Charta der Grundsätze für ein anderes Europa

Franco Russo, Leo Gabriel, Angela Klein, Pierre Khalfa, Imma Barbarossa und andere   Einleitung 1. Von den Oligarchien zur europäischen Demokratie Das „Nein“ zum Verfassungsvertrag bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden im Frühjahr 2005 kennzeichnet einen historischen Wendepunkt: nicht Europa hat versagt, sondern die Regierungen sind in die Krise geraten, die mit einem Vertrag, den sie selbst ausgehandelt haben, eine Verfassung durchsetzen wollten. Das französische und niederländische „Nein“ beendet die historische Phase, die mit der Schuman-Erklärung am 9. Mai 1950 eröffnet wurde, und kann dazu führen, das zwischenstaatliche Schachern, das Regime von Verträgen zwischen Staaten internationalen Rechtes, den Markt und das Geldwesen zu überwinden, die der liberalen Politik und dem demokratischen Defizit – beide charakteristisch für den Aufbau der Europäischen Union – zugrunde liegen. Darum haben wir uns, nach dem Sieg des „Neins“ anlässlich der Abstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden und parallel zu den großen europäischen Mobilisierungen der ersten Jahre des 21. Jahrhunderts gegen Krieg, Neoliberalismus und Rassismus und zu denen der letzten Monate gegen die Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen und für die Garantie universeller Rechte (wie die Rücknahme der Bolkestein-Richtlinie) daran gemacht, eine Charta der Grundsätze für ein anderes Europa auszuarbeiten und aufzuschreiben. Die anti-neoliberalen sozialen Bewegungen haben Methode und Inhalt des „Europäischen Verfassungsvertrags“ kritisiert und die Herausforderung eines verfassungsgebenden Prozesses angenommen, ja diesen sogar zu einem herausragenden Element des Kampfs um Alternativen und für die Umkehr der liberalen Politik gemacht. Die Hauptaufgabe der Bewegungen ist die Einbeziehung der BürgerInnen – MigrantInnen wie Einheimische – in die Ausarbeitung von Verfassungsgrundsätzen. Der Aufbau erst der Europäischen Gemeinschaft, dann der Europäischen Union hat im Laufe der Zeit dem Markt und den Unternehmen eine herausragende Rolle zugewiesen; um sie herum wurden die wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen und auch die Institutionen selbst organisiert. Nun sehen wir uns mit einer Wirtschaftsverfassung konfrontiert, die in offensichtlichem Widerspruch zu den Gründungsprinzipien der Verfassungen des 20. Jahrhunderts steht.  Es hat sich eine Herrschaft der Wirtschaft über die Gesellschaft etabliert – man denke nur an den Vertrag von Maastricht, der Preisstabilität und die Beschränkung der öffentlichen Ausgaben erzwingt und damit den Hebel zur Zerstörung des Sozialstaates und Deregulierung des Arbeitsmarktes ansetzt bis hin zu dem Punkt, dass die ‚freie’ und individuelle Aushandlung des Arbeitsvertrags die kollektive Aktion zunichte macht. Der Binnenmarkt mit der freien Zirkulation von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital bildet das Herzstück der Politik und der Institutionen der Union. Im Gegensatz dazu muss den Grundrechten und ihrer Wirksamkeit Vorrang eingeräumt werden: Bildung, Gesundheit, Kultur, Energie, Transport, Kommunikation, Wasser, Wohnung, soziale Sicherheit… Diese Rechte müssen sich mit einer ausgewogenen Strukturpolitik und einer Umweltpolitik verbinden, die die Rechte zukünftiger Generationen garantieren. Auf Grund der ihnen innewohnenden Zielsetzung sind die öffentlichen Dienste das geeignete Mittel, einen wirksamen Zugang zu den Grundrechten herzustellen. Die Bereitstellung wahrhaft öffentlicher Dienstleistungen und Gemeingüter – Boden, Wasser, Luft, Energie – setzt den Einsatz von Formen sozialen Eigentums voraus. Eine neue Form der Vergesellschaftung muss gefunden werden, die sich von Verstaatlichung und Staatseigentum unterscheidet und den Bevölkerungen sowie den Lohnabhängigen erlaubt, an den Entscheidungen über Organisationsform, Funktionieren und Definition der Ziele des öffentlichen Dienstes teilzuhaben. Es muss einen Prozess der sozialen Wiederaneignung geben, um alle sozialen Bedürfnisse auf dem Weg ihrer Definition und ihrer Kontrolle durch die BürgerInnen selbst zu befriedigen, und zwar auf allen Ebenen, auf denen soziale Dienstleistungen angeboten werden. Um die Europäische Union, in der sich Staaten und der Markt als Souverän gebärden, im obige Sinne umzugestalten, wollen wir den Prozess fortsetzen und ausweiten, unter der direkten Beteiligung der BürgerInnen (Einheimische und Nicht-Einheimische) in Europa eine konstitutionelle Demokratie zu schaffen, um universelle Rechte zu errichten, die zugleich eine europäische Staatsbürgerschaft für Einheimische wie MigrantInnen und einen supranationalen öffentlichen Raum begründen, der durch eine Demokratie auf mehreren Ebenen gekennzeichnet ist. Die Grundsätze des anderen Europas gründen sich auf: – die gleiche Würde und die Unverletzlichkeit der Person; – Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit als individuelle und kollektive Güter; – Gleichheit in der Verschiedenheit; – die europäische Wohnbürgerschaft; – die sozialen Rechte und die der Arbeit; – die Solidarität, um Armut, Ausgrenzung und Mangel abzuschaffen; – Demokratie und Partizipation; – eine sozial gerechte, ökologisch nachhaltige und demokratisch verwaltete Wirtschaft.  2. Zum IV. ESF nach Athen: Anmerkungen über die Arbeitsschritte Die oben aufgeführten Grundsätze bilden das Fundament der sozialen Bewegungen und ihrer Alternativen zu den Programmen der herrschenden Klassen in Europa; sie können Gegenstand des verfassungsgebenden Prozesses für ein anderes Europa sein. Sie standen von Florenz bis London im Zentrum der Europäischen Sozialforen, so auch der Versammlung von Florenz im November 2005; sie werden auch auf den Versammlungen, Seminaren und den der Austragung der Kontroversen gewidmeten Runden in Athen diskutiert werden. Es muss garantiert werden, dass die Charta der Grundsätze  weiterhin in einem transparenten und integrativen Prozess diskutiert wird; deshalb hat die Arbeitsgruppe zur Charta anlässlich der Europäischen Vorbereitenden Versammlung in Wien erneut betont: 1.      Die Ausarbeitung und Niederschrift der Charta ist ein offener Prozess, der soziale Akteure einbezieht, weil der Prozess der Konstituierung eines demokratischen Europa die breite Masse und ihre Organisationen einbeziehen muss; 2.      Dieser  Prozess muss transparent sein, über jede Phase muss offen und demokratisch entscheiden werden. Dabei darf der Zeitplan nicht außer acht lassen, dass die europäischen Eliten den Verfassungsvertrag neu auflegen wollen; die sozialen Bewegungen müssen darauf vorbereitet sein; 3.      „Unser“ Europa ist ein gemeinsamer und offener Raum, seine Grenzen stimmen weder mit den geographischen Grenzen noch mit den so genannten natürlichen Grenzen überein. Es ist das Resultat des Aufbaus einer Gesellschaft, die auf pazifistischen, demokratischen, sozialen, feministischen, ökologischen und multikulturellen Werten, die den Inhalt der neuen Bürgerschaft darstellen, beruht; 4.      Der Weg, auf dem wir dieses Europa errichten können, ist der der zivilen Integration – das steht in klarem Widerspruch zur antidemokratischen Methode, welche die Regierungen in den letzten 56 Jahre des Aufbaus der EWG/EU verfolgt haben, die sich auf den Markt und die kapitalistischen Wirtschaftsbeziehungen gründet und durch die aktuelle neoliberale Politik noch verschärft wird; 5.      