Publikation Geschichte - Erinnerungspolitik / Antifaschismus - Griechenland Reparationsforderungen - mal so ein Einfall von Tsipras & Co.?

Judith Dellheim kommentiert die - nicht ganz neuen - Forderungen und ihre vielfältigen Dimensionen.

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Reihe

Online-Publ.

Autorin

Judith Dellheim,

Erschienen

März 2015

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Auch wenn die Medien den Anschein erwecken, die Linken in der griechischen Regierung würden in ihrer Finanznot nun die Reparationsfrage wiederentdecken, ist die Wahrheit eine andere: Die Forderung ist keineswegs neu. Und keineswegs hat sie mit dem Zustand der griechischen Staatsfinanzen zu tun, sondern mit der Würde von Opfern und ihrer Nachkommen, mit dem Umgang mit Geschichte, mit dem Verständnis von Unrecht und Gerechtigkeit, das erlittenes Leid «nur» anerkennen, aber nicht rückgängig machen kann. Die ethische und moralische wie die politische Dimension der Problematik ist entscheidend.

1995 veröffentlichte Die Zeit einen Beitrag von Manolis Glezos, der das besonders deutlich macht:
«Seit Jahrzehnten verlange auch ich, dass Deutschland seinen aus den Weltkriegen resultierenden Verpflichtungen gegenüber Griechenland nachkommen muss, wenn es tatsächlich gewillt ist, unter dieses traurige Kapitel deutsch-griechischer Vergangenheit einen Schlussstrich zu ziehen.

Die deutsche Seite lehnte bisher die Zahlung von Reparationen mit der Begründung ab, diese Frage sei 1953 bei der Londoner Konferenz auf die Zeit nach dem Abschluss eines noch ausstehenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und den Alliierten vertagt worden. Diese Vertagung bezieht sich auf die Zeit nach der Unterzeichnung eines Friedensvertrages mit dem vereinigten Deutschland.

Nach herrschender Rechtsauffassung entspricht einem solchen Friedensvertrag der von den deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges in Moskau unterzeichnete Einigungsvertrag vom 12. September 1990 (bekannt als Zwei-plus-Vier-Vertrag). Das vereinte Deutschland ist demzufolge seit 1990 verpflichtet, seinen aus dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Verpflichtungen zur Wiedergutmachung nachzukommen.

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