Der Entzug der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der VVN-BdA hat hohe Wellen geschlagen und stellt einen weiteren Angriff gegen zivilgesellschaftliche, politische Akteur*innen dar. Was sind die politischen Hintergründe dieser Entscheidung? Wie kann es sein, dass eine geheimdienstliche «Verufserklärung» nach § 51 der Abgabenordnung und der entsprechenden Ausführungsbestimmung durch das Bundesfinanzministerium angeblich «zwingend» zum Entzug der Gemeinnützigkeit führt.
VVN-BdA: Antifaschismus und Gemeinnützigkeit
Es diskutierten:
- Hans E Schmitt-Lermann, Rechtsanwalt in München
- Eberhard Reinecke, Rechtsanwält in Köln
- Gabriele Heinecke, Rechtsanwältin in Hamburg
- Cornelia Kerth, Bundesvorsitzende der VVN-BdA
Eine gemeinsame Veranstaltung von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V., der Rosa-Luxemburg-Stiftung und des ASTA der Technischen Universität Berlin.