Die Versammlung von Florenz war ein guter Ausgangspunkt, weitere Impulse werden von Athen kommen – ohne jetzt eine Frist zu setzen, sondern durch die Organisierung von Aktivitäten, die geeignet sind, die Ausarbeitung zu vertiefen und in der schriftlichen Niederlegung weiter voran zu schreiten; 6.      Die Vorschläge, auf die sich die Arbeitsgruppe verständigt hat, lauten: a) Vorbereitung eines Textes unter Hinzuziehung der Berichte und entsprechenden Stellungnahmen, versehen mit einigen einführenden Bemerkungen, die Absichten und Ziele der Charta erläutern sollen. Diese wurden auf der Europäischen Vorbereitenden Versammlung in Frankfurt am Main am Freitag, am 3.März, diskutiert; b) Organisation einer Reihe von Aktivitäten in Athen, auch in  Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken, um den erreichten Stand einem größtmöglichen Publikum vorzustellen, im Rahmen dieses Forums die Punkte zu vertiefen, die wir in Florenz diskutiert haben, und die Themen zu diskutieren, die bisher vernachlässigt wurden oder worüber es zwischen uns Meinungsunterschiede gibt. 7. Insbesondere ist vorgeschlagen: a)           Eine eröffnende Versammlung in Athen, die nach einer allgemeinen Vorstellung, in so viele Arbeitsgruppen aufgeteilt werden könnte, wie wir Themenschwerpunkte in Florenz hatten, um die Anwesenden zu informieren, sie einzubeziehen und die Ergebnisse von Florenz zu vertiefen; b) Einige Seminare zu Themen, die noch nicht oder nicht ausreichend diskutiert wurden, wie zum Beispiel: – die Wissensgesellschaft, die kapitalistische Integration von Wissenschaft und Produktion (Informationstechnologien, pharmazeutische Industrie, Biotechnologie usw.); – makroökonomische Politiken zur Bekämpfung der neoliberalen Strategien (EZB, Stabilitätspakt…); – die demokratische Verwaltung der Gemeingüter zur Bereitstellung der öffentlichen Dienste, damit die universellen Rechte gewährleistet werden (und allgemeiner die Frage, wie und was wir produzieren sollen und wer darüber entscheidet); – Armut und Ausschluss in West- und Osteuropa; - Demokratie im Betrieb: die genossenschaftliche Produktionsweise. ·      c) Kontroverse Runden zu Fragen, in denen wir keine Einigkeit haben: – Terrorismus/Terrorismen: Definitionen, Analysen und wie man sie bekämpfen soll; – Verteidigung der Rechte der Völker: UNO, Völkerrecht usw.; – Selbstbestimmung und Menschenrechte jedes einzelnen Mitglieds einer Gemeinschaft, die Selbstbestimmung erlangen will; Minderheiten in Europa und ihr Recht, ihre Identität zu bewahren; – Europa: bürgerschaftliche Integration im Gegensatz zur Integration (besser gesagt: Nicht-Integration) durch Nationalstaaten; – Wirtschaftswachstum vs. Alternative Ökonomie, die basiert auf demokratischer Verwaltung und ökologisch nachhaltigem Umgang mit den Ressourcen; – Prekarisierung, Mindesteinkommen, demokratische Rechte der abhängig Beschäftigten; – Patriarchat, Kapitalismus, Gleichheit, Differenz; – Möglichkeiten des Aufbaus eines demokratischen Institutionengebäudes in Europa und seine Beziehungen zu den Institutionen der Mitgliedsstaaten. d)           Eine abschließende Versammlung, um die geleistete Arbeit auszuwerten und über die nächsten Schritte und Initiativen zu beschließen. Für alle ist Europa zu einem Raum für soziale und politische Initiativen geworden und sein demokratischer, pazifistischer, feministischer, ökologischer, multiethnischer, solidarischer Aufbau ist, wie die Abschlusserklärung der Versammlung in Paris am 25. Juni letzten Jahres formuliert, die gemeinsame Verpflichtung aller am Europäischen Sozialforum teilnehmenden Bewegungen. (Autor: Franco Russo)

A. Die Charta der Grundsätze für ein anderes Europa

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Europa anerkennt und garantiert die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1950), in der Internationalen Konvention über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung  gegen Frauen (1970) und in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989) verbrieft sind. 1. Frieden und Sicherheit Unser Europa gründet sich auf Frieden, unsere Sicherheit ist eine kollektive und von gegenseitiger Abhängigkeit geprägt. Grundsätze: – Unser Europa (1) lehnt Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Konflikte ab und anerkennt den Frieden als ein Grundrecht der Menschen und der Völker. – Es agiert als aktives Subjekt für die Verteidigung und Förderung der universellen Werte, welche die Voraussetzungen für Frieden darstellen: Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit unter allen Menschen, soziale und demokratische Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und soziale Verantwortung, gegründet auf Kulturen, die ihre Vielfalt anerkennen. – Es verpflichtet sich, Frieden herzustellen durch die Bekämpfung jeder Form von Ungerechtigkeit, Ausbeutung, Ausgrenzung und Bedrohung durch den Einsatz des Völkerrechts, von Politik und Diplomatie als seinen Hauptinstrumenten. – Es anerkennt das Recht der Menschen und Völker, sich gegen Unterdrückung und Ungerechtigkeit zu wehren (2) unter Nutzung jedes Mittels, das nicht seinerseits Unterdrückung und Verletzung allgemeiner Menschenrechte hervorbringt. Zu diesem Zweck versucht es, die internationale Gemeinschaft in die Verteidigung der Forderungen nach Freiheit und sozialer Gerechtigkeit der Opfer einzubeziehen. – Aus diesem Grund unterstützt es den Internationalen Strafgerichtshof (3) als einen ersten Schritt in Richtung eines internationalen Rechtssystems, das es erlaubt, Staats- und Kriegsverbrechen zu ahnden unabhängig davon, wer sich als Sieger herausstellt. – Es arbeitet im Sinne einer aktiven Verpflichtung der internationalen Institutionen, gegen jede Form von militärischer, sozialer und wirtschaftlicher Unterdrückung vorzugehen, bei Einsatz friedlicher Mittel und grundsätzlichem Ausschluss der Anwendung militärischer Gewalt. – Es widersetzt sich dem so genannten „humanitären“ und Präventivkrieg (4), da Krieg, wegen seiner Unmenschlichkeit und seiner Verletzung von Völkerrecht und Menschenrechten Probleme niemals lösen, sondern nur neue Verbrechen hervorbringen kann. – Es trägt zum Aufbau einer friedlichen und demokratischen internationalen Ordnung bei, indem es sich dem unilateralen Handeln von Staaten, der Machtpolitik und jeder Form von Imperialismus und Kolonialismus widersetzt. (5) – Es achtet das bestehende internationale Recht auf Frieden und Gerechtigkeit, angefangen bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, und fördert seine Entwicklung und Verbesserung. – Es verpflichtet sich, die Demokratisierung der internationalen Institutionen (6) zu fördern und zu entwickeln, die sich dem Frieden und der Gerechtigkeit unter den Völkern widmen. Es arbeitet auf ein internationales System von Institutionen hin, das allen Menschen auf der Erde die gleiche Würde und die gleichen Rechte garantiert. – Zu diesem Zweck verpflichtet es sich, alle diesem Ziel entgegenstehenden Hindernisse im gegenwärtigen System internationaler Institutionen aus dem Weg zu räumen – heute sind diese den Interessen der Großmächte und der starken Wirtschaftsmächte unterworfen, die von den transnationalen Konzernen und Finanzinstitutionen kontrollierten werden. – Es anerkennt, dass Menschen und Gemeinschaften das Recht haben, frei von Gewalt, Gefahren und Bedrohungen zu leben, da es seine eigene Sicherheit als Folge der Sicherheit anderer sieht. Aus diesem Grunde fördert es eine kollektive und auf gegenseitiger Abhängigkeit basierende Sicherheit. – Im Namen dieser Grundsätze nimmt Europa Abstand vom Einsatz jeder Drohung oder offensiven Haltung; es arbeitet im Sinne der Konfliktprävention, für friedliche Lösungen und für die Humanisierung der internationalen Beziehungen. – Es ächtet Atomwaffen und alle Massenvernichtungswaffen, ebenso die Folter und herabsetzende Behandlungen. Es verpflichtet sich zur Abrüstung und Demilitarisierung im Sinne einer offenen und gastfreundlichen Welt und Gesellschaft, welche die Freizügigkeit der Person garantiert. 