Von Roland Bach
RLS-Standpunkte 2/2004
Vor einem Jahr, am 18. März 2003, entschied das Bundesverfassungsgericht, den Verbotsprozess gegen die rechtsextremistische NPD einzustellen. Zwar wurde in der Sache, dem Nachweis der neonazistischen Betätigung dieser Partei, ihrer gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Grundgesetzes gerichteten Aktivitäten überhaupt nicht verhandelt, ihr also kein genereller Freibrief ausgestellt, doch versuchten ihre Führer natürlich sofort, die Niederlage der Antragsteller (Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat) als großen Sieg der nationalistischen Kräfte hinzustellen und eine neue Offensive der Volksverhetzung und provokatorischer Aktionen zu starten.
Berlin, März 2004