Nachricht | Antisemitismus (Bibliographie) - Linke und jüdische Geschichte Scholle: Hermann Heller. Begründer des sozialen Rechtsstaats; Leipzig 2023

Neue «Jüdische Miniatur»

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Autor

Axel Weipert,

In der deutschen Rechtsgeschichte, besonders in der Zeit vor 1945, sind die Vertreter einer linken Perspektive mehr als rar gesät. Einer der wenigen, aber wichtigen Denker ist Hermann Heller. Auch wenn er 1933 mit erst 42 Jahren im spanischen Exil verstarb, hinterließ er doch ein beachtliches Werk. Thilo Scholle, selbst Jurist und bereits mit verschiedenen Arbeiten zur Geschichte der Sozialdemokratie hervorgetreten, hat nun in der Reihe «Jüdische Miniaturen» des Verlags Hentrich & Hentrich eine knapp gehaltene, lesenswerte Biografie vorgelegt. In derselben Reihe hat der Autor auch Biografien zu zwei anderen jüdischen Juristen verfasst: Paul Levi und Hugo Haase.

Heller stammte aus einem jüdisch-bürgerlichen Elternhaus und wuchs in Teschen in der habsburgischen Peripherie auf. Nach dem Jurastudium wurde er 1914 eingezogen. Der Einsatz an der Front hinterließ bleibende gesundheitliche Schäden, die mutmaßlich zu seinem frühen Tod beigetragen haben. In engem Austausch mit Gustav Radbruch, dem späteren Reichsjustizminister, begann Heller nach dem Ersten Weltkrieg erste wissenschaftliche Arbeiten zu publizieren. Sein Wirken beschränkte sich allerdings keineswegs auf das akademische Feld: So beschaffte er gemeinsam mit Arbeitern während des Kapp-Lüttwitz-Putsches Waffen zur Verteidigung der Republik und engagierte sich für die Volkshochschulen. Bei den Jungsozialisten trat er wiederholt als Redner auf. Er profilierte sich dabei insbesondere als Vordenker des sozialdemokratisch-nationalen Hofgeismarer Kreises, der als Gruppe am rechten Rand der Sozialdemokratie ein positives Verhältnis zur Nation propagierte, wenngleich Heller die Nation nicht ethnisch exklusiv verstand. Es folgten mehrere universitäre Stationen, wobei er sowohl eine außerordentliche Professur in Berlin als auch einen ordentlichen Lehrstuhl in Frankfurt/Main erst im Wege einer Ernennung durch den preußischen Wissenschaftsminister erhielt. Seine Fachkollegen hatten sich mehrheitlich gegen ihn ausgesprochen. Daran zeigt sich, wie ungewöhnlich seine Rolle als linker Jurist im Wissenschaftsbetrieb der Weimarer Republik war. Wenige Monate nach seiner Ernennung ging er im Zuge der Machtübertragung 1933 ins Exil und lehrte kurzzeitig in Madrid, wo er im November desselben Jahres starb.

Von bleibender Wirkung ist seine theoretische Arbeit, in deren Kern der Begriff des sozialen Rechtsstaats steht. Dieser Terminus hat nicht zuletzt Eingang in die späteren Deutungskämpfe um die Interpretation des Grundgesetzes gefunden. Heller ging es dabei weniger um abstrakte Begriffsbildung, wie sie sich etwa in der «Reinen Rechtslehre» seines Zeitgenossen Hans Kelsen findet, sondern primär um die Wechselwirkungen zwischen der sozialen Wirklichkeit und staatlichen Strukturen. Er entwickelte seine Gedanken zur Staats- und Verfassungslehre immer auch mit Blick auf die Weimarer Reichsverfassung, die er als Kompromisswerk verstand. Daher seien ihre Bestimmungen zur Wirtschaftsordnung offen für eine künftige sozialistische Umgestaltung, wie auch die sozialen Grundrechte «noch kein geltendes Recht» (S. 29) seien. Für Heller war die Verfassung genau deswegen eine zu schützende Errungenschaft: «Wir feiern die Weimarer Verfassung nicht, weil sie uns bereits Erfüllung wäre, sondern weil sie uns unsere Aufgabe ermöglicht.» (S. 51) Es liegt nahe, und Scholle zeigt das am Beispiel Wolfgang Abendroths, diese Offenheit auch dem bundesrepublikanischen Grundgesetz, insbesondere den Art. 14 und 15, zuzuschreiben. Heller setzte politisch klar auf die Wahlurne, wenn er über den Weg dieser Umgestaltung schrieb. Zugleich, und hier mag man einen gewissen Widerspruch ausmachen, lassen sich sogar gewisse Anklänge an Antonio Gramscis Hegemoniekonzept erkennen: «Die ökonomische […] Überlegenheit gibt den Herrschenden genügende Mittel in die Hand, um durch direkte und indirekte Beeinflussung der öffentlichen Meinung die politische Demokratie in ihr reales Gegenteil zu verkehren […], so dass alle demokratische Form gewahrt und eine Diktatur dem Inhalt nach doch erreicht wird.» (S. 44) Eine zumindest partielle Auflösung dieses Widerspruchs könnte in seiner Betonung der Arbeiter- und Jugendbildung und damit der Schärfung eines eigenständigen politischen Bewusstseins der subalternen Gruppen zu finden sein. «Zugang zu Wissen», so schreibt Scholle, sei für Heller ein wesentlicher Baustein für die «gleichen Gestaltungschancen aller Menschen» (S. 99).