2. Europa in der Welt Das andere Europa gründet sich auf Frieden, Universalismus und Kosmopolitismus, lehnt jede Strategie wirtschaftlicher und militärischer Vorherrschaft, jede Form von Nationalismus, einschließlich eines Europa-Nationalismus, und jede Formen von Rassismus ab; Das andere Europa ist weltoffen und muss zum Aufbau globaler Gerechtigkeit beitragen; es anerkennt und achtet den Unterschied zwischen den Geschlechtern sowie und die kulturellen und historischen Unterschiede im Rahmen gleicher individueller und kollektiver Rechte. Die neuen Wurzeln Europas haben deshalb einen stark „ausländischen“ Charakter, der in hohem Maße der Anwesenheit von Migrantinnen und Migranten geschuldet ist: die Gewalt institutioneller Grenzen ist unannehmbar; Der europäische Raum ist nicht gleichzusetzen mit der Europäischen Union der 25; das andere Europa lehnt Integrationsprozesse auf dem Wege neoliberaler Politiken ab, die heute schon in Osteuropa, aber auch im Westen Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung provozieren und den Nationalismen schüren; Die europäische Kolonialgeschichte mit ihrer Plünderung der Ressourcen im Süden der Welt und den Kriegen, die Millionen Opfer verursacht haben, erfordert, dass das Europa, das wir wollen, sich auf das Prinzip der Verantwortung gegenüber den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen im größten Teil der Welt gründet, insbesondere im globalen Süden; Das Prinzip der Solidarität, das die Beziehungen zwischen den Ländern des europäischen Raums und den Ländern des Südens leiten muss, darf nicht die Form willkürlicher Fürsorge gegenüber den Schwächsten annehmen, die – wie im Fall des „Kriegs gegen die Armut“ der Weltbank – von neoliberalen Prinzipien geleitet ist, sondern muss bewusste Verwirklichung eines gemeinsamen Interesses an der Durchsetzung globaler sozialer und wirtschaftlicher Rechte sein. Das andere Europa unterstützt das Recht der Völker auf Selbstbestimmung und auf Wahl des Weges ihrer eigenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung. Es garantiert die Ausübung der Souveränität über die eigenen Bodenschätze und die Umwelt. – Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht, ebenso ist die Chancengleichheit in der Entwicklung ein Vorrecht der Nationen und der Individuen. – Das Europa, das wir wollen, unterstützt eine neue Weltwirtschaftsordnung und entwickelt in diesem Zusammenhang eine internationale Zusammenarbeit, welche die ungleichen Ausgangsbedingungen berücksichtigt und der notwendigen Gleichheit der Rechte Geltung verschafft. – Den armen Ländern die Auslandsschulden zu erlassen, ist eine notwendige Sofortmaßnahme, sie geht einher mit der Unterstützung aller Zivilgesellschaften, die gegen unterdrückerische Regime und für Gerechtigkeit und Grundrechte kämpfen. – Wirtschaftsabkommen sind der Einhaltung der Menschenrechte unterzuordnen entsprechend den internationalen Regeln und Konventionen und gehorchen der Transparenz der Reziprozität zwischen Europa und den Ländern, mit denen die Abkommen geschlossen werden. –  Europa unterstützt eine internationale Besteuerung der Kapitalbewegungen und widersetzt sich dem freien Kapitalverkehr. Es unterstützt die Herausbildung regionaler Märkte, um die Schaffung einer multipolaren Welt zu befördern. – Das internationale Recht mit allen seinen Instrumenten (Verträge, Konventionen, UN-Resolutionen, Gerichtshöfe, internationaler Strafgerichtshof usw.) und die daraus abgeleitete Legitimität müssen auch unter diesem Aspekt betrachtet werden. Um eine wirkliche multilaterale Wirtschaftsordnung zu erreichen, müssen die Leitlinien für den internationalen Handel und die internationalen Beziehungen auf den Grundsätzen und den Institutionen der internationalen Legalität und den Organen der Vereinten Nationen beruhen. – Ein anderes Europa lehnt die Existenz eines „Handels“rechts als paralleles Recht, das im Widerspruch zum gesamten Völkerrecht steht, wie dies heute mit den Institutionen von Bretton Woods und der WTO der Fall ist, ab. – Ein anderes Europa übt sich in der Rolle der Konfliktprävention und –moderation. Die Verhütung von bewaffneten Konflikten und Krieg ist auch durch wirtschaftliche und politische Unterstützung für die Bevölkerungen möglich, die gegen Unterdrückung und autoritäre Regime kämpfen. 3. Gleichheit und Differenz Europa respektiert in allen seinen Aktivitäten das Prinzip der Gleichheit der BürgerInnen. Europa anerkennt und garantiert das Recht auf gleichen Status zwischen Männern und Frauen in allen Bereichen des politischen und sozialen Lebens. Alle Bürger Europas nehmen auf der Grundlage der Gleichheit am politischen Leben teil. Die politischen Institutionen beschließen spezielle Maßnahmen, die eine gleiche Teilnahme von Frauen und Männern in den politischen Institutionen und Organismen beschleunigen. Jede Person, die auf dem Territorium der Union lebt [mindestens seit…] erhält ihre Staatsbürgerschaft, mit allen Rechten, die daraus folgen. Die öffentlichen Institutionen fördern jede Initiative, die darauf abzielt, jedwede Form des Patriarchats, sowohl sozialen als auch politischen Typs, abzuschaffen, und unterstützen Fraueninitiativen, sowohl individuelle, wie kollektive, aktiv. Die öffentlichen Institutionen verpflichten sich, mit dem Menschenhandel und der Sklaverei Schluss zu machen. Die politischen Institutionen fördern jede Initiative, die sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder verhindern will. Europa bekräftigt die Laizität der politischen Institutionen und die Gewissensfreiheit. Es anerkennt und garantiert die Freiheit der Konfessionen, ihren Glauben in jeder Form, individuell und kollektiv, öffentlich zu vertreten und privat und ihren Kultus privat oder öffentlich auszuüben. Das Asylrecht und das Recht auf wohlwollenden Empfang steht jeder Person zu, die aus einem Land kommt, in dem gegen die zivilen, politischen oder sozialen Rechte, die unveräußerlichen Rechte der Person oder die sexuellen und Reproduktionsrechte der Frauen verstoßen wird. Die öffentlichen Institutionen setzen sich dafür ein, jede physische, kulturelle, symbolische und linguistische Schranke, die zu Spaltungen zwischen den Menschen führt, zu beseitigen. Die öffentlichen Schulen müssen die ursprünglichen Sprachen der Menschen respektieren. Sie sollen deren Erlernen und Anwendung fördern. Jeder Mensch hat das Recht, frei über sich zu verfügen. Auf der Grundlage dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und verfolgen als freie Menschen die Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohlergehens. Jede Person, die zu einer nationalen Minderheit gehört, sollte das Recht haben, frei zu bestimmen, ob er oder sie als Angehörige/r einer Minderheit behandelt werden will; diese Entscheidung oder die Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte darf nicht zu Diskriminierungen führen. 