Dieser Artikel ist Teil des Themen-Specials «Der Radikalenbeschluss wird 50».
Im März 1980 schrieb der Bremer Rechtsanwalt Paul Winter an seinen Mandanten Bruno Kissler:
«Lieber Bruno, in Deiner Einstellungssache hast Du Dich bis jetzt nicht wieder gemeldet. Erhalte ich bis zum 10.4.1980 keine Nachricht von Dir, gehe ich davon aus, daß ich nicht weiter tätig werden soll[,] und schließe die Akte ab.»
Eine Antwort Kisslers, dem zuvor wegen seiner vermuteten Unterstützung des Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) die Einstellung als Lehrer in Berlin und Bremen verweigert worden war, findet sich nicht in den Akten.[1]
Handelt es sich bei Bruno Kissler um einen Betroffenen des Radikalenbeschlusses? Die Frage mag überraschen, schließlich wurde er in zwei Bundesländern aufgrund seiner politischen Aktivitäten nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, ihm mithin ein «Berufsverbot» erteilt. Allerdings ist über seinen weiteren Werdegang nichts überliefert. Es wäre möglich, dass Kissler in einem anderen Bundesland in den Schuldienst aufgenommen wurde oder Arbeit an einer Privatschule fand. Unser Nicht-Wissen verweist an dieser Stelle auf die Schwierigkeit, die Figur des oder der Betroffenen aus den historischen Gegebenheiten abzuleiten.
Jan-Henrik Friedrichsist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hildesheim. Dort forscht er zu den Auswirkungen des ‚Radikalenerlasses‘ auf Gesellschaft und Subjekte am Beispiel der Institution Schule, 1967-1989 (mehr).
So lässt eine eher im konservativen Spektrum anzutreffende enge Definition nur solche Personen als Betroffene gelten, die ihrem Beruf nachweislich aus politischen Gründen dauerhaft nicht nachgehen konnten. Fälle, in denen eine Einstellung – oft nach langen Jahren – vor Gericht erstritten wurde, fallen hier ebenso wenig unter die Kategorie der Betroffenen wie solche, in denen politische Gründe zwar vermutet, aber nicht bewiesen werden können, etwa weil die Nicht-Einstellung mit fehlenden Stellen begründet wurde.
Am anderen Ende des politischen Spektrums finden sich weiter gefasste Definitionen, die all jene als Betroffene begreifen, die in irgendeiner Form wegen ihrer vermuteten oder tatsächlichen politischen Überzeugung Schwierigkeiten im Beruf – vor allem, aber nicht ausschließlich, im öffentlichen Dienst – hatten oder auch nur befürchten mussten. Als betroffen können somit auch der linke Lehrer gelten, dessen Schuldirektor ihn «auf dem Kieker» hatte und mehrfach demonstrativ seinen Unterricht besuchte; die Rechtsreferendarin, die sich durch das Zeichnen eines Aufrufs der DKP einen Eintrag in die Personalakte einhandelte; oder auch der maoistische Metallarbeiter, der aufgrund von Unvereinbarkeitsbeschlüssen aus seiner Gewerkschaft ausgeschlossen wurde. Alle Definitionsversuche zwischen diesen beiden Polen sind legitim, alle haben ihre Vor- und Nachteile – und keine Definition kann endgültig sein. Dies gilt auch für geschichts- und politikwissenschaftliche Zugriffe.
Statt also re-konstruieren zu wollen, wer vom Radikalenbeschluss betroffen war, ließe sich der Blick auf die Konstruktion von Betroffenheit lenken: Wer hat sich als betroffen (oder bedroht) erlebt? Wer stellte und stellt sich selbst als betroffen dar? Die Position des/der Betroffenen erweist sich so als politischen Deutungskämpfen unterworfen: Wer wird als Betroffene*r anerkannt? Wem wird diese Position verweigert? Vor allem: Wer spricht mit größerer Legitimität als andere für «die Betroffenen»?
