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Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen startet Gesetzesvolksentscheid 

Information

Aktivist*innen der Initiative schleppen Postkisten mit Unterschriftenlisten. Im Hintergrund ein Demonstrationszug.
«Die Stadt wird wieder gelb-lila leuchten»: Übergabe der Unterschriften für den Volksentscheid «Deutsche Wohnen & Co enteignen» im Juni 2021. Am 26. September 2021, vor zwei Jahren, wurde er von den Berliner*innen angenommen. Foto: IMAGO / Maurizio Gambarini

Mit fast 60 Prozent der gültigen Stimmen haben die Berliner*innen am 26. September 2021 «Ja» gesagt zur Enteignung der großen, profitorientierten Wohnungskonzerne wie Deutsche Wohnen, Vonovia & Co. Doch die Umsetzung dieses Wähler*innenwillens auf parlamentarischem Weg ist durch die aktuelle Regierung verstellt. Nun kündigt die Initiative an, ein Vergesellschaftungsgesetz «von unten» zu erarbeiten und einen rechtlich verbindlichen Gesetzesvolksentscheid zu initiieren. Hier erklären drei Aktive von DWE, wie die Vergesellschaftung gelingen kann.

Es ist jetzt zwei Jahre her, dass wir als Initiative zusammen mit der Berliner Bevölkerung einen sagenhaften Sieg errungen haben: 59,1% Ja-Stimmen für «Deutsche Wohnen und Co enteignen» (DWE). Doch der schwarz-rote Senat weigert sich, aus dem erfolgreichen Beschlussvolksentscheid ein Vergesellschaftungsgesetz zu machen. Stattdessen verfolgt sie eine Mietenpolitik, die unsere Lebenskosten in die Höhe treibt und den sozialen Zusammenhalt gefährdet.

Lara Eckstein, Justus Henze und Lucas Mielke sind in der Öffentlichkeitsarbeit und im KoKreis von Deutsche Wohnen & Co enteignen aktiv.

In diesen zwei Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht das Vorkaufsrecht gekippt und damit den Kommunen bzw. den Bezirken ein wichtiges Instrument gegen die Verdrängung genommen. Die durchschnittlichen Angebotsmieten haben sich im Zeitraum zwischen dem dritten Quartal 2021 und dem zweiten Quartal 2023 um 30 Prozent von 10,24 Euro/qm auf 13,23 Euro/qm erhöht. Die (inflationsbereinigten) Reallöhne der Berliner*innen sind gleichzeitig im vergangenen Jahr um 2% gesunken. Die Inflation schlägt bei denen besonders hart ein, die ohnehin schon wenig haben. Die Situation für Mieter*innen war vor dem Volksentscheid schon dramatisch – heute sind viele Menschen in Existenznot.

Die Regierung hat keine Antwort auf die eskalierte Mietenkrise

Die Modernisierungsumlage bleibt Mieterhöhungsstrategie für Vermieter*innen, Indexmietverträge gehen aufgrund der Inflation durch die Decke, und wer umziehen muss, findet zunehmend nur noch Angebote für möblierte Wohnungen, mit denen die Vermieter*innen die Mietpreisbremse umgehen. Die einzige Antwort, die CDU und SPD darauf haben, ist das alte, leere Mantra vom «Bauen Bauen Bauen». Die Grundlagen dieser Baupolitik, die schon vor zwei Jahren unsinnig war, sind seitdem komplett erodiert: Die Baubranche sagt selbst, dass sie zu aktuellen Konditionen nicht mehr gewillt ist zu bauen. Die privaten Wohnungsunternehmen, die «Kooperationspartner» dieser Politik, haben sich als spekulative Preistreiber enttarnt. Das Geschäftsmodell der finanzmarktorientierten Wohnungskonzerne hat sich im Zusammenschluss aus gestiegenen Kapitalkosten (Zinswende), Energiepreisschock und Baupreissteigerungen als untragbar herausgestellt.

