Publikation Ungleichheit / Soziale Kämpfe - Staat / Demokratie - Gesellschaftstheorie Rot-Grüne Migrationspolitik: Auslese statt Menschenrechte

Information

Reihe

Online-Publ.

Erschienen

Mai 2002

Bestellhinweis

Nur online verfügbar

Nachdem SPD und Grüne zum Jahreswechsel 2001/2002 die Sicherheitspakete im Hauruckverfahren durch die parlamentarischen Gremien gebracht hatten, kam im Frühjahr 2002 das Zuwanderungsgesetz an die Reihe. Nach einer reichlich chaotischen Vorbereitung wurde das Gesetz hopplahopp durch die Beratungen gejagt. Und im Bundesrat gab es den bekannten Auftritt diverser Laien-Schauspieler. Bis heute ist noch offen, ob das Gesetz nun in Kraft treten wird oder nicht.

 

Komplizierte Materie

Die meisten Menschen - auch die, die es eigentlich angeht! - blicken schon gar nicht mehr durch.

Denn die Materie ist kompliziert. Da geht es um Arbeitsmigration, um die Rechtsstellung von EU-BürgerInnen, Integration von EinwanderInnen, Familiennachzug, Behandlung von Flüchtlingen und so weiter.

Alleine das Zuwanderungsgesetz umfasst schon fünfzehn Artikel mit zahlreichen neuen Vorschriften. So soll ein neues Aufenthaltsgesetz das bisherige Ausländergesetz ablösen und auch Fragen der Arbeitsgenehmigung neu regeln. Ein neu formuliertes Freizügigkeitsgesetz wird die Rechte der EU-Staatsangehörigen festlegen. In den weiteren Artikeln sind umfangreiche Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Ausländerzentralregistergesetzes, sozial- und leistungsrechtlicher Gesetze sowie anderer Vorschriften enthalten.

Kernstück des Gesetzes sind die Regelungen über die Einwanderung von Menschen, die für die deutsche Wirtschaft "nützlich" sind: Menschen sollen eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie zur Behebung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind. Andersherum: Wenn man sie nicht mehr braucht, sollen sie wieder gehen. "Hochqualifizierte" IT-TechnikerInnen und ähnliches Personal soll sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn ein Arbeitsplatzangebot vorliegt. Außerdem können potentielle EinwanderInnen an einem Auswahlverfahren teilnehmen: Dieses dient dem "wirtschaftlichen Interesse" der Bundesrepublik und soll qualifizierte Erwerbstätige anwerben, "von denen ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und die Integration in die Lebensverhältnisse" der BRD zu erwarten ist. Die Auswahl erfolgt nach einem Punktesystem, das Alter, Qualifikation, Familienstand, Sprachkenntnisse, das Herkunftsland und Beziehungen zur Bundesrepublik berücksichtigt. Bevorzugt werden BewerberInnen aus den EU-Beitrittskandidaten-Staaten. Die genaue Ausgestaltung des Auswahlverfahrens soll die Bundesregierung ohne parlamentarische Beteiligung vornehmen.

 

Bilanz: Negativ

Schaut man sich das Gesetz etwas näher an, werden die Dissenspunkte zwischen Regierungskoalition und engagierter Zivilgesellschaft schnell klar: Otto Schily will Ausländer nach "Nützlichkeit" sortieren und zum Spielball wirtschaftlicher und staatlicher Interessen machen. Die engagierte Zivilgesellschaft setzt dagegen auf Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Nun könnte man einwenden, dass im Gesetz doch einige Fortschritte enthalten seien: Immerhin bekommen Opfer von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung nun den Flüchtlingsstatus. Und der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten, der in den letzten Jahren immer nur gegen Flüchtlingsanerkennungen Rechtsmittel einlegte, wird abgeschafft.

