitung des Kanzlers neben 5 Ministern auch die vier Präsidenten der Wirtschaftsverbände und die fünf Vorsitzenden der Gewerkschaften teilnehmen. Unterhalb dieses Gremiums, das gewissermaßen das Legitimationszentrum des ›Bündnisses‹ bildet, ist die vom Kanzleramtsminister geleitete Steuerungsgruppe angesiedelt. Sie führt die Geschäfte des ›Bündnisses‹ (inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Beratungen der Kanzlerrunden) und ist hochrangig besetzt mit den Staatssekretären der beteiligten Ministerien, den Hauptgeschäftsführern der Wirtschaftsverbände und mit leitenden Gewerkschaftsfunktionären. Ihr zur Seite gestellt ist die ausschließlich aus Wissenschaftlern bestehende und ebenfalls vom Kanzleramtsminister geführte Benchmarking-Gruppe, deren Aufgabe darin besteht, Daten zu erheben und zu analysieren, um in einem internationalen Vergleich des Wirtschaftsstandortes Deutschland ›best practices‹ identifizieren zu können.14 Der Unterbau wird gebildet von mehreren Arbeitsgruppen, die im Auftrag der Steuerungsgruppe und in Verantwortung der jeweils zuständigen Ministerien mit Bezug auf bestimmte Politikfelder Problemlösungsstrategien entwickeln und zur Diskussion stellen. Arrondiert wird das ›Bündnis‹ durch vergleichbare Einrichtungen in den Bundesländern.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Die Tatsache, daß es in der Bundesrepublik Deutschland erst zweimal, und dies nach mehrfach gescheiterten Anläufen, gelungen ist, einen makrokorporatistischen trilateralen Pakt zwischen Staat, Kapital und Arbeit15 zu institutionalisieren, deutet darauf hin, daß die Akteure nur dann einem Bündnis beitreten, wenn sie darin auch eine Chance zur Durchsetzung ihrer Interessen sehen, bzw. daß umgekehrt die Akteure aus einem Bündnis austreten, wenn dieses sich für sie unter veränderten politisch-institutionellen und ökonomischen Rahmenbedingungen nicht mehr auszahlt. Sowohl die Geschichte der ›Konzertierten Aktion‹ als auch die des ›Bündnisses für Arbeit‹ zeigt dies, wirft man einen Blick auf die Interessenlage der Bündnisakteure.
Da die Teilnahme an Bündnissen sich durch den Staat nicht autoritativ verordnen läßt und Bündnisse die Beteiligten per definitionem Zwängen aussetzen, welche ihren traditionellen Rollen als einseitige Interessenvertreter widersprechen, stellt sich die Frage, was die verschiedenen Akteure dennoch motiviert, sich ›freiwillig‹16 Bündniszwängen auszusetzen. Diese Frage ist mit Bezug auf die ›Konzertierte Aktion‹ für die Arbeitgeberverbände relativ klar zu beantworten: Sie versprachen sich von ihr eine Versachlichung der Tarifpolitik und eine damit verbundene Reduzierung von Kosten und Konflikten sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum. Die Gewerkschaften erhofften sich von seiten des Staates, der sich aufgrund der Regierungsbeteiligung der SPD aus Sicht der Gewerkschaften vom traditionellen Gegner zum potentiellen Verbündeten gewandelt hatte, eine Absicherung der Vollbeschäftigung auf der Basis einer keynesianisch orientierten antizyklischen Krisenpolitik und einen bedeutenden staatlichen Beitrag zur Verwirklichung der »sozialen Symmetrie« (Schiller). Ferner ging es ihnen darum, als gleichberechtigter gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Akteur ernstgenommen zu werden und durch ihre Beteiligung an der ›Konzertierten Aktion‹ den lang ersehnten politischen Machtwechsel mit herbeizuführen. Im letzten Punkt überschnitten sich ihre Interessen mit denen der SPD, die eine Bündniskonstellation erwarteten für die Etablierung einer neuen politischen Mehrheit in Deutschland.
