Nachricht | Rassismus / Neonazismus - Migration / Flucht Neuköllner Null-Toleranz und sozialräumlicher Rassismus

Wie mit der Debatte um die «Clankriminalität» (Verdrängungs)-Politik gemacht wird

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Hausdurchsuchung in einer Shisha-Bar in Berlin-Neukölln 2019
IMAGO / Olaf Wagner

Eine der wohl obsessivsten öffentlichen Debatten der vergangenen Jahre kreist um die sogenannte «Clankriminalität». Die mit diesem stigmatisierenden Diskurs einhergehenden Politikmaßnamen haben nicht nur für die betroffenen Personen und Orte weitreichende Konsequenzen, sondern auch für die sozialräumliche Entwicklung ganzer Stadtteile. Ein Gefüge aus stigmatisierenden, rechtsstaatlich problematischen Polizeipraktiken und «sozialräumlichem Rassismus»[1] prägt so den Verdrängungsprozess in Berlin-Neukölln – einem Bezirk, der in den 2010er Jahren die höchsten Mietsteigerungen in ganz Berlin erlebte.

«Clankriminalität», Stigmatisierung, Säuberung

Der aus rechter politischer Ecke lancierte politische Kampfbegriff der «Clankriminalität» ist das diskursive Vehikel einer rassistischen Kampagne, die vor allen Dingen Menschen mit arabischer Migrationsgeschichte dämonisiert. Vor Ort dient die Clan-Debatte als Legitimation für rabiate und schikanöse Kontrolleinsätze von Polizei und anderen Behörden, die sich gegen (post)migrantische Aufenthaltsorte richten. Die Effekte dieser Politik zeigen sich eindrücklich am paradigmatischen Beispiel Neuköllns, wo sich das mit der Clan-Debatte einhergehende rassistische Stigma mit einer Beschleunigung lokaler Verdrängungsprozesse verschränkt.

«Razzien gegen die Clankriminalität», so berichten berlin- und bundesweit Medien über die unzähligen Kontrollen in Shishabars, Cafés oder Barbershops, die seit einigen Jahren in Neukölln stattfinden. Eingeführt wurden sie 2017 von Franziska Giffey, der damaligen Neuköllner Bezirksbürgermeisterin, unter dem Label einer neuen «Null-Toleranz-Politik». Die razzienartigen Einsätze zeichnen sich durch meist massive und schwer bewaffnete Polizeiaufgebote sowie durch ein gezielt öffentlichkeitswirksames Vorgehen aus. Die Presse wird gebrieft, es ginge dabei um den Kampf gegen das organisierte Verbrechen.[2] Kontrolliert werden offiziell Dinge wie die Gewerbeordnung, Jugendschutz oder Arbeitsrecht. Betroffene berichten darüber hinaus von einem häufig aggressiven Vorgehen der Polizei, die beispielsweise alle anwesenden Gäste kontrolliert, es ihnen untersagt, den Laden zu verlassen, oder umfassende Ladendurchsuchungen durchführt.[3] Videoaufnahmen von den betroffenen Läden und Gästen landeten in der bundesweiten Presse oder auf Portalen wie dem «Polizeireport Berlin-Brandenburg».

Doch was für Einsätze sind das eigentlich? Die offizielle Bezeichnung ist variabel, so wird wahlweise von «Kontroll-», «Schwerpunkt-» oder «Verbundeinsätzen» gegen die organisierte oder eben «Clankriminalität» gesprochen. Bei den Verbundeinsätzen handelt es sich um Kontrollen im Zusammenschluss verschiedener Behörden. Meistens ist das Ordnungsamt dabei, häufig auch das Finanzamt und Vertreter*innen weiterer Senatsverwaltungen. Der betriebene Aufwand ist groß. 2019, das intensivste Jahr, sah 382 Kontrolleinsätze, davon 104 im Verbund. 2020, während der Pandemie, ging die Zahl der Kontrolleinsätze auf 240 zurück, 2021 waren es noch 178 mit 71 Verbundeinsätzen in beiden Jahren.[4] Durch die selbstbewusste Vermarktung der Neuköllner Null-Toleranz-Strategie haben mittlerweile auch die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Wedding und Spandau das Konzept der Verbundeinsätze übernommen. Die Polizei ist bei diesen häufig als assistierende Behörde im Einsatz, in Amtshilfe wie es in der Behördensprache heißt.