Die Adler Group, Vonovia, Heimstaden und Co. stehen vor massiven Finanzierungsschwierigkeiten und stornieren reihenweise die ohnehin schon wenigen Neubauprojekte. Das führt bereits zu ersten Konkursmeldungen von Projektentwicklern. Schadenfreude ist an dieser Stelle jedoch unangebracht, denn die Konzerne werden in Reaktion auf die Krise ihres Geschäftsmodells nicht einfach verschwinden. Sie werden durch Paketverkäufe an Hedgefonds und Private-Equity-Firmen oder sogar an die Kommunen ihre Schuldenquote drücken und ihre nicht-spekulativen Einnahmequellen stärken müssen, also noch mehr Geld aus den Mieter*innen herauspressen.

Das «Bündnis für bezahlbares Wohnen», im Januar 2022 als Prestigeprojekt der damaligen Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) gestartet, ist in sich zusammengebrochen, ohne je Wirkung entfaltet zu haben. Die Adler Group, gegen die inzwischen unter anderem wegen Bilanzfälschung und Scheingeschäften ermittelt wird, ist aus dem Bündnis ausgetreten. Vonovia und andere Mitgliedsunternehmen des Branchenverbands BBU brechen unverhohlen ihre freiwilligen Zusagen, Mieterhöhungen zu begrenzen. Alles, was der schwarz-roten Koalition dazu einfällt, ist den Wohnberechtigungsschein (WBS) auf höhere Einkommensgruppen auszuweiten. Der WBS 220, der den Anspruch auf eine Sozialwohnungen auf Einkommen ausdehnt, die 220 Prozent über der gesetzlichen Grenze liegen, spielt Besserverdienende gegen Menschen mit niedrigem Einkommen aus. Es ist absehbar, wer am meisten darunter leiden wird: Mieter*innen mit wenig Geld werden es noch schwerer haben, eine Wohnung zu finden.

In den zwei Jahren hat sich also in dramatischer Deutlichkeit gezeigt, was am 26. September 2021 bereits über eine Million Berliner*innen zum Ausdruck gebracht haben: Es gibt auf diese Krise, die unsere Stadt spaltet und uns Mieter*innen in Angst versetzt, keine andere adäquate Antwort. Es gibt nur eine Lösung: die Vergesellschaftung!

Parlamentarischer Weg und Parteienversagen

Die Spitze der Berliner SPD hat sich, gegen den eigenen Parteitagsbeschluss, der eine Umsetzung des Volksentscheids fordert, einen bunten Strauß aus Verschleppungstaktiken ausgedacht. In der neuen Koalition unter CDU-Führung ist diese Demokratieblockade noch dreister geworden. Die neueste Blüte darin ist das sogenannte «Rahmengesetz». CDU-Finanzsenator Evers hat zuletzt offen durchblicken lassen, dass dieses Gesetzesvorhaben nur ein Formelkompromiss ist und nicht tatsächlich auf die Vergesellschaftung abzielt. Die Große Koalition arbeitet an diesem Schein-Gesetz, um im Anschluss auch noch selbst dagegen zu klagen – angeblich, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Koalition stört dabei wenig, dass dieses Vorhaben und Vorgehen juristisch keinen Sinn ergibt.

Es ist nicht absehbar, dass selbst immenser Druck aus der Zivilgesellschaft diese schwarz-rote Front der Mieter*innenfeindlichkeit in Richtung Vergesellschaftung bewegen wird. Die aktuellen gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse, in denen CDU und SPD ihre Politik an den Interessen privater Konzerne ausrichten, lassen nicht hoffen, dass sich eine parlamentarische Mehrheit für die Umsetzung unseres gewonnenen Volksentscheids findet. Andere politische Instrumentarien wie Massendemonstrationen oder ein Mieter*innen-Streik sind vor diesem Hintergrund keine überzeugende Strategie, diese Blockade zu brechen.

Als Initiative sind wir aber nicht gewillt aufzugeben. Über eine Million Menschen, die für die Vergesellschaftung gestimmt haben, zählen auf uns. Deshalb ist für uns klar: wir müssen einen anderen Weg gehen, damit Artikel 15 Grundgesetz (GG) endlich Anwendung findet und Wohnraum in Gemeineigentum und Gemeinwirtschaft überführt wird. Wir werden deshalb die Umsetzung selbst in die Hand nehmen. Pünktlich zum zweiten Jahrestag unseres erfolgreichen Beschlussvolksentscheids können wir deshalb stolz verkünden: Wir werden das erste Vergesellschaftungsgesetz der bundesdeutschen Geschichte selbst schreiben – und mit diesem Gesetz einen verbindlichen Gesetzesvolksentscheid einleiten.

