Einführung in die materielle Förderung der Promotion

Stipendium gefördert über das BMBF

Höhe des Stipendiums und Zusatzbestandteile

Das Promotionsstipendium setzt sich aus folgenden Förderbeträgen zusammen:

  • Grundstipendium: 1.450,- €/Monat (elternunabhängig)
  • Forschungskostenpauschale: 100,- €/Monat
  • Zuschuss für Krankenkassenversicherung (ohne Pflegeversicherung): 50 % (max. 100 €)
  • Kinderbetreuungszuschlag: 155,- €/Monat
    (+ 50,- € für jedes weitere Kind) unter 18
  • Familienzuschlag: 155,- €/Monat (unter bestimmten Voraussetzungen [auch für Pflegekinder, die im eigenen Haushalt leben])

Das Stipendium zahlen wir monatsweise aus. Das Geld erhaltet Ihr üblicherweise am Ende des vorhergehenden Monats. Im Januar kann es aufgrund des Jahreswechsels und die verzögerte Bereitstellung der Gelder durch die Ministerien auch erst Anfang des jeweiligen Monats erfolgen, ebenso bei Krankheiten, Urlauben oder technischen Problemen unsererseits

Wir können nur Zuschläge zur Krankenversicherung zahlen, wenn Ihr nicht familienversichert seid. Solltet Ihr also über Eure Partner*in versichert sein, können wir diese nicht übernehmen. Wir können 50%, bzw. maximal 100 Euro an Zuschuss für Eure eigene Versicherung zahlen.

Für die Pflegeversicherung können wir keinen Zuschuss gewähren.

Die Kinder- und Familienzulage wird unabhängig vom Kindergeld gezahlt. Ihr könnt also Kindergeld und von uns noch zusätzlich die Zulagen erhalten, wenn ihr laut unseren Richtlinien berechtigt dafür seid. Erhält Eure* Ehe- oder Lebenspartner*in die Familienzulage mit der Zielsetzung der Ausbildungsförderung, können wir Euch die Familienzulage nicht nochmal zahlen. Bezieht das andere Elternteil bereits eine Kinderzulage, können wir diese ebenso nicht zahlen. Den Antrag und weitere Informationen zu den Zulagen findet ihr in unseren Berechnungsunterlagen und im Self-Service-Portal (SSP).

Förderdauer & Rechtliches

Die reguläre Förderzeit beträgt 36 Monate. Vor Ablauf von 10 und 22 Monaten sind fristgerecht Jahresberichte einzureichen. 3 Monate vor Ablauf der regulären Förderzeit könnt Ihr per fristgerechtem Antrag Euer Stipendium ein mal um bis zu sechs Monate verlängern.

Die Förderhöchstdauer kann auf maximal viereinhalb Jahre ausgedehnt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Elternzeit oder eine schwere Beeinträchtigung oder die Pflege eines Angehörigen gegeben sind.

Die Förderhöchstdauer von viereinhalb Jahren kann nur für Mütter, deren Kinder während der Förderung geboren werden, überschritten werden (Mutterschutz).

Eine Doppelförderung (mehrere Stipendien gleichzeitig) ist rechtlich ausgeschlossen!

Vorherige Förderungen seitens anderer Stiftungen etc. werden auf die Förderzeit angerechnet.

Nebentätigkeiten

Während der Förderung ist es möglich, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit ist hier allerdings strikt begrenzt. Eine Tätigkeit in Forschung und Lehre darf die wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschreiten. In anderen, nicht wissenschaftlichen Tätigkeiten, d.h. außerhalb von Forschung und Lehre, ist die wöchentliche Arbeitszeit sogar auf maximal 5 Stunden begrenzt.

Arbeitszeiten in Nebentätigkeiten können nicht auf einen Monat oder ein ganzes Jahr hochgerechnet werden. Es ist auch nicht möglich, die Arbeitsstunden einer bezahlten Tätigkeit außerhalb und innerhalb von Forschung und Lehre miteinander zu kombinieren.

Unterbrechung / Aussetzen des Stipendiums

Aus gravierenden familiären, gesundheitlichen oder anderen Gründen kann die Förderung für maximal zwölf Monate unterbrochen werden.

Die Unterbrechung kann am Stück oder auch in mehreren Intervallen erfolgen (kumulativ).

In jedem Fall ist eine Zustimmung des Studienwerks erforderlich, weil die Unterbrechung Gelder freisetzt, die nur bedingt umgewidmet werden können.