In der Amtshilfe liegt die Krux dieses Vorgehens. Denn während die Polizei im rechtsstaatlichen Normalfall für die Durchsuchung von Gewerberäumen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss braucht, kann sie dies als lediglich assistierende Behörde auch ohne – und damit auch ohne Anfangsverdacht auf Straftaten. Das Konstrukt der Verbundeinsätze dient der Polizei so als Türöffner in unliebsame Milieus, wie es ein Berliner Polizist auch ganz offen formuliert hat: Sie habe ja sonst keine Möglichkeit, anlasslos einschlägig bekannte Lokale zu kontrollieren.[5] Diese Strategie, ursprünglich gegen «Rocker» eingesetzt, nennt man auch administrativen Ansatz. Dabei werden bei vermeintlichen Straftäter*innen in rabiater Art und Weise Verwaltungsvorschriften kontrolliert.[6] Der Grund für dieses Vorgehen ist, dass die Polizei eben nicht in der Lage ist, einen Anfangsverdacht auf Straftaten nachzuweisen. Es ist eine Methode, um gezielt rechtsstaatliche Prinzipien und Schutzrechte vor staatlichen Eingriffen zu umgehen.

Der administrative Ansatz wird im Kontext der Clan-Debatte auch gerne als «Strategie der 1.000 Nadelstiche» bezeichnet. Deren Ziel ist das Markieren von Macht und Präsenz im Kiez durch Einschüchterung, Zermürbung, Schikane – und weniger die Strafverfolgung. Die spektakuläre Inszenierung dieser Einsätze als gewaltsames staatliches Eindringen in vermeintlich bislang «unzugängliche» Räume («Parallelgesellschaften») ist daher ein zentraler Bestandteil der Nadelstichstrategie. Damit einher geht die Identifikation des Kampfs gegen die «Clankriminalität» mit autoritären, meist männlichen Politikerfiguren. Die rassistische Komponente ist dabei unübersehbar: Denn im Rahmen der Debatte um die «Clankriminalität» sind es gerade die Schutz- und Aufenthaltsräume (post)migrantischer Communities, welche im Vorfeld als sich staatlicher Kontrolle entziehende Orte der Delinquenz markiert werden, in denen die (weißen) Saubermänner die Ordnung wiederherstellen.

So formulierte Neuköllns Bezirksbürgermeister Martin Hikel 2018 im Berliner Abgeordnetenhaus, «Wir gehen in die einschlägigen Bars, ob es Shisha-Bars, ob es Cafés sind, ob es Restaurants, ob es Wettbüros sind und bei denen wir davon ausgehen, dass dort kriminelle Aktivitäten stattfinden. […] [Wir wissen], dass sich viele Teile der Organisierten Kriminalität, insbesondere der Clankriminalität, dort treffen, um die nächsten – nennen wir es mal – Einsätze, oder Straftaten, zu planen.»[7] Der stigmatisierende Topos von der Shisha-Bar als «Clanwohnzimmer», der von Verfechter*innen der Clan-Debatte immer wieder bedient wird, verdeckt dabei die Tatsache, dass ein Zusammenhang der immer wieder gerazzten Orte und der organisierten Kriminalität von der Polizei bisher nicht plausibel gemacht werden konnte.

Bereits anderthalb Jahre vor Hikels Aussage hatte sein Parteikollege, der SPD-Hardliner Tom Schreiber, auf eine parlamentarischen Anfrage mit dem suggestiven Titel «Organisierte Kriminalität in Berlin – Shisha-Bars nur zum Schein?»[8] nach den Verbindungen von Shishabars und OK eine eindeutige Antwort erhalten: «In Ermittlungsverfahren bzw. -komplexen des Landeskriminalamtes wegen des Verdachts der Geldwäsche spielten Shisha-Bars bisher keine Rolle.» Und: «Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass konkrete Bezüge zwischen Shisha-Bars und der Organisierten Kriminalität (OK) bestehen.»