Die ›Konzertierte Aktion‹ hatte so lange Bestand, wie der Grundkonsens der Akteure, daß alle Bündnisbeteiligten aufgrund der erzielten Verhaltensabstimmung und einer darauf aufbauenden Politik Vorteile (in Form von Steuern, Gewinnen und Löhnen) haben werden, als relativ gesichert gelten konnte. Der Konsens begann jedoch zu schwinden, als es nicht mehr gelang, die Beteiligten selbst auf die Einhaltung der gemeinsam getroffenen Vereinbarungen zu verpflichten. Auch wenn vor allem die Gewerkschaften zu dem Eindruck gelangen mußten, daß das Handeln der beiden anderen Bündnisparteien zunehmend weniger in Übereinstimmung mit den von ihnen deklarierten Zielen stand17, war die ›Konzertierte Aktion‹ aus ihrer Sicht gleichwohl kein völlig unnützes Projekt. Denn sie erhielten als Kompensation für ihre Inkorporierung ein hohes Maß an gesellschaftlicher Anerkennung, politischen Einfluß als ›Sozialpartner‹ und mit dem politischen Machtwechsel von 1969 einen ihnen prinzipiell zugeneigten und ihre Ziele stützenden politischen Tauschpartner im Do-ut-des-Bargaining. Es war genau diese Einbindung der Gewerkschaften und ihres Pendants, der Arbeitgeberverbände, in die allgemeine Wirtschaftspolitik, wodurch die industriellen Beziehungen in Deutschland zu einem, von der OECD zur Nachahmung empfohlenen Vorbild für andere Industrieländer avancierten, das unter dem Begriff ›Modell Deutschland‹ Popularität erlangte.
Vergleicht man die beiden Verhandlungssysteme miteinander, so lassen sich sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede identifizieren. Bei den Gemeinsamkeiten wäre vor allen Dingen hervorzuheben, daß a) sowohl bei der ›Konzertierten Aktion‹ als auch beim ›Bündnis‹ die beteiligten Akteure Staat, Kapital und Arbeit im Rahmen eines korporatistischen Arrangements versuch(t)en, eine mehr oder weniger institutionalisierte Verhaltensabstimmung auf freiwilliger Basis zu betreiben, daß b) sowohl damals wie auch heute der geschlossene Pakt die Beteiligten auf das Gemeinwohl und ein dementsprechendes Handeln verpflichtet(e), der Beitritt zu dem Pakt jedoch nicht aus idealistischen Motiven, sondern aus strategischem Kalkül im Eigeninteresse erfolgt(e)18 und daß c) in beiden Fällen der Pakt eine wesentliche Voraussetzung war, um einen Macht- und Politikwechsel zu ermöglichen.19
Jenseits dieser Gemeinsamkeiten existieren aber auch etliche Unterschiede, die sich zum Beispiel an den jeweiligen Zielen festmachen lassen. So bestand das Ziel der ›Konzertierten Aktion‹ vorrangig in der Bekämpfung der Inflationstendenzen und der anwachsenden Arbeitslosigkeit, während das ›Bündnis‹ einen viel umfassenderen Anspruch auf lenkenden Einfluß erhebt. Es soll den wirtschaftlichen Strukturwandel und die damit verbundenen Anpassungsprozesse als gesellschaftliches Projekt mitgestalten und im Ergebnis zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsfähigkeit und Umgestaltung der Sozialen Sicherung sowie zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen führen. Auch in bezug auf den politischen Initianten läßt sich ein markanter Unterschied erkennen. Damals war das korporatistische Arrangement wie üblich ein Projekt des Staates, heute ist es – der Regel zuwider und motiviert durch den in den Jahren zuvor erlittenen politischen Terrainverlust – ein Projekt der Gewerkschaften, mit dem über die Bündnisziele hinaus auch eine Revitalisierung der Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Gewerkschaften nach innen und nach außen angestrebt wird. Mit Blick auf die politischen Kräfteverhältnisse ist ferner festzustellen, daß diese sich zuungunsten der Gewerkschaften verschoben haben, weil die Massenarbeitslosigkeit deren Organisations- und Verhandlungsmacht geschwächt hat, weswegen denn auch die Gewerkschaften heute, im Gegensatz zu damals, im politischen Tauschgeschäft nicht mehr viel anzubieten haben. Zu nennen wäre weiterhin die durch die Lasten der Deutschen Einheit bedingte Verlagerung der Konfliktebene in den Verteilungsauseinandersetzungen, und zwar insofern, als in deren Zentrum heute nicht mehr die Verteilung der Gewinne, sondern die der Lasten steht.
