Dieser Artikel ist Teil des Themen-Specials «Der Radikalenbeschluss wird 50».
Die Tinte unter dem sogenannten Radikalenerlass der westdeutschen Bundes- und Länderregierungen war noch nicht ganz trocken, da formulierten die beiden neu-linken Sozialpsychologen Peter Brückner und Alfred Krovoza bereits die letzten Sätze ihrer im März 1972 fertiggestellten und noch im gleichen Jahr im Wagenbach-Verlag veröffentlichten politisch-intellektuellen Antwort. Ihr Buch über die Innerstaatliche Feinderklärung in der BRD sollte auch heute noch bei keiner Diskussion der Berufsverbotspraxis fehlen und ist eines jener ebenso nüchtern-sachlichen wie engagierten Werke, für die besonders der Name Brückners steht.
Der Radikalenerlass als innerstaatliche Feinderklärung
In Anlehnung an den konservativen Staatsrechtler Carl Schmitt lesen die beiden Autoren die neue, politisch-rechtliche Kriminalisierung jeglicher Fundamentalopposition als staats- und gesellschaftspolitische Reaktion auf die Protest- und Jugendrevolte von 1967/68 und deren Folgen, als gewissermaßen justiz- und gewaltförmige Zuspitzung des vorherrschenden Klassenkampfes: «Der Staat will sich als politische Einheit und als souverän in seinem Gewaltmonopol bestimmen, indem er die Linke als den absoluten Feind setzt; als den Feind, von dessen Ausschaltung seine eigene Souveränität herrührt. Die innerstaatliche Feinderklärung soll dabei in einer Zangenbewegung – durch Unterdrückung im Bereich der Bildungsprozesse von Bewusstsein und der ideologischen Kontroverse, durch die Konstruktion wirksamer Apparate und Systeme außerökonomischer Zwangsgewalt – jede Fundamental-Opposition kriminalisieren und sich abschwächende Massenloyalitäten durch Repression wieder befestigen (oder bereichsweise, durch Zwang, substituieren).» (Staatsfeinde, S. 57)
Christoph Jünke ist Historiker und lebt in Bochum. Er hat zuletzt, zusammen mit Bernd Hüttner, Von den Chancen der Befreiung. Der 8. Mai 1945 und seine Folgen(Rosa Luxemburg Stiftung, Berlin 2020) herausgegeben.
In einer solchen Ära gelte es, mittels der Mobilisierung rückwärtsgewandter (d.h. reaktionärer) Kräfte und gesellschaftspolitischem Druck, mittels politisch-rechtlicher Maßregelungen und/oder Entlassungen Druck auf die aufbegehrenden Minderheiten auszuüben, um ihre «Vermassung» zu verhindern. Erst die materielle Gefährdung ihrer Existenz, erst ihre soziale Ausbürgerung werde Lehrer und Dozenten, Journalisten und Intellektuelle in einen neuen Konformismus treiben und «von der Naivität heilen, mit der sie ein paar Jahre lang meinten, ihre Erwerbssphäre mit dem durchtränken zu können, was ihnen als ‚Menschen‘ aufging‘» (S. 49). Erst die autoritär-hierarchische Formierung von Bildungseinrichtungen könne individuelle Emanzipationsprozesse im Bereich der Bildungsprozesse von Bewusstsein erfolgreich blockieren und das vom kritischen Denken unabtrennbare, subversive Element einer neuen Loyalität unterwerfen. Erst die Berufsverbote vermögen neue Denkverbote nach sich zu ziehen. Und erst der Radikalenerlass sei in der Lage, vermeintlich überschießende politisch-wissenschaftliche Diskussionen in den vorrationalen Raum des Staatsschutzes und der administrativen Personalauslese zurück zu zwängen. Nur auf diesem Wege könne das anvisierte Klima universellen Verdachts und aktiven Bekenntniszwangs zu jener sozialen Ausbürgerung und gesellschaftlichen Stigmatisierung von politischer Kritik und gesellschaftlichem Nonkonformismus beitragen, auf dass all dies auf jene sozialgeschichtliche Macht im Hintergrund ausstrahle, die als sich selbst organisierende und zu aktivem Klassenbewusstsein kommende Arbeiterklasse noch immer drohe.
