Zum Hauptinhalt springen

Publikation : Israel - Interregnum zwischen 18. und 19. Knesset

Zu den Hintergründen für die Vorverlegung der Knessetwahlen. Von Angelika Timm, Tel Aviv.

Wichtige Fakten

Reihe
Online-Publ.
Erschienen
November 2012
Bestellhinweis
Nur online verfügbar
Zugehörige Dateien

Details

Am 15. Oktober 2012, nur wenige Stunden nach Beginn der Wintersitzungsperiode, löste sich das israelische Parlament auf. Zugleich beschloss es, die für Oktober 2013 geplanten Neuwahlen zur 19. Legislative auf den 22. Januar vorzuverlegen. Das ist mit den geltenden Rechtsnormen vereinbar. Laut Grundgesetz „Die Knesset“ von 1958 sollen Wahlen zum Parlament im Vierjahresrhythmus stattfinden. Die Knesset kann mit einfacher Mehrheit jedoch beschließen, das Abgeordnetenhaus vorzeitig aufzulösen und ein Volksvotum einzuleiten. In den allgemeinen, landesweiten, direkten, gleichen, geheimen und proportionalen Wahlen werden laut Gesetz 120 Abgeordnete gewählt; die Sperrklausel für die Parteien bzw. Wahllisten liegt seit 1996 bei zwei Prozent (zuvor ein bzw. 1,5 Prozent). Bei der letzten Knessetwahl (10. Februar 2009) erreichten nur zwölf der von der Wahlkommission akzeptierten 33 Parteilisten die 2%-Grenze.

Weiter im PDF.

Weitere Inhalte zum Thema

Antikolonialer Etikettenschwindel

: Analyse 22.04.2026

Wie Moskau den afrikanischen Antiimperialismus für seine Ziele instrumentalisiert.

Hunger als Waffe

: Publikation 03/2026

Koloniales Erbe und Widerstand in Westasien und Nordafrika

FuckUp Night für die Demokratie – Tour Sachsen-Anhalt 2026, 24 Juni 2026

: Lesung/Gespräch

Halberstadt19:00 Uhr

Fünf Politikerinnen und Politiker stehen auf einer Bühne vor Publikum und sprechen über ihre eigenen…