Erfolgsbedingungen und -aussichten des ›Bündnisses‹
Es spricht angesichts dieser und weiterer, hier aber nicht im einzelnen darzustellender Unterschiede zwischen den beiden Bündniskonstellationen20 viel für die These, daß beim heutigen ›Bündnis‹ die Voraussetzungen für einen korporatistischen politischen Tausch wesentlich schlechter als damals sind. Ein Blick auf die jeweilige Interessenlage und die damit verbundene Konsenswilligkeit der beteiligten Akteure unterstreicht dies. Denn die Erfolgsaussichten des ›Bündnisses‹ hängen ja nicht unerheblich davon ab, ob über die Situationsdeutung, die Bündnisziele und über die Frage, wie diese zu erreichen sind, ein Konsens erzielt werden kann. Dies ist auf der Ebene der politischen Rhetorik zweifellos der Fall, zumindest hinsichtlich der Ziele, auf der Ebene des politischen Handelns jedoch keineswegs sicher, da entgegen aller Rhetorik die hinter den Zielen und Präferenzen von Bundesregierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften stehenden Interessen alles andere als einheitlich sind.21
Den Erfolgsaussichten des ›Bündnisses‹ eher abträglich denn förderlich ist allein schon der Umstand, daß die Bundesregierung eine der Situationsdeutung der Gewerkschaften entgegenstehende politisch-ideologische Position vertritt, wonach Arbeitslosigkeit im Grunde selbst verschuldet sei, weil die Arbeitskraftanbieter ihre Erwartungen nicht dem Angebot anpaßten.22 Mit dieser marktra- dikalen Grundhaltung kollidieren denn auch die Forderungen der Gewerkschaften nach Stärkung der Binnennachfrage und Bereitstellung der für öffentliche Investitions- und Innovationsprogramme notwendigen Finanzmittel. Nicht minder problematisch für den Bündniserfolg ist die Tatsache, daß es bezüglich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einen fundamentalen Interessengegensatz zwischen den ›Sozialpartnern‹ gibt, da Arbeitslosigkeit, insbesondere in einer strukturell verfestigten Form, die Machtposition der Gewerkschaften in verteilungs- und ordnungspolitischen Konflikten schwächt und die der Arbeitgeberverbände stärkt.23 Ernsthaft für Vollbeschäftigung und damit für eine Schwächung der eigenen Machtposition einzutreten, wird deswegen der Arbeitgeberseite auch nicht unterstellt werden können. Und was schließlich die Interessenlage der Gewerkschaften anbetrifft, so ist diese zu der der Arbeitgeberseite spiegelbildlich. Gleichwohl ist gegenüber einer eher konflikt- denn diskursorientierten Strategie zur Durchsetzung ihrer Interessen Skepsis angebracht, weil für die Gewerkschaften die Bündelung, Vereinheitlichung und Umformung der Partikular-interessen ihrer Mitglieder in einen Identifikation ermöglichenden Kollektivwillen und eine nach außen durchsetzbare Verbandspolitik in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden ist.
Realistisch gesehen, ergibt sich also im Saldo eine stark asymmetrische Akteurskonstellation, die eine entscheidende Erfolgsvoraussetzung für das ›Bündnis‹ vermissen läßt: nämlich ein von allen Beteiligten gleichermaßen geteiltes echtes Interesse an der Verwirklichung des Zieles, Arbeitslosigkeit deutlich und nachhaltig zu verringern. Jenseits der Frage, wie der geschlossene Beschäftigungspakt überhaupt in praxi realisiert werden kann24, ist unter diesen Bedingungen die Wahrscheinlichkeit, ein problemadäquates Verhandlungsergebnis zu erzielen, eher gering. Vielmehr ist zu erwarten, daß, wenn überhaupt, Kompromisse nach dem Prinzip des kleinsten gemeinsamen interessenpolitischen Nenners gefunden werden, die dem eigentlichen Bündnisziel jedoch bei weitem nicht gerecht werden.