4. Grundsätze eines demokratischen Europas  Jede europäische Institution muss ihre Legitimität aus dem Willen der europäischen Völker ziehen, entweder direkt durch Referendum oder Volksbegehren, oder indirekt durch repräsentative Versammlungen. Der konstituierende Prozess erfordert die feierliche Erklärung eines „We, the people…“ (Wir, die Völker von Europa), die letztlich auch für die Europäische Union den Beginn der Lösung des Demokratiedefizits darstellen würde. Sie wurzelt in der Souveränität der Völker, aber letzten Endes verwirklicht sie sich in der Verfassung und in der Teilnahme des Demos der versammelten Bürgerinnen und Bürgern Europas an der Macht. Dieser Demos wird durch viele lokale und regionale Demoi auf dem europäischen Territorium ergänzt werden. Die Verfassung hat ihre Grundlage in ihrer Normativität, d.h. in der Bestätigung der universellen Rechte jeder Person, die der anderen dieselben Rechte als BürgerIn zuerkennt. Ein Europa einer Föderation der [als Konföderation der Demoi organisierten] Völker.  Das Europa, das wir wollen, wird eine Union der Völker und der Demoi und nicht eines der Staaten sein und darauf abzielen, staatsbürgerliche Beziehungen zwischen Personen als Grundlage der politischen Institutionen aufzubauen. Die politische, nationale und kulturelle Identität jedes Volkes – Ergebnis der historischen Erfahrungen – müssen respektiert werden und von der Errichtung der europäischen politischen Institutionen unberührt bleiben. Eine transnationale Demokratie, die sich auf die nicht-hierarchische Kooperation der vielen verschiedenen Demoi und der vielfältigen  verschiedenen Ebenen gründet. Die Originalität der politischen Integration Europas besteht daher in der Tatsache, dass die politische Macht ihren Ort weder im Zentrum, in Brüssel, noch an der Peripherie, in den Staaten hat, sondern im Zusammenspiel der europäischen mit den nationalen Institutionen. Die europäische Demokratie gründet sich auf das Zusammenspiel und die Kooperation mehrerer Demoi, die eine neue Art der politischen Repräsentation darstellen, Sie ist komplexer als die nationale Vertretung und kombiniert die Vertretung der Völker und der Nationen, der Regionen und der sozialen Interessen. Daraus folgt, dass die Strukturierung der Institutionen in der europäischen politischen Gesellschaft auf dem Dialog und auf der gleichberechtigten Zusammenarbeit statt auf der Hierarchie zwischen verschiedenen politischen und juristischen Institutionen wie Verfassungsgerichtshöfen, Parlamenten, nationalen und europäischen Exekutivorganen, aufbaut. Es handelt sich um eine horizontale und multizentrale Regierungsform, wobei Entscheidungen überall in Europa unter der vereinheitlichenden Koordination der internationalen Institutionen getroffen werden. Auf jeder Ebene sind die Exekutivorgane den repräsentativen Institutionen verantwortlich; auf der europäischen Ebene muss die Regierung vom Europäischen Parlament gewählt werden, sein Vertrauen genießen und diesem hinsichtlich ihrer Entscheidungen und Aktionen verantwortlich sein. Das Europäische Parlament hat das Recht der Gesetzesinitiative, die auch von örtlichen, regionalen und nationalen Institutionen ausgeübt werden kann, je nach Verfahren, die durch europäisches Gesetz festgelegt sind. Die Bürger können Gesetzesinitiative direkt ausüben. Das Parlament besteht aus einer auf europäischer Ebene nach dem gleichen Wahlrecht von den BürgerInnen direkt gewählten Kammer und einer zweiten Kammer, welche die territorialen Institutionen repräsentiert. Die europäische Demokratie ist weder national noch supranational sondern transnational, sowohl im Hinblick auf ihre institutionelle und post-nationale Struktur als auch im Hinblick auf ihre zivile Bestimmung. Das Recht auf Information und die Kommunikationsfreiheit haben für alle Individuen den Rang von politischen Grundrechten. Sie garantieren ihre Autonomie, miteinander frei zu kommunizieren, sich zu informieren und zu vereinigen, sowie gleichberechtigt an der Informations- und Kommunikationsgesellschaft teilzuhaben. Die öffentliche politische Sphäre, gegründet auf das Recht auf Information und die Kommunikationsfreiheit, gilt als ein wertvolles öffentliches Gut, das allen gehört. Die Kommunikationsfreiheit ist eine öffentliche, keine private Freiheit. Kultur und Kommunikation sind keine Waren, sie sind vom Zugriff des Marktes und des freien Wettbewerbs ausgenommen. Europa respektiert und garantiert die jüngste UNESCO-Konvention über die Kultur, die uns den Weg weist, den wir einschlagen wollen. Wir verlangen, dass sie zum Grundprinzip der europäischen Politik in Bezug auf audiovisuelle und kulturelle Produkte gemacht wird. Information und Kommunikation sind öffentliche Güter. Die Annahme einer europäischen Charta für die Audiovision ist dringend, wenn man Kultur und Zivilisation vor der neoliberalen Globalisierung retten will. 5.    Die europäische Staatsbürgerschaft gründet in der sozialen Bürgerschaft Europa schützt die Gleichheit und garantiert die Solidarität, durch Schutz und Förderung der Grundrechte der Arbeit und der sozio-ökonomischen Grundrechte, wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen ergeben: aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen 1948 beschlossen wurde, den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die von der UNO 1966 angenommen wurden, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 und der Europäischen Sozialcharta von Turin. Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu Europa ist die Garantie der Achtung der genannten Rechte durch die nationalen Institutionen. Europa ist gemeinsam mit den nationalen Institutionen für die Garantie dieser Rechte gemäß dem Grundsatz der Unteilbarkeit und Gleichrangigkeit der Grundrechte verantwortlich. Die Grundlage Europas bilden die Achtung vor der Würde des arbeitenden Individuums und der Schutz der Arbeit in allen ihren Formen und Anwendungen. Die in Abschnitt 1 genannten Rechte müssen vor europäischen und nationalen Gerichten einklagbar sein; jeder Akt einer europäischen Institution, die gegen den Grundgehalt dieser Rechte verstößt, muss von europäischen Gerichten annulliert werden können und nationale Gerichte müssen ihn außer Kraft setzen können. Europa muss sich durch geeignete Politik dazu verpflichten, insbesondere wirtschaftlich schwachen Personen Zugang zur Justiz zu garantieren. Die Union anerkennt und schützt die Rechte, die aus den nationalen Verfassungen folgen; im Falle eines Konflikts zwischen europäischen und nationalen Normen wird das Günstigkeitsprinzip angewandt. Die Politiken Europas und der nationalen Institutionen müssen nicht nur vermeiden, die Beachtung der oben genannten Rechte zu gefährden, sondern auch über ihre wirkliche Anwendung wachen. Die Beachtung der Rechte in ihrer Gesamtheit und Unteilbarkeit stellt eines der Ziele Europas dar; die Organe der Union sind dem Europäischen Parlament für die Verfolgung dieses