Der Kampf geht weiter - Alles muss man selber machen

Damals, als DWE im Jahr 2018 aus der Vernetzung von Mieter*innen gegen Immobilienkonzerne hervorgegangen ist, haben wir uns für eine andere Art von Volksentscheid entschieden: den Beschlussvolksentscheid, ein formell unverbindlicher Arbeitsauftrag an die Landesregierung. Das hatte gute Gründe: der Artikel 15 GG ist noch nie angewandt worden, es fehlten Orientierungspunkte für ein konkretes Gesetz. Trotz der unermüdlichen Arbeit unserer Vergesellschaftungs-AG konnten wir erst im Frühling 2021 einen ersten eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Damit haben wir als Bürger*inneninitiative geleistet, was sonst ganze Senatsverwaltungen erledigen. Das Risiko, mit diesem Entwurf wegen eines Formfehlers vor Gericht zu scheitern, konnten wir damals nicht eingehen. Es wäre ein zu hohes Wagnis gewesen, solch einen Entwurf über einen Gesetzesvolksentscheid zur Abstimmung zu bringen, wenn wir nicht sicher sagen können, dass ein solches Gesetz vor Gericht Bestand haben würde.

Das ist jetzt anders. Wir haben nach zwei Jahren Arbeit nicht nur mehr juristisches Fachwissen innerhalb der Initiative, sondern auch enge Beziehungen zu Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis, mit denen wir unseren Entwurf juristisch wasserdicht machen werden. Mit ihnen zusammen werden wir also selbst das erste Vergesellschaftungsgesetz dieses Landes schreiben und zur Anwendung bringen. Sobald das Gesetz vorliegt, leiten wir ein neues Volksbegehren ein: Wir sammeln Unterschriften und starten einen neuen Volksentscheid, in dem die Berliner*innen direkt über unser Gesetz abstimmen können. Wenn die Mehrheit wieder «Ja» sagt, wird das Gesetz direkt in Kraft treten. Dieser Gesetzesvolksentscheid hat den gleichen Stellenwert und die gleiche Gültigkeit wie jedes Gesetz, das das Abgeordnetenhaus verabschiedet.

Wir sind optimistisch, dass wir diesen neuen, verbindlichen Volksentscheid gewinnen können. Denn während sich die politische Situation in Senat und Abgeordnetenhaus für uns verschlechtert hat, hat sich die rechtliche Ausgangslage zu unseren Gunsten verschoben – dank eines gewichtigen juristischen Dokuments: dem Abschlussbericht der Expert*innenkommission.

Neue Ausgangsbedingungen

Franziska Giffey und andere hatten die Expert*innenkommission zum Volksentscheid als Verschleppungstaktik geplant. Dreizehn renommierte Rechts-, Finanz- und Stadtentwicklungsexpert*innen haben über ein Jahr lang alle grundlegenden und rechtlichen Fragen zur Vergesellschaftung und zum Berliner Wohnungsmarkt eingehend geprüft. Wir haben es damals gesagt und wir bleiben dabei: es hätte diese Kommission nicht gebraucht, um das Grundgesetz inklusive Artikel 15 als gültig anzuerkennen. Doch Dank der fachlich versierten, gründlichen Arbeit der Expert*innen, kam die Kommission im Juni 2023 schließlich mehrheitlich zum Ergebnis: Vergesellschaftung ist rechtssicher möglich und finanzierbar, sie ist angemessen, verhältnismäßig und sie ist das beste Mittel, den Mietenwahnsinn in Berlin zu stoppen und unsere Stadt langfristig bezahlbar zu halten.