Unterm Strich fällt die Bilanz jedoch äußerst negativ aus. Denn den wenigen kleinen Fortschritten stehen massive Verschlechterungen oder eklatante Lücken gegenüber:

 

  • Noch mehr Menschen werden durch die neuen Vorschriften in die "Illegalität" abgedrängt.
  • Noch mehr Menschen werden der sozialen Ausgrenzung in Gestalt des Asylbewerberleistungsgesetzes unterworfen.
  • Abschiebungshaft wird nicht abgeschafft und auch nicht verkürzt, sondern durch "Ausreisezentren" erweitert.
  • Spätestens nach drei Jahren wird eine Flüchtlingsanerkennung daraufhin überprüft, ob die Gründe noch vorliegen. Das heißt: Bis dahin wissen selbst anerkannte Flüchtlinge nicht, ob sie auf Dauer in Deutschland bleiben dürfen. Diese Verlängerung der Unsicherheit, der Angst für die Betroffenen ist unhaltbar!
  • Residenzpflicht und andere Schikanen werden erweitert.
  • Beim Kindernachzug wird unterschieden zwischen Kindern von anerkannten politischen Flüchtlingen, "Hochqualifizierten" und nach dem Auswahlverfahren Zugewanderten. Diese dürfen ihre Kinder bis zum Erreichen der Volljährigkeit nachholen. Für alle anderen gilt eine Höchstaltersgrenze von zwölf Jahren (bisher waren es sechzehn Jahre!), es sei denn, sie wandern gemeinsam mit ihren Eltern ein oder verfügen über umfassende Deutschkenntnisse.
  • Es gibt keine Änderungen zu Gunsten unbegleiteter Minderjähriger, d. h. spätestens ab 16 Jahren werden Jugendliche durch das Asylverfahren geschleust, in Abschiebehaft genommen und abgeschoben.
  • Es gibt keine Härtefallregelung. Ausnahme ist die zynische Klausel, dass jemand aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel bekommen kann, wenn eine internationale Organisation, zum Beispiel eine Kirche, für seinen Lebensunterhalt aufkommt. Der Staat wälzt damit seine Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf Privatleute ab.

 

Außerdem sind zahlreiche Elemente aus dem Terrorismusbekämpfungspaket in das neue Aufenthaltsgesetz übernommen worden. So sollen MigrantInnen Aufenthaltstitel, auf die sie einen Anspruch hätten, verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Vereinigung unterstützen, die den internationalen Terrorismus unterstützt. Was dieses doppelte "Unterstützen" für Folgen haben kann, weiß jetzt noch kein Mensch. Fachleute fürchten, dass zum Beispiel MenschenrechtlerInnen auch hierunter fallen können, wenn sie sich zugunsten von besseren Haftbedingungen für "Terroristen" einsetzen. Bei Anträgen auf Visa werden die Daten der Betroffenen wie auch deutscher Freunde und Bekannter an die Geheimdienste zur Überprüfung weiter geleitet.

 

Perspektiven für die weitere Arbeit

Mit der Entscheidung des Bundesrates darf die Debatte um eine menschenrechtliche Ausrichtung der Einwanderungspolitik nicht beendet sein. Insbesondere die vier folgenden Punkte werden wir in der nächsten Legislaturperiode angehen müssen:

 

  • wirksamer Schutz für Menschen in Not;
  • Legalisierung des Aufenthalts von "Illegalen";
  • Abschaffung von ausgrenzenden und diskriminierenden Regelungen wie des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Residenzpflicht;
  • ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz, das alle Menschen wirksam vor Diskriminierung und rassistischer Gewalt schützt.

 

Die PDS hat im Bundesrat aus politisch-taktischen Erwägungen heraus für eine Verschärfung der Lage von vielen Migrantinnen und Migranten gestimmt. Die Gegner dieser Politik innerhalb und außerhalb der Partei müssen nunmehr ihren Druck verstärken und dafür sorgen, dass die PDS gemeinsam mit den Kirchen, den Flüchtlingsinitiativen und vielen anderen Menschen zunächst im Wahlkampf und dann in der weiteren politischen Arbeit gegen die rassistische Propaganda von Schily und Stoiber klar und deutlich Stellung bezieht für Menschenrechte und eine humanitäre Orientierung der deutschen Politik.Konferenz: Kommen und bleiben. Migration und interkulturelles Leben in Deutschland. am 24./25. Mai 2002 in Köln, in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung Nordrhein-Westfalen.