Inhalt
Vorwort
Geleitwort
1. Einführung
2. Vorschläge der EU-Kommission
3. Folgefragen
4. Politische Entwicklungslinien
a) Der Monti-Bericht zur Zukunft des Binnenmarktes
b) Single Market Act (30.4.2011)
c) Vorentwürfe
5. Europarechtliche Vorgaben
a) Die EuGH-Rechtsprechungsentwicklung zum Verhältnis von Grundrechten zu Grundfreiheiten bis zum Vertrag von Lissabon
b) Grundprinzipien, Grundrechte und Grundfreiheiten im Vertrag von Lissabon
aa) Grundprinzipien
bb) Art. 153 Abs. 5 AEUV
cc) EU-Grundrechte-Charta
dd) Binnenmarktfreiheiten
ee) Abwägungsregeln
c) Rechtsprechungslinien aus jüngerer Zeit
d) Überlegungen zu einer Sozialen Fortschrittsklausel
6. Der Vorschlag zu einer Monti-II-Verordnung
a) Grundsätzliche Linien
aa) Geeignetheit des Vorschlags
bb) Bruch mit der Dogmatik zu Grundfreiheiten
cc) Grenzüberschreitende Fälle
a) Instrument Verordnung
b) Die einzelnen Artikel
c) Gesamtbetrachtung
7. Der Vorschlag für eine Enforcement-Richtlinie
a) Fehlerhafte Ausrichtung
b) Umgehungsmöglichkeiten
aa) Scheinentsendungen
bb) Briefkastenfirmen
cc) Fehlende Sanktionen
dd) Rückschritt bei Prüfmechanismen
ee) Kein ausreichender Zugang zu Informationen
c) Gesamtbetrachtung
8. Zusammenfassung der Ergebnisse – Folgerungen/Empfehlungen
a) Zum Vorschlag zum Erlass einer Monti-II-VO
b) Zum Vorschlag zum Erlass einer Enforcement-RL
c) Folgerungen/Empfehlungen
Literaturverzeichnis
Prof. Dr. Jens M. Schubert ist apl. Professor für Arbeitsrecht und Europäisches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg und Leiter der Rechtsabteilung in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Das Gutachten wurde erstellt unter Mitarbeit von Ass. jur. Kerstin Jerchel.
Vorwort von Klaus Sühl
Aufgrund der großen Bedeutung, die den EuGH-Urteilen zum Verhältnis von Binnenmarktfreiheiten und sozialen Grundrechten zukommt – und damit auch den Reaktionen auf diese Urteile durch die Europäische Kommission –, hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung Prof. Jens Schubert, apl. Professor für Arbeitsrecht und Europäisches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg sowie Leiter der Rechtsabteilung in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di damit beauftragt, ein rechtliches Gutachten zu den beiden Kommissionsvorschlägen anzufertigen.
Gemeinsam mit Kerstin Jerchel, Ass. jur. und Mitarbeiterin der Rechtsabteilung in der ver.di-Bundesverwaltung, stellt Prof. Schubert kenntnisreich und detailliert dar, welches die Knackpunkte der vorliegenden Kommissionsvorschläge sind. Dem voraus geht eine Beschreibung der politischen Entwicklungslinien im Vorfeld dieser Vorschläge: Der Monti-Bericht zur Zukunft des Binnenmarktes sowie die Binnenmarktakte der Kommission. Im Gutachten ist ebenfalls eine genaue Analyse der Europarechtlichen Vorgaben enthalten: Die sozialen bzw. sozialpolitischen Neuerungen des Vertrags von Lissabon, insbesondere die Grundrechtecharta sowie die EuGH-Urteile zum Verhältnis von Grundrechten und Binnenmarktfreiheiten vor und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Auch nach Inkrafttreten des Vertrag stellt der EuGH die Binnenmarktfreiheiten über die Grundrechte und schränkt letztere damit ein. Eine soziale Fortschrittsklausel bleibt damit notwendig. Dies zeigt sich auch in der konkreten Begutachtung und Bewertung der beiden Kommissionvorschläge: Für die Monti-II-Verordnung empfiehlt Prof. Schubert, darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung dieser im Rat nicht zustimmt, bei der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie wird deutlicher Nachbesserungsbedarf konstatiert, da sie teilweise leer läuft und an einigen Stellen unverhältnismäßig wird, weil sie Umgehungen der nationalen Arbeitsund Entlohnungsbedingungen nicht sanktioniert, sondern sogar erst ermöglicht.
Wir hoffen, dass dieses Gutachten dazu beiträgt, die öffentliche Diskussion zu diesen beiden Kommissionsvorschlägen und allgemein zu der Frage des Verhältnisses von sozialen Grundrechten und unternehmerischen Binnenmarktfreiheiten voranzutreiben und zu fundieren.
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