Am 26. September können wahlberechtigte Berlinerinnen und Berliner über den Vorschlag der Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Mit diesem Volksentscheid, der die Enteignung von circa 240.000 Wohnungen der größten kommerziellen Immobilienbesitzer vorsieht, wird juristisches und gesellschaftliches Neuland betreten. Die Initiative beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass «Grund und Boden […] zum Zweck der Vergesellschaftung […] in Gemeineigentum überführt werden» können.
Bei Enteignungen müssen in Deutschland die vorherigen Eigentümer entschädigt werden. Die mögliche Höhe dieser Entschädigung beschäftigt Befürworter wie Gegner dieses Volksentscheids.
Es stehen verschiedene Zahlen im Raum, die sich u. a. aus der jeweiligen politischen Sicht auf das Mittel der Enteignung als mietenpolitischem Instrument begründen.
Zu der Frage der möglichen Höhe der Entschädigung richten wir in Zusammenarbeit mit «RLS Cities» diesen Informations- und Diskussionsabend aus.
Für die Beantwortung der juristischen Fragen und die Vorstellung der Rechtsgeschichte von Enteignung und Entschädigung konnten wir Carola Handwerg vom AK-Mietrecht des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins gewinnen.
Über Wege, den Wert bzw. eine Entschädigungshöhe für solch eine Anzahl von Wohnungen zu errechnen, spracht Prof. Fabian Thiel. Er ist ebenfalls Jurist und Professor für Immobilienbewertung an der Frankfurt University of Applied Sciences.
Den Abend moderierte der Stadtforscher Dr. Andrej Holm.