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Publikation : Weg frei für die Vergesellschaftung

Zum Bericht der Expert*innen-Kommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“

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Mann vor Menschenmenge trägt eine Weste mit der Aufschrift "Deutsche Wohnen & Co enteignen! - Hier unterschreiben"
Unterschriftensammlung für die Vergesellschaftung der großen Berliner Wohnungsunternehmen 2021. Foto: Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen

Seit Beginn der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ (DWE) haben Gegner*innen des Vorhabens versucht, Vergesellschaftung als unseriös und juristisch nicht möglich zu diskreditieren, und teils astronomische Entschädigungssummen in den Raum gestellt. Der Bericht der vom Berliner Senat eingesetzten Expert*innen-Kommission hat eindrucksvoll deutlich gemacht, dass diese Diskreditierungsversuche nicht fundiert waren. Das Grundgesetz (GG) spricht an dieser Stelle eine sehr klare Sprache: Vergesellschaftung ist möglich. Sie ist im Grundgesetz vorgesehen und Ausdruck davon, dass die Verfasser*innen des Grundgesetzes der einfachen gesetzgebenden Instanz Spielraum für die Gestaltung der Wirtschaftsordnung lassen wollten. Nun ist die schwarz-rote Koalition in Berlin am Zug, das Volksbegehren schnellstmöglich umzusetzen.

Die Autorin:

Franziska Drohsel ist Rechtsanwältin und war an der Humboldt-Universität zu Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Sie war von 2007 bis 2010 Bundesvorsitzende der Jusos und ist im Vorstand des Instituts Solidarische Moderne

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