Dieses Bild bestätigt sich bei einer Gesamtschau der Kontrolleinsätze und ihrer Ergebnisse. Festgestellt werden überwiegend kleinere Delikte. Das Spektrum reicht von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz oder die Pfandverordnung, über fehlende Meisterbriefe, unversteuerten Shishatabak, bis hin zu kleineren Drogen- oder Waffenfunden, vollstreckten Haftbefehlen oder auch arbeitsrechtlichen Beanstandungen. In Antworten auf parlamentarische Anfragen steht entweder deutlich, dass bei den Kontrolleinsätzen keine Anhaltspunkte auf OK vorliegen – oder die Polizei windet sich aus «ermittlungstaktischen Gründen» um die Beantwortung der Frage zum Zusammenhang mit OK herum.[9]

Bei den der «Clankriminalität» zugeordneten Straftaten dominieren insgesamt Verkehrsstraftaten, die 2020 und 2021 jeweils knapp 14 bzw. 15 Prozent aller Delikte ausmachen, gefolgt von Betäubungsmittel-, Rohheitsdelikten und Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Insgesamt ist der Anteil der «Clankriminalität» an allen in Berlin registrierten Straftaten verschwindend gering.[10] Bei den gesondert aufgeführten Statistiken der Kontrolleinsätze machen Verkehrsordnungswidrigkeiten den Löwenanteil aus.[11] Das ist kein Wunder, denn häufige Verkehrskontrollen sind ein zentraler Bestandteil der Neuköllner Nadelstiche – gerne auch mal mit Maschinenpistole.[12] Dabei ist es offensichtlich, dass die Kontrolle von Verkehrsteilnehmer*innen in keinem Zusammenhang mit der Bekämpfung von organisierter Kriminalität steht – während es umso fragwürdiger ist, welche von ihnen im Zusammenhang mit diesen Kontrollen aus dem Verkehr gezogen werden.

Was steht also bei der Bekämpfung der «Clankriminalität» auf dem Spiel, wozu führen die beschriebenen Maßnahmen? Die rassistische Kriminalisierung leistet erstens einem schleichenden Grundrechtsentzug von Migrant*innen und Menschen mit Migrationsgeschichte Vorschub. So macht die Debatte Abschiebungen salonfähig. Berlins ehemaliger Innensenator Andreas Geisel begrüßte beispielsweise mehrfach Abschiebungen von «kriminellen Clanmitgliedern». Er erfüllte damit eine Forderung aus dem Wahlprogramm der AfD aus dem Jahr 2017. Auch der Entzug von Staatsbürgerschaften ist eine Forderung, die häufig im Zusammenhang mit der Clan-Debatte verlautet.

Zweitens lassen sich die politischen Maßnahmen im Kontext der Clan-Debatte aber auch als Bestandteil einer innerstädtischen Säuberungsstrategie verstehen: Durch gezielte Stigmatisierung und Repression derjenigen Gruppen, deren Verdrängung im staatlich vorangetriebenen Aufwertungsprozess der entsprechenden Stadtteile gewollt oder gar vorausgesetzt wird, wird Gentrifizierung diskursiv legitimiert. «Verdrängung ist», so Peter Marcuse (1992) «das Wesen der Gentrification und kein ungewollter Nebeneffekt.»[13] Die Stoßrichtung besteht dabei darin, städtische Ungleichheit aufrecht zu erhalten, rassifizierte Gruppen im Rahmen von Law-and-Order-Politik zunächst abzustrafen und dann zu verdrängen.

Städtische Ungleichheit, Verdrängung, Rassismus

Städtische Ungleichheit ist in vielen westeuropäischen Städten entlang ethnischen, rassifizierten Merkmalen strukturiert.[14] Wer in Neukölln wohnt, aufmerksam, kritisch und engagiert ist, weiß das. Die Wirkung ist an Klingelschildern abzulesen, an den Bio-Company-Filialen, die in den letzten Jahren auftauchten, auf den Straßen und Plätzen zu sehen. Neukölln wird nicht nur immer teurer sondern auch immer weißer und bürgerlicher. Und auch wer die Geschichte von Neukölln kennt, weiß das. In den 1970er Jahren, als die «Zuzugssperre» in Kreuzberg eingeführt wurde, die es Menschen mit türkischem Pass verbot in Kreuzberg zu wohnen, mussten sich diese Menschen im naheliegenden Bezirk Neukölln ansiedeln. Es besteht offensichtlich ein Zusammenhang zwischen Gentrifizierung und Verdrängung, Rassifizierung und Ethnizität.

