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Publikation : Vergesellschaftung: gesetzmäßig, günstig, gut

Initiativen wie „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin stehen in bester demokratischer Rechtstradition

Wichtige Fakten

Reihe
Standpunkte
Autorin
Joanna Kusiak,
Erschienen
Dezember 2020
Bestellhinweis
Nur online verfügbar

Details

„Unterstütze uns und hilf uns dabei, Berlin zu retten“
„Unterstütze uns und hilf uns dabei, Berlin zu retten“ «Deutsche Wohnen & Co enteignen» bei startnext.com

Die Welt blickt mal wieder auf Berlin: In Artikel 15 des deutschen Grundgesetzes haben die Berliner*innen eine demokratische, bezahlbare und gesetzeskonforme Lösung für die Wohnungskrise gefunden. Mit einem Jahr Verzögerung hat der Berliner Senat bestätigt, dass das von der Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ gestartete Volksbegehren
zur Vergesellschaftung Berliner Wohnungsbestände rechtlich zulässig ist. Nachdem das Vorhaben somit für gesetzmäßig und politisch machbar erklärt worden ist, wird die Lobby der Immobilienkonzerne nun alles daransetzen, es als wirtschaftsschädigend darzustellen, und ihm vorwerfen, es sei von „autoritärem“ Geist.

Jetzt geht es darum zu zeigen: Das Gegenteil ist wahr. Vergesellschaftung steht in Deutschland in bester demokratischer Rechtstradition, sie ermöglicht tragfähige Wohnungsreformen sowie die Einsparung öffentlicher Gelder. Sie bietet ein Modell für den verantwortungsvollen Umgang mit strategischen Ressourcen angesichts der ökonomischen Unsicherheit, die die Covid-19-Pandemie nach sich zieht. Wenn wir uns anstrengen und es uns gelingt, die für den Volksentscheid über die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände benötigten knapp 200.000 Unterschriften zu sammeln, könnten wir das „arme, aber sexy“ Berlin in eine „solidarische sexy“ Stadt verwandeln.

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