FAQ Berufliche Bildung

Welche finanziellen Leistungen kann ich während der Förderung erhalten?

Alle LLA-Stipendiat*innen erhalten 300 € Ausbildungskostenpauschale (AKP) pro Monat.

Wer eine schulische Ausbildung, die nach Bafög-Recht förderbar ist, absolviert, kann einen Antrag auf Ersatzleistungen stellen. Diese Ersatzleistungen berechnen sich nach den aktuellen Bafög-Sätzen.

 

Ich habe am 1. Juni noch keinen Ausbildungs-Vertrag. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich auch bei uns zum 1. Juni bewerben, wenn Sie aktuell noch keinen Ausbildungsvertrag haben. Sie müssen dann spätestens zum 1. August, wenn die Förderung beginnt, einen Vertrag einreichen.

 

Ich beginne ab September eine Ausbildung als Erziehr*in. Kann ich mich bewerben?

Ja, Sie können sich gern bei uns für das Stipendium bewerben.

 

Ich habe meine Ausbildung bereits begonnen und befinde mich schon am Ende meines ersten Ausbildungsjahres. Kann ich mich dann trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich gern bei uns bewerben. Sie müssen sich evtl. Förderbeginn noch mindestens ein Jahr Ausbildung vor sich haben.

 

Ich habe schon ein abgeschlossenes Studium. Kann ich dann trotzdem gefördert werden?

Nein, Sie können sich leider nicht mehr bei uns für das Stipendium bewerben.

 

Ich habe mein Bachelor-Studium abgebrochen. Kann ich dann trotzdem gefördert werden?

Ja, Sie können sich gern bei uns für das Stipendium bewerben.

 

Ich bekomme aktuell Schüler-Bafög. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich für das Stipendium bewerben. Sie erhalten bei uns eine Ersatzleistung (angelehnt an die Bafög-Sätze) zusätzlich zu den 300 € AKP.

 

Ich erhalte gerade Aufstiegs-Bafög oder BAB. Kann ich trotzdem gefördert werden?

Ja, Sie können von uns gefördert werden. Aber Sie erhalten keine Ersatzleistungen. Ihre bisherigen Leistungen können weiter bezogen werden. Sie erhalten von uns aber zusätzlich die 300 € AKP.

 

Ich werde nach meinem Psychologie-Studium eine Psychotherapeut*inne-Ausbildung absolvieren. Kann ich gefördert werden?

Nein, Sie können sich leider nicht für das Stipendium für die Ausbildung bewerben.