übergeordneten Zieles politisch verantwortlich. Zu seiner Verwirklichung werden geeignete institutionelle Organe sowie eine Behörde für die Überwachung der Grundrechte geschaffen. Europa anerkennt den sozialen Dialog, die Koalitionsfreiheit und die Vereinsfreiheit als zentralen Wert. Das Streikrecht, auch der Solidaritätsstreik und der politische Streik, ist auf jeder Ebene anerkannt; das Recht, Tarifverhandlungen zu führen, muss auch auf supranationaler Ebene zur Geltung kommen können und obligatorisch wirksam werden: die Regeln für eine faire Vertretung und Überprüfung des Konsenses durch die betroffenen abhängig Beschäftigten werden auf europäischer Ebene festgelegt. Um die Beachtung der in Absatz 1 dargelegten Rechte zu sichern, definiert Europa geeignete Wirtschafts- und Sozialpolitiken, um allen dauerhaft auf seinem Territorium Niedergelassenen ein Bürgereinkommen [Grundeinkommen] zu garantieren und sie vor den Risiken von Erwerbslosigkeit,  Unfall, Alter, sozialer Ausgrenzung und Krankheit zu schützen. Die Durchsetzung solcher Politik kann sowohl gegenüber den Nationalstaaten (wo dessen Gesetze es erlauben) wie auch gegenüber der Union durch direkte Befassung der zuständigen juristischen Organe geltend gemacht werden. Zur Verfolgung des im vorigen Abschnitt genannten Zieles verfügt Europa über ausreichende Mittel und kann eine gemeinsame Haushaltspolitik und eine kohärente Wirtschaftspolitik beschließen gemäß dem Modell einer Wirtschaftsregierung. Das Statut der Europäischen Zentralbank wird so geändert, dass ihre Beschlüsse die Verfolgung der sozialen Ziele der Union nicht behindern können. 6.    Soziale Gemeingüter Die Durchsetzung eines neuen Wirtschaftsmodells stellt einen politischen Prozess dar, der sich nur durch eine grundlegende Revision des überkommenen Paradigmas der europäischen politischen Ökonomie und durch radikale Änderungen in den Grundlagen der Verträge zur Europäischen Union und des Verfassungsentwurfs realisieren lässt. Für alle politischen Maßnahmen der Union muss die allgemeine Orientierung auf Gerechtigkeit in den Nord-Süd-Beziehungen, Achtung der lokalen und globalen ökologischen Gleichgewichte sowie Verteidigung und Ausweitung der Rechte aller BürgerInnen der Erde obligatorisch werden, nach innen wie nach außen. Gleichermaßen muss die restriktive, antiinflationäre und wettbewerbsorientierte Obsession aufgegeben werden, die derzeit die europäische Wirtschaftspolitik kennzeichnet. Die Überwindung des Stabilitätspaktes und die Verhinderung neuer Gesetze zur Förderung des Wettbewerbs ist wichtig aber nicht ausreichend, um ein neues Paradigma der Wirtschaftspolitik festzulegen. Der öffentlichen Dienst stellt trotz unterschiedlicher Organisationsformen in den verschiedenen Ländern ein öffentliches Eigentum dar: er ist ein System öffentlicher Verwaltung und Vorsorge, das dazu dient, die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen und nicht nach Gewinn zu streben. Grundsätze zur Verteidigung und Verbesserung der öffentlichen Dienste in Europa Die Verteidigung des öffentlichen Dienstes muss im Mittelpunkt der Vorschläge für ein anderes Europa stehen. Die Grundrechte – Bildung, Gesundheit, Kultur, Energie, Transport, Kommunikation, Wasser, Wohnung, soziale Sicherheit – und ihre Beachtung haben Vorrang. Diese Rechte müssen ihren Niederschlag finden in einer ausgewogenen Struktur- und nachhaltigen Umweltpolitik, welche die Rechte der kommenden Generationen sichern. Diese Rechte haben Vorrang vor dem Recht auf Geschäfte, dem Recht auf Konkurrenz, dem Recht auf freien Kapitalverkehr und dem Freihandel. Der öffentliche Dienst ist auf Grund seines Bestimmungszwecks das Instrument, den Zugang zu den Grundrechten wirksam werden zu lassen. Der öffentliche Dienst muss von den Grundsätzen der Universalität (überall, für jede und jeden), des gleichen Zugangs (gleiche Behandlung aller NutzerInnen), der Kontinuität und der Anpassungsfähigkeit (neue öffentliche Dienstleistungen werden geschaffen, um auf neue soziale Bedürfnisse zu antworten) geleitet sein. Der öffentliche Dienst wird durch öffentliche Strukturen in öffentlichem Eigentum getragen, die sich dem Profitgesetz, den Regeln des Privatrechts, des Handels und des Wettbewerbsrechts entziehen. Dies gilt unabhängig vom Organisations- und Interventionsniveau ist: lokal, regional, national, oder europäisch. Dies bedeutet, dass jede Beteiligung von privatem Kapital an öffentlichen Betrieben abgelehnt wird. Die Einrichtung von Gemeingütern setzt Formen gesellschaftlichen Eigentums voraus. Neue Formen der Vergesellschaftung müssen gefunden werden, die sich von Verstaatlichungen und Staatseigentum unterscheiden und den Bevölkerungen und Werktätigen erlauben, an den Entscheidungen über Organisation, Funktionieren und Zielbestimmung der öffentlichen Dienste teilzunehmen. Das bedeutet auch, dass öffentliche Betriebe sich in anderen Ländern nicht räuberisch wie die großen multinationalen Konzerne aufführen dürfen, insbesondere in den Ländern des Südens und des Ostens. Um öffentliche Dienstleistungen von hoher Qualität zu garantieren, müssen die Beschäftigten über gesicherte Arbeitsverhältnisse verfügen, die in Widerspruch stehen zur Entwicklung prekärer Beschäftigung. Der öffentliche Dienst ist der Ort der sozialen Wiederaneignung. Sein Ziel ist die Befriedigung aller sozialen Bedürfnisse, indem diese Bedürfnisse durch die Bürgerinnen und Bürger selbst definiert und die Dienstleistungen auf allen Ebenen von ihnen kontrolliert werden. Bildung und Gesundheit sind universelle Rechte. Das andere Europa legt auf folgende Grundsätze Wert: – Bildung und Gesundheit müssen universelle Rechte sein, die allen garantiert sind, ohne Unterschied des Einkommens oder der Staatsangehörigkeit; sie müssen Dienstleistungen erster Güte sein, die allen BürgerInnen zustehen; – Sie müssen kostenlos sein und dürfen nicht zu Gewinnzwecken verkauft werden; sie müssen auf kollektiver Solidarität, Gleichheit und dem Verbot der Diskriminierung wegen sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion, Herkunft, Hautfarbe und sexueller Orientierung beruhen; – Sie müssen auf den Menschen zentriert sein, auf Männer und Frauen zugeschnitten; sie müssen die Würde, Differenz, Empfindsamkeit und Herkunft der Menschen respektieren, denn Menschen verbringen viele Tage ihres Lebens in diesen Strukturen (der Bildung und der Gesundheit); sie müssen auch die Beschäftigten respektieren, die darin arbeiten. Das andere Europa unterstützt ein öffentliches Schulsystem, das – reale kulturelle und soziale Emanzipationsprozesse auslöst und nicht nur ein Spiegel unserer Gesellschaft und ihrer Ungleichheiten ist; ein größtmögliches Maß an sozialer Integration unterstützt, sozialer Selektion sowie sozialer Ausgrenzung vorbeugt und die Hervorhebung aller Unterschiede der Herkunft, der Klasse, der physischen Möglichkeiten und des Geschlechts verhindert; – eine aktive Teilnahme am Lernprozess statt nur passiver Beteiligung sowie die ganzheitliche Einbeziehung der Menschen fördert, was auch die Tatsache respektieren muss, dass Lernen Zeit braucht; – völlig säkular ist und religiöse Propaganda und Lehre aus Schulen und Unterricht sowie die Diskriminierung auf Grundlage einer „bevorzugten“ Religion, deren Symbolen, Traditionen, Gewohnheiten und Auflagen, fern hält. Die