Pünktlich zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes erlebte die Eigentumsdebatte eine Renaissance. Ausnahmsweise wurde sie nicht angestoßen durch einen juristischen Aufsatz oder eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern durch politisches Handeln. Ausgangspunkte der jüngsten Debatten sind das Volksbegehren zur Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen in Berlin und der in Berlin geplante – und mittlerweile vom Senat beschlossene – Mietendeckel.
In der Diskussion geraten Artikel 14 GG (Enteignung) und Artikel 15 GG (Vergesellschaftung) manchmal durcheinander. Für linke Politik ist die Unterscheidung allerdings zentral, da sich aus ihr unterschiedliche Handlungsoptionen eröffnen. Eine Vergesellschaftung ist dabei einer Enteignung vorzuziehen.