Es gibt bereits zahlreiche Ansätzen, mit denen versucht wird, die Einhaltung der Menschenrechte durch multinationale Unternehmen in all ihren Geschäftsbeziehungen sicherzustellen. Arbeitnehmervertretungen und ihre Gewerkschaften haben mit transnationalen Unternehmen mehr als 300 Globale Rahmenvereinbarungen vereinbart, um die Rechte der Arbeitnehmer*innen entlang von globalen Lieferketten zu stärken. Auch andere Unternehmensansätze wie CSR, Sozialaudits und sektorspezifische Ansätze auf nationaler Ebene haben zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen, insbesondere in Ländern, in denen es nur eine schwache Arbeitnehmervertretung und unzureichende gesetzliche Regelungen gibt. Auch wenn die Globalen Rahmenvereinbarungen und andere freiwillige Ansätze zu einer Verbesserung der globalen Mitbestimmungskultur im Unternehmen beigetragen haben, so stoßen die Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Konzernleitung doch an ihre Grenzen, u.a. da sie auf freiwilligen Selbstverpflichtungen beruhen.
Im Verlauf der Globalisierung haben massive Verletzungen von Menschen- und Gewerkschaftsrechten sowie Umweltzerstörung in globalen Wertschöpfungsketten zugenommen. Erste verbindliche Regelungen auf nationaler Ebene, wie das deutsche Lieferkettengesetz und die Diskussionen um entsprechende Regelungen auf europäischer Ebene sind ein richtiger Ansatz, benötigen aber einen globalen Rahmen, der als wichtiges bindendes und verbindendes Element zu den Unternehmensvereinbarungen begriffen wird. Aus diesem Grund unterstützen mittlerweile viele Gewerkschaften ein internationales Menschenrechtsabkommen, das Unternehmen weltweit zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt entlang ihrer Lieferkette verpflichten und den Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen verbessern soll.
Selbstregulierungsansätze von Unternehmen und ein UN-Abkommen für eine gerechtere Weltwirtschaft
Vom 25. bis 29. Oktober 2021 fand im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die siebte Verhandlungsrunde über ein solches UN-Abkommen statt. Am Rande der Verhandlungen haben wir eine Online-Veranstaltung mit deutschen und internationalen Gewerkschaftsvertreter*innen und politischen Entscheidungsträger*innen durchgeführt. Wir haben die Erfahrungen und Errungenschaften sowie die Herausforderungen beim Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette beleuchtet und diskutiert, wie ein rechtsverbindliches Instrument die bestehenden Selbstregulierungsansätze ergänzen könnte.
Veranstalter: IG Metall / IndustriALL Global Union / Global Policy Forum / Rosa-Luxemburg-Stiftung