Besonders die Sozialwissenschaftlerin Defne Kadioğlu Polat zeigt auf, dass die politisch konstruierte Gentrifizierung in Neukölln nur dann hinreichend verstanden werden kann, wenn Stadtforschung und Rassismusforschung herangezogen werden. Der Migrationssoziologe Vassilis Tsianos entwickelte beispielsweise Konzepte wie «urbane Panik»[15] und «antimuslimischer Urbanismus»[16], die hilfreich sind, um die jüngere Stadtentwicklungspolitik in Neukölln einer Neubetrachtung zu unterziehen.

Als «urbane Panik» bezeichnet Tsianos die Konstruktion von Stadtteilen als bedrohliche Orte – als Schreckgespenst des vermeintlich homogenen, kriminellen «Ghettos»[17]. Die öffentliche Debatte und politische Instrumentalisierung rund um das Thema «Clans» konstruiert genau dieses Schreckgespenst. Die orientalistische Aufladung des Clanbegriffs, in dem die «kriminelle arabische Großfamilie» mit einer «patriarchalen muslimischen Kultur» in Verbindung gebracht wird, stellt diesen in eine lange Reihe antimuslimischer Kampagnen. So wird eine «urbane Panik» kreiert, die nach hartem Durchgreifen von Polizei und Staat verlangt. Interessant im Zusammenhang mit der Clan-Debatte ist dabei, dass das rabiate Vorgehen häufig genau die patriarchale Männlichkeit mimt, die zuvor auf die «Clans» projiziert wurde.

Für die neoliberal regierte Stadt ist es charakteristisch, dass soziale und urbane Programme eine stark strafende Qualität haben.[18] Statt der Investition in öffentliche Infrastrukturen zielt die neoliberale Neukonstruktion des Staats auf eine Austerität in der Daseinsvorsorge ab, die mit Privatisierungsprozessen sowie mit der Verschärfung der autoritären und repressiven Momente von Staatlichkeit einhergeht. So ist sowohl eine Versicherheitlichung der betroffenen städtischen Räume zu beobachten, deren Gestaltung durch von der Polizei vorgegebenen Kriterien der Überwachung und Kontrolle bestimmt wird, als auch die Disziplinierung und Unterwerfung von Körpern in diesen Räumen beispielsweise durch Razzien und Durchsuchungen von Menschen und Sachen.[19] Die Neuköllner «Clan-Razzien» sind ein paradigmatisches Beispiel für diese Prozesse, sowie die hier ebenfalls angewendete, verwandte polizeiliche Praxis der sogenannten kriminalitätsbelasteten Orte. An diesen darf die Polizei anlasslos Personen kontrollieren und durchsuchen, was eine Steilvorlage für Racial Profiling bietet und in den betroffenen Gegenden einen ständigen staatlichen Kontrolldruck normalisiert.

Diese repressiven staatlichen Maßnahmen als Reaktion auf «urbane Paniken» sind zugleich verstrickt mit Mitteln und Funktionen des Quartiersmanagements und dienen dazu, die Stadtviertel neu zu strukturieren.[20] Dabei funktioniert die diskursive Abwertung des Stadtviertels und seiner Bewohner*innen – z.B. als «kriminell», «integrationsunfähig», «bildungsfern» etc. – als Legitimation für Gentrifizierung.[21] Das Paradigma der «sozialen Durchmischung» bietet zudem ein willkommenes Instrument, um Gentrifizierung auf eine gezielte Art und Weise voranzutreiben, denn es besagt, dass es eine räumliche Ausgewogenheit sozialer Klassen geben sollte. In traditionell armen Bezirken bedeutet das, dass Besserverdienende angezogen werden sollen – die Verdrängung armer und marginalisierter ist somit Voraussetzung, die umgekehrte Variante arme Menschen in wohlhabende Bezirke anzusiedeln hingegen gibt es nicht. In Neukölln lässt sich dieser Prozess in mehreren Schritten nachzeichnen. Der gezielte und umfassende Einsatz rassistischer Polizeistrategien stellt die Intensivierung und Beschleunigung eines durch die kommunale Regierung bereits lange geförderten Gentrifizierungsprozesses dar.