Ob der eingangs erwähnte Lehrer Kissler als Betroffener gelten kann, hinge somit nicht von seiner weiteren beruflichen Laufbahn ab, sondern davon, ob er sich heute erfolgreich als solcher positionieren könnte. Die Perspektiven von Betroffenen sind daher einerseits vielfältig – andererseits stellen sie immer nur einen Ausschnitt dar.
Historische Deutungen des Radikalenerlasses
Wenn die Kategorie der Betroffenen als umstrittene Kategorie der Gegenwart zu verstehen ist, lohnt es sich, den Blick auf die Art und Weise des Erzählens zu richten. Welche Narrative stehen Betroffenen zur Verfügung? Und wie beeinflussen diese Erzählungen wiederum unsere Vorstellungen von dem, was Betroffene ausmacht?
Die unterschiedlichen Erzählweisen sind weniger durch die historischen Ereignisse selbst geprägt als durch ihre Nachgeschichte. Jemand, der sein Leben nach eigenen Maßstäben als Erfolgsgeschichte wahrnimmt, wird sein Berufsverbot anders erinnern und erzählen als eine Person, die sich als gescheitert begreift. Faktoren wie Klasse, Bildungsweg oder Geschlecht prägen die individuellen Erlebnisse, Erinnerungen und ihre Repräsentation. Auch die heutige Sicht auf früheres politisches Engagement spielt eine Rolle, ebenso wie die jeweilige Gruppenzugehörigkeit.[3] Hierzu gibt es allerdings – und das sagt viel über den Stand der historischen Aufarbeitung des Themas – bisher kaum Forschungsliteratur.
Die DKP-nahen Initiativen gegen die Berufsverbote skandalisierten (angedrohte) Berufsverbote regelmäßig als Angriff auf die verfassungsmäßigen Grundrechte.[4] Damit drehten sie die Anschuldigung der Verfassungsfeindlichkeit, die gegen politische Linke erhoben wurde, um – die wahren «Verfassungsfeinde» säßen seit jeher in Regierung und Verwaltung, während die von ihnen Verfolgten in der Tradition «fortschrittlicher» demokratischer Bewegungen vom frühen 19. Jahrhundert bis zum antifaschistischen Widerstand stünden.[5]
In der Folge trug vor allem die DKP den Kampf gegen Berufsverbote. Ihre Mitglieder waren überproportional betroffen, und das Narrativ der Grundrechtsverletzung bot ihr eine Möglichkeit, den Schulterschluss «aller Demokraten» zu fordern – und so eine punktuell erfolgreiche Bündnispolitik bis ins linksliberale Lager zu begründen. Die Thematisierung des Radikalenbeschlusses geschah dabei stets auf eine stark personalisierte Erzählweise: Den auf die Frage der Verfassungstreue hin konstruierten «Fällen» der Behörden wurden Fallgeschichten entgegengestellt, die umfassender waren und auch die Auswirkungen behördlicher Entscheidungen thematisierten. Die Skandalisierung des Vorgehens der Behörden mit dem Ziel, Empörung hervorzurufen, war dabei das Grundmotiv nahezu aller Fallschilderungen. Es entsprach der Logik dieses personalisierenden Ansatzes, dass möglichst skandalträchtigen Fällen mehr Aufmerksamkeit zukam als eher unspektakulären Verfahren.