Dr. Axel Weipert lebt in Berlin. Er ist Historiker und u.a. Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Arbeit-Bewegung-Geschichte, in deren Ausgabe 1/2024 diese Rezension zuerst erschienen ist.

Eine Umgestaltung der Staatsordnung strebte auch die Reichsregierung um Franz von Papen an, dies freilich nicht im sozialistischen, sondern im autoritär-konservativen Sinn. Ausgestattet mit Vollmachten des Reichspräsidenten Hindenburg und notdürftig bemäntelt mit dem Argument, es gehe um die Sicherstellung der Ordnung, setzte Papen im Juli 1932 die geschäftsführende preußische Regierung unter Ministerpräsident Otto Braun (SPD) ab. Umgehend wurden im Rahmen dieses «Preußenschlags» Grundrechte außer Kraft gesetzt und republikanisch gesinnte Beamte entlassen. Gefangen in ihrem strikt legalistischen Denken, demoralisiert und aus Furcht vor drohendem Bürgerkrieg schreckte die SPD-Führung vor einer offenen Konfrontation zurück. Ein Generalstreik wie etwas 1920 wurde nicht ausgerufen. Stattdessen klagte die preußische Regierung vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig. Hier trafen die juristischen Vertreter beider Seiten direkt aufeinander: Hermann Heller als Fürsprecher Preußens, Carl Schmitt als Anwalt der Reichsregierung. Schmitt gehörte zu den profiliertesten Staatsrechtlern der Zeit und wirkte später unheilvoll im Dritten Reich. Heller argumentierte, es habe sich primär um politische Intentionen gehandelt, die nicht auf die Verfassung gestützt werden könnten. Es bestehe nun die Gefahr, dass linke Politiker nach Belieben von ihren Posten entfernt werden könnten, sollte das Vorgehen des Reichs bestätigt werden. Im Wesentlichen endete der Prozess dann mit einem Sieg Papens, denn die alte Regierung erhielt ihre Machtpositionen nicht zurück, auch wenn sie formal in Teilen Recht bekam. Es zeugt von einer weitgehenden Verkennung der politischen Lage, wenn Heller von einem glatten juristischen Sieg seiner Seite sprach und davon, das Urteil gebe neuen Mut zum Rechtsstaat. Das Gegenteil traf zu: Der Richterspruch legitimierte faktisch einen Staatsstreich und beraubte die Republik wichtiger Stützen, etwa der Kontrolle über die preußische Polizei. Im Rückblick wird deutlich, dass Heller und seine Mitstreiter hier lediglich ein juristisches Nachhutgefecht führten, das den dramatischen Rechtsschwenk nicht mehr aufhalten konnte.

Die enge Verbindung von Recht und Gesellschaft ebenso wie die Offenheit von Rechtsnormen für die politische Gestaltung sind zentrale Themen Hellers, die auch heute noch Beachtung verdienen. Dass Thilo Scholle sein Wirken nun in leicht zugänglicher Form präsentiert, ist daher uneingeschränkt zu begrüßen.

Thilo Scholle: Hermann Heller. Begründer des sozialen Rechtsstaats; Verlag Hentrich & Hentrich, Leipzig 2023, 114 S., 10,90 Euro