Die Ermöglichung von Gentrifizierung auf einer kommunalen, stadtplanerischen Ebene und die gleichzeitigen Legitimation dieser anhand rassistischer Polizeistrategien ist in Neukölln eng verbunden mit der Amtszeit des von 2001 bis 2015 amtierenden Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky von der SPD. Seine Diffamierung von Neuköllner*innen durch rassistische Zuschreibungen gipfelt wohl in dem von ihm geprägten Law-and-Order-Mahnruf: «Neukölln ist überall» und wurde von repressiven Maßnahmen wie privatem Wachschutz vor Neuköllner Schulen begleitet. Die selektive Stigmatisierung migrantisch und muslimisch gelesener Neuköllner*innen war dabei eng verschränkt mit der expliziten Befürwortung von Gentrifizierung. Die Rhetorik, Neukölln müsse ein «positives Signal senden», das offensichtlich nicht von den als «Clans» diffamierten Neuköllner*innen ausgeht, hält sich hartnäckig bis in den Aufräumdiskurs der heute noch regierenden SPD.

Im Falle Neuköllns können wir festhalten, dass finanzialisierte Gentrifizierung einen Stadtteil, der von Migration und Armut geprägt war, erreicht und durch massive politische Einflussnahme in einer kurzen Zeit gewütet hat: 146 prozentige Mietpreissteigerung in knapp 10 Jahren.[22] Defne Kadioğlu hat Neukölln unter der Fragestellung untersucht, welche Rolle rassifizierende, stigmatisierende Diskurse in staatlich organisierter Gentrifizierung spielen. Stigma sieht sie als sowohl räumlich als auch rassifizierend an. Während in Gentrifizierungs-Theorien untersucht wurde, dass staatliche Institutionen Stigma produzieren und reproduzieren, um Gentrifizierung zu normalisieren, ist jedoch das Zusammenspiel von territorialem und rassifizierendem Stigma wenig untersucht. Denn Stigma und die negative Debatte als «Problemviertel» hängen nicht nur territorial an Neukölln – das Stigma bleibt an manchen Körpern anders haften als an anderen, auch wenn sie am gleichen Ort leben. Migrantisch und muslimisch gelesene Menschen sind aus diesem Grund mehr als andere von Polizeigewalt und Schikane, aber auch von Verdrängung und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt betroffen. Das Stigma gilt Personen, denen eine spezifische Klassenzugehörigkeit in Verschränkung zu spezifischen Verhaltensweisen und vermeintlichen Praktiken zugeschrieben wird. Die daraus resultierende Ungleichbehandlung kann, so Kadioğlu, daher anders legitimiert werden: Armut wird als „«Kultur» abgestempelt, das mit schlechtem «Verhalten» zu tun hat und mit entsprechenden, repressiven Mitteln verändert/gebrochen werden kann.[23]

Sicherlich markierte Heinz Buschkowsky diese vermeintlich homogene Personengruppe mit den oben genannten zugeschriebenen Eigenschaften als er im April 2014 bei der Grundsteinlegung einer Eigentumswohnanlage in Neukölln sagte: «Für weite Teile der Neuköllner Innenstadt befürworte ich eine vernünftige Gentrifizierung».[24] Ob dies im Zusammenhang mit der Verzögerung der Ausweisung von Milieuschutzgebieten in Neukölln seitens seiner Verwaltung steht? Denn während die Mieten immer weiter anstiegen und im angrenzenden Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ganze acht «städtebauliche Erhaltungsgebiete» ausgewiesen wurden, sah Buschkowsky für Neukölln keinen Bedarf.[25] 2010 gab es die ersten Forderungen in Neukölln, Milieuschutzgebiete auszuweisen – es dauerte ganze sechs Jahre, bis in Nord-Neukölln zwei ausgewiesen und erste Maßnahmen eingeführt wurden, die die massenhafte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie Luxus-Sanierungen erschwerten.