Die Deutung als Grundrechtsangriff war 1972 keineswegs alternativlos: Im Umfeld maoistischer K-Gruppen, aber auch einiger Gewerkschaftsgliederungen, wurde der Erlass eher als Angriff auf Arbeitnehmer*innenrechte gedeutet, als Instrument «der Bourgeoisie» um den Betriebsfrieden im öffentlichen und privaten Sektor zu wahren. Für eine solche Betrachtungsweise sprachen etwa Entlassungen kommunistischer Betriebsräte nach «wilden Streiks», aber auch die für viele Linke enttäuschende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972.[6]
Daher skandalisierten die K-Gruppen zwar einzelne Berufsverbotsfälle, tendenziell jedoch nicht in vergleichbarer Breite. Das Grundgesetz galt hier häufiger als abzuschaffende Manifestation kapitalistischer Herrschaft. Auch eine gewisse Intellektuellenfeindlichkeit mag eine Rolle gespielt haben – immerhin war die Hälfte aller Berufsverbotsfälle im Bildungsbereich angesiedelt, revolutionäre Politik hatte sich aber nicht an studierten Beamt*innen, sondern an «der Arbeiterklasse» zu orientieren. Und es mochte im Einzelfall auch einem (vermeintlich) radikaleren Selbstbild entsprechen, ein Berufsverbot als Preis einer revolutionären Existenz zu akzeptieren. Fakt ist, dass selbst in den Zeitungen der K-Gruppen Berufsverbote von DKP-Mitgliedern einen großen Raum einnahmen; umgekehrt kam dies kaum vor.[7]
Betroffenenerzählungen heute
Auch in den heute aktiven Betroffeneninitiativen dominieren ehemalige DKPler*innen und mit ihnen das Narrativ der verletzten Grundrechte.[8] Obwohl die historischen Differenzen zwischen DKP und KBW für das ehemalige KBW-Mitglied Robert Tausch – 1979 nach mehreren Dienstgesprächen als Lehrer verbeamtet – heute keine Rolle mehr spielen, kann dieser sich mit den bestehenden Betroffeneninitiativen daher «kaum identifizieren»:
«Die DKP. Ja, die verwinden das ja auch nicht. […] Und dann bin ich einmal da gewesen und hab gesagt, ‚ja, was habt ihr euch denn vorgestellt? […] Wollt ihr immer noch da >auf’m Boden des Grundgesetzes<?‘[…] Was soll das alles? So'n Quatsch, ne.»[9]
Betroffenheit wird hier als eine umstrittene Kategorie deutlich, in der historische Deutungen und Strategien weiterhin wirkmächtig sind.
Dies zeigt sich auch in der weiterhin dominanten Orientierung an Fallgeschichten. Dies findet teilweise seinen Niederschlag in Publikationen, die an der Schnittstelle von historischer Forschung und politischer Aufarbeitung stehen. Fallgeschichten ergänzen hier die «trockene» Forschung und geben den Betroffenen ein Gesicht – durch die abgebildeten Porträtfotos durchaus im Wortsinn.[10]
Diese skandalisierende Erzählstrategie kollidiert aber mit dem individuellen Wunsch, sich selbst als handlungsmächtig zu erleben.[11] Eine Möglichkeit, mit diesem Dilemma umzugehen, besteht darin, sich selbst als emotional und/oder politisch ungebrochen zu porträtieren. «Ich bin immer standhaft geblieben» – diese Inanspruchnahme persönlicher Integrität erlaubt es Betroffenen, sich noch nachträglich gegenüber den Behörden zu behaupten. Als Konsequenz erscheinen in der Erinnerung mancher Zeitzeug*innen diejenigen als Negativbeispiel, die sich etwa im Rahmen eines Anhörungsgesprächs von ihren politischen Überzeugungen oder Gruppen distanzierten. Dabei handelt es sich um das Echo einer zeitgenössischen Zwickmühle, in der sich die Betroffenen befanden. Denn auch aus der eigenen Organisation gab es Druck, nicht öffentlich abzuschwören. «Wer kooperierte», so die Historikerin Alexandra Jaeger, «stand auf Seiten der ‚Unterdrücker‘ und verriet eine über hundertjährige demokratische Tradition.»[12] Und, so ließe sich ergänzen, zählt heute eben nicht ohne weiteres zu den Betroffenen des Radikalenbeschlusses.
