Nachricht | Krieg / Frieden - Palästina / Jordanien - Krieg in Israel/Palästina - Westasien im Fokus Palästina 2030: eine Dystopie

Interview mit Muriel Asseburg von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) zu Zukunftsszenarien für Palästina

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Mauer in Bethlehem
Palästinensische Seite der Mauer in Bethlehem (Foto: RLS)

Die Fragen stellte Katja Hermann, Leiterin des Westasien-Referats der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin.
 

Katja Hermann: Wenn Sie ein Szenario für Palästina im Jahr 2030 entwerfen müssten, worauf würden Sie besonders hinweisen?

Muriel Asseburg: Das plausibelste Bild Palästinas in zehn Jahren ist das einer Dystopie. Ich gehe davon aus, dass die beiden Hauptkonflikte, die derzeit die Situation bestimmen, auch dann nicht gelöst sein werden: der israelisch-palästinensische Konflikt und die innerpalästinensische Spaltung, also die Auseinandersetzungen zwischen Fatah und Hamas. Das heißt aber nicht, dass es beim Status quo bleiben wird. Vielmehr erwarte ich eine fortschreitende Erosion der im Rahmen der Oslo-Friedensverhandlungen [in den 1990er Jahren; Anm. d. R.]  verabredeten Arrangements.

Muriel Asseburg ist Senior Fellow in der Forschungsgruppe Naher/Mittlerer Osten und Afrika der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin. Sie beschäftigt sich derzeit vor allem mit Konfliktdynamiken und -regelungsmöglichkeiten in Syrien und Israel/Palästina. Aktuelle Publikationen finden sich in Ihrem Forscherinnenprofil.​​

Wie könnte die Situation vor Ort dann aussehen?

2030 gäbe es keinen souveränen, lebensfähigen palästinensischen Staat. Das ohnehin nur nominell demokratische Regierungssystem der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) wäre zusammengebrochen. Das palästinensische Territorium wäre noch stärker fragmentiert als heute. Lokale Strongmen würden einzelne Enklaven autoritär kontrollieren und hätten jeweils separate Arrangements mit Israel.

Die PA hätte keine nennenswerte Funktion mehr, da ihre Kapazitäten und Zuständigkeiten extrem erodiert wären – oder sie wäre bereits Geschichte. Palästina wäre von starker Instabilität geprägt, radikale Splittergruppen wären gestärkt.

Israel hätte große Teile der West Bank wiederbesetzt; die ansässigen Palästinenser*innen wären dort wieder unter direkter militärischer Besatzung – gleich, ob Israel die Gebiete de jure annektiert hätte oder nicht. Damit einhergehen würde eine beschleunigte Verdrängung der palästinensischen Bevölkerung aus strategischen oder ideologisch bedeutsamen Gebieten (wie Ostjerusalem, Jordantal, der sog. Seam zone [Gebietsstreifen zwischen der Grünen Linie und der Mauer; Anm. d. R.], Hebron). Der Gazastreifen wäre noch stärker abgeschottet als heute und Jerusalem wäre von seinem palästinensischen Hinterland isoliert. Es käme dort immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen auf und um den Tempelberg/Haram al-Scharif.

Die internationale Präsenz wäre deutlich reduziert und würde sich in erster Linie auf humanitäre Akteure beschränken. Der Zugang für Menschenrechtsorganisationen, UN Fact Finding Missions, diplomatische Vertretungen, internationale Beobachter*innen, Solidaritätsbewegungen und Aktivist*innen sowie internationale Medien wäre extrem eingeschränkt – vergleichbar dem, wie es heute schon im Gazastreifen der Fall ist. Damit fielen wichtige Schutzfunktionen für die palästinensische Bevölkerung weg.

Was würde das für die internationale Zusammenarbeit bedeuten?

Die Regelung der Palästinafrage wäre in diesem Szenario für internationale Akteure zunehmend irrelevant. Unterstützung Europas und der USA wäre reduziert auf humanitäre Hilfe, vor allem auf Nothilfe. Die Zusammenarbeit mit der palästinensischen Zivilgesellschaft, Städtepartnerschaften, etc. fielen weitgehend weg, da die palästinensischen Akteure bei uns wegen Antisemitismus- und Terrorvorwürfen diskreditiert wären. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNRWA wäre delegitimiert und stark unterfinanziert. Damit hätten auch Verteilungskämpfe in Palästina und in den Hauptaufnahmeländern der palästinensischen Flüchtlinge [vor allem: Jordanien, Libanon, Syrien; Anm. d. R.] zugenommen; es wäre zudem zu erheblichen Rückschritten bei der Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele, der sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs) gekommen.

Diese Entwicklungen hätten auch Auswirkungen auf Europa. Denn die junge palästinensische Generation sähe in Palästina keine Perspektive mehr; auch die Hoffnung auf gleiche Rechte in einem binationalen Staat [ein Ansatz, der als Alternative zur Zwei-Staatenregelung diskutiert wird; Anm. d. R.] wäre stark zurückgegangen. Die Folgen wären nicht zuletzt ein hoher Migrationsdruck und ein Nährboden für Radikalisierung bzw. ein Einfallstor für internationale jihadistische Rekrutierung.