Aus juristischer Sicht ist der Abschlussbericht der Kommission ein Erfolg – und ein wichtiger Grundstein für das Vergesellschaftungsgesetz. Der Bericht ist der aktuellste und beste Beitrag zur rechtlichen Diskussion rund um die Vergesellschaftungsfrage. Wenn das Bundesverfassungsgericht unser Vergesellschaftungsgesetz zur Prüfung vor sich liegen hat, werden die Richter*innen für ihre Abwägungen auch diesen Abschlussbericht heranziehen. Wir sind überzeugt: ein rechtssicheres Vergesellschaftungsgesetz von unten – aus der Zivilgesellschaft – ist machbar!

Bereit für eine neue Phase

Unsere Initiative geht den nächsten logischen Schritt: Wir verlassen den Weg des Appellierens an die Parteien. Dort, wo die parlamentarische Politik uns Mieter*innen im Stich lässt, sind wir bereit, selbst Politik zu machen. In den vergangenen fünf Jahren ist DWE gewachsen, hat sich breit aufgestellt und überall in der Stadt verankert. Wir haben unsere politische Praxis erweitert, sind mit unseren Kiezteams weiter in die Siedlungen der Enteignungskandidaten gegangen, um die dortigen Mieter*innen bei der Organisierung gegen die Machenschaften der Konzerne zu unterstützen. Wir haben eine Kundgebungstournee durch die Berliner Bezirke gestartet und so verhindert, dass die Erinnerung an die 59,1% Zustimmung zur Vergesellschaftung verblasst. Wir haben eine große Enteignungskonferenz organisiert und energie- wie auch klimapolitische Forderungen in Bezug auf die Vergesellschaftungsfrage entwickelt. Unsere «Right to the City»-AG organisiert Mieter*innen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, und kämpft gegen rassistische Diskriminierung auf dem Mietmarkt. DWE hat sich von einer schlagkräftigen Kampagne zu einer langfristig starken, in der Stadt verankerten mietenpolitischen Akteurin entwickelt.

Auf dem parlamentarischen Weg haben wir alle Karten ausgespielt – nun geht es daran, parallel zur Erarbeitung des Gesetzes wirksame Netzwerke für die mietenpolitischen Probleme dieser Stadt zu entwickeln. Gemeinsam mit unseren Bündnispartner*innen organisieren wir uns für eine bezahlbare, lebenswerte Stadt für alle. Mit 14 Kiezteams, neun Arbeitsgruppen, neuen Bündnispartner*innen, einem immensen solidarischen Supporter*innenumfeld und der Vernetzung mit den Mieter*inneninitiativen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen dieser Stadt sind wir bereit, die neue Phase der Auseinandersetzung zu starten.

Die Stadt wird wieder gelb-lila leuchten

Der Erfolg unseres Gesetzesvolksentscheids wird davon abhängen, inwieweit es uns wieder gelingt, Menschen über ihre konkreten Interessen in den gemeinsamen Kampf gegen die Immobilienkonzerne einzubinden. Das bedeutet für uns schon seit über einem Jahr, dass wir wieder verstärkt Mieter*innen in den Siedlungen der Enteignungskandidaten bei ihrer Organisierung unterstützen – auch bei Themen, die nicht direkt mit der Enteignung zu tun haben, wie energetische Sanierungen, kaputte Fahrstühle oder auslaufende Sozialbindungen. Eine Stärke unserer Initiative ist unsere Lernfähigkeit. Entsprechend wollen wir bestimmte Vorstellungen von «der richtigen» politischen Arbeit nicht «von oben» durchsetzen, nur, weil wir so schon einmal gewonnen haben. Geschichte lässt sich nicht wiederholen. Wir müssen das, was wir gelernt haben, auf die veränderte politische Situation beziehen, unsere Struktur und Politik kontinuierlich reflektieren und zum Teil auch verändern.

Daher laden wir weiterhin alle ein, sich in unsere Initiative, in die Kiezteams und Arbeitsgruppen einzubringen, um gemeinsam die kommenden Herausforderungen anzugehen. Gegen den umfassenden Eindruck, dass die Einzelnen gegen soziale Missstände nichts ausrichten können, wollen wir Angebote widerständiger, kollektiver politischer Praxis und Organisierung schaffen. So können wir unsere Stadt ein zweites Mal gelb-lila leuchten lassen – denn es ist unsere Stadt, unser Zuhause und es wird unser Enteignungsgesetz.