europäischen Länder und Institutionen müssen garantieren: – hohe Investitionen in Bildung, von der Grundschule bis zur Universität, und in öffentliche Forschung; – Bildung in staatlicher Trägerschaft von der Grundschule bis zur Hochschule; – Bildung muss von der Grundschule bis zur Hochschule gänzlich kostenlos sein. Bis zum Alter von 18 Jahren muss Schulbesuch Pflicht sein, die allein durch die Anwesenheit an der Schule erbracht werden kann; – Schule, Hochschule und Forschung müssen gänzlich unabhängig sein und dürfen nicht durch Firmen, Regierungen, politische Behörden und Institutionen, Kirchen und Religionsgemeinschaften beeinflusst werden; – Bildung und Forschung dürfen nicht als Waren gehandelt werden; den Studierenden wie den Beschäftigten im Schul-, Hochschul- und Forschungsbereich ist die volle Unabhängigkeit ihrer Forschung und Entwicklung zu garantieren; – Behinderungen und Diskriminierungen von Studierenden aus Migrantenfamilien, von Behinderten und sozial ausgegrenzten Menschen müssen beseitigt werden, ihr Lernen muss in die gewöhnliche Schulbildung integriert und nicht durch die Schaffung „gesonderter“ Bildungswege davon getrennt werden; – religiöse Propaganda, die erzwungene Präsenz von Symbolen, die mit Religionen oder irgendeiner Art religiösen Glauben zu tun haben, sind aus Bildungs- und Forschungseinrichtungen zu verbannen. Gesundheit Um ein wirklich erstklassiges öffentliches Gesundheitssystem zu schaffen, das für alle bereit steht, sind erforderlich: – erhöhte Subventionen für das öffentliche Gesundheitswesen; – die Qualität der Dienstleistungen muss verbessert werden durch Verbreitung der hervorragendsten und fortschrittlichsten Erfahrungen; – es müssen Netzwerke geschaffen werden, die sich auf das Recht auf Gesundheit konzentrieren und abhängig Beschäftigte, BürgerInnen und Verbände ansprechen. Erreicht werden muss ein öffentliches, kostenloses, allgemeines und auf die Menschen bezogenes Gesundheitssystem, das die physische und psychische Integrität der BürgerInnen und Beschäftigten respektiert; die Behandlung darf nicht in die Privatsphäre eingreifen. Diese Netzwerke sollen die Gesundheitsdienste und die Politik beobachten (Monitoring) und die aktive Beteiligung der BürgerInnen am Gesundheitsprozess fördern; – die Privatmedizin darf mit ihrem öffentlichen Widerpart nicht in Konkurrenz stehen – dieses Prinzip muss auf alle Angestellten im Gesundheitswesen angewandt werden. UMWELT KULTUR UND WISSEN

B. Die Politiken der Europäischen Union

1. Frieden und Sicherheit Auf der Grundlage der oben genannten Grundsätze wollen wir, die BürgerInnen von Europa, ein Europa des Friedens und wollen, dass dieser Friede als grundlegender Wert anerkannt wird. Europa muss ein Akteur für Frieden und Gerechtigkeit sein  – nicht nur für die Völker Europas, sondern auf der ganzen Erde. Insbesondere fordern wir die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Netzwerke der Zivilgesellschaft auf, folgende Maßnahmen zu verwirklichen: – Den sofortigen Stopp der Verbreitung von US-Militärbasen auf der ganzen Welt; – Die Nutzung der Militärhaushalte der EU und ihrer Mitgliedstaaten für Frieden erhaltende Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit zur Befriedigung der sozialen Bedürfnisse der gefährdeten Bevölkerungen in den von Krieg und inneren Konflikten heimgesuchten Regionen; – Die Einrichtung eines Internationalen Völkertribunals (siehe oben, A1), um die Urheber von Krieg und ausländischer Besatzung durch ein Team internationaler Staatsanwälte und Richter unter aktiver Einbeziehung der von Krieg und Besatzung betroffenen Zivilgesellschaften zu verfolgen; – Die Einrichtung eines weltweiten Friedensnetzwerkes, um die Wurzeln internationaler und innerer Konflikte aufzudecken und jeder im Konflikt stehenden Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe ein „Recht auf Mediation“ auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu garantieren; – Die volle Achtung des Rechts auf Selbstbestimmung der Völker (insbesondere der unterdrückten und diskriminierten Minderheiten) und ihrer gerechten Ansprüche auf lokale und regionale Autonomie im Rahmen der bestehenden Staaten in bestehenden und zukünftigen Konflikten; die Verpflichtung zur Förderung der interkulturellen Beziehungen und einer nachhaltigen Entwicklung aller Völker der Erde; – Den so genannten Antiterrorgesetzen und repressiven Maßnahmen öffentlicher und privater Sicherheitskräfte durch die Errichtung von Mechanismen demokratischer Kontrolle durch Parlamente, Gemeinschaften und Netzwerke der Zivilgesellschaft entgegen zu wirken; – Zentralisierte öffentliche und private Sicherheitskräfte so weit wie möglich durch ein interaktives Netzwerk gemeinschaftlicher Wachsamkeit auf lokaler und regionaler Ebene zu ersetzen. Europa soll nicht als Militärmacht oder als Bestandteil einer Militärallianz wie der NATO aufgebaut werden, die dazu noch von den Vereinigten Staaten abhängt. Die NATO muss überwunden werden. Europa muss im Gegenteil Erfahrungen wie die Peace Corps und zivilen Missionen aufgreifen. Dem Europa der Rüstungsagentur setzen wir das der Abrüstung und der zivilen Konversion entgegen, d.h. auch eine andere Industriepolitik, die Kürzung der Rüstungsausgaben zugunsten der Sozialausgaben und öffentlichen Investitionen und die Kontrolle des Waffenhandels. 2. Soziale Rechte 1. Die Union garantiert die Solidarität und den sozialen Zusammenhalt auf ihrem Territorium. Sie fördert die Arbeit in allen ihren Formen. 2. Die Konvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen nach oben stellt ein vorrangiges Ziel der Union und ihrer Mitgliedstaaten dar, sie ist ein Grundzug ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik. 3. Die Union engagiert sich in den internationalen Institutionen für eine progressive Verbesserung der ILO-Normen. Die Einhaltung der ILO-Konventionen ist ein Kriterium für die Praxis der internationalen Beziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten. Die Freiheit zur gewerkschaftlichen Organisierung ist ein Grundrecht der abhängig Beschäftigten, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern und die sozialen Rechte auf den ganzen Planeten auszudehnen. Die Union wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diesem Recht überall Respekt zu verschaffen. Das Niveau des europäischen Haushalts wird in Anbetracht der notwendigen Umverteilung zwischen den reichsten und den ärmsten Regionen der Union und der Welt angehoben. Die Steuern auf Kapitaleinkünfte werden auf europäischem Niveau vereinheitlicht. Steuerdumping und Steuerflucht werden bekämpft.

I.

1. Die Union garantiert auf ihrem Territorium die sozialen Rechte, die individuell und vom Gesetz geschützt sind, wie z.B. das Recht, sich frei auf dem gesamten europäischen Territorium zu bewegen, die Freiheit der Berufswahl, die Gleichheit des Zugangs zu Bildung, zu Anstellung und Beruf. Jede Diskriminierung, vor allem auf der Grundlage des Geschlechtes, der Hautfarbe, der Nationalität, der Meinung oder des Glaubens ist unerlaubt und wird bekämpft. 2. Die Europäische Union anerkennt und garantiert das Recht auf kollektive Verträge auf supranationalem und europäischem Niveau. 3. Die Europäische Union anerkennt und garantiert das europäische Streikrecht. Die Praxis der Aussperrung ist verboten.

II.