Bei der innerstaatlichen Feinderklärung gehe es also vor allem um den Ausbau und die ideelle Abstützung der schon zuvor gleichsam präventiv aufgebauten Repressionsapparate und -mittel des bürgerlich-kapitalistischen Staates. Waren es in den 1950ern vor allem «Arbeiter, die entlassen, sozialistische Vertrauensleute, die nicht mehr eingestellt, oder Antifaschisten, die aufgrund irgendwelcher Beziehungen zur KPD» (ebd., S. 7) verfolgt und eingesperrt wurden, treffe es nun (neben den weiterhin zu beobachtenden Anschlägen auf die betriebliche und gewerkschaftliche Koalitions- und Streikfreiheit und ihre politischen Artikulationsmethoden) vor allem die Sozialisations- und Kommunikationsintelligenz mit ihren spezifischen Arbeits-, Subsistenz-, Artikulations- und Publikationsmöglichkeiten: «Die Universität soll keinesfalls zur sozialen Basis und materiellen Ressource der Intervention in zukünftigen Klassenkonflikten werden.» (ebd., S. 66)
Man könne diese neue innerstaatliche Feinderklärung zwar nicht mit den alten Verfolgungsmaßnahmen gegen Kommunisten vergleichen, doch der erste Schritt sei getan («was wir beschrieben, ist Tendenz, nicht Tatsache, ist Programm, aber noch nicht voll produziert», ebd., S. 58). Und seine Dynamik erhalte dieser erste Schritt dadurch, dass die Klassengesellschaft der 1970er Jahre in strukturelle Bewegung geraten sei. Nicht nur die altkapitalistische Trias von Verzichtsbereitschaft, Arbeitsmoral und Untertanen-Gesinnung sei mit dem neuen Konsumkapitalismus ins Rutschen geraten. Auch der neue weltwirtschaftliche Druck, die weltökonomischen Krisentendenzen und das Aufbrechen des Kalten Krieges durch die neue Entspannungspolitik brächten Bewegung in die Legitimationsprozesse spätbürgerlicher Herrschaft – zumal in Deutschland, wo die neue Ostpolitik dazu führe, die antikommunistische Feinderklärung alt aussehen zu lassen.
Der Staat gegen Peter Brückner
Dass es sich bei ihrer kritischen Wissenschaft auch um ein Werk besonderer Betroffenheit handeln würde, das dürfte den beiden Buchautoren bereits klar gewesen sein, als sie das Manuskript an den Verlag sandten. Nur wenige Wochen zuvor, im Januar 1972, war Brückner in Hannover von seinem Dienst als Hochschullehrer suspendiert worden. Immer wieder war der kritische Intellektuelle als ein «Sympathisant» der APO und ihrer subkulturellen Verfallsprodukte aufgefallen. Nun hatte ihn ein informeller Mitarbeiter des westdeutschen Staatsschutzes im Prozess gegen Ulrike Meinhof beschuldigt, der einstmals flüchtigen Angeklagten Unterschlupf gewährt zu haben. Ende März wurde deswegen ein Disziplinarverfahren auch gegen den «Sympathisanten» Brückner eröffnet – für das der (seine Rolle später bereuende) niedersächsische Kultusminister Peter von Oertzen damals politisch verantwortlich zeichnete.
Auch wenn das entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im November 1972 eingestellt werden sollte, wirklich entlastet und rehabilitiert war Brückner damit nicht: Seine Amtsenthebung wurde erst zum Wintersemester 1973/74 wieder aufgehoben, während andere Verfahren noch bis 1975 weiterliefen und mit der Verurteilung zu hohen Geldstrafen endeten. Mit einer danach auch als Broschüre vertriebenen Erklärung an seine Studentinnen und Studenten, in welcher er über seine Suspendierung, ihre politische und rechtliche Einordnung und die schließliche Aufhebung derselben Rechenschaft ablegte, nahm Brückner seine Lehrtätigkeit wieder auf. Man solle, so Brückner hier, die anti-linken, die antisozialistischen und antikommunistischen Repressionsmaßnahmen als Eingeständnis partieller Niederlagen des Kapitals verstehen und sich nicht entsprechend entmutigen lassen. Und doch «wäre es andererseits tödlich, die Stabilität des kapitalistischen Systems deshalb zu unterschätzen» (Erklärung, S. 15).
Brückner und «Mescalero»
1977 wurde Brückner ein zweites Mal suspendiert – diesmal auf politisches Betreiben der neuen niedersächsischen CDU-Regierung unter Ministerpräsident Ernst Albrecht und seinem Wissenschaftsminister Eduard Pestel. Als die RAF Anfang April den Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschoss und damit eine Lawine des politischen Terrors entfachte, die im Deutschen Herbst 1977 gipfeln sollte, hatte ein sich als «Stadtindianer» (als «Mescalero») bezeichnender Göttinger Student in einem Studierendenblatt, nicht ohne «eine klammheimliche Freude» (wie er wörtlich schrieb), kritisch und unter prinzipieller Absage an die Gewaltanwendung mit dem politischen Mord auseinandergesetzt.
