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Publikation : Rechtsstaat auf sächsisch

Zu den staatlichen Reaktionen auf die antifaschistischen Aktivitäten gegen den Neonaziaufmarsch in Dresden im Februar 2011. Standpunkte 1/2012 vom Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).

Wichtige Fakten

Reihe
Standpunkte
Erschienen
Januar 2012
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Im Februar 2011 haben in Dresden vielfältige, von einem breiten antifaschistischen Bündnis getragene Aktivitäten stattgefunden. Dabei ist es am 19. Februar 2011 erneut gelungen, den größten Neonaziaufmarsch in Europa zu verhindern. Was in der öffentlichen Debatte als großer Erfolg der Zivilgesellschaft gegen die extreme Rechte wahrgenommen wurde, ist den sächsischen Sicherheitsbehörden ein Dorn im Auge. Das zivilgesellschaftliche Engagement ist zu selbstbestimmt, zu innovativ und politisch erfolgreich. Statt wohlwollender Unterstützung gehen die Sicherheitsbehörden massiv gegen die antifaschistischen Aktivitäten vor.

Die präventiven und repressiven Maßnahmen haben 2011 eine ungeahnte Qualität und ein neues Ausmaß erreicht. Die Summe der Beispiele macht nicht nur deutlich, mit welcher Vehemenz staatliche Stellen in Sachsen gegen AntifaschistInnen vorgehen. Sie zeigt auch in eindrucksvoller Weise, wie flexibel der Rechtsstaat sein kann, wenn die Staatsräson es verlangt – nicht nur an einzelnen Punkten, sondern systematisch. Das von einem obrigkeitsstaatlichen Geist geprägte sächsische Vorgehen darf nicht Schule machen. Hier liegt ein wesentliches Feld kommender politischer Auseinandersetzungen, nicht nur für die Bürgerrechtsbewegung.

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