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Publikation : Benennen ist kein unschuldiges Geschäft

War die DDR ein „Unrechtsstaat“? Aus den Strukturen einer Diktatur allein lässt sich dies nicht folgern. Standpunkte 1/2015 von Michael Brie.

Wichtige Fakten

Reihe
Standpunkte
Autor
Michael Brie,
Erschienen
Januar 2015
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Nur online verfügbar
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Gegenwärtig hat der Terminus „Unrechtsregime“ in seiner Anwendung auf die DDR Konjunktur. Aktueller Anlass ist der Koalitionsvertrag, den die Partie DIE LINKE, die SPD und die Grünen in Thüringen im November 2014 geschlossen haben. Dort heißt es: „Für eine Aufarbeitung in die Gesellschaft hinein ist es von Bedeutung festzuhalten: die DDR war eine Diktatur, kein Rechtsstaat. Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat.“ Aus Strukturen einer Diktatur und politischem Unrecht kann aber nicht auf einen Unrechtsstaat geschlossen werden.

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