Daß Verhandlungssysteme durchaus ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Lösung von Verteilungskonflikten und zur Entwicklung neuer wohlfahrtsmaximierender Lösungsansätze25 darstellen, vorausgesetzt, die beteiligten Akteure sind »paktbereit, konsenswillig und verpflichtungsfähig« (Zeuner 1996), war eine unaus- gesprochene Prämisse der bisherigen Ausführungen, mit denen gewissermaßen die endogene, das heißt nationale Seite der Erfolgsbedingungen des ›Bündnisses‹ thematisiert wurde. Wird auch die exogene, das heißt transnationale Seite berücksichtigt, so sind grundsätzliche Zweifel angebracht, ob unter den veränderten politisch-institutionellen und ökonomischen Rahmenbedingungen infolge der Globalisierung und europäischen Integration eine Lösung des anstehenden Problems der Massenarbeitslosigkeit überhaupt noch mittels eines korporatistischen Arrangements gefunden werden kann. Dies hat damit zu tun, daß Globalisierung und europä-ische Integration für die nationale und internationale Politik völlig neue Spielregeln schaffen, die Akteure bei ihren Interessenkalkülen mit immer komplexeren Kosten-Nutzen-Szenarien konfrontieren und dadurch den Rahmen für rationale Entscheidungen grundlegend verändern.
Von zentraler Bedeutung für die Frage nach den exogenen Erfolgsbedingungen des ›Bündnisses‹ ist vor allem folgendes: Die Internationalisierung von Produktion und Finanzmärkten erlaubt es den Unternehmen, ihren ökonomischen Aktivitäten weltweit dort nachzugehen, wo es für sie am kostengünstigsten ist, wobei ihnen als Kosten in erster Linie Steuern, Sozialabgaben und Löhne gelten. Die Mobilität des Kapitals hat auf diese Weise unter den Nationalstaaten zu einem Standortwettbewerb um die Ansiedlung von inter- bzw. transnational operierenden Unternehmen geführt, bei dem Löhne und Lohnnebenkosten zur entscheidenden wirtschaftspolitischen Variablen geworden sind. Hiermit verbunden ist eine zweite Entwicklung, die als schleichender Souveränitäts- und Autonomieverlust des Nationalstaates zum Ausdruck kommt, weil aufgrund der Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der fak- tischen Hinfälligkeit zwischenstaatlicher Grenzen für Geld- und Warenkapital der staatliche Zugriff auf steuerliche Ressourcen geschwächt wird, was de facto einer Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten nationalstaatlicher Politik gleichkommt. Und es bedeutet für den national verfaßten Wohlfahrtsstaat eine Unterminierung seiner steuerlichen Grundlage.
Überlagert werden die mit dem Standortwettbewerb einhergehenden Tendenzen durch den Prozeß der europäischen Integration26, in dem nun nicht mehr nur die der Europäischen Union angeschlossenen Nationalstaaten, sondern auch »die zwei Klassen des transnationalen Arbeitsmarkts, Kapital und Arbeit« (Streeck 1995: 113), in wie auch immer organisierter Form aufeinandertreffen. Für die beteiligten Akteure hat dies eine erhöhte Komplexität ihres Handlungsfeldes zur Folge, da sie nunmehr bei ihren Interessenkalkülen eine größere Zahl von Akteuren berücksichtigen müssen und sich ihre Handlungsoptionen vergrößert haben. Denn in einem transnationalen interessenpolitischen Handlungsfeld haben sie prinzipiell die Wahl zwischen nationale Grenzen überschreitenden klassenpolitischen Strategien einerseits und Klassengrenzen überschreitenden nationalen Strategien andererseits. Allerdings ist das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit durch eine fundamentale Asymmetrie gekennzeichnet, die darin besteht, daß der Kapitalseite die Verfolgung einer klassenpolitischen transnationalen Strategie strukturell leichter fällt als der Arbeitnehmerseite.
