Nachricht | Partizipation / Bürgerrechte - Migration / Flucht - Einbürgerung Wenn «erleichtert» noch nicht leicht genug ist

Verbleibende Hürden des Staatsangehörigkeitsrechtes in (Ost-)Deutschland

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Autorin

Xenia Rak,

1.9.1973: Ankunft von Vertragsarbeitern aus Vietnam in der DDR
«In dieser Migrationsgesellschaft ist jetzt der Zeitpunkt gekommen ein notwendiges Zeichen von Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung aller zu setzen.» 1.9.1973: Ankunft von Vertragsarbeitern aus Vietnam in der DDR, Foto: picture alliance / dpa | Horst Sturm

Erleichterter Zugang als notwendiges Zeichen von Wertschätzung aller

«Ich muss sagen, dass viele Menschen gerne Anerkennung dafür wollen, dass sie so lange hier leben und auch was geleistet haben»[1]. Migration war schon immer Teil Deutschlands, so auch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Kurz vor der deutschen Wiedervereinigung arbeiteten im Rahmen von Staatsverträgen mit Vietnam, Mosambik, Kuba, Angola, China und Algerien laut Schätzungen über 90.000 sogenannte Vertragsarbeiter*innen in der DDR.[2] Zahlreiche von ihnen sind aus der DDR in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Auflösung der zwischenstaatlichen Arbeitsverträge wegen dem Ende der DDR, Versprechungen einen Teil des Lohns nach der Rückkehr in die Herkunftsländer ausgezahlt zu bekommen, Auszahlung einer Entschädigung von 3.000 DM sowie ein freier Rückflug, persönliche Gründe sowie Bezüge zum Herkunftsland und einige andere. Viele von den ehemaligen Vertragsarbeiter*innen sind in Deutschland geblieben. Sie haben in Unternehmen gearbeitet, Ausbildungen absolviert oder studiert.[3]

Xenia Rak ist Projektmitarbeiterin im «KompetenzNetzwerk für das Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft» und Politische Referentin beim Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst e.V.). DaMOst e.V. ist Mitglied im Bündnis «Pass(t) uns allen» für ein gerechtes Staatsbürgerschafts-, Einbürgerungs- und Wahlrecht.

Auf ihrem Weg in die DDR und anschließend in die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland, mussten die Vertragsarbeiter*innen große Anpassungsleistungen erbringen. Hürden waren Teil des Weges. Nach der Wiedervereinigung wurden viele Arbeitsverträge aufgelöst. Mit der Auflösung ging nicht nur der Verlust der Lohntätigkeit und des Wohnheimplatzes, sondern auch des aufenthaltsrechtlichen Status einher. Im Einigungsvertrag wurde der aufenthaltsrechtliche Status der Vertragsarbeiter*innen so festgelegt, dass sie mit befristeten Aufenthaltsbewilligungen keine langfristige Bleibeperspektive erhielten.

Glück mit dem Arbeitsvertrag, Selbstständigkeit oder Asyl waren mögliche (unsichere) Bleibeperspektiven. Im Jahr 1997 trat dann eine Bleiberechtsregelung in Kraft. Diese regelte, dass bei Erfüllung bestimmter Bedingungen ehemalige Vertragsarbeiter*innen unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen erhielten.[4] Um vollen Zugang zur politischen sowie gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen, ist es an der Zeit, die umfangreichen Leistungen dieser Personen anzuerkennen und wertzuschätzen – indem der Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit leicht gemacht wird.

Was hat das alles mit Sprache zu tun?

Ein wichtiger Schritt im aktuellen Reformvorhaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit ist, dass das nachzuweisende Sprachniveau für ehemalige Vertragsarbeiter*innen gesenkt werden soll. Aktuell müssen sie mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorweisen.[5] Ausnahmen gibt es derzeit u.a. im Rahmen des Ermessens der Behörden, z.B. bei Personen über 60 Jahren mit mindestens 12-jährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

Das Reformvorhaben berücksichtigt die Notwendigkeit, das Sprachanforderungsniveau weiter zu differenzieren. Entsprechend sieht es vor, dass bei ehemaligen Vertragsarbeiter*innen, auf den Nachweis von schriftlichen Deutschkenntnissen verzichtet wird. Es soll ein Nachweis ausreichen, dass die Personen sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen können.[6] Aber: «Die deutsche Sprache zu beherrschen ist eine Hürde. Viele haben nicht das B1 Sprachniveau erreicht. Wenn sie jetzt Sprachkurse besuchen müssten, dann müssen sie diese selbst bezahlen. Das ist ein Unrecht.»[7] So verliert der Entwurf die Praxis aus dem Blick und wird den Herausforderungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, so auch ehemaliger Vertragsarbeiter*innen, weiterhin nicht gerecht.[8]

Ehemalige Vertragsarbeiter*innen kamen in die DDR und besuchten oft nur einmonatige Integrationskurse. Ihre Arbeits- und Wohnorte wurden bewusst isoliert von den Mitarbeiter*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit organisiert. Unter schweren Bedingungen kämpften sie um Existenzsicherung nach der deutschen Wiedervereinigung. Es ist weder anerkennend noch wertschätzend, unter solchen Bedingungen im Staatsangehörigkeitsrecht weiterhin hohe Anforderungen zu stellen. Die Lebensrealität aller Menschen muss mitgedacht werden.