1. Jede/r EinwohnerIn der Union hat das Recht auf einen Lebensstandard, der ihr/ihm ein Leben in Würde sowie soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht. 2. Für jede/n abhängig Beschäftigten in der Union wird das Beschäftigungsverhältnis je nach Bestimmungen der Mitgliedstaaten durch Gesetz, durch Tarifvertrag oder durch einen Arbeitsvertrag geregelt. 3. Jede/r Beschäftigte hat das Recht auf Schutz gegen willkürliche Entlassung. Die Bestimmungen für Entlassungen und Konkurs werden durch europäisches Gesetz harmonisiert. 4. Jede/r Beschäftigte/r hat das Recht auf einen hohen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 5. Die Arbeitsvermittlung ist eine öffentliche Aufgabe. Der Zugang zu ihr ist kostenlos. 6. Die Beschäftigungsbedingungen für Entsendearbeiter werden durch europäisches Gesetz geregelt. Es gelten die Beschäftigungsbedingungen und das Systeme der sozialen Sicherung des Empfängerlandes. 7. Die wöchentliche Höchstarbeitzeit in der Union beträgt 40 Stunden. Die Union koordiniert eine Politik der progressiven Reduzierung der Arbeitszeit auf europäischer Ebene. 8. Die abhängig Beschäftigten haben das Recht, zur wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Betriebes, in dem sie arbeiten, gehört und konsultiert zu werden. Unternehmen, die Fabriken in mehreren Mitgliedstaaten unterhalten, und Konzerne, die Betriebe in mehreren Staaten unterhalten, müssen die Bildung europäischer Betriebsräte (EBR) zulassen. 9. Jede/r Erwachsene, der/die nicht genug Anspruch auf andere Einkommensquellen hat, hat das Recht auf ein individuelles und garantiertes Mindesteinkommen. Seine Höhe stellt die Armutsschwelle dar, unter die er/sie nicht fallen darf. Die Armutsschwelle wird in der ganzen Union festgesetzt, und zwar auf einem Niveau, das eine angemessene Wohnung, Mobilität, soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht. Sie wird per Gesetz definiert. Um eine Harmonisierung in diesem Bereich zu ermöglichen wird sie, wie die wirtschaftlichen Indikatoren, als Prozentsatz des BIP ausgedrückt. 10. Der Mindestlohn ist in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Die Union schafft die Bedingungen, um ein gemeinsames Niveau für einen Mindestlohn in Bezug zum Mindesteinkommen festzusetzen.

III.

1. Jugendliche arbeiten erst ab 18 Jahren. Ständige Bildung und Weiterbildung soll ihnen garantiert werden. Die Beschäftigung von Jugendlichen genießt denselben Schutz wie die von Erwachsenen. Sonderbestimmungen für Jugendliche, die darauf abzielen, billigere Arbeitskraft zu erhalten, sind verboten. Kinderarbeit ist verboten. Nachtarbeit und Entsendungen sind bei Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. 2. Die Ausbildung ist Teil der Arbeitszeit. Ihre Vergütung entspricht dem geltenden Niveau, aber darf nicht unter die minimale Einkommensschwelle fallen. Volljährige Studierende, die nicht ausreichend Anspruch auf andere Ressourcen haben, haben das Recht auf das Mindesteinkommen. 3. Die Mindestrente darf das Mindesteinkommen nicht unterschreiten. 4. Behinderte Menschen haben das Recht auf Maßnahmen, die ihre soziale und berufliche Integration fördern.

IV.

1. Die sozialen Rechte sind unteilbar und von gleichem Rang. Sie sind vor nationalen und europäischen Gerichten einklagbar. 2. Die Union und die Mitgliedstaaten engagieren sich, diese Rechte wirksam zu gestalten. Zu diesem Zweck definieren sie die zu erreichenden sozialen Ziele, arbeiten Konvergenzkriterien und die Bedingungen für ihre Beachtung aus. 3. In sozialen, Haushalts-  und Steuerfragen wird die Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip eingeführt. 4. Jede Gesetzgebung, die den wesentlichen Inhalt der hier aufgezählten Rechte beeinträchtigt, kann durch den Europäischen Gerichtshof annulliert und durch die nationale Gesetzgebung zurückgenommen werden. Die Union garantiert gleichen Zugang zur Gerichtsbarkeit. 5. Die Union anerkennt und unterstützt die von den nationalen Verfassungen abgeleiteten  Rechte. Im Fall eines Konfliktes zwischen den europäischen Normen und den nationalen Normen wird das Prinzip der günstigeren Behandlung angewandt. 6. Einrichtung von Kriterien und Prozessen sozialer Konvergenz. Um in allen Ländern der Union ein gleiches Niveau sozialer Rechte zu erreichen, wo diese sich doch auf sehr verschiedenen wirtschaftlichen Niveaus befinden, wird eine Liste von sozialen Grundrechten erstellt, für die Konvergenznormen von Fall zu Fall festgelegt werden – deren exakter Inhalt hängt vom Entwicklungsniveaus des betreffenden Landes ab. Hier muss ein ebenso präziser und genauso zwingender Fahrplan errichtet werden, wie ihn die Maastrichtkriterien darstellen. Eine Nichtregressionsklausel soll jeden sozialen Rückschritt vermeiden. Im Rahmen des Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit und für die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit ist wirksames Mittel die Vereinheitlichung der Löhne und Renten in allen Ländern der Union, wobei auch Formen der strengeren Besteuerung der Standortverlagerung vorzusehen sind. 3. Definition von Elementen des Arbeitsrechts Die transnationalen Rechte der Beschäftigten müssen gestärkt werden durch: – Die Neuverhandlung der Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten (EBR) mit dem Ziel der Stärkung der Europäischen Betriebsräte und der Schaffung eines Rechts auf „betriebliche Verwaltung“ einschließlich der obligatorischen Präsenz von VertreterInnen der Belegschaften in den Aufsichtsräten der Konzerne; – Die Verwirklichung der „Einheit von Wirtschaft und Sozialem“ auf europäischer Ebene, damit auftraggebende Betriebe für die Beschäftigten ihrer Subunternehmen verantwortlich werden und allen Beschäftigten die gleichen Rechte gesichert sind; – Die Neuverhandlung der Richtlinie 96/71/CE (Arbeitsrecht) und der Verordnung 1408/71 über die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme für Entsendearbeiter, um die Pflicht zur Beachtung der Beschäftigungsnormen des Empfängerlandes zu stärken und die verstärkte Abhängigkeitsbeziehung zu durchbrechen, die zwischen Entsendearbeitern und ihren Arbeitgebern auf Grund der Unterordnung des Aufenthaltsrechts unter den Arbeitsvertrag besteht; – Die Ausarbeitung einer Arbeitszeit-Richtlinie, die tatsächlich dem Schutz der abhängig Beschäftigten dient. 4. Radikale Änderung der Wirtschaftspolitik a. Bekämpfung der Erwerbslosigkeit Die Bekämpfung und Beseitigung der Erwerbslosigkeit  muss ausdrücklich Ziel der Wirtschaftspolitik werden, dazu werden quantitative Zielvorgaben formuliert. Dazu muss ein europäischer „Policy-mix“ (Bindeglied zwischen Haushalts- und Geldpolitik) eingeführt werden, der eine Reform des Stabilitätspaktes, des Statuts und der Interventionskriterien der Europäischen Zentralbank (EZB) impliziert. Eine koordinierte Politik der Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnverlust auf europäischer Ebene kann durchgesetzt werden, wenn der politische Wille dazu da ist, und einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Erwerbslosigkeit leisten. Der Rat der Finanzminister der Eurozone (Eurogruppe) muss die ihm von den Verträgen in punkto Währungspolitik eingeräumten Zuständigkeiten nutzen, insbesondere gegenüber dem Dollar. Das Niveau des europäischen Haushalts muss erheblich angehoben werden, und es muss ein einheitliches europäisches System der Besteuerung der Kapitaleinkünfte eingeführt und das der Besteuerung der Unternehmensgewinne reformiert werden, um Steuerdumping zu bekämpfen. Die Eurozone soll eine Steuer auf den Devisenhandel erheben. b. Umgestaltung der öffentlichen Dienste