Darauffolgende Anzeigen, Hausdurchsuchungen, ein Ermittlungsverfahren und eine bundesweite Pressekampagne machten den Göttinger Fall zu einem bundesdeutschen, den «Mescalero» zum öffentlich gesuchten Staatsfeind – ohne dass wirklich bekannt wurde, was er eigentlich geschrieben hatte. Weil sie der Auffassung waren, dass damit eine ebenso legitime wie kritische Meinungsäußerung kriminalisiert worden sei und eine öffentliche Diskussion des Artikels möglich sein müsse, hatten sich daraufhin fast 150 Hochschuldozenten mit dem unbekannten Studenten solidarisiert. Fünfzig von ihnen, unter ihnen auch Peter Brückner, gaben, zu Dokumentationszwecken, den inkriminierten Text neu heraus. «Wir waren der Auffassung», so Brückner in einer späteren Erklärung vor dem internationalen Russel-Tribunal 1979, «dass Mescalero einen Denkprozess über Gewaltverhalten in der Gesellschaft in Gang setzen wollte und könnte. Wir hielten die öffentliche Diskussion dieses Denkanstoßes für notwendig. Wir fühlten uns außerdem zu einer solidarischen Handlung für die in Göttingen und anderswo bedrohten Studierenden aufgefordert, ja dazu genötigt.»
Die Landesregierung sah dies anders und berief sich dabei auf das 1975 ergangene Bundesverfassungsgerichtsurteil, dass sich deutsche Staatsbeamte von verfassungsfeindlichen Bestrebungen eindeutig zu distanzieren hätten. Sie eröffnete im August disziplinarische Vorermittlungen und verlangte von den Hochschulprofessoren einen öffentlichen Widerruf. Anders als die meisten der Betroffenen verweigerte Brückner die Unterschrift unter die vom Wissenschaftsministerium vorformulierte «Pestel-Erklärung» und nahm sich stattdessen, noch im September, die Freiheit der Veröffentlichung einer eigenen Broschüre, mit der er, in kritischer, aber einfühlender Weise, eine ausführliche Analyse des Göttinger Textes und seiner innenpolitischen Diskussion vorlegte.
Die Mescalero-Affäre wurde damit zum «Fall Brückner», er selbst erneut suspendiert und mit einem universitären Hausverbot belegt, weil er sich, so der offizielle Vorwurf, nicht eindeutig genug von Gruppen und Bestrebungen distanziert habe, «die unseren Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren». Dabei ließ sich linker Terrorismus schon damals schwerlich schärfer kritisieren – in der Sache, nicht im Ton –, als dies Brückner hier und in anderen Schriften getan hat: als, wie er es einmal formulierte, Weg in den Untergrund, der einer blockierten Geschichte auf die Sprünge helfen soll, aber, dort angekommen, selbst zur Blockade werde. Die RAF selbst jedenfalls hat sich Brückner mit seinen kritischen Analysen nicht zum Freund gemacht: Sie stempelte ihn dafür öffentlich zu einem «Meinungsagenten» der Bundesanwaltschaft.
Die niedersächsische Ministerialbürokratie jedoch zeigte sich unbeeindruckt, sie verschärfte noch die Maßnahmen gegen ihn und lehnte selbst seinen Antrag auf eine zweijährige Beurlaubung zwecks Annahme einer Gastprofessur in Amsterdam rundweg ab. Brückner wurde in einen langjährigen, ebenso persönlichen wie politisch-intellektuellen Kampf um seinen Beruf und seine Ehre gezwungen, der ihm Auftritts- und Hausverbote auch in anderen Universitäten einbrachte (so in Konstanz, Freiburg, Tübingen und Heidelberg). Doch trotz der sich um seinen Fall herum bildenden regen bundesweiten Solidaritätskampagne, die sogar internationale Konturen annahm und zumeist von Studierenden und linken und linksliberalen Hochschullehrern getragen wurde, wurde er immer tiefer in die politisch-persönliche Isolation getrieben. Die staatspolitische Hysterie des Deutschen Herbstes hatte das linke RAF-Trauma vertieft und zu nachhaltigen Spaltungslinien auf der westdeutschen Linken geführt (wie kann und wie soll eine linke Solidarität mit Gruppen aussehen, die man politisch eigentlich ablehnt?). Ein tiefer Graben öffnete sich zwischen dem auf messerscharfen Kanten wandelnden Brückner und den vielen, allzu vielen von ihm abrückenden Bekannten, Kollegen und Genossen.