Dann reichen die finanziellen Ressourcen aber nicht

Zur Lebensrealität gehört nicht nur der fehlende, kostenlose und zielgruppenorientierte Zugang zu Integrations- oder Sprachkursen, sondern auch die finanzielle Hürde des ganzen Einbürgerungsprozesses. Die finanzielle Belastung ist ein bedeutender Aspekt bei der Einbürgerungsentscheidung. Grundsätzlich kostet der Antrag auf Einbürgerung pro Person 255 Euro, wobei die Möglichkeit nach Ermessen der Behörde besteht, von der Gebühr abzuweichen und eine geringere oder gar keine Gebühr zu verlangen.[9] Entsprechend spielt bei Personen, die die finanziellen Ressourcen nicht aufbringen können, das Wohlwollen der Sachbearbeiter*innen eine existenzielle Rolle.

Doch es bleibt nicht nur bei den Kosten für die Behörde. Es können Fahrtkosten, Übersetzungen von Urkunden durch beeidigte Übersetzer*innen, Beglaubigungsgebühren, Nachweise und vieles mehr hinzukommen. Schwierig wird es auch, wenn die finanzielle Belastung aufgrund von unvorhersehbaren Umständen erhöht wird. Hier ein Beispiel: «[Meine Schwester] ist in der Zeit umgezogen. In der Zeit sind die Papiere bei den Behörden verloren gegangen. Dann musste sie den Einbürgerungsprozess von vorne anfangen und alle finanziellen Kosten wieder tragen.»[10] Der Verlust von Dokumenten und der erzwungene Neuanfang im Einbürgerungsverfahren stellen nicht nur eine bürokratische Herausforderung dar, sondern bedeuten auch erneute Kosten für die Antragsteller*innen.

Diese vielschichtigen Kosten, und auch der 2008 eingeführte Einbürgerungstest, bleiben als Hürden für Menschen mit Migrationsgeschichte bestehen. Ein Einbürgerungstest soll für ehemalige Gast- und Vertragsarbeiter*innen jedoch nicht mehr verlangt werden. Die Begründung der Bundesregierung ist, dass sie damit «die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration» würdigen möchten[11]. Doch selbst diejenigen, die keinen Einbürgerungstest machen müssen, empfinden den Einbürgerungsprozess oft als indirekten Test. «Vielleicht ist das auch schon der Test gewesen, ob ich überhaupt Bürokratie und Deutsch verstehe oder nicht. Obwohl ich selbst in Deutschland geboren bin. Ich bin da echt manchmal an meine Grenzen gekommen und war auch selbst dann so ein bisschen unsicher.»[12] Die Wahrnehmung des Einbürgerungsprozesses als informellen Test unterstreicht die emotionalen und psychologischen Belastungen, denen sich Antragsteller*innen ausgesetzt sehen. Die Einbürgerung sollte eine inklusionsfördernde Maßnahme sein, jedoch wirken Hürden entmutigend und verstärken das Gefühl der Unsicherheit. Es ist sicherzustellen, dass der Einbürgerungsprozess gerecht, transparent und menschenfreundlich ist.

Ausschluss aufgrund von ökonomischen Interessen ist Teil des Problems

Diese Regelungen bleiben Teil eines Denkens, das sich in den Einbürgerungsrichtlinien von 1921 wiederfindet. Diese legten fest, dass nur Personen eingebürgert werden sollten, «die in staatsbürgerlicher, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht einen wertvollen Bevölkerungszuwachs»[13] darstellten. Die bereits aufgeführten Hürden beziehen sich ebenso, wie die bemerkenswerte Verschärfung in Bezug auf Lebensunterhaltssicherung, unter anderem auf die «wirtschaftliche Integration» von Menschen mit Migrationsgeschichte. Prognosen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Einbürgerungsinteressierten werden erstellt. Das führt zu einer Bewertung von Antragsteller*innen und verstärkt soziale Ungleichheiten.

