Spätestens seit 2007 ist der Einsatz von Drohnen1 auch ein Thema für die deutsche Polizei. Mehrere Landeskriminalämter nutzen fliegende Kameras für die alltägliche Arbeit. Meist kommen sogenannte Quadrokopter zum Einsatz, deren Name von vier an einem Rahmen montierten Rotoren abgeleitet ist. Ihre Zuladung beträgt rund ein Kilogramm, was die Überwachungskapazitäten deutlich beschränkt. Sollen Bilder in Echtzeit übertragen werden, muss der kleine Flugroboter zusätzlich mit Funktechnik ausgerüstet werden. Das autonome Fliegen entlang programmierter Routen ist noch untersagt, die batteriebetriebenen Quadrokopter dürfen auch von der Polizei nur auf Sicht gesteuert werden. So nimmt es nicht wunder, dass die Polizeibehörden auf größere Systeme mit noch mehr Nutzlast und größerer Reichweite schielen.
Matthias Monroy ist Aktivist und Journalist. Seine Texte finden sich online unter: digit.gipfelsoli.org, auf Twitter @gipfelsoli. Er ist außerdem wissenschaftlicher Mitarbeiter von Andrej Hunko, Mitglied des Bundestages für die Fraktion DIE LINKE.
Andrej Hunko ist seit 2009 Mitglied des Bundestages. Er ist im Ausschuss für Angelegenheiten der EU und in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates tätig. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen die Krisenpolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die internationale Polizeizusammenarbeit, Überwachung und unbemannte Luftfahrtsysteme.
Der Text ist eine überarbeitete Fassung eines Beitrags aus dem von Peter Strutynski herausgegebenen Sammelband «Töten per Fernbedienung. Kampfdrohnen im weltweiten Schattenkrieg», Promedia Verlag, Wien 2013.