Seit Beginn der Kampagne «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» (DWE) haben Gegner*innen des Vorhabens versucht, Vergesellschaftung als unseriös und juristisch nicht möglich zu diskreditieren, und teils astronomische Entschädigungssummen in den Raum gestellt. Der Bericht der vom Berliner Senat eingesetzten Expert*innen-Kommission hat eindrucksvoll deutlich gemacht, dass diese Diskreditierungsversuche nicht fundiert waren. Das Grundgesetz (GG) spricht an dieser Stelle eine sehr klare Sprache: Vergesellschaftung ist möglich. Sie ist im Grundgesetz vorgesehen und Ausdruck davon, dass die Verfasser*innen des Grundgesetzes der einfachen gesetzgebenden Instanz Spielraum für die Gestaltung der Wirtschaftsordnung lassen wollten. Nun ist die schwarz-rote Koalition in Berlin am Zug, das Volksbegehren schnellstmöglich umzusetzen.
Die Autorin:
Franziska Drohsel ist Rechtsanwältin und war an der Humboldt-Universität zu Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Sie war von 2007 bis 2010 Bundesvorsitzende der Jusos und ist im Vorstand des Instituts Solidarische Moderne