Publikation Arbeit / Gewerkschaften - Globalisierung - Südasien Keine Verträge, keine Rechte

Wie die Modeindustrie ihre Arbeiter*innen um Mindestlöhne betrügt

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Reihe

Studien

Erschienen

Dezember 2023

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Foto: Eva Beyer

Die meisten Arbeiter*innen in pakistanischen Bekleidungsfabriken werden um ihren rechtmäßigen Lohn betrogen: Die große Mehrheit erhält keine schriftlichen Verträge, Lohnabrechnungen oder Löhne, die es ihnen ermöglichen würden, ihre Familien zu ernähren. Außerdem stellen die Fabriken in Pakistan oft nur einen kleinen Teil der Arbeiter*innen direkt ein. Viele Arbeiter*innen werden über Dritte eingestellt, die als Vermittler zwischen den Textilfabriken und den Arbeitern fungieren. Oft erhalten diese Arbeiter*innen nicht einmal nominell den gesetzlichen Mindestlohn und sind nicht im Sozialversicherungssystem registriert. Dieses so genannte «contracting system» der Leiharbeit ist eine Möglichkeit, sich bei Bedarf flexibel der Arbeiter*innen zu entledigen. Das System erschwert die Rückverfolgung von Arbeitsrechtsverletzungen und die Zuordnung von Arbeiter*innen zu den Fabriken. Diese Praktiken sind hinlänglich bekannt, auch den Marken und Einzelhändler, die in Pakistan produzieren lassen. Dennoch haben die Unternehmen diese offensichtlichen Arbeitsrechtsverletzungen jahrzehntelang ignoriert. Zugleich gibt es weltweit eine wachsende Bewegung, Konzerne gesetzlich zur Einhaltung von Menschenrechten zu verpflichten.

Als eines der ersten seiner Art trat am 1. Januar 2023 das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet
Unternehmen, die Menschenrechte der Arbeiter*innen in ihren Wertschöpfungsketten zu schützen. Zu diesen Rechten gehört auch die Zahlung eines angemessenen Lohns, d.h. mindestens des nationalen Mindestlohns des jeweiligen Landes. Um zu beurteilen, wie Unternehmen, die unter das neue deutsche Gesetz fallen, ihre Sorgfaltspflichten umsetzen, haben die deutschen Menschenrechtsorganisationen ECCHR und FEMNET eine Umfrage unter Arbeiter*innen in Pakistan in Auftrag gegeben, die für solche Marken und Einzelhändler Kleidung produzieren. Dazu wurden zwischen Januar und Juni 2023 mehr als 350 Arbeiter*innen von den pakistanischen Gewerkschaftsverbänden National Trade Union Federation (NTUF) und Home-Based Women Worker's Federation (HBWWF) in verschiedenen Fabriken in der Provinz Sindh befragt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Marken und Einzelhändler bisher keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, um zu verhindern, dass Arbeiter*innen ein angemessener (existenzsichernder) Lohn vorenthalten wird.

Von den über 350 befragten Arbeiter*innen hatten 97 Prozent keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, und 80 Prozent erhielten nicht einmal eine Lohnabrechnung. 29 Prozent der Arbeiter*innen gaben an, über Dritte beschäftigt zu sein. In den Fabriken, in denen die Beschäftigung über Dritte besonders häufig gemeldet wurde, ging dies auch mit besonders schwerwiegenden Verstößen gegen das Arbeitsrecht einher, einschließlich der Vorenthaltung von angemessenen Löhnen: Etwa 28 Prozent der Arbeiter*innen erhielten nicht einmal nominell den gesetzlichen Mindestlohn für «ungelernte Arbeiter*innen» von 25.000 PKR pro Monat. In 94 Prozent dieser Fälle war keine Gewerkschaft aktiv, und 84 Prozent derjenigen, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhielten, waren entweder über Dritte beschäftigt oder erhielten Akkordlohn.

Selbst von den Arbeiter*innen, die angaben, den Mindestlohn für ungelernte Arbeiter*innen von 25.000 PKR pro Monat zu erhalten, bekamen 49 Prozent keine Überstundenvergütung. Dies deutet darauf hin, dass sie in der Praxis nicht den Mindestlohn im Verhältnis zur Zahl der geleisteten Arbeitsstunden erhielten. Viele von ihnen gaben an, dass sie eine Ausbildung absolviert hatten oder in Positionen für «angelernte», «qualifizierte» oder sogar «hochqualifizierte» Arbeiter*innen arbeiteten, was sie nach pakistanischem Arbeitsrecht zu einem höheren Mindestlohn als 25.000 PKR berechtigen würde.

Selbst auf der Grundlage sehr konservativer Berechnungen des örtlichen Lebensunterhalts in Karatschi erhielt, wenn überhaupt, nur ein Bruchteil der Arbeiter*innen einen existenzsichernden Lohn. Diese Studie gibt einen aufschlussreichen Einblick in die Beschäftigungspraktiken und Arbeitsbedingungen in der pakistanischen Textilindustrie.

Die Ergebnisse der Befragung bestätigen die Schwere der Probleme, die seit Jahren über die pakistanische Textilindustrie bekannt sind, zeigen aber auch, dass Marken und Einzelhändler trotz der Verpflichtung durch das LkSG bisher nicht auf die bekannten Verstöße gegen die Rechte der Betroffenen reagiert
haben.