Wir sind dazu verpflichtet, die Gründe für die Unterbrechung des Stipendiums genau zu prüfen.

Der 1. und 2. Jahresbericht

Vor Ablauf von 10 und 22 Monaten sind fristgerecht Jahresberichte einzureichen.

Was für Unterlagen Ihr für die Jahresberichte einreichen müsst, erfahrt ihr im Self-Service-Portal (SSP).

Wir erwarten zum zweiten Jahresbericht:

  • Ca. 100 Seiten verschriftlichten Text (in Relation zur Normaldissertation, d.h. bei ca. 300 Seiten anvisierten Gesamtumfang – wird die Dissertation umfangreicher anvisiert, erwarten wir auch mehr Text).
Der reguläre Verlängerungsantrag (bis zu 6 Monate)

Was für Unterlagen Ihr für den regulären Verlängerungsantrag einreichen müsst, erfahrt ihr im Self-Service-Portal (SSP).

Wir erwarten zum regulären Verlängerungsantrag:

  • Ca. 150 Seiten verschriftlichten Text (in Relation zur Normaldissertation, d.h. bei ca. 300 Seiten anvisierten Gesamtumfang – Wird die Dissertation umfangreicher anvisiert, erwarten wir auch mehr Text).
  • Empirische Erhebungen sollten abgeschlossen und ausgewertet sein, so dass sich in den letzten Fördermonaten komplett auf das Schreiben und Fertigstellen der Dissertation konzentriert werden kann.

Dein*e für Dich zuständige*r Referent*in wird den Verlängerungsantrag beurteilen. Inwiefern eine einmalige reguläre Verlängerung bewilligt werden kann, hängt von den oben aufgelisteten Kriterien ab, die erfüllt sein müssen, und ist ebenso abhängig von unseren finanziellen Mitteln, da wir Verlängerungen mit Neuaufnahmen abwägen müssen.

Was geschieht, wenn zum 2. Jahresbericht bzw. zum regulären Verlängerungsantrag keine 100 bzw. 150 Seiten vorliegen?

Die verschriftlichten Seiten, die zum 2. Jahresbericht bzw. zum regulären Verlängerungsantrag vorliegen sollen, sind ein Orientierungswert, der sich an einer fiktiven Durchschnittsdissertation im geistes-/sozialwissenschaftlichen Bereich orientiert. Eine Arbeit kann aber anders gelagert sein. Insbesondere empirische und theoretische Arbeiten sind, was ihren Aufwand und die Arbeitsschritte anbelangt, nur schwer zu vergleichen.

Naturwissenschaftliche Arbeiten sind meistens mit weniger Textproduktion verbunden. Hier bitten wir euch, das in eurem Jahresbericht bzw. Verlängerungsantrag kenntlich zu machen. Wir berücksichtigen das selbstverständlich.

Wir wollen niemanden künstlich unter Stress setzen. Wenn Ihr deutlich weniger Seiten verschriftlicht habt, dann möchten wir aber nachvollziehen können, woran es liegt. Möglicherweise liegt es ja auch in der Sache begründet, oder wir können Euch in einem Arbeitsprozess unterstützen (z.B. durch ein Methodenseminar, eine Schreibwerkstatt, ein Zeitmanagementseminar oder einen Sprachkurs).

Falls Ihr deutlich unter der erforderlichen Seitzenzahl bleibt, solltet Ihr uns zusätzlich einen Einblick in den noch unfertigen Bereich Eurer Arbeit geben (Stichworte, Exzerpte, Transkriptionen, Fragmente), wodurch wir nachvollziehen können, wie weit die Arbeit vorangekommen ist. Die Transkribierung von Interviews oder Ähnlichem dokumentiert – sofern notwendiger Arbeitsschritt – auch ein wichtiges Vorankommen.

Als Richtwert gilt auch, dass die empirischen Arbeiten mit dem dritten Förderjahr abgeschlossen sein sollten. Warum es zu einer Abweichung/Verzögerung kommt, müsste aber nachvollziehbar erklärt werden.

Elternjahr

Zusätzlich könnt ihr ein Elternjahr von zwölf oder sechs Monaten stellen, wenn ihr ein Kind in einem bestimmten Alter habt oder dieses während der Förderung geboren wird. Die Zahl der zusätzlichen Fördermonate ist nach dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes differenziert.