Die Verzögerung der Umsetzung von Instrumenten zum Mieter*innenschutz einerseits und die ausdrückliche Befürwortung von Gentrifizierung von spezifischen Personenkreisen andererseits kann tatsächlich als «sozialräumlicher Rassismus» betrachtet werden. Abgesehen davon, dass Heinz Buschkowsky Autor eines rassistischen, klassistischen Buches über Neukölln ist, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass er als regierender Bezirksbürgermeister gezielt «soziale Durchmischung» vorantrieb: also das bundesweit durchaus gängige Vorgehen, in vermeintlich homogenen «Problemvierteln» gezielt besserverdienende Bewohner*innen anzusiedeln und ärmere Menschen zu verdrängen. In Neukölln ging und geht dies mit einer Ethnisierung und Kriminalisierung der ärmeren Bewohner*innenschaft einher und stellt daher nicht nur ein klassistisches Verständnis von Stadtentwicklung dar, sondern auch ein rassistisches.

Es ist bezeichnend, dass Giffey die Schwerpunktkontrollen unter dem Stichwort einer Null-Toleranz-Politik einführte, bei der sie Kriminalitätsbekämpfung in Kontinuität zu einem punitiven Vorgehen gegen die Vermüllung des öffentlichen Raums und gegen durch Obdachlosigkeit verursachte «Unordnung» stellte.[26] Damit kennzeichnete sie die «sozialdemokratische» Null-Toleranz als Neuauflage des zero tolerance policing, der gezielten Aufrüstung städtischer Polizeiarbeit und Ordnungspolitik Mitte der 90er Jahre durch New Yorks republikanischen Bürgermeister Rudy Giuliani. Ausgehend von der kruden «broken windows theory» der Sozialwissenschaftler Wilson und Kelling aus dem Jahr 1982 ist die zentrale Behauptung der zero tolerance, dass ein «unordentliches» urbanes Erscheinungsbild zwangsläufig sukzessive zu allgemeiner Verwahrlosung und Kriminalität führen würde. Die Gegenüberstellung von zu befürwortender Ordnung mit zu bekämpfender Unordnung, von Anstand und Delinquenz überschneidet sich dabei mit der Zuschreibung der Negativseiten dieser Begriffspaare an armutsbetroffene und rassifizierte Gruppen, während das Bild von Anstand, Höflichkeit und Ordnung den Idealen einer weißen Mittelschicht angeglichen wird.[27]

Die New Yorker Null-Toleranz-Politik erweiterte die Befugnisse der Polizei zur Durchsuchung, Verhaftung und Verhören von Personen aufgrund von Bagatelldelikten dramatisch. Öffentliches Trinken und Urinieren, das Hören lauter Musik, Autorennen, Schnorren und Betteln standen nun im Fokus drastischer polizeilicher Maßnahmen.[28] Die Parallele zum Vorgehen bei den «Clan-Razzien» ist offensichtlich. Auch hier reagieren Polizei und Behörden bei kleinen Vergehen mit unverhältnismäßiger Einschüchterung und Repression, wodurch die von den Kontrollen betroffenen Gruppen in der öffentlichen Wahrnehmung pauschal zu Schwerverbrecher*innen gemacht werden. Auch hier gehörte zur Nulltoleranz die Inszenierung der «starken Männer», die sich autoritär als städtische Aufräumer gerieren. Während die New Yorker Null-Toleranz vordergründig als Schutz vor dem Verfall der öffentlichen Ordnung legitimiert wurde, drückte einer ihrer ideologischen Architekten, der damalige stellvertretende Polizeichef Jack Maple, die Zielrichtung deutlicher aus: Natürlich ginge es nicht um Null-Tolleranz gegenüber allen – sondern gegenüber bereits im Vorhinein als delinquent markierten Personen, um, in seinen Worten «die Kriminellen zu schnappen, wenn sie nicht im Dienst sind».[29] Zu dieser Strategie gehörte der Aufbau von riesigen polizeilichen Datenbanken. Auch dieser Aspekt der sozialen Kontrolle findet sich bei den Verbundeinsätzen wieder, die in vielen Fällen mit der umfassenden Erfassung und Speicherung von Personendaten einhergehen. Während die Verwendung des Begriffs der Null-Toleranz also Gleichheit suggeriert, zielt sie vielmehr auf das Gegenteil ab: die gezielte Repression von Gruppen, die zuvor diskursiv kriminalisiert werden, und der Verdrängung dieser aus dem öffentlichen Raum. Giulianis Null-Toleranz-Strategie war auch der Startschuss einer massiven Inhaftierungswelle, die auch im Zusammenhang mit der massenhaften Einsperrung armutbetroffener und rassifizierter Gruppen steht, welche in den 70ern als Antwort auf die Bürgerrechtsbewegung begann und die USA bis heute zum «carceral state» machen.