Auch wenn auf ehemalige Vertragsarbeiter*innen bei einem Leistungsbezug Ausnahmeregelungen zutreffen, finden sich im aktuellen Reformvorhaben Verschärfungen bei der Lebensunterhaltssicherung wieder.[14] Es ist erschreckend, dass nicht alle Menschen, die Grundsicherung erhalten, Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten. Dazu gehören auch Rentner*innen oder Menschen mit Behinderungen die (aufstockende) Grundsicherung erhalten. Das ist eine Festigung der Botschaft, dass es «keine Einwanderung in die Sozialsysteme geben» soll.[15] Es ist erschreckend, dass dadurch Lebensunterhaltssicherung zunehmend als Ausschlusskriterium für die Staatsangehörigkeit dient.

Auch besteht das Problem, dass diese Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht Frauen sehr stark betreffen würden. Männer und Frauen nehmen nicht in gleichem Maße am Arbeitsmarkt teil.[16] Frauen verrichten öfter unbezahlte Betreuungsarbeit in den Haushalten. Die Diskrepanz zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit vergrößert sich mit der Elternschaft. Auch arbeiten Frauen mit Migrationsgeschichte häufiger in Teilzeit und sind öfter von prekären Arbeitsbedingungen betroffen. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten die bereits bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten verstärken. Da das Ausschlusskriterium der Lebensunterhaltssicherung überproportional Frauen treffen würde, drängt sich deshalb ein Problem mit Art. 3, Abs. 2 GG auf – «Männer und Frauen sind gleichberechtigt»[17].

Welches Staatsangehörigkeitsrecht braucht die p(ost)-migrantische Gesellschaft?

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrecht ist ein Momentum, das die Möglichkeit bietet, veraltete kulturelle und wirtschaftliche Vorstellungen in Deutschland hinter sich zu lassen. Noch bleibt die Option, die auf Homogenität ausgerichtete nationale Identitätspolitik wirklich zu beenden. Denn «Menschen haben verschiedene Kulturen und verschiedene Identitäten in sich. Die schmelzen dann individuell ineinander. Das Ergebnis ist eine Transkulturalität.»[18] Migration und Transkulturalität sind schon immer fortwährende Bestandteile der existierenden Migrationsgesellschaft.

In dieser Migrationsgesellschaft ist jetzt der Zeitpunkt gekommen ein notwendiges Zeichen von Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung aller zu setzen. Die Staatsangehörigkeit ist eine Grundvoraussetzung, um an den wichtigsten politischen Beteiligungsformen, wie Bundes- und Landtagswahlen, teilnehmen zu dürfen.[19] Es ist ein Zeichen der Anerkennung, dass Menschen die Gesellschaft, in der sie Leben, auch politisch mitgestalten können. Demokratie ist die Inklusion verschiedener Visionen, um in Summe eine gemeinsame Zukunft aufzubauen.

Die Staatsangehörigkeit ist auch ein Zeichen der Unterstützung sowie des Schutzes: Schutz gegen Abschiebung, möglicher konsularischer Schutz im Ausland, besserer Schutz gegen institutionelle Diskriminierungen.[20] Auch wirkt der deutsche Pass zumindest wie ein mentales Schutzschild gegen Patriot*innen und Nationalist*innen. «Weil ich dann einem Fascho sagen kann, ‹Hey, ich habe genau die gleichen Rechte, wie du. […] Auf dem Papier bin ich einfach deutsch. Akzeptiere das.›»[21] Möge sich diese Akzeptanz aller in Zukunft im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht widerspiegeln.


[1] Interview 1 (15.11.2023). Die anonymisierten Einzelinterviews wurden mit Menschen mit Migrationsgeschichte erster und zweiter Generation aus Ostdeutschland auf deutscher Sprache durchgeführt.

[2] Weiss, Karin (05.03.2021). Zwischen Rückkehr in die Heimatländer und Existenzsicherung vor Ort. Die Situation vietnamesischer Vertragsarbeiter 1989/90, online verfügbar unter www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/migrantische-perspektiven/325194/zwischen-rueckkehr-in-die-heimatlaender-und-existenzsicherung-vor-ort/ [zuletzt abgerufen am 23.11.2023, 11:43 Uhr].

[3] Mehr über sogenannte ehemalige Vertragsarbeiter*innen, aber auch über Auszubildende, Student*innen, Partnerinnen von deutschen Ehemännern, Personen mit politischem Asyl und Kinder von Menschen mit Migrationsgeschichte aus biografischer Perspektive zu finden unter Mi*story (mistory-ostdeutschland.de).