Eine Förderverlängerung um ein Jahr ist möglich, wenn Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, für die das Personensorgerecht gegeben ist, zu betreuen sind und wenn dies vor oder während der ersten 24 Monate der Förderung geboren wurde. Wurde das Kind im dritten Jahr der Regelförderung geboren, können sechs zusätzliche Monate bewilligt werden. Wird das Kind während der regulären Verlängerung von bis zum sechs Montaten geboren, kann keine Elternzeit mehr bewilligt werden.

Dazu muss vor Ende der Regelförderzeit ein entsprechender Antrag mit all den einzureichenden Unterlagen und mit der gleichen Frist wie beim regulären Verlängerungsantrag gestellt werden.

Der Elternjahr-Antrag erfordert die gleichen Unterlagen wie beim Verlängerungsantrag. Was für Unterlagen Ihr mit dem Antrag einreichen müsst, erfahrt Ihr im Self-Service-Portal (SSP). 

Das Elternjahr entbindet nicht von der kontinuierlichen Arbeit an der Dissertation. Es dient lediglich zur Kompensation von Verzögerungen und zur Herstellung von Chancengleichheit gegenüber Stipendiat*innen, die keine Kinder zu betreuen haben.

Wichtig:

Bei allen Anträgen und Jahresberichten müsst ihr unter anderem aktualisierte kommentierte Inhaltsverzeichnisse und Arbeits- und Zeitpläne einreichen. Bitte behaltet diese Form bei, die auch bereits für die Bewerbung um das Stipendium erforderlich war. Die strikte Einhaltung der vorgegebenen Form erleichtert uns die Bearbeitung ungemein.

Die Kommentierung des Inhaltsverzeichnisses bedeutet: Wir möchten für jedes Kapitel in 3-5 Sätzen wissen, was darin behandelt wird, welche These entwickelt wird, und wie sich das Ganze zur anleitenden Forschungsfrage in Beziehung setzt (roter Faden). 

  • Fertige Abschnitte bitte fetten, zuletzt fertiggestellte Abschnitte zusätzlich bitte kursivieren.
  • Bitte den Gesamtumfang und den anvisierten Gesamtumfang angeben: [300/155] [anvisierter Umfang/realisierter Umfang].

In einem beispielhaft übersichtlichen und aktualisierten Arbeits- und Zeitplan sind die fertig gestellten Teile mit einem »f«, in Arbeit befindliche Teile mit einem »A«, noch nicht bearbeite Teile mit einem »X« markiert.

Mutterschutz/Gebärendenschutz

Für jedes Kind, das während der Förderung geboren wird, erhält die gebärende Person zusätzlich drei Monate Mutterschutz/Gebärendenschutz.

Anders als bei der Elternzeit dient der Mutterschutz/Gebärendenschutz zum Schutz der gebärenden Person und gilt im strengen Sinne nicht als Förderzeit. Während in der Elternzeit die Verpflichtung gilt, weiter an der Promotion zu arbeiten, gibt es im Mutterschutz/Gebärendenschutz keine Verpflichtung weiter zu arbeiten.

Verlängerung wegen Beeinträchtigung oder chronischer Krankheit oder häuslicher Pflege eines Angehörigen

Auf Antrag kann eine Förderverlängerung um höchstens zwölf Monate gewährt werden, wenn Ihr wegen einer Beeinträchtigung nur deutlich langsamer in der Dissertation vorankommen könnt.

Bitte nehmt mit uns in diesem Fall Kontakt auf, damit wir Euch individuell beraten können. Es bedarf eines ärztlichen Attestes mit entsprechender Ausweisung des Zeitraumes der dauerhaft stark verminderten Arbeitsfähigkeit und des Grades der Arbeitsverminderung.

Im Falle der häuslichen Pflege eines Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3) kann ebenfalls eine Förderverlängerung gewährt werden. Hierfür benötigen wir einen entsprechenden Nachweis.

In beiden Fällen muss vor Ende der Regelförderzeit bzw. mit den Verlängerungsanträgen ein entsprechender Antrag mit all den einzureichenden Unterlagen und zum gleichen Termin wie beim Verlängerungsantrag gestellt werden.

Forschungsreisen ins Ausland

Für Forschungsreisen (Feldforschung etc.) und für Auslandsaufenthalte zur aktiven Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, die im Zusammenhang Eurer Dissertation stehen, gewähren wir Förderzuschläge.