Was muss getan werden, um die von Ihnen beschriebene Dystopie noch abzuwenden?

Ich finde es sehr wichtig zu betonen, dass wir uns nicht in einer griechischen Tragödie befinden, soll heißen: diese Entwicklung ist nicht vorbestimmt. Sie kann durch ein entschiedenes Umsteuern verhindert werden.

Dazu reicht es allerdings nicht, auf erneute Verhandlungen zu setzen, ohne die Rahmenbedingungen zu verändern. Es muss vielmehr darum gehen, bei Verhandlungen die asymmetrische Machtsituation zwischen den Konfliktparteien auszugleichen – statt wie unter der Trump-Administration noch zu verstärken. Vor allem aber gilt es, auf die Kosten-Nutzen-Kalküle der beiden Führungen Einfluss zu nehmen. Besatzung, De-facto-Annexion und Verdrängung durch Israel dürfen dabei nicht normalisiert werden, sondern müssen hohe Kosten haben. Autoritäres Regieren auf Seiten der PA darf nicht hingenommen werden, sondern muss Folgen nach sich ziehen.

Welche Rolle sollte dabei die deutsche Politik einnehmen, die einerseits im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der größte bilaterale Geldgeber für Palästina ist, sich aber andererseits mit politischen Forderungen zurückhält?

Ich halte drei Punkte für besonders wichtig: Erstens sollte Deutschland seine Politik konsistenter an den Prinzipien ausrichten, die durch die Zweistaatenregelung umgesetzt werden sollen, also an einer Regelung des Konflikts, die auf dem Selbstbestimmungsrecht beider Völker beruht, die individuelle Menschenrechte sowie die Sicherheit aller garantiert und die die Flüchtlingsfrage so regelt, dass sowohl das individuelle Recht palästinensischer Flüchtlinge auf Rückkehr als auch die Interessen von derzeitigen und potentiellen Aufnahmestaaten, inklusive Israels, berücksichtigt werden. Konkret lässt sich daraus unter anderem eine konsistente Differenzierung zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten ableiten, die sich in einem Umgang mit Siedlungsprodukten und Geschäftsbeziehungen mit Siedlungen niederschlagen müsste, der der völkerrechtlichen Position angemessen ist. Es würde auch beinhalten, sich Delegitimationskampagnen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen klar entgegenzustellen sowie die Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit in Deutschland gegenüber solchen Kampagnen zu schützen. Und es würde bedeuten, internationale Untersuchungen, etwa durch den Internationalen Strafgerichtshof, zu unterstützen statt sie verhindern zu wollen.

Zweitens sollte Deutschland als größter bilateraler Geber seine Erwartungen gegenüber der PA klar ausbuchstabieren und Unterstützung nicht bedingungslos gewähren. An erster Stelle sollten dabei die Überwindung der internen Spaltung zwischen Fatah und Hamas sowie eine demokratische Erneuerung der palästinensischen Institutionen stehen. Dabei reicht es nicht, auf die Abhaltung von Wahlen zu drängen. Denn derzeit sind die Bedingungen für freie und faire Wahlen nicht gegeben, selbst wenn man von den Einschränkungen der Besatzung absieht. Diese müssten zunächst einmal geschaffen werden, damit Wahlen die Spaltung nicht weiter vertiefen, sondern zu einer personellen Erneuerung führen und eine legitimierte palästinensische Führung mit breiter Akzeptanz hervorbringen können. Gleichzeitig müssen Deutschland und seine Partner*innen in der EU auch überprüfen, wo sie selbst einer Umsetzung dieser Forderungen im Wege stehen – etwa durch ihre no contact policy gegenüber der Hamas.

Drittens sollte sich Deutschland gemeinsam mit europäischen Partner*innen – hier bietet sich das Quintformat an, das Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich umfasst – kurzfristig für vertrauensbildende Maßnahmen und mittelfristig für eine Konfliktregelung einsetzen. Dazu sollten sie, ausgehend von den bisherigen Erfahrungen und unter Einbeziehung Jordaniens, Ägyptens und der arabischen Golfstaaten und in Kooperation mit der nächsten US-Administration, auf einen geeigneten multilateralen Rahmen für Verhandlungen hinarbeiten. Dazu würde gehören, Prinzipien für eine Verhandlungsregelung vorzugeben, eine robuste und unparteiische Vermittlung anzubieten, die Umsetzung eines Abkommens durch einen unabhängigen Überprüfungs- und Konfliktregelungsmechanismus zu begleiten und substantielle Sicherheitsgarantien vorzusehen. Im Vordergrund muss allerdings auch dann die Frage stehen, wie bei den Konfliktparteien der notwendige politische Wille zu einem tragfähigen Ausgleich mobilisiert werden kann, statt lediglich gebetsmühlenartig auf eine Zweistaaten-Regelung und die Notwendigkeit von Verhandlungen zu verweisen. Dies dürfte ohne das Ausbuchstabieren konkreter Kosten im Falle von Nichtkooperation kaum gelingen.