Bis Ende 1981 rang er um seine ebenso juristische wie politische Rehabilitation. Doch als er schließlich, bundesgerichtlich freigesprochen, wieder in seine Universität und seinen Beruf zurückkehren konnte, hatte der von Kreislaufschwächen und Depressionen Gezeichnete nicht mehr viel von seinem «Sieg». Im April 1982, kurz vor seinem sechzigsten Geburtstag, erlag er einem langjährigen Herzleiden. In einer Traueranzeige seiner Freunde und Kollegen schrieben Johannes Agnoli, Ekkehart Krippendorff, Klaus Meschkat, Oskar Negt und Wolfgang Nitsch: «Nach jahrelangem Widerstand ist Peter Brückner der Niedertracht seiner Gegner physisch erlegen. Zornig betrauern wir ein weiteres Opfer der deutschen Verhältnisse, den Genossen aus fast zwei Jahrzehnten gemeinsamer Arbeit für eine sozialistische, menschenwürdige Gesellschaft.» (FR, 16.4.1982)
Über Brückner hinaus
Die staatlichen Berufs- und Berufungsverbote, die soziale Ausbürgerung mit ihrer massenhaften Qualifikationsenteignung, die institutionellen Formen von Zensur, negativer Sanktionierung und auferlegtem Konformismus – all dies offenbarte für die beiden Autoren der Innerstaatlichen Feinderklärung von 1972 den wirklichen Charakter des Staates und seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Herrschaftstechniken sozialer Befriedung. «Linke sind da unerwünscht, sie könnten Sand im Getriebe sein, sie könnten vor allem das politisieren, was sich im Bereich der Massenloyalität wie naturwüchsig abspielt.» (Staatsfeinde, S. 89) Was damals noch in vielem «Tendenz, nicht Tatsache» war, war nun, Anfang der 1980er Jahre, vollbracht: ein neuer Konservatismus löste den mit der Parole «Mehr Demokratie wagen» angetretenen und allzu schnell technokratisch gewordenen Sozialliberalismus ab, während die einstmals Neue Linke neuen sozialen Bewegungen Platz machte und das posthistoire einläutete.
Zeitlebens hatte der aus sozialistischer Überzeugung zum Radikaldemokraten gewordene und aus radikaldemokratischer Überzeugung an der sozialistischen Idee festhaltende Peter Brückner vor allem gegen jenen mythisch aufgeladenen Staatsbegriff gekämpft, der den vermeintlich überparteilichen Staat über den ihn konstituierenden Bürger (Citoyen) stellt. Schon 1967 hatte er das Geheimnis bürgerlicher Macht und Herrschaftstechnik in den denkwürdigen Satz gefasst: «Wer Freiheit nur auf Widerruf einräumt, beschuldigt den, der Herrschaft nur auf Widerruf zulassen will, des Angriffs auf die Freiheit der Bundesrepublik.» (Transformation, S. 119) Knappe fünfzehn Jahre später sah er diese Wahrheit an seiner eigenen Person schmerzhaft bestätigt und formulierte den gleichen Gedanken in die fast ebenso zeitlosen Worte: «Der Neokonservatismus – in allen Parteien des Bundestags – will das Objekt der staatlichen Garantie auswechseln: was der Staat zu schützen hat, das sind nicht mehr politische Freiheiten der Bürger, es ist die objektive Wertordnung. Dies die Substanz auch des Ministerpräsidenten-Erlasses vom Jahr 1972 über ‚Radikale‘ im öffentlichen Dienst und der Handhabung des Beamtenrechts. Allgemein ändert sich die Anweisungsstruktur der Grundrechte (die, zum hundertsten Mal gesagt, der Staat nicht gewährt, sondern garantiert). Sie wiesen einst den Staat an, dafür Sorge zu tragen, dass der Bürger – in den Grenzen der Legalität – frei handeln darf, und dies nicht nur als Wirtschaftssubjekt. Heute werden sie zum Springquell für Verhaltenspflichten, d.h. sie weisen dem politisch handelnden Bürger Werte an, die er unter Androhung der partiellen Ausbürgerung zu realisieren hat. Der Absicht nach kehrt sich das gesamte System der politischen Freiheitsrechte in eine vom Staat gesetzte Pflichtenordnung um.» (Pflicht des Gelehrten, S. 50)
Zitierte Literatur
Peter Brückner: Die Transformation des demokratischen Bewusstseins, in J. Agnoli/P. Brückner: Die Transformation der Demokratie, Frankfurt/M. 1968, S. 89 - 191.
Peter Brückner/Alfred Krovoza: Staatsfeinde. Innerstaatliche Feinderklärung in der BRD, Berlin 1972.
Peter Brückner: Erklärung vor den Studenten der V. Fakultät der TU Hannover zu meiner Suspendierung und ihrer Aufhebung, Hannover 1974.
Peter Brückner: Die Mescalero-Affäre. Ein Lehrstück für Aufklärung und politische Kultur, Hannover 1977. (mehrere Auflagen)
Dietrich Wetzel: Zum «Fall Brückner». Tatsachen und Tendenzen, Hannover 1979.
Peter Brückner/Axel R. Oestmann: «Über die Pflicht des Gelehrten, auch als Bürger tätig zu sein.» Zum Disziplinarverfahren des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kunst gegen Peter Brückner, Hannover o. J. (1981).