Maximal drei Aufenthalte im Ausland und insgesamt bis zu 12 Monaten Dauer können wir fördern.

Wir fördern auch Sprachintensivkurse im Ausland, allerdings in der Regel kein Englisch.

Antragswesen (Verlängerungen) & Berichterstattung auf einen Blick

Die bürokratischen Anträge und Berichte sind vielleicht lästig, sie sind jedoch zwingend erforderlich. Sie erfüllen aber auch noch einen anderen wichtigen Zweck für Eure Metareflexion auf den Promotionsprozess und können für Eure Arbeit produktive Anstöße geben.

Hier findet Ihr noch einmal sämtliche Antragsfristen auf einen Blick:

  • Vor Ablauf von10 Monaten: 1. Jahresbericht
  • Vor Ablauf von 22 Monaten: 2. Jahresbericht
  • Nach 33 Monaten: Regulärer Verlängerungsantrag (oder Elternzeit für 12 oder 6 Monate; Antrag wegen Krankheit/Beeinträchtigung oder Pflege)
    (Den Antrag stellst du 3 Monate vor Ablauf der Regelförderzeit.

Was für Unterlagen Ihr mit dem jeweiligen Antrag einreichen müsst, erfahrt Ihr im Self-Service-Portal (SSP).

Schaut unbedingt zeitnah im Self-Service-Portal nach, damit Ihr bestimmte Unterlagen, wie z.B. ein Gutachten Eurer Doktormutter oder Eures Doktorvaters, rechtzeitig einholt. Ihr seid für die fristgerechte und vollständige Einreichung der Anträge und Berichte selbst verantwortlich!

Das Förderende

Das Förderende ist erreicht,

  • wenn kein Antrag auf Verlängerung nach Ablauf der Regelförderzeit gestellt wird,
  • wenn die Förderhöchstdauer erreicht wurde,
  • nach der Disputation, wenn diese innerhalb der Förderhöchstdauer absolviert wird, oder
  • spätestens sechs Monate nach Einreichen der Dissertation in der Fakultät, wenn dies noch innerhalb der Förderungshöchstdauer ist.

Mit dem Förderende erwarten wir von Euch einen Bericht zum Förderende.

  • 2 Monate vor Ende der Förderung muss der Bericht zum Förderende eingereicht werden
  • das Stipendium für den letzten Monat wir erst ausgezahlt, wenn der Bericht vorliegt, jedoch nicht über das Förderende hinaus.
  • im Self-Service-Portal (SSP)

Auch hierzu findet Ihr im Self-Service-Portal (SSP) die erforderlichen Informationen.

Internationales Stipendium des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt (AA) reicht an alle politischen Stiftungen – darunter auch die Rosa Luxemburg Stiftung - Gelder weiter, die diese zur Vergabe von Stipendien an Promovierende aus dem Ausland nutzen. Wir freuen uns, jedes Jahr einige Stipendien zu vergeben. Der Anteil an Stipendien aus Geldern des AA ist allerdings deutlich geringer als der aus Geldern des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung). Außerdem gelten für AA-Stipendien etwas andere Richtlinien bedingt durch die besondere Zielsetzung des AA (s. nächster Absatz). Auch die Stipendienhöhe unterscheidet sich.

Ziele des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt als Zuwendungsgeber für dieses internationale Stipendium versteht unter der Förderung ein Element der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Ziel soll das Erlernen der deutschen Sprache und das Kennenlernen des Gastlandes sowie das Bekanntmachen Deutschlands im Heimatland sein. Ferner geht es dem Auswärtigen Amt um die Qualifizierung von Fach- und Führungskräften aus anderen Ländern und um die Förderung (wirtschaftlicher) Zusammenarbeit mit Deutschland.

Ziele der Rosa Luxemburg Stiftung (RLS)

Die RLS möchte gerne besonders engagierte Promovierende, die im linken politischen Spektrum ihrer Herkunftsländer aktiv sind mit einem Stipendium unterstützen. Alle internationalen Stipendiat*innen sind eingeladen, an unserem Förderprogramm teilzunehmen und sich mit unseren Stipendiat*innen zu vernetzen.