Es sind diese Methoden eines «postliberalen Revanchismus», auf die Deutschlands neue autoritäre Law-and-Order-Männer zurückgreifen, wenn sie sich als harte Durchgreifer gegen organisierte Kriminalität inszenieren. Die Schwarze amerikanische Geografie-Professorin Ruth Wilson Gilmore schreibt: «Capitalism requires inequality, and racism enshrines it»[30]: Kapitalismus braucht Ungleichheit, die wiederum durch Rassismus zementiert wird. In Gentrifizierungsprozessen wird eine Form des Regierens sichtbar, die stadträumliche Ungleichheit institutionalisiert: Einige dürfen zentral wohnen und arbeiten, andere nicht. Manche haben kürzere Wege zur Arbeit, manche nicht, einige Zugang zu Schulen, Ämtern, sozialer und kultureller Infrastruktur, andere nicht. Diese Fragen können «leichter» beantwortet werden, wenn es ein passendes Feindbild, ein Schreckensbild von Nachbar*innen gibt, die sich keine*r wünscht, wie beispielsweise die «kriminellen Clans» – das ist der Rassismus, mit dem städtische Ungleichheit gerechtfertigt wird. Die Rolle von Rassismus im Bezug auf Gentrifizierung ist, die sozialen Konsequenzen wie räumliche Verdrängung, ökonomische Ungleichheit sowie Ausgrenzung aus demokratischen Prozessen, inklusive der Stadtplanung und Beteiligungsprozessen, zu rechtfertigen oder gar als selbstverschuldet erscheinen zu lassen. Genau das leisten rassistische Diskurse über die Bezirke genauso wie Racial Profiling, Kriminalisierung und schikanöse Polizeieinsätze. Rassismus, Verdrängung und Armut stellen dabei Formen struktureller Gewalt dar. «Zero Tolerance was passed off as an anticrime program», so hat es Neil Smith formuliert: «Actually, it is a social cleansing strategy». Es ist diese rassistisch legitimierte Säuberungsstrategie, die ihrerseits eine Portion Kriminalisierung und Null-Toleranz vertragen könnte.


[1]      In seinem Artikel «Der Geschmack der urbanen Mittelschicht» verwendet der Stadtsoziologe Çağan Varol den Begriff «sozialräumlicher Rassismus», um den Verdrängungsprozess in der Keupstraße in Köln-Mülheim zu beschreiben: «Arme und marginalisierte Menschen werden ethnisiert, kriminalisiert und aus den Vierteln gedrängt, bezahlbarer Wohnraum, ökonomische und sozialen Ressourcen werden ihnen auch anderswo vorenthalten oder entzogen.», www.akweb.de.

[2]      Nach Razzien in Neukölln: Das sind die neuen Reviere der Clans in Berlin, Der Tagesspiegel online v. 24.7-2019; Strategie der tausend Nadelstiche, Süddeutsche online v. 24.10.2019; Neuköllns Bürgermeister kritisiert Linken-Politikerin für Stigmatisierungsvorwürfe, Der Tagesspiegel v. 29.10.2021.

[3]      Razzien gegen Clans in Neukölln: «Was die Polizei macht ist lächerlich», Berliner Zeitung v. 25.5.2022.

[4]      Polizei Berlin Landeskriminalamt, Lagebilder Clankriminalität Berlin 2019, 2020, 2021.

[5]      Lieber nicht in die Shisha-Bar, Der Tagesspiegel online v. 13.10.2018.

[6]      Feltes, T. u. Rauls, F., «Clankriminalität» und die «German Angst», Sozial Extra 2/2022.

[7]      vgl. AGH Berlin Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Wortprotokoll der Sitzung v. 24.9.2018.

[8]      vgl. AGH Berlin-Drs. 18/10947 v. 30.3.2017.