In Bezug auf die politische Bewertung fällt auf, dass sich die Deutungsmuster seit den 1970er Jahren kaum verändert haben.[13] Neben die strikte politische Kritik am Radikalenbeschluss tritt aber nun das neue Narrativ der Affirmation. Der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann stellt sich rückblickend auf die Seite des Staates, wenn er rhetorisch fragt: «Warum hätte der Staat damals jemanden [wie Kretschmann, JHF] einstellen sollen, der im KBW für die Diktatur des Proletariats eintrat?» und in maximaler sprachlicher Distanz zu seinem früheren Selbst die Antwort gibt: «So jemand kann doch nicht in den Staatsdienst.»[14] In abgeschwächter Form findet sich dieses Argument durchaus häufiger.[15]
Am anderen Ende des Spektrums steht die weitgehende Entpolitisierung des früheren Handelns. Dies war bereits in der zeitgenössischen Argumentation der DKP-nahen Initiativen angelegt, wonach Demokrat*innen – nicht Kommunist*innen – vom Erlass betroffen seien. So verortet das ehemalige DKP-Mitglied Wolfgang Liß, dem 1980 eine Anstellung im öffentlichen Dienst als Sozialarbeiter dauerhaft verwehrt worden war, das eigene Engagement rückblickend innerhalb eines politischen Spektrums, das auch Konservative umfasste:
«Ich war kein Kommunist, sondern wollte nur wie viele andere die Welt ein bisschen besser machen – das will doch auch die CDU. […] Aber die Anhörkommission […] sowie die Gerichte glaubten mir nicht!»[16]
Dahinter steckt sicherlich die von Liß bis heute als «unerträglich» empfundene Stigmatisierung als «Verfassungsfeind». Das von Vielen heute selbst durchaus kritisch gesehene eigene politische Engagement, durch das sie ursprünglich ins Visier der Behörden gerieten, tritt in solchen Schilderungen jedoch tendenziell in den Hintergrund.[17]
Fazit
Es ist absolut gerechtfertigt und notwendig, den Forderungen von Betroffenen nach politischer Rehabilitation und wissenschaftlicher Aufarbeitung nachzukommen. Darüber hinaus plädiere ich dafür, die Kategorie der Betroffenen selbst kritisch zu befragen.
Wenn man zugesteht, dass neben möglichst krassen Einzelschicksalen auch kleinere Konflikte, Interventionen und negativ besetzte Reaktionen wie das «Abschwören» zur Geschichte des Radikalenbeschlusses und seiner Betroffenen zählen, lassen sich neben den individuellen auch die gesellschaftlichen Effekte fundierter diskutieren und bewerten. Denn für eine Einschätzung des Ausmaßes politischer Disziplinierung und möglicher Handlungsspielräume sind eher unspektakuläre Fälle ebenso wichtig wie die Geschichten der Berufsverbote-«Prominenten».[18]
Schließlich ließe sich mit einer Erweiterung der Perspektiven – weg von der Fokussierung auf Grundrechte und deren Verteidigung – auch eine Erneuerung radikaler, kommunistischer Kritik verknüpfen. Die Rehabilitation Einzelner würde so ergänzt durch eine gesellschaftspolitische Zukunftsperspektive, die nicht allein die konkrete Praxis des Radikalenerlasses oder die (heutige) Rolle des Verfassungsschutzes kritisiert, sondern unser Verständnis von Demokratie überprüfen und in emanzipatorischer Absicht darüber hinausweisen könnte. Die zu diskutierende Frage wäre dann, ob es möglich ist, Kommunist*in und Demokrat*in zugleich zu sein, ob gar die Überwindung der kapitalistischen Produktionsweise als Voraussetzung einer radikalen Demokratisierung gedacht werden kann. Diese Fragen sind es auch 50 Jahre nach dem Radikalenbeschluss wert gestellt zu werden.
Individuelle Fallgeschichten finden sich in zahlreichen zeitgenössischen Broschüren mit meist lokalem oder regionalem Schwerpunkt sowie unter anderem hier:
- Sigrid Dauks/Eva Schöck-Quinteros/Anna Stock-Mamzer (Hg.): Staatsschutz, Treuepflicht, Berufsverbot. (K)ein vergessenes Kapitel der westdeutschen Geschichte, Bremen 2021.
- Andreas Dress u.a. (Hg.): Wir Verfassungsfeinde, Köln 1977.
- Jutta Rübke (Hg.): Berufsverbote in Niedersachsen 1972-1990. Eine Dokumentation, Hannover 2018.