Höhe des Stipendiums und Zusatzbestandteile

Das Promotionsstipendium setzt sich aus folgenden Förderbeträgen zusammen:

  • Grundstipendium: 1.400,- €/Monat
  • Mobilitätspauschale: 100,- €/Monat
  • Zuschuss für Krankenkassenversicherung: 50 % der Versicherungskosten (jedoch maximal 100 €)
  • Kinderzuschlag* (nur auf Antrag): 250,- €/Monat
    *Nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Antragsformular im SSP

Das Stipendium zahlen wir monatsweise aus.

Wir können nur Zuschläge zur Krankenversicherung zahlen, wenn Ihr nicht familienversichert seid. Solltet Ihr also über Eure Partner*in versichert sein, können wir diese nicht übernehmen. Wir können 50%, bzw. maximal 100 Euro Zuschuss für Eure eigene Versicherung zahlen.

Auch für die Pflegeversicherung können wir einen Zuschuss gewähren.

Wie lange läuft das Stipendium?
  • Reguläre Förderzeit: insgesamt 36 Monate

  • Zusätzlich zu den 36 Monaten Grundförderung sind verschiedene Verlängerungen auf Antrag möglich:
    a) Stipendiat*innen ohne Kinder: bis zu 6 Monate (regulärer Verlängerungsantrag)

    b) Stipendiat*innen mit Kindern/Elternzeit*: bis zu 6 Monate (regulärer Verlängerungsantrag) plus maximal 12 Monate (hinzu kommen pro Kind, das während der Stipendienzeit geboren wurde, 3 Monate Mutterschutz)
    *Genaueres zum Beantragen von Elternzeit findet Ihr weiter unten

    c) Stipendiat*innen mit Beeinträchtigungen (Behinderung, schwere Krankheit): bis zu 6 Monate (regulärer Verlängerungsantrag) plus maximal 12 Monate (je nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung)
    *Genaueres zum Beantragen von Verlängerungen wegen Beeinträchtigungen findet Ihr weiter unten

  • Maximal bis zur Disputation oder zum Rigorosum, jedoch nicht länger als 6 Monate nach Einreichen der Dissertation

Alle Verlängerungen müssen selbstständig spätestens drei Monate vor Ablauf des Stipendiums in digitaler Form über unser Self Service Portal (SSP) beantragt werden!

Eine Doppelförderung (mehrere Stipendien gleichzeitig) ist rechtlich ausgeschlossen!

Vorherige Förderungen:  Wenn Ihr für die Promotion bereits vorher ein Stipendium erhalten habt, wird die Anzahl der vorher geförderten Monate von unserer Stipendiendauer abgezogen!

Welche Berichte/Verlängerungsanträge müsst Ihr einreichen?

Alle Berichte müssen in digitaler Form über unser Self Service Portal (SSP) eingereicht werden.

  • Jahresberichte (Termin: vor Ablauf von 10 und 22 Monaten eurer Förderung)
  • Verlängerungsanträge (Termin: drei Monate vor Ablauf der Förderzeit)
  • Abschlussbericht (Termin: 4 Wochen vor Förderende)

Im SSP könnt Ihr sehen, wann welche Berichte fällig sind. Bitte reicht alle Berichte immer pünktlich ein, damit Euer Stipendium sicher ist und rechtzeitig überwiesen werden kann! Falls es Euch einmal nicht möglich sein sollte, einen Bericht pünktlich einzureichen, informiert uns bitte rechtzeitig und nennt die Gründe.

Mündlicher Bericht:

  • Einmaliges Vorstellen Deiner Promotion im Doktorand*innenseminar (möglichst innerhalb der Grundförderung, also der ersten beiden Förderjahre)
Was sollt Ihr in den Jahresbericht/ Verlängerungsantrag schreiben?

Jahresberichte und Verlängerungsanträge sind im Aufbau fast identisch. Im SSP findet Ihr alle Hinweise und Mustervorlagen, welche Informationen Euer Jahresbericht/Verlängerungsantrag enthalten muss. Bitte ladet alle Dateien im pdf-Format hoch!

Dies sind die wichtigsten Komponenten Eurer Berichte:

  • Bericht über Stand der Arbeit, Fortschritt, Probleme
  • Kommentiertes Inhaltsverzeichnis (Muster im SSP)
  • Arbeits- und Zeitplan (Muster im SSP)
  • Geschriebene Textteile (nicht im 1. Jahresbericht, nur zum 2. Jahresbericht (ca. 100 Seiten Text einreichen) und zum Verlängerungsantrag (ca. 150 Seiten Text)
  • Gutachten der Betreuer*in (Fragenkatalog im SSP)
  • Gesellschaftliches Engagement
  • Besuchte Veranstaltungen des Studienwerks und der RLS
Wie lange dürft Ihr Euch während des Stipendiums im Ausland aufhalten?

