Studienstipendium

Um ein Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung können sich inländische und ausländische Studierende aller Fächer bewerben. Sie müssen an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein. Für ein Studienstipendium für Inländer*innen (siehe unten) können sie auch an einer Hochschule in einem EU-Land oder in der Schweiz immatrikuliert sein. Die Hochschule kann eine Universität oder eine Fachhochschule sein. Sie muss entweder staatlich oder staatlich anerkannt sein.

Voraussetzungen für ein Studienstipendium sind sehr gute fachliche Leistungen sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Sie müssen im Rahmen der Regelstudienzeit studieren.

Es existieren für Studierende unterschiedliche Stipendienformen, die sich in den Voraussetzungen unterscheiden. Sie können sich nur für eines der Stipendien bewerben!


Für das Studienstipendium für Inländer*innen können Sie sich bewerben, wenn Sie dem Personenkreis nach BAföG § 8, Absatz 1 und 2 (siehe https://www.bafög.de/de/-8-staatsangehoerigkeit-224.php) angehören (Deutsche, Ausländer*innen mit BAföG-Berechtigung, Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben).

Studienstipendium für Inländer*innen

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergibt mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Stipendien an Studierende, die zum Personenkreis1 des § 8 BAföG gehören und an Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Studienabschlüsse:

  • Bewerber*innen, die in einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer Universität studieren oder Bewerber*innen von Fachhochschulen, können ab dem 2. Semester gefördert werden; sie müssen zum evtl. Förderbeginn noch mind. 4 Semester der Regelstudienzeit vor sich haben.
  • Bewerber*innen in einem Bachelor-Studiengang können ebenfalls ab dem 2. Semester gefördert werden. Hier soll zum evtl. Förderbeginn noch die Hälfte der Regelstudienzeit (nur Bachelor oder, wenn angestrebt, Bachelor und Master zusammen) bevorstehen. Aus der Bewerbung soll hervorgehen, ob ein Master-Abschluss angestrebt wird.
  • Bewerber*innen in einem Master-Studiengang (konsekutiv oder nicht konsekutiv) können nur dann gefördert werden, wenn sie lediglich über einen Bachelor-Abschluss verfügen. Bewerber*innen, die einen Diplomabschluss an einer FH erworben haben, sind in einem Master-Studiengang förderfähig, wenn dieser an einer Universität absolviert wird. 
  • Eine Bewerbung für ein Stipendium ausschließlich in einem Master-Studiengang ist nur zu Beginn des 1. Master-Semester möglich.
    D.h., wenn Sie sich um 1.10. bewerben, müssen Sie im Wintersemester im 1. Master-Semester immatrikuliert sein und das darauffolgende Sommersemester wäre der Beginn der Förderung.
  • Bewerber*innen in einem dualen Studiengang können ebenfalls gefördert werden, wenn auf sie alle anderen Förderkriterien zutreffen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Ausbildungsvergütung auf das Stipendium angerechnet wird.

Nicht förderfähig sind:

  • Ein zweites Vollstudium
  • Ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
  • Ein Meisterschüler*innenstudium
  • Der Studienabschluss
  • Die psychotherapeutische Ausbildung
  • Auslandsaufenthalte von Nicht-Stipendiat*innen
  • Sprachkurse von Nicht-Stipendiat*innen
  • Fachrichtungswechsel nach Beginn des 4. Semesters
  • Fachrichtungswechsel im Masterstudium
  • ein Studium in Großbritannien

Förderungshöchstdauer sowie Stipendienhöhe orientieren sich am BAföG. Das Stipendium ist einkommensabhängig. Der Förderungshöchstbetrag liegt z. Z. bei 812,-€ im Monat, hinzukommen ggf. verschiedene Zuschläge.

Zusätzlich kann eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschale in Höhe von 300,-€ monatlich gezahlt werden.

Es können auch Auslandsaufenthalte (z.B. Studienreisen, Konferenzbesuche, Auslandssemester und Pflicht-Auslandspraktika) der Stipendiat*innen gefördert werden.

Das Stipendium wird bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit) vergeben.

Eine Doppelfinanzierung (z.B. gleichzeitiger Bezug von BAföG, Arbeitslosengeld oder weiteren Stipendien aus öffentlichen Mitteln) ist prinzipiell ausgeschlossen.

1 hiermit ist der entsprechende Personenkreis gemeint, unabhängig davon, ob eine reale BAföG Berechtigung besteht oder BAföG bezogen wird.

Information für Studieninteressierte ohne akademischen Bildungshintergrund («Lux like»)

Was ist Lux like Studium?

Lux like Studium ist ein Stipendienprogramm das Schüler*innen und Studieninteressierte ohne akademischen Bildungshintergrund auf dem Weg zu einem Studium motiviert und während des Studienverlaufs unterstützt und berät. Mit Lux like Studium fördern wir bereits ab dem ersten Semester und begleiten Sie durch das Studium. In diesem Stipendienprogramm ist eine Bewerbung ausschließlich für angehende Studierende möglich, also für Studieninteressierte, die zum Bewerbungsschluss noch nicht studieren. Die Förderung beginnt mit Beginn des ersten Semesters.

Informationen zum Studienstipendium für bereits Studierende finden Sie weiter oben.