[4] Hopfmann, Karin (19.05.2020). Der Kampf um das Bleiberecht in den 1990er Jahren – oder «Das Private ist das Politische.», online verfügbar unter www.boell.de/de/2020/05/19/der-kampf-um-das-bleiberecht-den-1990er-jahren-oder-das-private-ist-das-politische [zuletzt abgerufen am 23.11.2023, 12:21 Uhr].

[5] Deutscher Bundestag (2018). Sachbestand – Ausreichende Sprachkenntnisse bei der Einbürgerung, online verfügbar unter www.bundestag.de/resource/blob/573150/56a6f2117479a0c49ef5297e5a19129b/WD-3-288-18-pdf-data.pdf [zuletzt abgerufen am 23.11.2023, 13:52 Uhr].

[6] Deutscher Bundestag (01.11.2023). Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), online verfügbar unter dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009044.pdf [zuletzt abgerufen am 23.11.2023, 14:12 Uhr].

[7] Interview 1 (15.11.2023).

[8] Es soll eine Härtefallklausel für den Sprachnachweis geschaffen werden. Dieses kostenintensive und bürokratische Hindernis könnte auch gleich abgeschafft werden.

[9] Bundesregierung (2018). Die deutsche Staatsbürgerschaft – Alles was Sie darüber wissen sollten, online verfügbar unter www.bundesregierung.de/resource/blob/.../die-deutsche-staatsbuergerschaft-07-11-18-download-neu-ba-ib-data.pdf [zuletzt abgerufen am 23.11.2023, 15:51 Uhr].

[10] Interview 2 (16.11.2023). Die anonymisierten Einzelinterviews wurden mit Menschen mit Migrationsgeschichte erster und zweiter Generation aus Ostdeutschland auf deutscher Sprache durchgeführt.

[11] Bundesregierung (2023). Für mehr gesellschaftliche Teilhabe, online verfügbar unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610 [zuletzt abgerufen am 29.11.2023, 14:01].

[12] Interview 2 (16.11.2023).

[13] Tabarra, Tarik (2023). Auf dem Weg zu einem Staatsangehörigkeitsrecht der postmigrantischen Gesellschaft, in: neue deutsche organisationen, Staatsangehörigkeit Reloaded – Kritische Perspektiven auf Staatsangehörigkeit in der postmigrantischen Gesellschaft, online verfügbar unter neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/PDFs/ndo_Dossier_Staatsangehoerigkeit_2023.pdf [zuletzt abgerufen am 24.11.2023, 12:17 Uhr].

[14] Tabbara, Tarik (23.05.2023). Progressive Reform mit regressiven Untertönen – Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, online verfügbar unter verfassungsblog.de/progressive-reform-mit-regressiven-untertonen [zuletzt abgerufen am 24.11.2023, 12:33 Uhr].

[15] Armbrüster, Tobias (29.03.2023). Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – Es wird keine Einwanderung in die Sozialsysteme geben, sondern in den Arbeitsmarkt, online verfügbar unter www.deutschlandfunk.de/arbeitsminister-hubertus-heil-job-fachkraefte-einwanderungsgesetzt-100.html [zuletzt abgerufen am 24.11.2023, 13:14 Uhr].

[16] Albrecht, Clara, Hofbauer Pérez, Maria und Sitteneder, Tanja (2021). Migrationsmonitor – Die Bedeutung geschlechtsspezifischer Ansätze für die Integration von weiblichen Geflüchteten, online verfügbar unter www.ifo.de/publikationen/2021/aufsatz-zeitschrift/migrationsmonitor-die-bedeutung-geschlechtsspezifischer [zuletzt abgerufen am 24.11.2023, 13:26 Uhr].

[17] Bundesministerium der Justiz. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 3, online verfügbar unter www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html [zuletzt abgerufen am 24.11.2023, 14:58 Uhr].

[18] Interview 1 (15.11.2023).

[19] Nicht ohne uns 14 Prozent – Wahlrecht für alle in Deutschland lebenden Menschen, online verfügbar unter www.change.org/p/bundesregierung-nicht-ohne-uns-14-prozent-bundestagswahlrecht-f%C3%BCr-alle-in-deutschland-lebenden-menschen [zuletzt abgerufen am 24.11.2023, 15:36 Uhr].

[20] Ha, Kien Nghi (2023). Menschenrechte – Multiple (Staats-)Bürgerschaften, Demokratie, Anti-Rassismus und Dekolonialisierung, in: neue deutsche organisationen, Staatsangehörigkeit Reloaded – Kritische Perspektiven auf Staatsangehörigkeit in der postmigrantischen Gesellschaft, online verfügbar unter neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/PDFs/ndo_Dossier_Staatsangehoerigkeit_2023.pdf [zuletzt abgerufen am 24.11.2023, 15:52 Uhr].

[21] Interview 2 (16.11.2023).