Längere private Auslandaufenthalte:

  • bitte in der vorlesungsfreien Zeit einplanen
  • dürfen keine Verzögerungen in der Promotion verursachen

Private Auslandsaufenthalte, die länger als 4 Wochen am Stück geplant sind, müssen vorab im Studienwerk angemeldet werden. Wir prüfen dann, ob ihr das Stipendium auch während dieser Zeit bekommen könnt.

Forschungsaufenthalte:

  • Sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, hier sind aber immer individuelle Absprachen mit dem Studienwerk notwendig!
  • Bitte möglichst frühzeitig das Studienwerk informieren
  • Reisekosten können nicht erstattet werden
Wann müsst Ihr Euren Aufenthaltstitel einreichen?

Wir benötigen immer einen gültigen Aufenthaltstitel von Euch, deshalb

  • Bitte den aktuellen Titel immer unaufgefordert einreichen.
  • Unbedingt Änderungen des Titels mitteilen (z.B. durch Heirat).
Sind Nebentätigkeiten während des Stipendiums möglich?

Während der Förderung ist es möglich, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Ihr dürft pro Monat allerdings maximal 520 € pro Monat verdienen und müsst dies auch durch einen Vertrag nachweisen. Wenn Ihr mehr verdient, müssen wir das vom Stipendium abziehen. Eure Nebentätigkeit darf das Erreichen des Förderzieles (Promotion) nicht gefährden.

Kann ich das Stipendium unterbrechen/aussetzen?

Aus gravierenden familiären, gesundheitlichen oder anderen Gründen kann die Förderung für maximal zwölf Monate unterbrochen werden.

In jedem Fall ist eine Zustimmung des Studienwerks erforderlich, weil die Unterbrechung Gelder freisetzt, die nur bedingt umgewidmet werden können.

Wir sind dazu verpflichtet, die Gründe für die Unterbrechung des Stipendiums genau zu prüfen.

Der Antrag auf Förderpause ist im SSP frühzeitig einzureichen.

Verlängerungsantrag Elternzeit

Zusätzlich zum regulären Verlängerungsantrag könnt Ihr eine Elternzeit von zwölf oder sechs Monaten beantragen, wenn Ihr ein Kind in einem bestimmten Alter habt oder dieses während der Förderung geboren wird. Die Zahl der zusätzlichen Fördermonate richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes:

  • eine Verlängerung von 12 Monaten ist möglich, wenn Du ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, für die du das Personensorgerecht hast, nach Deutschland mitgenommen hast; das Kind/die Kinder müssen vor oder während derersten beiden Jahre der Regelförderzeit (die ersten 24 Monate unserer Förderung) geboren sein
  • Wurde das Kind während des dritten Jahres der Regelförderzeit geboren, können sechs zusätzliche Monate bewilligt werden. Der Antrag sollte 3 Monate vor Förderende gestellt werden. Wird das Kind während der regulären Verlängerung von bis zu sechs Monaten geboren, kann keine Elternzeit mehr bewilligt werden.

Der Elternjahr-Antrag erfordert die gleichen Unterlagen wie der Verlängerungsantrag und muss 3 Monate vor dem jeweiligen Förderende über das SSP eingereicht werden.

Das Elternjahr entbindet nicht von der kontinuierlichen Arbeit an der Dissertation. Es dient lediglich zur Kompensation von Verzögerungen und zur Herstellung von Chancengleichheit gegenüber Stipendiat*innen, die keine Kinder zu betreuen haben.

Mutterschutz

Für jedes Kind, das während der Förderung geboren wird, erhält die Mutter zusätzlich drei Monate Mutterschutz.

Anders als bei der Elternzeit dient der Mutterschutz zum Schutz der Mutter und gilt im strengen Sinne nicht als Förderzeit. Während man in der Elternzeit verpflichtet ist, weiter an der Promotion zu arbeiten, ist man im Mutterschutz zu keiner Arbeit verpflichtet.

Verlängerungsantrag wegen Beeinträchtigung (schwerer Krankheit, Behinderung)

Auf Antrag kann eine Förderverlängerung um höchstens zwölf Monate gewährt werden, wenn Ihr wegen einer Beeinträchtigung nur deutlich langsamer in der Dissertation vorankommen könnt.