Die Konsequenzen, die sich hieraus für das ›Bündnis‹ ergeben, sind nicht zu übersehen. In dem Maße, wie die Möglichkeiten der Kapitalseite wachsen, aus nationalen Zusammenhängen auszutreten, wenn ihnen diese nicht zusagen, in dem Maße schwinden sowohl die Möglichkeiten der Organisationen der weniger mobilen Arbeitnehmerseite als auch die Möglichkeiten der auf nationaler Basis konstituierten korporatistischen und staatlichen Institutionen, der Kapitalseite Bedingungen für Kooperation aufzuerlegen. Damit ändern sich innerhalb jeder der angeschlossenen Nationalstaaten die politischen Austauschverhältnisse, und zwar auch dann, wenn de facto keinerlei Kapitalmigration ins Ausland stattfindet, weil nämlich die jeweiligen Regierungen und Arbeitnehmerverbände in ihren Kalkülen auf die Möglichkeit der Kapitalmigration schon mit vorbeugenden Zugeständnissen reagieren. Für die nationale Politik heißt dies, daß sie sich mit dem Setzen von Anreizen, die geeignet sind, Kooperation aus Eigeninteresse zu motivieren, wird begnügen müssen, wenn sie nicht mehr imstande ist, Regeln zu erlassen und vor allem durchzusetzen, die der Kapitalseite gemeinwohlorientierte Verpflichtungen auferlegen, die diese ohne äußeren Zwang nicht übernehmen würden. Vor diesem Hintergrund scheint ein Szenarium des erfolgreichen Scheiterns des ›Bündnisses‹ nicht abwegig zu sein, sofern es den weltmarktorientierten Modernisierungsvertretern aus dem Arbeitgeber- wie auch dem Regierungs- und Gewerkschaftslager gelingt, den Pakt zu domi-nieren und ihn in eine klassenübergreifende, staatlich moderierte nationale Wettbewerbskoalition umzuwandeln, also aus dem ›Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit‹ ausschließlich ein ›Bündnis für Wettbewerbsfähigkeit‹ zu machen. Ob die Annahme der Wettbewerbskoalitionäre, die angestrebten positiven Beschäftigungseffekte seien eine abhängige Variable der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die sich auf globalisierten Märkten zu bewähren habe, sich als zutreffend oder irrig erweisen wird, ist zwar völlig ungewiß, wird aber gewiß von den Mitgliedern der Benchmarking-Gruppe dann genauer analysiert und evaluiert werden.
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Streeck (1995) – Wolfgang Streeck: Politikverflechtung und Entscheidungslücke. Zum Verhältnis von zwischenstaatlichen Beziehungen und sozialen Interessen im europäischen Binnenmarkt, in: Bentele, K. et al. (Hrsg.): Die Reformfähigkeit von Industriegesellschaften. Fritz W. Scharpf Festschrift zu seinem 60. Geburtstag, Frankfurt/New York: Campus, S. 101-128.
Streeck (1998a) – Wolfgang Streeck: Industrielle Beziehungen in einer internationalisierten Wirtschaft, in: Beck, U. (Hrsg.): Politik der Globalisierung, Franfurt/M.: Suhrkamp, S. 169-202.
Streeck (1998b) – Wolfgang Streeck: Bündnis für Arbeit: Bedingungen und Ziele, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, H. 8, S. 533-540.
Urban (1998) – Hans-Jürgen Urban: Ein neues »Bündnis für Arbeit«? Über Interessenlagen und Verhandlungsstrategien in einem neokorporatistischen Beschäftigungspakt, in: Zeitschrift für Sozialreform, H. 9, S. 613-637.
Visser/Hemerijck (1998) – Jelle Visser/Anton Hemerijck: Ein holländisches Wunder? Reform des Sozialstaates und Beschäftigungswachstum in den Niederlanden, Frankfurt/New York: Campus.