- http://www.berufsverbote.de/index.php/fallschilderungen.html
- https://www.mao-projekt.de/BRD/REP/Berufsverbote_Linkliste.shtml
- https://radikalenerlassbawuede.com/
[1] Schreiben Winter vom 14. März 1980, Staatsarchiv Bremen (StAB) 9,S 9-67-59. Die Namen wurden geändert.
[3] Knud Andresen: Vier Möglichkeiten, die Geschichte der DKP zu erzählen: Politische Erinnerungen ehemaliger DKP-Funktionäre, in: JHK, (2014), S. 29–46, hier S. 32.
[4] Vgl. www.berufsverbote.de (abgerufen am 16. 9. 2021).
[5] Vgl. Initiative «Weg mit den Berufsverboten»: Berufsverbot. 17 Blätter zur Geschichte und zum Kampf gegen die Berufsverbote, Hamburg o.J. [1979?].
[6] Werner Heine: «Ich habe nichts zu bereuen.» Warum die Bremer Klöckner-Werke den Vorsitzenden ihres Betriebsrats fristlos feuern wollen, in: Stern, Nr. 39 (1973), S. 12.
[7] Manfred Histor: Willy Brandts vergessene Opfer. Geschichte und Statistik der politisch motivierten Berufsverbote in Westdeutschland 1971–1988, Freiburg i. Br. 1989, 68f.
[8] Von den zwanzig unter http://www.berufsverbote.de/index.php/Faelle-Berlin.html aufgeführten exemplarischen Fallgeschichten beziehen sich 17 auf (ehemalige) DKP-Mitglieder. In zwei Fällen werden KBW-Angehörige vorgestellt, jedoch ohne explizite Nennung ihrer Gruppenzugehörigkeit.
[9] Jan-Henrik Friedrichs: Interview mit Robert Tausch (Name geändert) am 7. 7. 21.
[10] Jutta Rübke (Hg.): Berufsverbote in Niedersachsen 1972-1990. Eine Dokumentation, Hannover 2018; Sigrid Dauks/Eva Schöck-Quinteros/Anna Stock-Mamzer (Hg.): Staatsschutz, Treuepflicht, Berufsverbot. (K)ein vergessenes Kapitel der westdeutschen Geschichte, Bremen 2021.
[11] Helen Gärtner: Der Radikalenbeschluss von 1972 in der Erinnerung betroffener Lehrer*innen, in: bonjour.Geschichte, (2019), H. 7, S. 1–67, hier S. 36–38.
[12] Alexandra Jaeger: Auf der Suche nach «Verfassungsfeinden». Der Radikalenbeschluss in Hamburg 1971-1987, Göttingen 2019, S. 226.
[13] Vgl. dazu etwa die von Betroffenen konzipierte Ausstellung «Vergessene Geschichte», online unter http://www.berufsverbote.de/tl_files/Hann2015/Begleitheft_A4_klein.pdf (abgerufen am 8. 12. 2021).
[14] Kretschmann: Berufsverbote für Radikalenerlass aufarbeiten, Heilbronner Stimme v. 18. 12. 2014, (abgerufen am 16. 9. 2021).
[15] «Im Unterschied zu manchen Kolleginnen und Kollegen, die sehr, sehr verbittert waren über ihren eigenen Rausschmiss, war ich das nie. Weil ich immer dachte: ‚Irgendwo haben sie auch recht, ne.‘» Jan-Henrik Friedrichs, Interview mit H.S. am 15. 7. 2021.
[16] Rübke: Berufsverbote, S. 126.
[17] So beginnen etwa die exemplarischen Fallgeschichten einer Studie zu Berufsverboten in Niedersachsen stets mit dem ersten Schritt der Behörden. Rübke: Berufsverbote, S. 96–187.
[18] Jan-Henrik Friedrichs: «Was verstehen Sie unter Klassenkampf?». Wissensproduktion und Disziplinierung im Kontext des «Radikalenerlasses», in: Sozial.Geschichte Online, (2019), H. 24, S. 67–102 . Teilweise geschieht dies bereits, allerdings ohne die Kriterien für die Fallauswahl offenzulegen, etwa in Rübke: Berufsverbote.