Bitte nehmt mit uns in diesem Fall Kontakt auf, damit wir Euch individuell beraten können. Es bedarf eines ärztlichen Attestes mit entsprechender Ausweisung des Zeitraumes der verminderten Arbeitsfähigkeit und des Grades der Arbeitsverminderung.

Der Verlängerungsantrag wegen Beeinträchtigung erfordert die gleichen Unterlagen wie der Verlängerungsantrag und muss 3 Monate vor dem jeweiligen Förderende über das SSP eingereicht werden.

Wann endet Eure Förderung?

Eure Förderung endet,

  • wenn kein Antrag auf Verlängerung nach Ablauf der Regelförderzeit gestellt wird
  • wenn die Förderhöchstdauer erreicht wurde
  • nach der Disputation/dem Rigorosum, wenn diese innerhalb der Förderhöchstdauer absolviert werden oder
  • spätestens sechs Monate nach Einreichen der Dissertation in der Fakultät, wenn dies noch innerhalb der Förderhöchstdauer ist

Mit dem Förderende erwarten wir von Euch einen Bericht zum Förderende

  • 2 Monate vor Ende der Förderung muss der Bericht zum Förderende eingereicht werden
  • das Stipendium für den letzten Monat wird werdt ausgezahlt, wenn der Bericht vorliegt, jedoch nicht über das Förderende hinaus
  • hierzu findet Ihr im Self-Service-Portal (SSP) die erforderlichen Informationen.

Hier findet Ihr noch einmal sämtliche Antragsfristen auf einen Blick

  • Vor Ablauf von 10 Monaten: 1. Jahresbericht
    (Bei regulärem, nicht verschobenen Förderbeginn ist dies entweder der 28. Februar oder 31.August.)
  • Vor Ablauf von 22 Monaten: 2. Jahresbericht
  • Vor Ablauf von 27 Monaten: regulärer Verlängerungsantrag (oder Elternzeit; Verlängerung wegen Krankheit/Beeinträchtigung)

Was für Unterlagen Ihr mit dem jeweiligen Antrag einreichen müsst, erfahrt Ihr im Self-Service-Portal (SSP).

Schaut unbedingt zeitnah im Self-Service-Portal nach, damit Ihr bestimmte Unterlagen, wie z.B. ein Gutachten Eurer Doktormutter oder Eures Doktorvaters, rechtzeitig einholt. Ihr seid für die fristgerechte und vollständige Einreichung der Anträge und Berichte selbst verantwortlich!

Self-Service-Portal (SSP) & das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit

Self-Service-Portal (SSP)

Das Self-Service-Portal (SSP) ist die zentrale Kommunikationsplattform für Informationen zu bürokratischen Abläufen rund um das Stipendium, das heißt die materielle und ideelle Förderung. Ihr sollt das SSP größtenteils nutzen, um Anträge, Berichte und dergleichen an uns zu senden.

Im Self-Service-Portal könnt Ihr Eure persönlichen Angaben ändern und Unterlagen hochladen.

Berichte, Anträge und Bestätigungen zu Verlängerungsanträgen und sonstige Dokumente werden über dieses Portal kommuniziert und ausgetauscht.

Im SSP findet ihr auch das Veranstaltungsmanagement und alle Infos rund um das ideelle Begleitprogramm. Dort könnt ihr euch zu Workshops und den Regionaltreffen anmelden.

Das Portal befindet sich derzeit in der Aufbauphase, deshalb gibt es womöglich noch die eine oder andere Baustelle.

Solltet Ihr Probleme mit dem Login haben, meldet Euch bitte bei uns.

Hier geht’s zum Self-Service-Portal.
Hier findet Ihr ein Handbuch für das Self-Service-Portal.

Prinzip der Eigenverantwortlichkeit

Behaltet bitte stets selbst die Fristen und bürokratischen Abläufe im Blick. Ihr könnt Euch vielleicht vorstellen, dass wir bei einer inzwischen derart hohen Anzahl von geförderten Stipendiat*innen kaum in der Lage sind, Euch stets zu erinnern, wenn Ihr Fristen nicht einhaltet oder vergesst. Daher muss das allermeiste nach dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit verlaufen, auf das wir hier noch einmal explizit hinweisen!