Vobruba (1992) – Georg Vobruba: Wirtschaftsverbände und Gemeinwohl, in: Mayntz, R. (Hrsg.): Verbände zwischen Mitgliederinteressen und Gemeinwohl, Gütersloh: Bertelsmann, S. 80-121.
Wendl (1999) – Michael Wendl: »Unverkrampfte« Lohnsenkung. Der Niedriglohnsektor und das Bündnis für Arbeit, in: Sozialismus, H. 5, S. 28-30.
Wiedemuth (1999) – Jörg Wiedemuth: Bündnis – Runde 3. Kritische Anmerkungen zur Gemeinsamen Erklärung von BDA und DGB aus tarifpolitischer Sicht, in: Sozialismus, H. 9, S. 31-33.
Wilke (1999) – Manfred Wilke: Das Bündnis für Arbeit, in: Die politische Meinung, H. 354, S. 23-29.
Zeuner (1996) – Bodo Zeuner: Von der »Konzertierten Aktion« zum »Bündnis für Arbeit«? Neun Thesen zu einem ökonomischen und politischen Lehrstück, in: Frankfurter Rundschau vom 13. November 1996.
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Michael Wolf – Dr. rer pol., Sozialwissenschaftler am Institut für Soziologie der Freien Universität Berlin. Der Aufsatz beruht auf einem Beitrag zum Internationalen Symposium »Labour, Industrial Relations, and Social Bargaining«, das am 29. und 30. November 1999 in Prag stattgefunden hat.
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1 Die Formulierung sollte nicht dahingehend mißverstanden werden, es sei nur eine Frage der Zeit, bis ein solcher Ansatz entwickelt ist. Das Phänomen der Arbeitslosigkeit dürfte hierfür zu komplex und diesbezügliche Erwartungen an Theorie demzufolge maßlos überzogen sein. 2 Stellvertretend sei hier auf Großbritannien unter Margaret Thatcher und John Major verwiesen, das mittlerweile, insbesondere von der OECD, als Prototyp flexibler Arbeitsmarktbeziehungen gefeiert wird. 3 Mit der Formel ist die Konnotation verbunden, daß die Tarifvertragsparteien Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände grundsätzlich bestrebt sind, Arbeitskonflikte kooperativ-partnerschaftlich und nicht konfliktorisch zu lösen. 4 Zu dem aus den Niederlanden stammenden ›Poldermodell‹, dem wegen seiner Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik derzeit wohl die meiste Beachtung zuteil wird, vgl. Visser/Hemerijck (1998). 5 Dieses definiert sich nach § 1 StabG dadurch, daß wirtschaftspolitische Maßnahmen »gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum« beizutragen haben. Nicht ohne Grund ist dieses Bündel wirtschaftspolitischer Richtgrößen als ›magisches Viereck‹ bezeichnet worden, die zu erreichen nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich ist. 6 Die Beschränkung der Streikfähigkeit der Gewerkschaften durch die Änderung von § 116 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1986 und die Schmälerung der betrieblichen Mitbestimmung durch die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) von 1988 sind nur zwei der bedeutsamen Eingriffe. 7 Zum genauen Wortlaut der Rede siehe den auszugsweisen Abdruck in: Blätter für deutsche und internationale Politik, H. 3 (1996), S. 370f. 8 Unter anderem wurde kritisiert, daß das ›Bündnis‹ auf der schon mehrfach empirisch falsifizierten Prämisse basiere, die Gewinne von heute würden die Investitionen von morgen und die Arbeitsplätze von übermorgen schaffen. 9 Die zwischen der Bundesregierung und den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften getroffene Vereinbarung vom 23. Januar 1996 ist abgedruckt in: Blätter für deutsche und internationale Politik, H. 3 (1996), S. 368-370. 