Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen zwischen 22 und 33 Monaten – und 4,1 Millionen Strafzahlung von der Firma Heckler & Koch. Selbst dem ehemaligen Landgerichtspräsidenten Peter B. droht eine Haftstrafe auf Bewährung.
Bericht vom 26. Prozesstag am 24. Januar 2019
Zunächst äußerte sich der Oberstaatsanwalt Erkert mehr politisch als rechtlich: Er sehe «kein Mitverschulden» der deutschen Behörden, es sei ein «perfektes Täuschungsmanöver» der mexikanischen Behörden gewesen, die «auf Zuruf von HK» die Endverbleibserklärungen geändert hätten. Er ging so weit, die deutschen Behörden selbst als Geschädigte zu bezeichnen.
Danach fasste die Staatsanwaltschaft noch mal den gesamten Sachverhalt zusammen, mit den vielen verschiedenen Einzellieferungen. Insgesamt seien 9800 G36 im Wert von 8,8 Mio Euro ausgeliefert worden, davon seien 4702 Gewehre im Wert von 4,1 Mio. Euro in die vier bedenklichen Staaten gelangt. Dazu kämen noch zwei MP5-Maschinenpistolen im Wert von 2064 Euro, die nach Guerrero geliefert wurden.
Alle Genehmigungen seien erschlichen gewesen, denn die wirklichen Abnehmer seien nie benannt worden. Für die vier bedenklichen Bundesstaaten (Chiapas, Chihuahua, Guerrero, Jalisco) ist nie eine Genehmigung beantragt worden, deshalb können auch keine Waffen dorthin genehmigt worden sein.
Zentral für die Verurteilung sei die Frage, was die Angeklagten wussten. Genehmigt waren die Exporte nur, wenn die Antragsteller keine Kenntnis davon hatten, dass in Mexiko von den Endverbleibserklärungen abgewichen wurde. Allen Beteiligten sei klar gewesen, dass nicht in die bedenklichen Bundesstaaten geliefert werden darf.
Wörtlich sagte der Staatsanwalt: «Es ist nicht richtig, dass es straflos sein soll, Waffen nach Mexiko zu liefern, von denen man weiß, dass sie in Bundesstaaten landen, die nicht beantragt waren.» «Sonst wird das ganze AWG torpediert!» «Die Endverbleibserklärungen wären reine Makulatur.»
Bildet Banden
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich im Hause Heckler & Koch eine Bande gebildet hat, deren Ziel es gewesen sei, eine genehmigungsfähige Papierlage für die Mexiko-Exporte zu schaffen. Sie waren bemüht, entsprechende Endverbleibserklärungen zu bekommen und wussten gleichzeitig, dass diese gar nicht die tatsächlichen Empfänger auswiesen.
Haupttäter seien der mittlerweile verstorbene Axel H. sowie der in Mexiko lebende Markus B. gewesen (dessen Verfahren abgetrennt wurde, weil er angeblich erkrankt und nicht reisefähig ist). Von den Angeklagten sollen noch Marianne B. und Ingo S. Mitglieder der Bande gewesen sein.
Der ehemalige Vertriebsleiter Ingo S. sei Mittäter gewesen. Er wusste nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, dass Endverbleibserklärungen und der tatsächliche Endverbleib nicht übereinstimmten. Ihm wird in drei Fällen ein Verstoß gegen das KWKG in besonders schweren Fällen vorgeworfen, ihm droht eine Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.
Die ehemalige Sachbearbeiterin Marianne B. sei dagegen nicht Mittäterin gewesen, ihr könne nur Beihilfe vorgeworfen werden. Strafmildernd wirke sich für sie aus, dass sie nur auf Anordnung gehandelt habe, andererseits habe sie durch ihre Arbeit bedeutende Tatbeiträge geleistet und sei in das Mexiko-Geschäft zu jedem Zeitpunkt eingebunden gewesen. Ihr werden vier Fälle von Beihilfe zu einem Verstoß gegen KWKG und AWG in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Ich finde es eine echte Sauerei, dass hier eine einfache Sachbearbeiterin fast genauso hart bestraft werden soll wie der zuständige Vertriebsleiter, der sich ganz oben in der Hierarchie dumm und dusselig verdient hat.
Jan van Aken
Der ehemalige Landgerichtspräsident Peter B.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Peter B. sich als ehemaliger Behördenbeauftragter und später auch Ausfuhrverantwortlicher bei Heckler & Koch strafbar gemacht. Er sei nicht Mitglied der Bande gewesen und habe auch nicht gewerbsmäßig gehandelt.
Er habe aber seit dem 8. Dezember 2006 gewusst, dass die Endverbleibserklärungen nur zum Schein ausgestellt waren. An dem Tag wurde ihm eine Mail zugeleitet, nach der sich im bedenklichen Bundesstaat Guerrero bereits Waffen befänden und dieser Bundesstaat schon seit Mai 2006 für eine Lieferung bezahlt habe. Dabei wusste er, dass Guerrero gar nicht belieferungsfähig war. Trotzdem hat er auch danach noch Endverbleibserklärungen an die Genehmigungsbehörden weitergeleitet und es als Ausfuhrbeauftragter unterlassen, die Exporte zu stoppen.
Strafmindernd solle für Peter B. seine besondere Lebensleistung gelten - wobei mir persönlich nicht klar ist, wieso ein Job am Landgericht lebensleistender sein soll als der Job einer Sachbearbeiterin.
Da bei ihm keine besonders schweren Fälle vorliegen (weder banden- noch gewerbsmäßig), fordert die Staatsanwaltschaft bei ihm eine Gesamtstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die bei einer Geldzahlung von 200.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Joachim M. und Wolfram M.
Für die beiden fordert die Staatsanwaltschaft einen Freispruch, weil sich für sie kein Vorsatz nachweisen lässt und auch Fahrlässigkeit nicht in Frage kommt, denn es sei nicht klar, wie die beiden die Verstöße der anderen hätten erkennen können.
Heckler & Koch GmbH
HK ist «Drittbegünstigte» im Verfahren, die Firma habe von den Straftaten der Mitarbeiter*innen profitiert. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einbeziehung des kompletten Bruttokaufpreises aller Waffen, die in den bedenklichen Bundesstaaten gelandet sind. Für diese errechnete die Staatsanwaltschaft einen Gesamtpreis von 4.104.276,37 Euro. Wenn das Gericht sich der Ansicht anschließt, dass die Firma keine Aufwendungen für die Produktion der Waffen geltend machen kann, wird es richtig teuer für Heckler & Koch. Und das ist richtig so.