Der öffentliche Dienst muss anerkannt und umgestaltet werden, er darf nicht länger dem Wettbewerbsrecht unterworfen sein: – Moratorium für alle Liberalisierungsvorhaben und Evaluation des öffentlichen Dienstes in einem öffentlichen, demokratischen und kontradiktorischen Verfahren; – Entwicklung öffentlicher Dienste zur Befriedigung sozialer Bedürfnisse: Betreuung von Kleinkindern (Krippen, Kindergärten etc.), Hilfsdienste für abhängige Menschen (Ältere, Kranke etc.). Diese Dienste müssen in einem kollektiven Rahmen organisiert werden, mit einem Personal mit anerkannter und aufgewerteter Qualifikation und einem ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in diesen Berufsgruppen; – Ablehnung des Herkunftslandsprinzips. c. Beseitigung der Armut Um eine weitere Verschlechterung der sozialen Lage zu stoppen, müssen die bestehenden Bedingungen geändert werden. Die sozialen und Menschenrechte müssen in der Europäischen Union vollständig verwirklicht werden. Bedürftige Personen müssen eine Erwerbsarbeit und eine materielle Existenzsicherung erhalten. Abhängig Beschäftigte und alle BürgerInnen haben Anspruch auf würdige, friedliche und sichere Lebensumstände. Dazu erheben wir folgende Sofortforderungen: Sofortmaßnahmen zur Beseitigung extremer Armut und Verhinderung weiterer Verarmung; – Obdachlosigkeit muss beseitigt werden, ihr Hauptgrund: die Räumung durch die Vermieter, muss ausgeräumt werden! Wir verlangen „Null Räumungen“. Niemand darf aus seiner Wohnung vertrieben werden, gleich aus welchem Grund, solange er/sie nicht eine neue Wohnung vermittelt bekommt. Die Behörden müssen sich all derer annehmen, die schon auf die Straße gesetzt wurden. Das Recht auf eine angemessene Wohnung muss in die Verfassung aufgenommen werden, es ist Teil des Menschenrechts auf Leben; – Unterernährung muss beseitigt werden! Alle, die keinen ausreichenden Zugang zu Nahrung haben, müssen Essen erhalten. Es muss dafür gesorgt werden, dass alle, die sie benötigen, mindestens eine warme Mahlzeit am Tag bekommen; – Jede Person, die nicht in der Lage ist, ihr eigenes Leben und das ihrer Kinder zu sichern, muss unverzüglich in den Genuss sozialer und konkreter Hilfeleistung kommen; – Die Heraufsetzung des Rentenalters wird von der Tagesordnung genommen; – Um die Kaufkraft zu erhöhen, werden Mindestlohn und Mindesteinkommen (Transferleistungen) spürbar angehoben. – Die Privatisierung öffentlicher Dienste wie Gesundheit, Bildung, Kultur und Medien wird gestoppt. – Um die Ungleichheit zu verringern, erhalten die ärmsten Schichten der Gesellschaft materielle Unterstützung und Hintergrundhilfen für ihre Bildung! – Der Haushalt der Union wird so aufgestellt, dass die neuen Mitgliedstaaten aufholen können. Mittelfristig fordern wir:  Ein europäisches soziales Mindesteinkommen; – Hinreichende finanzielle Ausstattung sozialer Organisationen, damit sie ihre Aufgaben durchführen können! Das Recht der zivilen und sozialen Organisationen müssen auf das Verfassen und Ausarbeiten von Gesetzen und auf die Definition von Richtlinien der Sozialpolitik ausgedehnt werden. Um die sozialen Rechte zu verwirklichen, müssen das Wahlrecht und das System der Institutionen reformiert werden: Bürgerforen, Vetorecht der BürgerInnen. – Es muss sichergestellt werden, dass einmal erkämpfte soziale Rechte nicht rückgängig gemacht werden können. 5.Eine demokratische und ökologische Entwicklung des Südens fördern Die Union ist allein zuständig für die Handelspolitik. Sie verhandelt für die Mitgliedsländer in der Welthandelsorganisation (WTO) und hat zahlreiche „Partnerschafts“- oder „Kooperationsabkommen“ mit Ländern oder Ländergruppen des Südens abgeschlossen, die eine Unterordnung dieser Länder unter die Interessen der reichen Länder zur Folge haben. Der Vorschlag von Attac zielt auf: – mit dem globalen Freihandel zu brechen und Bedingungen für gerechte Handelsbeziehungen zu formulieren, insbesondere durch die Wiedereinführung nicht reziproker Meistbegünstigungssysteme sowie finanzieller und technischer Kooperationen; – dass die Mitgliedstaaten der Union im Rahmen der internationalen Finanzorganisationen die Zuteilung finanzieller Mittel auf der Basis der Öffnung der Märkte ablehnen und sich für die Errichtung eines internationalen Schuldrechts auf der Grundlage der Anerkennung der Mitverantwortung der Gläubiger und einer Rückgriffsgarantie stark machen. Die Zuteilung von Finanzhilfen muss im Gegenteil an Politiken geknüpft sein, welche die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerungen zum Ziel haben, sowie an das Bestehen demokratischer Freiheiten, insbesondere die Gleichheit zwischen Mann und Frau; – eine Reform der EU-Agrarpolitik auf der Grundlage der Multifunktionalität von Landwirtschaft und der Einstellung der Exportsubventionen; – ein Moratorium für Maßnahmen der Liberalisierung des internationalen Handels und die Anerkennung des Rechts aller Länder und Ländergruppen auf sichere Nahrungsmittel und auf Nahrungsmittelsouveränität in den internationalen Verhandlungen. 6. Kooperative Formen der Produktion entwickeln In der heutigen Gesellschaft wie auch in einer anderen „möglichen Gesellschaft“ müssen die individuellen und kollektiven Rechte der abhängig Beschäftigten in den Betrieben garantiert und neue Formen der Vergesellschaftung der Produktion aufgebaut werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Demokratie innerhalb eines Unternehmens, ganz gleich wie groß es ist. Wer soll über die großen Orientierungslinien entscheiden, über die Wahl der Manager, der Entwicklung der Produkte, die Lohneinstufungen, der Aufteilung der Profite, den guten Betriebsablauf… wenn nicht die abhängig Beschäftigten selbst? Erstes Prinzip Als der Begriff der Staatsbürgerschaft im XVIII. Jahrhundert in Europa aufkam, war damit das Konzept: „Ein Mensch – eine Stimme“ verbunden. Von Anfang an hat die Genossenschaftsbewegung  dieses Prinzip auf die Wirtschaft übertragen und in den Betrieben eingeführt. In unseren Betrieben hat jede/r Beschäftigte eine und nur eine Stimme, unabhängig davon, welchen Posten er oder sie besetzt und wieviele Anteile am Gesellschaftskapital er oder sie hält. Dies ist der Grundsatz überhaupt der demokratischen Gleichheit zwischen allen Beschäftigten ein- und desselben Betriebes. Die Beschäftigten wählen ihre BetriebsleiterInnen (Verwalter und Manager) auf der Belegschaftsversammlung, auf der sie über die großen Linien diskutieren und entscheiden. Zweites Prinzip Damit die abhängig Beschäftigten selbst über die Entwicklung ihres Unternehmens entscheiden können, müssen sie seine Nutznießer, Eigentümer sein. Deshalb müssen die Beschäftigten mindestens 51% des Kapitals in ihren Händen halten – nicht eine Minderheit der Aktien, wie es diejenigen vorschlagen, für die Belegschaftsaktien nur ein Köder sind, der aber mit keinerlei Entscheidungsmacht verbunden ist. Drittes Prinzip In einer Kooperative wird das Gesellschaftskapital nicht durch Aktien sondern durch Gesellschaftsanteile gebildet. Aus unserer Sicht schafft nur die Arbeit Reichtum, daher verdient nur die Arbeit Bezahlung. Das Unternehmen gehört allen Beschäftigten gemeinsam. Wenn eine/r Beschäftigte/r es verlässt, kann er/sie nicht einen Teil der Firma mitnehmen. Die Reserven des Unternehmens sind unteilbar und gehören der Firma, also zukünftigen Generationen. Dies ist die einzige Unternehmensform, die wahrhaft eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht. Ital., Franz. und Engl. Versionen auf www.transform.it Übersetzung: Carla Krüger, 26. Februar 2006 Redaktion: Angela Klein, Erhard Crome, März/April 2006