10 Auf den ebenfalls gescheiterten, vom Vorsitzenden des DGB, Dieter Schulte, im Frühjahr 1997 gestarteten Versuch, mit einem ›Bündnis Ost‹ der desaströsen Arbeitsmarktlage in den neuen Bundesländern durch vereinte Anstrengungen entgegenzuarbeiten, soll hier nicht näher eingegangen werden. Daß Bundesregierung und Arbeitgeber bei diesem Vorstoß nicht einmal den Eindruck zu erwecken versuchten, sich ernsthaft an das gemeinsam vereinbarte Ziel des Beschäftigungsaufbaus in den neuen Bundesländern zu halten, indem die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik reduziert und die Erosion des Tarifsystems vorangetrieben wurden, bekräftigt den Verdacht, das Aufgreifen des Bündnisvorschlages sei eine taktische Finte gewesen, die dazu diente, die Konsensbereitschaft der Gewerkschaften für wahlpolitische Ziele zu instrumentalisieren. 11 Zutreffend kommentiert Heiner Geißler, ehemaliger CDU-Generalsekretär: »Das Ende des Bündnisses war der Anfang vom Ende der CDU als Regierungspartei.« (zit. nach: Detje/König 1999a: 27) 12 Der gesamte Wortlaut der gemeinsamen Erklärung der Teilnehmer der ersten Gesprächsrunde vom 7. Dezember 1998 ist dokumentiert in: Blätter für deutsche und internationale Politik, H. 2 (1999), S. 248-259. Daß das ›Bündnis für Arbeit‹ zu einem ›Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit‹ erweitert wurde, geht nach Schroeder/Esser (1999: 9) auf den Druck der Arbeit- geber zurück. In dieser Umwidmung des Bündnis-projektes zu einer »ange-botsorientierten Standort- Koalition zwischen Kapital, Arbeit und Politik« (Schmitt-henner 1998c: 42) kommt zum Ausdruck, daß es Arbeitgebern und Bundes-regierung letztlich um die Unterordnung der Gewerkschaften unter das ›große Ziel‹ der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft geht. 13 Vgl. zum folgenden ank (1999). 14 Zu den Themen, die bislang bearbeitet wurden, gehört die Frage nach den Auswirkungen von unterschiedlichen Steuersystemen auf die Arbeitsmärkte sowie die Erarbeitung von Modellen zur Schaffung eines Niedriglohnsektors. Es stimmt nachdenklich, daß die zur Verfügung gestellten Ergebnisse zum Teil ignoriert bzw. nicht angemessen gewürdigt werden. So operierte der inzwischen aus dem Amt ausgeschiedene Kanzleramtsminister, Bodo Hombach, z.B. im benchmarking mit den USA öffentlich auf eine Weise mit Vergleichsziffern, die als »unseriös« (Detje/König 1999b: 45) kritisiert worden ist. Denn alle Einwände gegen derartige Vergleiche seien in dem der Benchmarking-Gruppe vorliegenden Papier selbst benannt. 15 Die Frage, ob mit Bezug auf die in der Korporatismusdiskussion getroffene Unterscheidung zwischen ›konzertierter‹ und ›korporatistischer‹ Interessenvermittlung die ›Konzertierte Ak- tion‹ überhaupt sinnvoll als korporatistisch charakterisiert werden kann, soll hier nicht diskutiert werden. Vgl. hierzu u.a. Bonß (1980). 16 Es gilt zu berücksichtigen, daß die Entscheidung zur Teilnahme an einem Bündnis in der Regel im Schatten von Staat und Öffentlichkeit erfolgt, die oftmals im Hintergrund den notwendigen Druck erzeugen, damit sich die verschiedenen Akteure auf ein Bündnis überhaupt einlassen. Im übrigen wird hier davon ausgegangen, daß die Akteure ihre Entscheidung zur (Nicht-)Teilnahme auf der Grundlage strategisch angelegter Kosten-Nutzen-Kalküle treffen und daß sie prinzipiell über eine Exit-Option verfügen, wenn sie zu dem Ergebnis gelangen, daß sie ihre Interessen außerhalb eines Bündnisses eher und besser durchsetzen können. Bei Akteuren, die unter dem ›Gesetz des Wiedersehens‹ stehen, ist die Exit-Option allerdings eingeschränkt, da diejenigen, die sich auf Verhandlungen einlassen, auch eine zumindest moralische Verpflichtung zur ernstlichen Suche nach Einigungsmöglichkeiten übernehmen. Wollen sie die Möglichkeit künftiger Verhandlungen nicht aufs Spiel setzen, haben sie mithin auch den Abbruch von Verhandlungen und die Entscheidung zum Exit zu legitimieren. 