[9]      vgl. AGH Berlin-Drs.n 18/18996 v. 21.5.2019, 18/20912 v. 6.9.2019, 18/23809 v. 22.6.20, 19/10124 v. 16.11.2021, 19/11121 v. 25.2.2022.

[10]    vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2021: 482.127 registrierte Straftaten, davon 218.621 aufgeklärte. «Clankriminalität» 2021: 849 registrierte Straftaten.

[11]    Polizei Berlin Landeskriminalamt, Lagebilder Clankriminalität Berlin 2019, 2020, 2021.

[12]    AGH Berlin-Drs. 19/11121 v. 25.2.2022.

[13]    Marcuse, Peter (1992): Gentrification und die wirtschaftliche Umstrukturierung New Yorks. In: Helm, Hans G. (Hg.), Die Stadt als Gabentisch. Beobachtungen zwischen Manhattan und Berlin-Marzahn. Leipzig: Reclam, 80.

[14]    vgl. Polat, Defne Kadıoğlu. «‹Now the German Comes›: The Ethnic Effect of Gentrification in Berlin». Ethnicities 20, Nr. 1 (Februar 2020): 156.

[15]    vgl. Tsianos, Vassilis S. «Urbane Paniken. Zur Entstehung des antimuslimischen Urbanismus». In Wer MACHT Demo_kratie? kritische Beiträge zu Migration und Machtverhältnissen, herausgegeben von Duygu Gürsel und Zülfukar C̦etin, 22-42. Kritik_Praxis 1. Münster: Edition Assemblage, 2013.

[16]    vgl. ebd.

[17]    vgl. ebd.: 28.

[18]    vgl. Polat, Defne Kadıoğlu. «‹Now the German Comes›: The Ethnic Effect of Gentrification in Berlin». Ethnicities 20, Nr. 1 (Februar 2020): 158.

[19]    Graham, Stephen. Cities under Siege: The New Military Urbanism. 1. publ. London: Verso, 2010.

[20]    vgl. Tsianos, Vassilis S. «Urbane Paniken. Zur Entstehung des antimuslimischen Urbanismus». In Wer MACHT Demo_kratie? kritische Beiträge zu Migration und Machtverhältnissen, herausgegeben von Duygu Gürsel und Zülfukar C̦etin, 22–42. Kritik_Praxis 1. Münster: Edition Assemblage, 2013, S. 36 ff.

[21]    Eksner, H. Julia. «Revisiting the ‹Ghetto› in the New Berlin Republic: Immigrant Youths, Territorial Stigmatisation and the Devaluation of Local Educational Capital, 1999-2010: REVISITING THE ‹GHETTO›». Social Anthropology 21, Nr. 3 (August 2013): 336–55. doi.org/10.1111/1469-8676.12032.

[22]    Mieten in Neukölln in zehn Jahren um 146 Prozent gestiegen, Der Tagesspiegel v. 7.5.2019.

[23]    Kadıoğlu, Defne. «Producing Gentrifiable Neighborhoods: Race, Stigma and Struggle in Berlin-Neukölln». Housing Studies, 23. Februar 2022, 1–23, S. 5.

[24]    Sethmann, Jens: Milieuschutz und Politik. Ideologische Vorbehalte, www.berliner-mieterverein.de.

[25]    Rada, Uwe: Der Milieuschutz ist kein Allheilmittel: taz.de.

[26]    Was steckt hinter der neuen Härte gegen Clankriminalität in Neukölln?, Welt online v. 16.10.2017.

[27]    vgl. Smith, N., Global Social Cleansing: Postliberal Revanchism And the Export of Zero Tolerance, in: Social Justice , Jg. B. H. 2001/28/3, S. 68-74.

[28]    vgl. Smith, N., a.a.O. (Fn. 15) u. Giuliani R.W., Police Strategy No. 5.: Reclaiming The Public Spaces of New York v. 6.4.1994.

[29]    Belina, B., Fighting Crime als Lebensaufgabe, Culture War und Kontrolle der Überflüssigen, in: Kritische Justiz 36, Jg. H. 3/2003, S. 342-354.

[30]    Wilson, Bobby M., und Ruth Wilson Gilmore. America’s Johannesburg: industrialization and racial transformation in Birmingham. Paperback edition. Geographies of justice and social transformation 46. Athens: The University of Georgia Press, 2019, ix.