Warum Lux like Studium?

In Bildungsinstitutionen werden Kompetenzen vermittelt und Qualifikationen vergeben, die eine wesentliche Voraussetzung für soziale und gesellschaftliche Teilhabe darstellen. Spätestens nach Veröffentlichung der ersten Ergebnisse der PISA-Studie wurde deutlich, dass in Deutschland soziale Herkunft und Bildungserfolg eng zusammenhängen. Nicht alle Menschen haben gleiche Möglichkeiten an gesellschaftlichen Ressourcen und Prozessen zu partizipieren.

Chancenungleichheit wird besonders bei Übergängen zwischen Bildungsinstitutionen sichtbar – nicht zuletzt sind Menschen ohne akademischen Bildungshintergrund an Hochschulen deutlich unterrepräsentiert. Diese setzt sich ebenso bei den Studierenden fort, die durch eines der 13 Begabtenförderwerke Deutschlands gefördert werden: Die größte Gruppe der Stipendiat*innen hat einen akademischen Bildungshintergrund.

Die Gewinnung und Förderung von Studierenden ohne akademischen Bildungshintergrund stellt damit eine gesellschaftliche Herausforderung dar. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung setzt mit ihrem Programm Lux like Studium, welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird, einen weiteren Akzent bei der Herstellung konkreter Chancengleichheit für Menschen ohne akademischen Bildungshintergrund.

Was erwartet Sie?

Die finanzielle Förderung gibt Ihnen die Möglichkeit sich auf das Studium konzentrieren zu können. Das Studienstipendium besteht aus zwei Teilen:

  • einem einkommensabhängigen Teil, der ähnlich dem BAföG berechnet wird und
  • eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschale (z. Z. in Höhe von 300,- € im Monat).

Das ideelle Begleitprogramm bietet Ihnen Seminare, Workshops und persönliche Beratung. Hier können Kompetenzen trainiert werden, die im Hochschulalltag wichtig sind und die Sie in Ihrem Studium bestärken.

Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn …

  • Sie keinen akademischen Bildungshintergrund haben.
  • Sie bereits (Fach-)Abitur haben und studieren möchten.
  • Sie demnächst Ihr (Fach-)Abitur machen und studieren möchten.
  • Sie gesellschaftspolitisch und sozial interessiert oder engagiert sind.
  • Sie noch nicht studiert haben.

Information für Geflüchtete

Informationen für Geflüchtete

Geflüchtete im Sinne BAföG § 8 Staatsangehörigkeit (siehe dazu auch: https://www.bafög.de/de/bafoeg-auch-ohne-deutschen-pass-591.php) können sich beim Studienstipendium für Inländer*innen (BMBF) bewerben.

Förderfähig sind:

  • Bachelor-, Master- Diplom- und Staatsexamen- Studiengänge (siehe Informationen für inländische Studierende)
  • duale Studiengänge (Ausbildungsvergütung wird auf das Stipendium angerechnet)

Nicht förderfähig sind:

  • Ein zweites Vollstudium (außer das erste Vollstudium wird in Deutschland nicht anerkannt)
  • Ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
  • Ein Meisterschüler*innenstudium
  • Der Studienabschluss
  • Die psychotherapeutische Ausbildung
  • Auslandsaufenthalte von Nicht-Stipendiat*innen
  • Sprachkurse von Nicht-Stipendiat*innen

Förderungshöchstdauer sowie Stipendienhöhe orientieren sich am BAföG.

Eine Doppelfinanzierung (z.B. gleichzeitiger Bezug von BAföG, Arbeitslosengeld oder weiteren Stipendien aus öffentlichen Mitteln) ist prinzipiell ausgeschlossen.

Bei weiteren Fragen oder Klärung von individuellen Anfragen wenden Sie sich bitte an: studienwerk@rosalux.org


Für das Stipendium für internationale Studierende können sich ausschließlich Ausländer*innen bewerben, welche nicht zum oben genannten Personenkreis gehören. Darüber hinaus können sich auch EU-Ausländer*innen bewerben. Die Bewerber*innen müssen sich zum Studium in Deutschland aufhalten.

Stipendium für internationale Studierende

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergibt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) Stipendien an Ausländer*innen, die zum Studium nach Deutschland kommen.

Fördervoraussetzungen für internationale Studierende

(alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein):

  • Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
  • Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengang)
  • sehr gute Studienleistungen
  • gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • sehr gute Deutschkenntnisse (B2-Niveau - Nachweis des Spracherwerbs)

Nicht gefördert werden:

  • der Studienabschluss
  • ein Bachelor bzw. das Grundstudium
  • ein Meisterschüler*innenstudium
  • ein zweites Vollstudium
  • ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
  • Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern
  • ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium bzw. ein Fachrichtungswechsel nach Beginn des 4. Fachsemesters

Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit; die Förderhöchstdauer setzt sich aus der Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen zusammen.

Das monatliche Grundstipendium beträgt 934,- €. Hinzu kommen ggf. Zuschläge.

Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.

Anfragen und Information:

Nähere Informationen zur Bewerbung für ein Stipendium finden Sie hier.

Kontaktinformationen zum Studienwerk finden Sie hier.