17 Zum Beispiel weil die Arbeitgeber sich nach einem drastischen Anstieg der Gewinne weigerten, die von den Gewerkschaften geübte lohnpolitische Zurückhaltung zu honorieren und Fragen der Einkommensverteilung in der ›Konzertierten Aktion‹ zu diskutieren, was bekanntlich zu den ›wilden Streiks‹ im Herbst 1969 führte, die dann zum Auslöser verspäteter Lohnerhöhungen wurden; oder wegen der 1976 unter dem damaligen Bundeskanzler, Helmut Schmidt, einsetzenden Sparpolitik, die innerhalb der Gewerkschaften anhaltende Mitgliederproteste hervorrief. 18 Das heißt selbstverständlich nicht, daß Interessenverbände nicht in der Lage wären, ihr eigenes Handeln an den Erfordernissen eines wie auch immer zustande gekommenen Gemeinwohls auszurichten. Dies geschieht dadurch, daß sie »von der (gedachten) Linie ›purer‹ Interessenverfolgung so weit abgehen, wie die Vorteile, als ›gemeinwohlorientiert‹ angesehen zu werden, die Nachteile dieses Abgehens übersteigen« (Vobruba 1992: 97). Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die in Rede stehenden Bündnisse Mixed-motive-Konstellationen darstellen, in denen die Akteure zugleich gemeinsame und gegensätzliche Interessen verfolgen. Es wäre ein Trugschluß anzunehmen, die Interessen und Konflikte zwischen den unterschiedlichen Akteuren würden in Bündnissen suspendiert. Sie werden bestenfalls in rationaler Form kompromißhaft institutionalisiert und temporär stillgestellt. 19 Das ›Bündnis für Arbeit‹ hat zwar zum Machtwechsel beigetragen, es ist angesichts der »neokorporativen Fortsetzung des Neoliberalismus« (Schauer 1999) allerdings Skepsis angezeigt, ob dem Macht- auch ein Politikwechsel folgen wird. 20 Um nur zwei Stichworte zu nennen: Mitgliederschwund bei Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbänden, Zunahme mikrokorporatistischer Arrangements. Vgl. ferner die Übersicht bei Schroeder/Esser (1999: 11) sowie Zeuner (1996). 21 Zu den jeweiligen Interessenlagen und -profilen vgl. neben Schmitthenner (1998a: 844ff.; 1998b: 41f.) und Schroeder/Esser (1999: 9ff.) insbesondere Urban (1998: 618ff.). 22 Daß »der Faktor Arbeit im Prinzip wegrationalisiert wurde, weil er zu teuer ist«, so die wirtschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Margareta Wolf (zit. nach: Wendl 1999: 28), ist allerdings auch eine in den Gewerkschaften anzutreffende Auffassung. 23 Womit nicht behauptet werden soll, daß Arbeitslosigkeit für die Arbeitgeberseite nur mit Vorzügen verbunden ist. Zu den Nachteilen eines höheren bzw. Vorteilen eines geringeren Maßes an Arbeitslosigkeit vgl. Urban (1998: 624ff.). 24 Bekanntlich liegt die zentrale Schwachstelle eines Beschäftigungspaktes in der nicht oder nur unzureichend gegebenen Verpflichtungsfähigkeit der Arbeitgeberverbände begründet, da sie über keine Möglichkeiten verfügen, die getroffenen Vereinbarungen auch auf Unternehmensebene umzusetzen, es sei denn, die tarifpolitische Verhandlungskompetenz würde dezentralisiert und auf die Ebene des Einzelunternehmens verlagert. 25 Vgl. vor allem Scharpf (1992; 1994). 26 Vgl. zum folgenden namentlich Streeck (1995; 1998a). |